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34 PAPIER-ZEITUNG Nr. Briefkasten Anonyme Anfragen bleiben unbercksichtigt 2137. Frage: Wir bitten um Ihre Ansicht in folgender Sache: Nach einliegendem Muster A verkauften wir einem Kunden 10000 kg imit. Pergament, jedoch nicht in der Stärke dieses Musters, sondern um etwa 20 pCt. leichter als dieses. Es war danach doch selbstredend, dass das Papier ein anderes Aussehen erhalten musste, und nachdem wir nun das Papier geliefert haben, verweigert unser Abnehmer dessen Annahme mit dem Bemerken, der Posten sei nicht mustergetreu aus gefallen. (Muster B.) Antwort: Probe A hat gleichmässige Oberfläche und Durchsicht, während B gesprenkelt und weniger ansehnlich ist. Wenn Anfrager das Papier wegen Gewichtsverminderung von von 90 auf 70 qm/g nicht ebenso aussehend wie Bestellprobe A liefern konnte, so hätte er dies dem Besteller vor Annahme des Auftrages sagen müssen. Da er ohne Vorbehalt annahm, so musste er auch probemässig liefern. Ob das Papier wegen der erwähnten Gewichts - Verminderung ein so verändertes Aussehen erhalten musste, erscheint uns sehr zweifelhaft. 2138. Frage: Ist meine Annahme, dass die beiliegenden Papiermuster 1, 2, 3, 4 und 5 hauptsächlich aus guten Leinen- und Sack-Hadern hergestellt sind, richtig? Welche qualitativen Stoffe enthalten bezw. können die diversen Muster noch ent halten ? Es handelt . sich hier nicht um absolute Genauigkeit der Angaben, sondern ich möchte nur wissen, welche Stoff- Zusammensetzung die Muster haben, soweit solche sich durch Griff- und Reissproben annähernd feststellen lässt. Die anderen Muster 6, 7, 8 und 9 sind wohl aus geringeren Hadern-Sorten und Papier-Ab fällen hergestellt? Antwort: Sämmtliche Proben bestehen anscheinend aus altem Papier und Holzzellstoff. Ob und wieviel Hadernstoff dieselben überhaupt enthalten, lässt sich ohne mikroskopische Prüfung nicht erkennen. 2139. Frage: Einer meiner Abnehmer beschwert sich über erhaltenes Kuvertpapier und behauptet, zuletzt erhaltenes sei minderwerthig. Sie würden mich zu Dank verpflichten, wenn Sie mir Ihre Ansicht über die Papiere mittheilen wollten. Die Kuverts aus bemängeltem Stoff sind mit N bezeichnet, während das Papier, welches zu den mit A bezeichneten Kuverts benutzt wurde, früherer Lieferung entstammt und in jeder Hinsicht für weit besser erklärt wurde. Ich kann die Kuverts N nicht weniger schön und nicht abweichend gegen A finden. Antwort: A hat um ein ganz Geringes höhere Glätte und reinere Durchsicht als N, dagegen ist N etwas schöner gerippt. An Stoff, Leimung, Weisse und Reinheit sind beide Sorten gleich. Da die erwähnten Unterschiede so geringfügig sind, dass sie erst bei eingehender sachkundiger Prüfung bemerkt werden und auf den Werth des Papiers keinen Einfluss haben, so ist unseres Erachtens die Beschwerde des Abnehmers unbegründet. 2140 Frage: Nach beigeschlossenem Muster A bestellte ich 500 kg Goudronne auf Rollen. Der Fabrikant offerirt solches zu . . M. die 100 kg frei hier und betont ausdrücklich, ich könnte auf durchaus mustergetreue Beschaffenheit rechnen. Die Waare fällt nun nach Muster B aus, und ich finde, dass dasselbe viel geringer ist als das Bestellmuster. Ich bitte Sie um Ihre Meinung hierüber. Antwort: Festigkeit und Stoff-Zusammensetzung beider Papiere ist gleich, die Farbe ist gut getroffen, der einzige Mangel des Musters B ist die etwas geringere einseitige Glätte. 2141. Frage: Wie aus den Anlagen ersichtlich, hat sich eine Meinungsverschiedenheit zwischen einem Abnehmer und mir wegen des Ausfalls einer Partie Papier gebildet; es handelt sich um 500 kg. Es wird mir der Vorwurf gemacht, die Angelegenheit nicht sachlich behandelt zu haben; es werden mir sogar unlautere Absichten unterschoben, welche aus einer Vorabsendung hergeleitet werden. Ich habe daher Veran lassung genommen den Vorschlag zu machen, den Fall Ihrem Urtheile zu unterbreiten und bitte Sie freundl. zu sagen, wer sachlich gewesen und geblieben ist und wer korrekt gehandelt hat, ob Auftraggeber oder Auftragnehmer. Antwort: Besteller hatte Probe-Riese erhalten und auf Grund derselben gegen die Lieferung der bestellten Menge keine Einwendung erhoben. Er hätte nach Einlangen der ganzen Lieferung nur dann die Waare zur Verfügung stellen dürfen, wenn dieselbe wesentlich andere Eigenschaften gehabt hätte als die Probe-Riese, oder wenn sich bei der Verarbeitung Mängel herausgestellt hätten, die durch äusserliche Prüfung nicht wahrnehmbar waren. Keines von beiden war der Fall, der Kunde des Bestellers beanstandete lediglich die Farbe, dieser Anstand hätte aber seitens des Bestellers nach Vorschrift des Handelsgesetzes ohne Verzug erhoben werden müssen. Aus dem Briefwechsel geht hervor, dass die Annahme des Bestellers, der Fabrikant hätte die Waare früher als sonst abgeschickt, um dieselbe vom Hals zu haben, bevor die an geblich gefürchtete Reklamation eintrifft, unbegründet war. Der Ton des Fabrikanten in seinem Brief vom 9. Oktober war sachlich, die Antwort des Bestellers vom 10. Oktober war beleidigend. Der Gewichts-Unterschied von 1 pCt. erklärt sich durch Feuchtigkeits-Abnahme des Papiers bei längerer Ver frachtung, ohne dass die Wägung des Aufgebers oder des Empfängers falsch sein müsste. 2142. Frage: Kann eine Firma Ansichtspostkarten nach Fotografien anfertigen, obgleich bei deren Kauf ausdrücklich hingewiesen wurde, dass die Fotografien nicht zur Anfertigung von Postkarten verwendet werden dürfen? Was lässt sich dagegen thun? Liegt eine reichsgerichtliche Entscheidung vor? Antwort: Sind die Fotografien Aufnahmen von Land schaften, Gebäuden, Innenräumen u. dergl., so dürfen sie trotz aufgedruckten oder mündlichen Verbots auf Postkarten nach gebildet werden. Dagegen lässt sich nichts thun, solange das Gesetz zum Schutz von Fotografien nicht geändert wird. Wir haben schon mehrere reichsgerichtliche Entscheidungen darüber mitgetheilt. Fotografien von Gemälden sind unter gewissen Einschränkungen vor Nachbildung auf Ansichts-Postkarten geschützt. 2143. Frage: Ist der Unterschied zwischen den ein liegenden beiden Mustern derart, dass er eine Verfügung stellung rechtfertigt? Nach dem Muster a wurde bestellt und nach dem Muster b geliefert und zwar handelte es sich! nur um etwa 250 kg. Unserer Ansicht nach liegt kein Grund zur Annahme-Weigerung vor. Antwort: Wir erachten die Unterschiede zwischen a und b für so gross, dass man b nicht als mustergetreue Lieferung ansehen kann, a ist beiderseits nahezu gleich glatt und hat vollkommen reine Durchsicht nach Art feiner Seidenpapiere, während b einseitig glatt und in der Auf- sowie in der Durchsicht wolkig ist, nach Art langfaseriger Zellstoffpapiere. Der Farb unterschied ist gering und fällt nicht in die Wagschale. 2144. Frage: Wurde schon Gasheizung anstelle der Kohlen für Dampfkessel angewendet und mit welchem Erfolge? Antwort: Steinkohlengas ist zum Heizen von Dampf kesseln stets weniger ausgiebig, d. h. theurer als die Kohle, aus der es erzeugt wurde; dagegen wird es in Gasmaschinen sehr zweckmässig verwendet. Gas wird zum Kesselheizen nur dort mit Nutzen verwandt, wo es als Nebenprodukt ge wonnen wird, z. B. in Verkokereien oder im Hochofen- Betrieb, aber auch dort geht man in neuerer Zeit zur Auf stellung von Gasmaschinen über, da man gelernt hat, für Hochofengas zweckmässige Kraftmaschinen zu bauen. 2145. Frage: Welche Papierfabriken waren in den letzten drei Monaten infolge Feuers oder anderer Ursachen äusser Betrieb? Ich weiss, dass Sie knapp an Zeit sind, entschuldigen Sie darum, wenn ich Sie somit zu schriftlicher Antwort ver anlasse. Antwort: Die gewünschte Zusammenstellung kann jeder Bezieher der Papier-Zeitung den »Geschäfts-Nachrichten« der letzten drei Monate entnehmen. 2146. Frage: Ich lese eben im »Scientifie American« vom 7. Oktober über eine Erfindung des Herrn X., laut welcher aus Torf-Fibern Papiere von fast sämmtlichen Arten, Gewicht und Güte hergestellt werden können. Die so hergestellten Papiere sollen an Stärke und Dauerhaftigkeit den andern vollständig gleichkommen. Ich wusste wohl, dass aus Torf Packpapiere und dergleichen erzeugt wurden, aber nicht, dass man nun alle Sorten Papiere damit herstellen könne. Im betreffenden Artikel in obengenannter Zeitschrift spricht man von verschiedenen Fabriken in Europa, die bereits aus Torf alle Papiere herstellen und ich wäre Ihnen zu Dank ver pflichtet, wenn Sie mir solche namhaft machen könnten. Antwort: Uns sind keine Firmen bekannt, die alle Sorten von Papier aus Torf berstellen. Wir kennen nicht einmal solche Fabriken, die Packpapier mit kaufmännischem Erfolg aus Torf machen. In unserem Papier-Adressbuch, Jahrgang 1898, das auf Vollständigkeit Anspruch machen darf, ist keine Torfpapier- Fabrik erwähnt, und auch im österreichischen Adressbuch, Jahrgang 1898, Herausgeber Johann Markowich in Wien, finden wir keine derartige Papierfabrik erwähnt.