Volltext Seite (XML)
Nr. 41 PAPIER-ZEITUNG 1561 2. Mittelfeme Farben. Die hauptsächlichsten Farbenpaare dieser Abtheilung sind: Roth und Grün, Roth und Blau, Orange und Grün, Orange und Violett, Gelb und Roth, Gelb und Grün, Grün und Blau, Grün und Violett. Banuutltlllu MMItIIIIIIIUGUUI Wi 1dWi(S 8. Entgegengesetzte Farben. Wenn diese Verbindungen nicht mehr befriedigen, so fällt das nicht auf die Wahl der Tinten, sondern auf schlecht gewählte Hellig keiten oder Sättigungen zurück. Die entgegengesetzten Farben erzielen die ausgesprochensten Wirkungen, weshalb sie vielfach einen unerwünscht grellen Eindruck machen, der sich aber immer auf das richtige Maass abstimmen lässt, wenn Helligkeiten und Sättigungen pas send geändert werden. Eine kurz gefasste Uebersicht der nach- und nebeneinander auftretenden Kunststile bildete den Schluss des Unter richts. Die in mehr als 100 Blättern aus gelegten Arbeiten der Schüler fanden ungetheilten Beifall, insbesondere fesselte ein von Herrn Eps gefertigtes Diplom die Beschauer. Bild 8 Im weiteren Verlauf der Sitzung fragte HerrTheodor Naumann (i.F.C. G. Nau mann), ob nicht für die Lithografen, Xylografen, Graveure usw. Theilnahme an dem Zeichenkursus von noch grösserem Vortheil als für die Setzer wäre, da Letztere sich doch in den meisten Fällen an das vorhandene Material halten müssten. Alle Redner Neu! Empfehle ^apierwalZQn aus Seiöenpräparaf von keinem anderen Fabrikat erreicht C. 5.7 aubold jr., M “ n - Chemnitz, Sachsen [126081 Dr. C. Wursters Papierzerfaserer ===== Patentirt in allen Industrie-Staaten — Zum Zerfasern von Maschinenaussohuss, Altpapier, Zellstoffen, Holzschliff. Der Zerfaserer mahlt nicht, zerfasert nur, lässt die Verunreinigungen unberührt. Der Zerfaserer macht für Pappen den Kollergang und den Holländer entbehrlich. Auskunft ertheift Dr. C. Wurster, Bitterfeld. theilten diese Ansicht, und Herr Prof. Honnegger beklagte sich bitter darüber, dass gerade Vertreter der vorbezeichneten Fächer des Buch gewerbes sein geistiges Eigenthum verunstaltet nachbilden, und dass er gegen solche »Mauserei« machtlos sei. M. Lichtdruck Karton Wir ertheilten einer Papiergrosshandlung Auftrag auf etwa 6000 Bogen rauhen Lichtdruck-Karton unter der Bedingung »für Licht druck geeignet«, was auch garantirt wurde. Wir benöthigten solchen für einen eiligen Druckauftrag, den wir auf Grund des uns günstig scheinenden Kartonpreises zu ermässigtem Preise abgeschlossen hatten. Da uns Druckfähigkeit garantirt war, trafen wir die bei Lichtdruck ziemlich umständlichen Vorarbeiten, um sofort nach Eingang des Kartons mit dem Druck beginnen zu können, mussten jedoch beim Druck sofort bemerken, dass der Karton für die Technik des Licht drucks wegen Faltenschlagens durchaus unbrauchbar ist. Wir hatten daher einen baaren Verlust in ungefähr folgender Höhe. Für Still stand der Maschine etwa zwei Tage, dazu die nun vollständig unnütz gewordenen Vorarbeiten etwa 75 M.; für Preisdifferenz, entstanden da durch, dass wir einen um etwa 20 pCt. theureren Karton verwenden mussten als kalkulirt, etwa 80 M., ungerechnet der unerquicklichen Scherereien, die die um drei Wochen verspätete Lieferfrist im Ge folge hatte. Inwieweit können wir den Lieferanten für diesen Schaden haft bar machen, derselbe will sich nur zu einem Preisnachlass von 10 pCt. verstehen bei einem Kaufpreis von etwa 450 M. P. S. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch kann vom Verkäufer Schadenersatz verlangt werden, wenn die gelieferte Waare einer gewährleisteten Eigenschaft ermangelt. In diesem Fall wurde Eignung zu Lichtdruck zugesichert. Der Verkäufer scheint zu zugeben, dass das Papier nicht ganz entspricht, und bietet 10 pCt. Nachlass an. Fragesteller ist damit nicht zufrieden. Ob dieser Nachlass genügt, oder ob Fragesteller berechtigt ist vom Vertrag zurückzutreten und wieviel Schadenersatz er ver langen kann, können wir nicht beurtheilen, denn dies hängt davon ab, in welchem Grade das gelieferte Papier minderwerthig ist und ob es nur theilweise oder ganz zu Lichtdruck un tauglich ist, was man nur durch Vornahme von Druckproben ermitteln könnte. Handeisminister Möller — gelernter Buchbinder. Die Köln. Ztg. schreibt: Handelsminister Möller hat in seiner Jugend das Buchbinder handwerk erlernt. In Bielefeld war es früher Sitte, dass die Söhne besserer Familien, den Traditionen des Hohenzollernhauses folgend, ein Handwerk erlernten. Theodor Möller wählte die Buchbinderei und erlernte sie mit dem jetzigen Vorsitzenden der Stadtverordneten versammlung Bertelsmann und anderen Altersgenossen bei dem Buch bindermeister E. Gundlach. Der Minister hat die Anhänglichkeit an diese Firma auch heute nicht verloren. Als sie im vorigen Jahre in die Actiengesellschaft E. Gundlach umgewandelt wurde, betheiligte sich Herr Möller daran mit Kapital und gehörte bis jetzt dem Auf- sichtsrathe dieser Gesellschaft an. Der Geschäftsführer des Börsenvereins deutscher Buchhändler, Herr G. Thomälen, hat, nach langjähriger Thätigkeit für den Börsenverein sein Amt am 11. d. Mts. aus Gesundheitsrücksichten niedergelegt, g. „Papier-Union“ registrirte Genossenschaft mit beschränkter Haftung WIEN I, riedrichstrasse Nr. 2 besorgt für 12 Fabriken den Verkauf von Cellulose-Papieren aller Art [127800 Patentirter appenbiege- u. Stauch-Apparat „Matador“ • + • Deutsches Reichs-Patent • + • An jeder Ritzmaschine anzubringen. Geeignet für alle Pappen Einrache Handhabung! Grösste Leistungsfähigkeit! Hugo Kretsehmann, "AmdEinnasw W Die Auslands-Patente sind verkäuflich ••>••••••••••••••«••••••• ••••••••••••••••••• i Brann & Leistner Nachflgr., Görlitz J g Maschinen-Düten-Fabrik mit Dampfbetrieb S • gegründet 1866 liefern an gegründet 1866 • Wiederverkäufer • Maschinen-Düten, Patentbeutel und Kreuzboden- S beutel (auch Düten und Beutel in Handarbeit) • - in 40 Qualitäten zu billigsten Preisen z ,= Z • — [126874 • speelali tät: • • Düten und Beutel ans braun Nolz- und • dünn imitirt Pergament-Papier 8