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86 PAPIER-ZEITUNG Mr. 3 In Deutschland patentirte Erfindungen Sämmtliche Patentschriften werden soweit sie noch vorhanden sind zum Preise von 1 M. für jede Patentschrift von dem Kaiserlichen Patentamt zu Berlin NW Louisenstrasse 32/34 an Jedermann abgegeben. Man sende den Betrag an die genannte Verkaufsstelle durch Postanweisung und bezeichne auf derselben deutlich die Nummer der gewünschten Patentschrift Vorrichtung zur Ueberführung eines in zwei Richtungen zu be arbeitenden Bogens aus Papier, Pappe usw. aus einer Maschine in eine zur ersten in einem (rechten) Winkel angeordnete zweite Maschine von Friedr. Müller in Potschappel b. Dresden. DRP 106469. (Kl. 55) Um Bogen aus Pappe oder ähnlichem Stoff bei ihrem Durchgang durch eine Bearbeitungsmaschine, z. B. durch eine Maschine zum Beschneiden der Bogen an ihren vier Rändern, zunächst eine Bewegung in einer Richtung und dann eine solche in einer rechtwinklig zu dieser Richtung liegenden Richtung zu ertheilen, hat man unter anderen Vorrichtungen zwei Gruppen von in einem rechten Winkel zu einander stehen den endlosen Bandleitungen vorgeschlagen, dergestalt, dass bei spielsweise die zu beschneidenden Bogen zunächst auf der einen endlosen Bandleitung den Kreismessern und dann auf der Bild 1 anderen, zu dieser Bandleitung rechtwinklig liegenden Band leitung einer zweiten Gruppe von zu den vorgenannten Kreis messern ebenfalls rechtwinklig liegenden Kreismessern zuge führt wurden. Sehr breite Bogen machen, um möglichst gleichmässig durch die betreffende Bearbeitungsmaschine geführt zu werden, eine grosse Anzahl von neben einander liegenden Bändern nöthig, welche besonderer Antriebsscheiben bedürfen. Zweck vorliegender Erfindung ist die Schaffung einer wesentlich einfacheren Vorrichtung zum Wenden von .Bogen im rechten Winkel bei ihrem Durchgang durch eine Maschine oder durch zwei im rechten Winkel zu einander stehende Be arbeitungsmaschinen. Diese Wende Vorrichtung kennzeichnet sieh durch die Anordnung von ausbalanzirten Federn zwischen denjenigen Bogentragwalzen, welche sich in der Nähe der Wendestelle des Bogens befinden. Nachdem der Bogen zwischen den Zugwalzen a b der ersten Maschine hindurchgegangen ist, durchläuft er das Walzen paar c d und gelangt auf die Federn e. Diese auf den Führungs stangen f verschiebbaren und einstellbaren, durch Gewichte g ausbalanzirten Federn e haben den Zweck, den Bogen so lange von den zur zweiten Maschine gehörigen Tragwalzen h fern zu halten, bis der Bogen das Walzenpaar vollständig ver lassen hat. Die Federn sind durch ihre Gewichte g so ausbalanzirt, dass sie nicht eher sich senken, als der Bogen vollständig aus den Walzen cd ausgetreten ist, also mit der vollen Schwere auf den Federn liegt. Nunmehr kommt der Bogen auf die Walzen h zu liegen, welche ihn den Zugwalzen i k der zweiten Maschine zuführen. Nachdem der Bogen sie verlassen, gehen die Federn e wieder in ihre ursprüngliche Lage zurück. Patent-Anspruch: Eine Vorrichtung zur Ueberführung eines in zwei Rich tungen zu bearbeitenden Bogens aus Papier, Pappe usw. aus einer Maschine in eine zur ersten in einem (rechten) Winkel angeordnete zweite Maschine, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Bogentragwalzen (h) der zweiten Maschine aus- balanzirte Federn (e) angeordnet sind, welche den aus der ersten Maschine kommenden Bogen nicht eher auf die Trag walzen (h) ablegen lassen, bis der Bogen mit seiner vollen Schwere auf den Federn (e) liegt. Niet zum Heften von Pappe und dergl. von Maschinen- Cartonnagen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Bautzen und Dresden. DRP 106465. (Kl. 54) Durch einen Z-förmigen Schnitt werden die Zähne A oder Spitzen der Niete aus dem Mitteltheil des Blech- • Stückes gebildet, sodass nur ein schmaler, ringförmiger Rand den Körper der Niete bildet. Die Form der Niete kann, wie die Abbildung zeigt, beliebig sein, (2 z. B. ein Kreis, Oval, Quadrat, Trapez, Rhombus, Stern S usw. Die Erfindung bezweckt zunächst, neben einer Ersparniss an Blech gegenüber den bekannten Nieten mit Zähnen am äusseren Rand, bei welchen sehr viel • Abfall entsteht, besonders kräftige Zähne zu erzeugen, deren Spitzen behufs Eindrückens in die zu heftende Pappe sieh nicht gegenüber, sondern wechselseitig zu <e einander stehen. Die Zähne haben eine gerade und eine schräge Seite und dringen damit sehr leicht in die zu ver- y bindende Pappe ein. < Patent-Anspruch: 7* Ein Niet zum Heften von Pappe und dergl., bei welchem an der Innenseite des ringförmigen Randes > zwei durch einen Z-förmigen Schnitt erzeugte Zähne mit je einer geraden und einer schrägen, wechselseitig zu ein ander stehenden Seite sitzen. Markenaufkleber von Thomas Archibald Aiton in Berlin. DRP 105778. (Kl. 70) Die Briefmarken, Etiketten und dergl. werden in Bogen zusammenhängend in den Aufkleber gelegt und in demselben in Streifen zerschnitten. Der abgeschnittene Streifen wird zwischen zwei ihn befördernden Walzen hindurchgeführt und von einer Greifervorrichtung erfasst, welche die vorderste Marke an der Lochlinie abreisst und über ein Anfeuchtkissen führt. Die so angefeuchtete Marke wird durch einen von Hand nieder gedrückten Stempel auf den Briefumschlag gepresst. Die Bewegung sämmtlicher Theile des Geräths wird von der Bewegung des Handstempels abgeleitet. Wegen der Einzelheiten wolle man die Patentschrift ver gleichen. Vorrichtung zur Darstellung wechselnder Reklamesätze von Hermann Woinke in Gross-Lichterfelde. DRP 106466. (Kl. 54) Reklamevorrichtungen, bei denen Inschriften buchstaben weise erscheinen und auf einmal verschwinden, sind an sich bekannt. Ferner sind Reklamevorrichtungen bekannt, bei denen mehrere derartige allmälig erscheinende und auf einmal ver schwindende Inschriften mit einander abwechseln. Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Reklame vorrichtung der letzteren Art und kennzeichnet sich dadurch, dass die Buchstaben des Satzes nach einander in wirkungs voller Beleuchtung auf einer aufgespannten Leinwand er scheinen und gleichzeitig wieder verschwinden. Wegen der Einzelheiten muss auf die Patentschrift ver wiesen werden. Sammelmappe von Armin Krah in Berlin. DRP 105886. Dritter Zusatz zum DRP 72519. (Kl. 11) Die Erfindung bezweckt eine Vereinigung der durch die Zusatz-Patente 82439 und 89219 (vergl. Papier-Zeitung 1895 S. 2876 und 1896 S. 3430) geschützten Erfindungen. Infolge dieser Verschmelzung gelingt es, fast alle Theile aus Blech herzustellen und dadurch eine wesentliche Vereinfachung und billigere Herstellung zu ermöglichen. Wegen der Einzelheiten wolle man die Patentschrift ver gleichen.