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PAPIER-ZEITUNG Nr. 20 718 Georgenthal, Gotha, Ohrdruff, Schmalkalden, Ruhla, Walters- hausen, Gräfenthal); 2. Sonneberg (Sonneberg, Koburg, Neu stadt bei Koburg, Ilmenau, Hildburghausen, Gehren, Arnstadt, Lauscha, Grossbreitenbach, Neuenbau, Ravenstein, Steinach, Vacha); 3. Apolda (Apolda, Rudolstadt, Eisfeld, Naumburg, Weissenfels, Weimar, Ziegenrück). II. Gaubezirk Leipzig, Sitz Leipzig, Vorortsgruppe Leipzig (Leipzig, Altenburg, Schmölln, Gössnitz, Greiz, Gera, Zeitz, Halle, Nossen, Rochsburg, Wurzen). III. Gaubezirk Chemnitz, Sitz Chemnitz, Vorortsgruppe Chemnitz (Chemnitz, Einsiedel, Frankenberg, Grüna, Hainichen, Kappel, Mittelbach, Reichenbrand, Schönau, Siegmar, Walden burg, Burgstädt, Lichtenstein-Callnberg, Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Hartmannsdorf, Göppersdorf, Wittgensdorf, Lim bach, Oberfrohna, Röhrsdorf, Taucha, Stollberg, Gornsdorf, Gelenau, Ehrenfriedersdorf, Waldkirchen, Jahnsdorf, Eppen dorf, Burckhardtsdorf). IV. Gaubezirk Plauen i. V., Vorortsgruppe Plauen (Plauen, Lengenfeld, Markneukirchen, Auerbach, Mylau, Rodewisch, Eibenstock, Elsterberg, Friedrichsmühl, Aue, Lauter, Ober pfannenstiel, Oelsnitz). V. Gaubezirk Annaberg, Vorortsgruppe Annaberg (Annaberg- Buchholz, Geyer, Marienberg, Zöblitz, Schlettau, Schneeberg, Elterlein). VI. Gaubezirk Dresden, Vorortsgruppe Dresden (Dresden, Meissen, Cölln, Deuben, Königsstein, Sebnitz, Zittau, Eibau, Hainwalde, Taubenhain, Bautzen, Neugöhrsdorf, Neusalz, Neu stadt a. Stolpe, Pirna, Glashütte). Nach eingehender Debatte wurde nunmehr von den An wesenden der »Landesverband der Kartonnagen-Fabrikanten von Sachsen-Thüringen« begründet, er setzt sich vorläufig aus den oben genannten Gaubezirken und Ortsgruppen zusammen. Sitz des Landesverbandes ist Leipzig. Der Landesverband wird sich dem noch zu begründenden »Deutschen Bunde der Kartonnagen-Fabrikanten« anschliessen. Die Leitung der Gau bezirke wird dem Vorstande der Ortsgruppe des Hauptortes dieses Bezirkes (Vorortsgruppe) übertragen. Die Leitung des Landesverbandes liegt einem Landes-Vorstande ob, welcher aus den Vorständen der einzelnen Gaubezirke gebildet ist. Demgemäss wird auf die Dauer eines Jahres der Landesverband- Vorstand sich wie folgt zusammensetzen: Herr Paul Ruppert (Leipzig), 1. Vorsteher „ Louis Sabor (Erfurt), 2. Vorsteher „ Paul Tauscher (Chemnitz), Kassirer » Hugo Aurig (Leipzig), 1. Schriftfahrer „ E. Koch (Leipzig), 2. Schriftführer, sowie die Beisitzer Herren Hillringhaus (Erfurt), H. Umlauf (Apolda), Gust. Stade (Dresden), Emil Hauffe (Dresden), Tr. Scheffler (Chemnitz), Rich. Fiedler (Chem nitz), Rob. Tauscher (Chemnitz), P. Thoss (Plauen), 0. Uhlig (Buch holz), Fr. Eckert (Lichtenstein), wozu Vorstandsmitglieder der noch zu begründenden Gaubezirke hinzutreten würden. Für die redaktionell von dem Vorsitzenden auszuarbeitenden Statuten wurden folgende Bestimmungen festgelegt: Der Landesverband-Vorstand hält seine Sitzungen in der Regel vierteljährlich, vorläufig nach Bedarf ab. Bei der Abstimmung ent scheidet die einfache Mehrheit der anwesenden Vertreter, bei Stimmen gleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Jede ordnungs gemäss einberufene Versammlung des Landesverbandes ist beschluss fähig ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder. Die Einberufung hat schriftlich durch den Vorsitzenden mindestens acht Tage vorher zu erfolgen; aussergewöhnliche Vorstandssitzungen sind auf Antrag von mindestens fünf Mitgliedern desselben einzuberufen. Die Beiträge zum Landesverband sind von den Ortsgruppen abzu führen und richten sich nach der Mitgliederzahl dieser, mit 50 Pf. pro Kopf und Jahr. Die Festsetzung der Beiträge zu den Ortsgruppen bleibt denselben überlassen. Die Ortsgruppen haben die von ihnen aufgestellten Statuten dem Landesverbands-Vorstand einzureichen und dieselben möglichst in Einklang mit den Bestimmungen des Ver bandes zu bringen. Ebenso sind von den Ortsgruppen und Gau bezirken Abschriften ihrer Protokolle, Mitgliederlisten und sonstigen Mittheilungen und Drucksachen an den Landesverbaiids-Vorsitzenden einzureichen. Der Landesverband begründet ein Schiedsgericht zur Entscheidung und Beilegung streitiger Fragen und zur Ueberwachung der Ausführung der getroffenen Beschlüsse. Die Entscheidung des Schiedsgerichtes ist für die streitenden Parteien bindend. Zur Erfül lung dieses Zweckes hat der Vorstand der Vorortsgruppe in streitigen Fällen die nöthigen Erhebungen anzustellen, sein Gutachten abzu geben und diese Akten dem Landesverbände zur Entscheidung zu überweisen. Die einzelnen Parteien sind berechtigt, ihre Angelegen heit direkt dem Landesvorstand anzuzeigen. Publikations-Organe Alle Beschlüsse und Protokolle des Landesverbandes sind sowohl in der »Papier-Zeitung« als in der »Kartonnagen-Zeitungs zu ver öffentlichen. Mit dem Wunsche, dass das begonnene Werk in jeder Hin sicht segensreich für das Gesammtfach und jeden Einzelnen sein möge, schloss die Sitzung. Es ist nun vor allen Dingen zu wünschen, dass die Beitrittserklärungen der Fabrikanten recht bald und längstens in dieser Woche erfolgen. Dieselben können nunmehr auch direkt an den Landes verbände-Vorsitzen den, Hern Paul Ruppert, Leipzig, erfolgen, welcher sie sofort den Ortsgruppen-Vorständen zustellen wird. Verein Kölner Kartonnage-Fabrikanten Die hiesigen Kartonnage-Fabrikanten haben sich, dem Drucke der Verhältnisse und der Anregung der Papier-Zeitung folgend, zu unterzeichnetem Verbände zusammengeschlossen. Der Verein hat den Zweck, nicht nur die gemeinsamen lokalen Geschäftsinteressen zu fördern, sondern auch kräftig an dem Werke mitzuarbeiten, die gesummten Kartonnage- Fabrikanten Deutschlands behufs besserer Wahrung ihrer ge meinsamen Interessen zu einem Bunde zu vereinigen. Wir richten die Bitte an gleichgesinnte auswärtige Vereine und Kartonnage-Fabrikanten, sich mit uns behufs schriftlicher oder mündlicher Unterhandlungen zur Förderung unserer Zwecke in Verbindung zu setzen. Briefe bitten wir zu richten an unseren Vorsitzenden, Herrn W. Oldemeyer, Köln-Ehrenfeld, oder an unseren Schriftführer, Herrn E. Bandmann, Köln, Jacobstr. 26. Köln, 6. März 1900 Verein Kölner Kartonnage-Fabrikanten Oldemeyer, Vorsitzender Verband bairischer Kartonnagenfabrikanten in Nürnberg Generalversammlung Sonnabend, 17. d. Mts, abends 8 Uhr im Kochertszwinger Hierzu sind alle Inhaber oder Bevollmächtigten einer Karton- nagenfabrik eingeladen. TAGES-ORDNUNG: 1. Vorlegung der Statuten. 2. Besprechung des den Fabrikanten in Nürnberg und Fürth zugesandten Schemas, nach welchem in Zukunft die Kalkulationen stattzufinden haben. 3. Erhöhung der Preise. 4. Verschiedenes. Der Vorstand. Missbräuche im Kartonnagen-Gewerbe namentlich in Chemnitz und Umgegend Ich bin schon eine Reihe von Jahren als selbständiger Fabrikant im Kartonfach thätig und über alles Vorkommende wohl unterrichtet. Auch im Verkehr mit Kollegen habe ich Manches über Gebräuche erfahren, die im Kartongewerbe Usus sind, und mit denen der Karton macher rechnen muss, will er bei den Strumpfwaaren- und Stoff handschuh-Fabriken Arbeit haben und jahrein jahraus für diese be schäftigt sein. Was ich nachstehend schildere, passt nicht auf alle Geschäfte obiger Gattung. Es giebt auch ehrenwerthe Textilwaaren-Fabriken. die es ihren Angestellten sehr verargen und sie mit plötzlicher Ent lassung bestrafen, wenn sie Trinkgelder und Geschenke von Lieferanten nicht von der Hand weisen. Angesichts der in der Papier-Zeitung in den ersten Nummern dieses Jahres geschilderten österreichisch-galizisch-polnischen Weih nächte- und Neujahrspraktiken muss ich bekennen, dass die Zustände bei uns noch viel toller sind. Bei uns dauert das »Händevergolden« das ganze Jahr. Die Chefs der Handels- und Fabrikhäuser sind meist zuviel in Anspruch genommen, als dass sie sich um die Kartonaufträge kümmern könnten. Das überlassen sie fast stets einem Kommis oder einem Lehrling, manchmal ist es auch der Appreteur, der das Ausschreiben der Aufträge besorgt. Will man daher für irgend ein Geschäft Kar tons liefern, so ist es unerlässlich, dass mau sich mit den Angestellten auf guten Fuss setzt. Sich persönlich beim Chef darum zu bemühen, hätte gar keinen Zweck. Dieser würde nur den Bescheid geben: »Gehen Sie zu Herrn X., dieser besorgt die Kartenbestellungen, ich befasse mich nicht damit.« Herr X. ist aber nur Solchen zugänglich, die ihm in allen Dingen willfährig sind. Mancher von uns Karton- Fabrikanten glaubt, dass er ebensogut wie jeder andere selbständige Fabrikant Anspruch auf anständigen Verkehr mit den Bestellern haben müsse. Davon ist aber in den meisten Fällen nicht die Rede. Die jenigen, welche die Kartonaufträge ausgeben, sind meist mit ihrem Gehalt nicht glänzend gestellt oder es sind gar Lehrlinge, denen das Geschäft in der Lehrzeit nur ein geringes Kostgeld oder garnichts giebt, und die wohl auch leben wollen. Es ist traurig und tiefbeschämend, dass der Kartonmacher diese