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1786 PAPIER-ZEITUNG Nr 47 diejenigen aller vorausgegangenen Jahre einschliesslich des Jahres 1899. Die Tabelle 8, Verschiedene Ausgaben, weist erheblichen Rück gang der Schiedsgerichtskosten auf, nämlich von 9,8 auf 7,0 Tausend Mark; dagegen sind die Kosten für Ueberwachung der Betriebe von 10,8 auf 14,6 Tausend Mark gestiegen. Die Fürsorge für Verletzte innerhalb der ersten 13 Wochen hat 6,8 Tausend Mark Kosten verursacht gegen 8,6 im Vorjahre, was Abnahme gegen das Vorjahr um 1,8 Tausend Mark be deutet. Die gesammten Ausgaben der Genossenschaft betrugen 936,2 Tausend M. gegen 843,3 im Vorjahre, die Zunahme beträgt demnach 92,9 Tausend M. oder 11,2 pCt. Die Verwaltungskosten der Genossenschaft sind von 25,5 auf 28,2 Tausend, die der Sektionen von 49,2 auf 52,7 Tausend M., die gesammten Ver waltungskosten folglich von 74,7 auf 80,9 Tausend M. gestiegen. Vergleicht man die Verwaltungskosten mit den gesammten Ausgaben, so ergiebt sich, dass die Verwaltungskosten der Genossenschaft wie im Vorjahre 3 pCt. ausgemacht haben, die der Sektionen 5,6 pCt. gegen 5,8 pCt. im Vorjahre; zusammen sind folglich die Verwaltungskosten von 8,8 auf 8,6 pCt. ge sunken. Papiermachertage in München Zeit-Eintheilung Montag, 17. Juni: vorm. 11 Uhr, Hotel »Vier Jahreszeiten«, Jahres-Versammlung des Vereins Deutscher Zellstofffabrikanten nachm. 4 Uhr, Hotel »Vier Jahreszeiten«, Vorstandssitzung des Vereins Deutscher Papierfabrikanten abends 8 Uhr, Restaurant im »Haus für Handel und Gewerbe«, Maximiliansplatz Nr. 8. Dienstag, 18. Juni: vorm. 91/a Uhr, Hotel »Vier Jahreszeiten«, Vorstandssitzung der Papiermacher-Berufsgenossenschaft mittags 1 Uhr, daselbst, Delegirten -Versammlung der Papier macher-Berufsgenossenschaft nachm. 5 Uhr, daselbst: Gemeinsames Mittagessen abends 8 Uhr, Münchner Kindlkeller. Mittwoch, 19. Juni: vorm. 101/2 Uhr, Hotel »Vier Jahreszeiten«, Jahresversammlung des Vereins deutscher Papierfabrikanten nachm. 5 Uhr, daselbst, Gemeinsames Mittagessen abends 8 Uhr, Löwenbräukeller. Donnerstag, 20. Juni: morgens zwischen 8 und 9 Uhr Besichtigung der Ausstellung von Arbeiter-Wohlfahrtseinrichtungen in München-Au, Kegel hof 3; anschliessend Ausflug nach dem Starnberger See. Freitag, 21. Juni: vorm. 9 Uhr, »Bayerischer Hof«, Vorstandssitzung des Vereins Deutscher Holzstofffabrikanten vormittags 10 Uhr, Besichtigung des neuen National-Museums. Zusammenkunft vor dem Eingang. mittags lUhr, »Bayerischer Hof«, Jahresversammlung des Vereins Deutscher Holzstofffabrikanten. nachm. 5 Uhr, daselbst, Festessen, abends Hofbräuhauskeller. Holzschliffmangel Aus dem Rheinlande Die anhaltende ausserordentliche Trockenheit und die knappen Bestände an Schleifholz haben dazu beigetragen, dass für das laufende Jahr in Deutschland nicht ein Kilo guten feuchten Holzschliffs ver fügbar ist, alle Schleifereien haben zu hohen Preisen ausverkauft. Nächstjährigen Abschlüssen gegenüber sind die Holzschleifer sehr zugeknöpft, wollen noch nicht abgeben und mit Recht, denn die Holzpreise sind sehr im Steigen begriffen, also wird auch für nächst jährige Holzschliff-Lieferungen höherer Preis erzielt werden müssen. Holzschliffpreis und Druckpapierpreis sind aber unzertrennlich, Druckpapier kann bei den hohen Rohstoffpreisen nicht billig hergestellt werden. Auch neue Fabriken, die entstehen sollten, können Druck papier nicht billig herstellen, es fehlt eben die Vorbedingung: billiger Holzschliff. Komisch muss es daher wirken, wenn Agenten und andere Be- theiligte mit allen Anstrengungen den Glauben zu erwecken suchen, Druckpapier würde wieder billiger. Früher haben die Druckpapier- Agenten grosse Summen verdient, wenn auch die Fabriken fortwährend mit Schaden gearbeitet haben. Jetzt ist durch die Syndikat-Bildung den Agenten das Geschäft aus der Hand genommen, und alle Be mühungen, zwischen den Druckpapierfabriken und Abnehmern zum Vortheil der Provisionsnehmer Verwirrung zu stiften, dürften an der Macht der Verhältnisse und der Einsicht der Abnehmer scheitern. Papierfabrikant Der in obigen Worten liegende Vorwurf gegen die Agenten ist unseres Erachtens nicht berechtigt. Für Uebergriffe Einzelner darf man nicht einen ganzen ehrenwerthen Stand verantwortlich machen. Die den Agenten auf Grund gegenseitiger Verein barung gezahlte Vergütung ist redlich verdient und sollte ihnen nicht vorgeworfen werden. Red. Monatliche Rechnungs-Auszüge Bin Kunde, der im Jahre ein- bis zweimal kauft, sendet mir bei gehende Postkarte, in der er mich ersucht, jeden Monat Konto- Auszug zu senden. Dieser Gebrauch greift bedauerlicherweise immer mehr um sich und erscheint bei regelmässig kaufenden Kunden eher noch gerechtfertigt als bei solchen, die im Jahre nur einmal von sich hören lassen. Wenn nun mein Personal übersieht, dem Manne den Rechnungs-Auszug zu schicken, ist er berechtigt, bei späterer Zahlung den Skonto zu kürzen, obgleich in meiner Rechnung [ausdrücklich steht, dass nur bei Zahlung innerhalb vier Wochen ein Abzug ge stattet ist? Papierverarbeiter Es empfiehlt sich dem Kunden mitzutheilen, dass man seinem Wunsch nach Rechnungsauszügen bis zum Schluss jeden Monats, in welchem Waaren bezogen wurden, nachzu kommen bereit ist mit dem Vorbehalt, dass wenn einmal aus Versehen kein Rechnungsauszug geschickt würde, daraus der Käufer nicht das Recht ableiten kann auch nach 4 Wochen Skonto abziehen zu dürfen. Die Sendung von Rechnungsaus zügen ist lediglich eine Gefälligkeit des Verkäufers, er genügt seiner Pflicht durch Sendung einer Rechnung mit der Waare. Pflicht des Käufers ist seinen Geschäftsbetrieb so einzurichten, dass er seine Zahlungen auch ohne Erinnerung zur richtigen Zeit leiste. Briefumschläge und Firmen-Aufdruck In Nr. 44 d. Js. druckten wir die Wünsche des Reichspost amts bezüglich Form, Grösse und Firmen - Aufdruck geschäft licher Briefumschläge ab. Der Gegenstand ist so wichtig, dass wir unter Wiederabdruck der in Nr. 44 gebrachten Skizze mit Firmen-Aufdruck das Wesentliche der Postwünsohe wiederholen. Bei der Behandlung der Briefe durch die Post entstehen derselben die grössten Schwierigkeiten durch das Aufkleben der Briefmarken an unrichtiger Stelle. Durch § 3 Abs. II der Postverfügung vom 20. März 1900 ist das Aufkleben der Freimarken in der oberen rechten Ecke angeordnet. Würde diese Verordnung streng ausgeführt, so wäre die Post Verwaltung berechtigt, Briefe mit an anderer Stelle aufgeklebter Marke von der Beförderung auszuschliessen. Da diesem Verlangen durch Unkenntniss häufig nicht ent sprochen wird, ersucht das Reichspostamt die Geschäftsleute, durch richtige Adressirung und richtiges Aufkleben der Marken die Schwierigkeiten des Postbetriebs zu vermindern. Wenn die in so ungeheueren Mengen zur Beförderung kommenden Briefumschläge der Geschäftswelt den Firmadruck an den in vorstehender Skizze durch punktirte Linien bezeichneten Stellen tragen, so ist damit ein grosser Schritt vorwärts gethan. Vorstehende Skizze giebt zwei Arten an, nach denen man