1580 PAPIER-ZEITUNG Nr. 41 Anfechtung eines Vertrages (Eigenbericht) Der bisherige Theilhaber der Buchdruckerei K. & L., Herr K., erhob gegen den anderen Theilhaber Herrn L. beim Landgericht München I Klage auf Grund folgender Behauptungen: K. & L. führten in München längere Zeit gemeinsam das Geschäft, K. versah die technische, L. die kaufmännische Leitung. Im verflossenen Jahre kam es zwischen den beiden Theilhabern zu Streitigkeiten, es wurden Verhandlungen behufs Auflösung der Firma in die Wege geleitet und Einigung dahin erzielt, dass Herr L. seinen Theilhaber auszahle. Es kam ein Vertrag zustande, wonach L. an K. 48000 M., davon 18000 M. in baar, zahlen muss, wofür K. aus der Firma austrat. Die Rechts giltigkeit dieses Vertrages wurde in der vorliegenden Klage auf Grund des § 105 Bürgerlichen Gesetzbuches angefochten. Dieser Paragraf sagt, dass eine Willenserklärung nichtig ist, die im Zustande der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistes- thätigkeit abgegeben wird. K. sei bei bezw. vor und nach dem Vertragsabschlusse schwer leidend gewesen, und es sei ihm auch von seinen Freunden gerathen worden, in diesem Zustande keine rechtliche Handlung vorzunehmen. Durch das Leiden sei eine vor übergehende Störung der Geistesthätigkeit des Herrn K. eingetreten. Die Ungiltigkeit des Vertrages sei aber auch nach § 119 des Bürgerlichen Gesetzbuches gegeben, da Herr K bei genauer Kenntniss der Sachlage und bei verständiger Würdigung seine Willenserklärung nicht abgegeben hätte, ja es sei sogar unter Umständen ein Paragraf des Strafgesetzbuches anwendbar. Der Vertreter des Verklagten, auf dessen Kanzlei der angefochtene Vertrag geschlossen wurde, betonte, dass ihm der Kläger bei den Unterhandlungen zum Vertragsabschluss nicht den Eindruck vorüber gehender Geistesgestörtheit gemacht habe. Die Summe sei angemessen. Nach dem § 122 des Bürgerlichen Gesetzbuches müsse übrigens, wenn eine Willenserklärung auf Grund des § 119 angefochten werde, der Anfechtende den Schaden ersetzen, den der Andere dadurch erleidet, dass er auf die Giltigkeit der Erklärung vertraut hat. Das Gericht ging auf die übergebenen Beweisanträge nicht ein, sondern wies die Klage kostenfällig ab. M. Kisten br etter in jeder gewünschten Stärke sowie fichtene Rollenhölzer liefert 127063] Dampfsäge Schloss Gerdauen b. Gerdauen. Hervorragende Neuheit! sicher 2 zuverlässig Man verlange: Beschreibung, Preisliste, Arbelts- muster. Aktiengesellschaft für Cartonnagen Industrie Dresden-N. 8 Bautzner Chaussee 4 arbeitet % fast ", $ geräuschlos * ohne * * Erschütterung • 00 Holzschleifer Warmschliff Maschinenbau-Aktiengesellschaft Golzern-Grimma Gölzern I. Sa. geepoccoeececnececececoececeeeccceeeccece02*4 | Seidenpapierfabrik Eislingen (Württ.) { ♦ Moriz Fleischer ♦ Weisse u. farbige Seidenpapiere (Blumenseiden) 2 auch in Bollen [119040 : Copirpapiere, Rollencopirseiden Crpeseiden, einfarbig und bedruckt