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264 PAPIER-ZEITUNG Kr.8 schiedenen Zweige der Fabrikation sind auch bei einer gemeinsamen 1 Zentrale in der Lage, durch Ausschüsse, kleinere Verbände oder sonst in geeigneter Weise, ihre besonderen Bedürfnisse zu präzisiren, und sie haben dann den Vortheil, mit Hilfe der ganzen Industrie ihre Forderungen durchzusetzen. Die jetzt für einzelne Fabrikationszweige geplanten kleineren Vereinigungen werden gewiss alle den Wunsch und die Absicht haben, im gegenseitigen Einvernehmen zu handeln, aber i jeder dieser einzelnen Verbände wird bei allen seinen Maassnahmen die Rücksicht auf verwandte Fabrikationszweige entweder zu sehr oder zu wenig walten lassen und dadurch in der Erreichung seiner Ziele mehr oder weniger gehindert sein. Bei der Schaffung der vorgeschlagenen Zentralstelle wäre darauf Bedacht zu nehmen, dass die Bewegungsfreiheit der einzelnen Theil nehmer fast in keiner Weise gehemmt werden darf; die ausser gewöhnlich verschiedenen Bedingungen, unter denen die einzelnen Betriebe arbeiten, machen es unmöglich, auch nur einen Punkt zu finden, der als Abkommen allen Theilnehmern annähernd gleiche oder überhaupt Vortheile bietet. Die Vereinbarungen müssten sich also vorläufig auf solche Pflichten erstrecken, die jeder Theilnehmer ohne Bedenken erfüllen kann und auch gern erfüllt, weil sie ihm nicht lästig sind, sondern die eine oder andere Erleichterung bieten. Haben sich die Fabrikanten erst an den Verkehr mit der Zentrale gewöhnt, so wird es an Vorschlägen nicht fehlen, die das Arbeitsgebiet der Zentrale erweitern und ihren Einfluss nach verschiedenen Richtungen hin nutzbar machen. So würde eine solche Zentralstelle z. B. die so nothwendige Neubearbeitung der Frachtentarife für Rohstoffe und fertige Produkte wesentlich befördern; sie kann den Einfluss des ganzen Industrie zweiges in Zollfragen in die Waagschale werfen; sie kann den Aus landsmarkt von Tag zu Tag kontrolliren und nicht genügend beschäf tigte Fabriken auf Ausfuhr-G-elegenheiten hinweisen; sie kann einen Ausgleich zwischen vorübergehendem Mangel an Aufträgen auf der einen und Ueberfluss auf der anderen Seite herbeiführen; sie kann Einkaufs-Vereinigungen für Rohstoffe ins Leben rufen usw. usw. — und sie kann alles dies mit sicherer Aussicht auf Erfolg thun, weil sie in der Lage ist, von allen in Betracht kommenden Seiten zuver lässige Angaben zu erlangen und diese Angaben statistisch zu ver arbeiten. Wenn in Zeiten wirthschaftlichen Niederganges eine solche Zentralstelle einmal besteht, so wird sie rechtzeitig einen Minder bedarf im Inland avisiren können; sie wird das Auslandsangebot ablenken können; sie wird eine vermehrte Ausfuhr der deutschen Erzeugung befördern können, um den Inlandsmarkt zu entlasten. Kurz, die deutsche Papier-Industrie wird sich durch ihre Zentralstelle die Macht verschaffen, überall dort, wo es das Interesse der deutschen Papier-Industrie erfordert, rechtzeitig und erfolgreich einzugreifen. Nothwendig ist es vor Allem, diese Zentralstelle in irgend einer Form erst einmal zu schaffen, ihr eine möglichst allseitige Betheiligung zu sichern und sie in lebendige, regelmässige Verbindung mit den Theilnehmern zu bringen. In welcher Weise dies geschehen kann, darüber möchte ich Vorschläge heute nicht machen; vielleicht ist es auch nicht empfehlenswerth, über die Ausführungsform überhaupt öffentlich zu diskutiren. Möglich und praktisch durchführbar ist eine solche Vereinigung. Mit meinen heutigen Ausführungen möchte ich nur gewarnt haben, in einer durch die vorübergehende Konjunktur ermöglichten Preiserhöhung von einigen Prozent eine endgiltige Ge sundung unserer Industrie zu erblicken und nach diesem kleinen Erfolg die Hände in den Schooss zu legen. Eine wirkliche innere Besserung von Dauer kann nur durch festen Zusammenschluss erzielt werden, n Es wurde mit allem Nachdruck verlangt, dass die bezüglich der Stau-Anlagen bisher anerkannten Privatrechte der Anlieger an fliessenden Gewässern in keiner Weise durch das Gesetz beschränkt werden dürften, weder für bestehende noch für neu zu errichtende Anlagen, und es sei zu beanstanden, dass der Staat diese Rechte erst soll verleihen können. Die staatliche Oberhoheit müsse be schränkt bleiben auf Ausübung der polizeilichen Gewalt, sofern der Staat nicht selbst als Anlieger berechtigt sei und Privatrechte zu vergeben habe. In welchem Umfange die polizeiliche Gewalt aus zuüben sei, müsse durch das Gesetz näher bestimmt werden, damit auch hierdurch keine Eingriffe in Privatrechte vorkommen könnten. Es wurde eine gesetzliche Bestimmung angeregt dahingehend, die Wassergenossenschaften zum Schutze gegen Hochwassergefahr und zur Beseitigung ihrer Folgen sowie zur Regulirung der Wasser menge durch Stauweiher usw. für ganze Flussläufe oder für Theil strecken, soweit streckenweise gemeinsame Interessen vorliegen, von Obrigkeits wegen zwangsweise zu organisiren. Die weitere und genauere Bearbeitung des Gesetzentwurfs und die Berichterstattung darüber an die Kommission wurde den Herren Dr. Niethammer, Pleissner und Dr. Seilnick übertragen; infolgedessen wurde zunächst von der beabsichtigten Sitzung für den 18. Januar abgesehen. (gez.) Dr. H. Sellniek (gez.) Dr. Konrad Niethammer Vorsitzender Protokollführer Der uns durch Herrn Kommerzienrath Hugo Hoesch-König stein, Vorsitzender des Sächsischen Papierfabrikanten-Vereins, mit obigem Protokoll gesandte gedruckte Bericht der Handels und Gewerbekammer Chemnitz über denselben Gegenstand ist zu umfangreich um hier wiedergegeben zu werden. Betheiligte dürften auf Wunsch den Bericht von der genannten Kammer erhalten. Red. Schiedspruch Zu Nr. 5 Aus London C= ineinandergeschlagen ist eine in England sehr gebräuch liche Packungsweise und allen Fabrikanten des Kontinents, welche hierher arbeiten, gut bekannt. Wenn der Bogen für plano Packung zu gross ist, werden zwei Ries ineinandergelegt, um den Kniff zu vermeiden, denn bei Falzung hätte das Ineinanderschlagen ja keinen Zweck. A L. * * * Aus Böhmen Die Bestellung war keinesfalls undeutlich. Die verlangte Packung ist eine handelsübliche Ausfuhrpackung, man sagt dafür lapped, oder ni-ni, deutsch »einfach ineinandergeschlagen«. Wenn nun Besteller noch das Zeichen C dazu gemacht hat, so ist' dies sogar sehr genau, und die Schuld trifft allein den Lieferanten. Bei dieser Packung kann das Papier ohne Verlust gut wieder plano gelegt werden, und sind dann die betreffenden Formate gut herauszuschneiden. F. F. Aus der Frage in Nr. 5 geht hervor, dass die Fabrik nicht die Riese sondern die einzelnen Bogen ineinander geschlagen, also die Vorschrift, die nach der Zuschrift »Aus London« in Ausfuhrkreisen gang und gäbe ist, missverstanden hat. Red. Entwurf eines sächsischen Wassergesetzes. Vergl. Nr. 101 v. J., S. 4000 Protokoll über die 1. Sitzung der von den sächsischen Müllern, Holzschleifern und Papiermachern bestellten Kommission zur Be- rathung des Entwurfs eines Wassergesetzes für das Königreich Sachsen, abgehalten zu Dresden, Restaurant „Drei Raben“, am 17. Januar 900. Anwesend waren: 1. Herr Ingenieur Pleissner, Dresden, I als Müller 2. „ Dr Bellnick, Leipzig, I 8. ,, Christian Braun, Rochsburg, ) 4. ,, F. Friedrich, Carlsfeld, ! als Holzschleifer 5. „ Direktor Schmidt, Bockau ) 6. „ Dr. jur. Konrad Niethammer, Kriebstein, j als Papier- 7. ,, Victor Weidenmüller, Antonsthai, j macher. Entschuldigt fehlten: 8. Herr Direktor Castorf, Penig, als Papiermacher, 9. „ Franz Lucke, Leipzig-Stahmeln, als Müller. Zum Vorsitze den wurde Heir Dr. Seilnick, zum Pro tokollf ihrer Herr Dr. jur. Konrad Niethammer erwählt. Bei der allgemeinen Aussprache überreichte Herr Braun den Bericht der Handels- und Gewerbekammer Chemnitz zu dem Gesetz entwurf vom 19. Dezember 1899, dessen Inhalt in seinen hauptsäch lichsten Theilen von den Anwesend n als zutreffend anerkannt wurde. Dem am Schluss unter Nr. 1 ausgesprochenen Grundsätze „dass das fliessende Wasser öffentliches Eigenthum sei“, und der auf Seite 2 in Verbindung damit ausgesprochenen Ansicht, dass man sich hiermit ohne jede Einschränkung einverstanden erkläre, vermochte die Mehr zahl der Anwesenden sich nicht anzuschliessen. Tarifirung von Lumpenhalbstof Auf der Tagesordnung der in Berlin am 6. Februar 1900 abzuhaltenden gemeinschaftlichen Sitzung der ständigen Tarif kommission der deutschen Eisenbahnen und des Ausschusses der Verkehrsinteressenten steht unter Anderem die Tarifirung von Lwnpenhdlbzeugmasse. Mit der Begründung, dass Lumpenhalbzeugmasse mit 50pCt. Feuchtigkeitsgehalt verschickt werde, dabei aber nicht die tarifarische Vergünstigung geniesse, die dem mit ihr kon- kurrirenden Holzschliff, Holzzell- und Strohstoff durch Ver setzung des feuchten, mehr als 40 pCt. Wasser enthaltenden Stoffes aus Spezialtarif II in Spezialtarif III zu Theil geworden ist, beantragt die Königliche Eisenbahndirektion in Elberfeld: a) die Position »Lumpenhalbzeugmasse usw.« des Spezial tarifs I durch den Zusatz »trocken, d. h. mit einem Wassergehalt von 40 pCt. oder weniger« zu ergänzen, b) in den Spezialtarif II folgende Position neu aufzunehmen: »Lumpenhalbzeugmasse, auch mit Zusatz von Holz stoff, Holzzellstoff, Strohstoff und Strohzellstoff, feucht, d. h. mit mehr als 40pCt. Wassergehalt«, c) im Verzeichniss der in gedeckt gebauten Wagen zu befördernden Güter die Ziffer 79: »Lumpenhalbzeug masse, wie im Spezialtarif I genannt«, abzuändern in »Lumpenhalbzeugmasse, wie in den Spezialtarifen I und II genannt«. Die berichterstattende Grossherzogliche Generaldirektion