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1632, PAPIER-ZEITUNG Nr. 42 2995. Frage: schnellster Lieferung Papier zum wiesen, so war es entweder ein igt und be- vorgestern Wir bestellten bei der Papierfabrik W. zu angebotenen Preise von 35 Pf. Verantwortlicher Redakteur Siegmund Ferenczi, Friedenau. Zuschriften nur an Papier-Zeitung Berlin W 9 erbeten Druck vom A. W. Hayn’s Erben, Berlin SW, Zimmer-Strasse 29. Papier von Sieler & Vogel, Berlin, Leipzig und Hamburg freiheit prüft. Gewöhnliches, aus Jutelumpen, Altpapier und Zellstoff-Abfällen hergestelltes Packpapier in der Preislage von 18—20 Pf. kann nicht so hergestellt werden, dass man für Säurefreiheit in obigem Sinn einstehen könnte, denn man ist durch' denPreis zur Wahl billigster Rohstoffe gezwungen. Will man sicher gehen, so verwende man feine und womöglich mit Wachs oder Paraffin getränkte Papiere, für die der Fabrikant die Ge währ der Säurefreiheit übernimmt. Der Fabrikant war nur ver pflichtet, Packpapier zu liefern, das keine freie Säure enthält, und dieser Verpflichtung ist er nachgekommen. Das Vergilben der unecht versilberten Haken rührt nicht von freier Säure sondern von schwefligsaurem Kalk, kreosothaltigem Russ und anderen stark säurehaltigen Papier verursacht ist. Die Fabrik hatte den Auftrag schlankweg treffs »Säurefreiheit« nichts erwähnt. Wir sc] Verunreinigungen her, die in solch billigem Papier stets ent halten sein können. Falls frühere Ladungen sich als besser er- Zufall, oder die Waare lagerte an dieselbe und theilten ihr mit, dass wir sie für allen ent stehenden Schaden verantwortlich machen würden. Heute be kamen wir den Bescheid, dass sie sich auf nichts einlassen würde, da man (1t. beif. Kopie III) für einen derartigen Preis von 20 Pf. (da wir den Mehrpreis von 2 Pf. pro kg wegen Steigerung der Rohstoffe bewilligt hatten) unmöglich ein säure freies Papier liefern könne. Sind wir in diesem Falle berechtigt, Schaden-Ersatz zu fordern, und können wir das noch hier befindliche Papier, das für uns vollständig werthlos ist, zur Verfügung stellen und laut unserem Auftrage gutes für uns verwendbares säurefreies Papier verlangen? Antwort: Es ist sehr schwer, Papier herzustellen, das darin verpackte Gegenstände aus blankem Metall nicht angreift. In dem Aufsatz »rostfreies Papier« in Nr. 21 der Papier-Zeitung von 1899 ist angegeben, wie man Papier auf sogen. Säure- Briefkasten Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt 2994. Frage: Wann und durch welche Verfügung wurde das Einwickeln von Lebensmitteln (beim Verkauf) durch das Reichsgesundheitsamt verboten? (Vergl. »Unsortirt Druck- Druckausschuss« in Nr. 32.) Antwort: Unser Gewährsmann kann sich an das Datum der Entscheidung nicht erinnern und verweist auf seinen Auf satz »Einwickelpapier« in Nr. 36. das Kilo und erhielten mit der Bestätigung des Auftrags die Mittheilung, dass in aller Kürze die Ablieferung erfolgt. Nach dem uns trotz mehrmaliger Aufforderung die Papierfabrik fast drei Monate hingehalten hat, wurde uns unterm 30. März die Mittheilung, dass sie durch Maschinenbruch verhindert wäre, wir sollen uns noch acht Tage gedulden. Nachdem auch diese Zeit verstrichen, ohne dass wir eine Sendung erhielten, ver schafften wir uns Ersatzlieferung zu höherem Preise. Am 1. Mai schrieben wir daher an die Papierfabrik, dass wir auf Lieferung des bestellten Papiers verzichten, da wir uns nicht noch länger hinhalten lassen konnten, und dass wir sie für den Mehrpreis des Ersatzpapieres mit 35 M. belasten. Darauf er hielten wir die Antwort, dass die Fabrik nicht gewillt sei Ver gütung zu leisten, da wir ihr nicht die übliche Wartezeit ein geräumt haben, weshalb uns kein Deckungskauf für ihre Rechnung zustände. Hierauf entgegneten wir, dass wir, da die Papierfabrik eine Vergütung ausschlägt, auf Lieferung der bestellten 100 Ries innerhalb zehn Tagen bestehen, andernfalls wir sie für den Unterschied verklagen werden. Sie antwortete uns nun hierauf, dass sie weder vergüten noch liefern wird, und die Sache für sie erledigt sei. Welches Urtheil haben wir im Fall einer Klage zu erwarten? Antwort: Als Fragesteller am 1. Mai auf die Lieferung verzichteten, thaten sie dies mit der Bedingung, dass W. den Mehrpreis vergüte. Diese Bedingung wurde von W. nicht an genommen, daher stand es dem Fragesteller frei, seinen Ver zicht auf die Lieferung zurückzunehmen und unter Nachfrist- Gewährung auf Lieferung zu bestehen. Die Nachfrist von zehn Tagen war angemessen, da W. selbst am 30. März nur acht Tage Nachfrist verlangte. Wenn es zu einer Klage kommt, wird Fragesteller voraussichtlich gewinnen. 2996. Frage: Am 18. Januar d. Js. bestellten wir bei einer Papierfabrik 1200 kg gelbl. Pack zu 18 Pf. das Kilo, und be tonten ausdrücklich »säurefrei«. Wir beziehen von derselben Fabrik dieses Papier schon jahrelang und waren mit den Lieferungen bis auf einen dem vorliegenden gleichen Fall stets zufrieden. Wir verpacken in dieses Papier nur versilberte kleine Metallgegenstände nach beil. Mustern in sehr grossen Mengen. Nun gingen uns in wenigen Tagen von unseren Hauptabnehmern (bedeutende Grosshand lungen) sehr energische Reklamationen, sogar Zurverfügung stellung, zu, da die Metallgegenstände rings herum, wo sie am Papier anliegen, vollständig gelb geworden sind. Wir haben nun daraufhin unser ganzes, ziemlich bedeutendes Lager dieser Waare nachgesehen und zu unserem Schrecken die gleiche Wahr nehmung gemacht. Diejenige Waare, die nicht direkt am Papier lag, war tadellos weiss geblieben. Es steht somit fest, dass das Gelbwerden der versilberten Waare von dem dazu verwendeten trockener. Schadenersatz-Forderung und Annahme-Weigerung lassen sich nicht aufrecht erhalten. 2997. Frage: Eine Papierfabrik überreichte mir vor acht Wochen Ausfallproben nach angeschlossener Probe D. Nachdem die Sendung eintraf, ergab sich, dass der ganze Ausfall nicht in transparenter Waare wie Ausfallmuster, sondern wie Probe N ausgefallen war. Nach meiner Ansicht ist das ge lieferte Papier wegen der sehr mangelhaften Transparenz im Verkauf 10 pCt. weniger werth. Ich bitte um Ihre Ansicht. Antwort: Man kann Geschriebenes durch drei Lagen des Papiers D ebenso gut lesen wie durch zwei Lagen des Papiers N. Durchsichtigkeit und Glätte des Papiers D sind in diesem Ver- hältniss besser als bei N. Dafür ist N heller. Da gerade die vorerwähnten zwei Eigenschaften bei Pergamynpapier besonders eschätzt sind, erachten wir den Minderwerth von N durch reisnachlass von 71/ pOt. für ausgeglichen. 2998. Frage: Kürzlich brachten Sie Verschiedenes über den Muster-Austausch des Deutschen Buchgewerbe-Vereins. Ich bitte Sie um die Adresse dieses Vereins oder um Auf klärung, wohin ich ein Musterblatt von mir senden kann. Antwort: Die Ziele des vom Deutschen Buchgewerbe- Vereins in Leipzig (diese Adresse genügt) herausgegebenen Musteraustausches wurden in unserem einleitenden Aufsatz, Nr. 29 d. Js., mitgetheilt. 2999. Frage: 1. Ich bin als erster Kontorbeamter an gestellt und gebe die Stellung am 1. Juli auf. Kündigung er folgte am 1. April zum 1. Juli. Wie ich höre, soll mein Nach folger bereits am 15. Mai ins Geschäft eintreten; ob er sofort meine Stellung übernimmt, weiss ich nicht, jedenfalls wird er einen Theil meiner Arbeit mit erledigen sollen. Da ich keine Unterstützung brauche, bitte ich um Ihre Ansicht, ob ich be rechtigt bin, sofort bei Antritt meines Nachfolgers meine Stellung aufzugeben ohne den Anspruch auf mein Gehalt bis Ende Juni zu verlieren. 2. Bei meiner Anstellung im November v. Js. wurde mir vom 30. April d. Js. an Gehaltserhöhung von 25 M. monatlich zugesichert. Voraussichtlich werde ich die Zulage nicht ohne Weiteres erhalten. Bin ich genöthigt, diesen Anspruch bei nächster Gehaltszahlung, am 15. Mai, zu erheben, oder kann ich das nach meinem Abgänge von hier thun? Dies wäre mir ieber, um unnöthigem Streit aus dem Wege zu gehen. Antwort: 1. Fragesteller ist nicht berechtigt, seinen Dienst zu verlassen, wenn sein Nachfolger vor seinem Abgang eintritt. Er ist im Gegentheil verpflichtet diesem an die Hand zu gehen. 2. Es ist fraglich, ob die zugesagte Gehalts-Erhöhung noch Geltung hat, wenn der Angestellte inzwischen kündigt. Man kann, auch wenn solches nicht ausgesprochen wurde, annehmen, dass bei Vereinbarung seinerzeitiger Gehaltserhöhung die ver tragschliessenden Theile der Ansicht waren, dies gelte nur, wenn inzwischen von keiner Seite das Dienstverhältniss ge kündigt wurde. Will Fragesteller seine Ansprüche geltend machen, so thue er dies bei der nächtsten Gehaltszahlung, da sonst sein Einverständniss mit dem Fortbezug des bisherigen Gehalts angenommen würde. 3000. Frage: Sie empfangen anbei je einen Muster- und Lieferungs bogen Wasserlinien-Post. Stimmen beide in Qualität und Stärke überein? Mein Kunde glaubt die ge lieferten Bogen als nicht mustergetreu beanstanden zu dürfen, will sich aber gern Ihrem fachmännischen Urtheil unter werfen. Antwort: Beide Papiere sind gleich gut und hinreichend ähnlich.