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Zu dieser Verordnung ist das Ministe rium auf Grund der Erfahrungen in den letzten Jahren und der Berichte über Störungen von öffentlichen Ver sammlungen aus Anlaß der letzten Reichstagswahl 1923 veranlaßt worden, um derartige Störungen nach Möglich keit in Zukunft zu verhüten und das Recht der Versamm lungsfreiheit zu schützen. In der Verordnung heißt es: Artikel 123 Abs. 1 der Neichsverfassung bestimmt, daß alle Deutschen das Recht haben, sich ohne Anmeldung und besondere Erlaubnis friedlich und unbewaffnet zu versammeln. Für die Polizei ergibt sich hieraus die Pflicht, das verfassungsmäßig gewährleistete Recht der Versammlungsfreiheit zu schützen. Im Hinblick aus die bevorstehenden Wahlversammlungen hält es das Ministe rium für angezeigt, die Polizeibehörden auf diese Pflicht nochmals aufmerksam zu machen und anzuweisen, alle er forderlichen Vorkehrungen zu treffen, um gegen Störun gen von Wahlversammlungen sofort wirksam einschreiten zu können. Der Schutz der Wahlversammlungen ist nach folgen den Richtlinien durchzuführen: 1. Die Polizeibehörden haben für Wahlversammlun gen, bei denen sie Störungen befürchten, von sich aus ohne Rücksicht darauf, ob ein Antrag von den Veranstaltern gestellt worden ist oder nicht, für den erforderlichen poli zeilichen Schutz unter Berücksichtigung der obwalten den Verhältnisse in dem notwendigen Umfange so zu sorgen, daß Gewalttätigkeiten verhütet oder unterdrückt werden können. 2. Innerhalb des Versammlungsraumes dürfen Polizeikräfte jedoch nur insoweit untetgebracht werden, als es zur Abwendung unmittelbarer Gefahr für Leben und Gesundheit der Teilnehmer erforderlich ist oder von den Veranstaltern darum nachgesucht wird. Von der Unterbringung im Versammlungsraum sind die Veran stalter in Kenntnis zu setzen. 3. Galerien im Versammlungsraum können ge sperrt werden, wenn es zur Abwendung einer unmittel baren Gefahr für Leben und Gesundheit der Versamm lungsteilnehmer nach Ansicht der Polizei erforderlich ist. 4. Personen, die während der Versammlung Ge walttätigkeiten begehen oder andere zu solchen Handlungen reizen, sind nach Befinden sofort aus dem Versammlungsraum zu entfernen. 5. Wenn Wahlversammlungen von politischen Gegnern gestört werden, ohne daß die Voraussetzungen von Ziff. 4 vorliegen, so ist abzuwarten, ob die Veranstalter von ihrem Hausrecht Gebrauch machen. Tun sie es, so sind sie von der Polizei zn unterstützen. 6. Diejenigen Personen, die mit Gewalt oder durch Bedrohung mit einem Verbrechen Versammlungen ver hindern odersprengen, oder welche Gewalttätig keiten in der Absicht begehen, die Versammlung zu spren gen, sind sofort festzunehmen und zur Bestrafung zu bringen. Die Verordnung des Ministeriums des Innern vom 28. April 1924 Wird aufgehoben. Die Heimfahrt des toten Botschafters. Der Leichnam ves Botschafters der Bereinigten Staaten in Paris, Myron Herrick, wurde mit dem französischen Kreuzer „Tourville" über den Ozean in die Heimat gebracht. Der Sarg, bedeckt mit dem Sternen, banner, und von einer Ehren wache begleitet, wurde unter den Geschiitztürmen des Vorder. decks aufgestellt. * gescheutes an die Hausbesitzer und angeblich chaotischer Zustände im sächsischen Steuerwesen Vorwürfe erhoben. Die Nachrichtenstelle in der Staatskanzlei schreibt dazu: „Die Reichsregierung plante ein Gesetz zur Steuervereinheitlichung, das am 1. April 1929 in Kraft treten sollte. Als feststand, daß sich diese Absicht der Reichsregierung nicht rechtzeitig verwirklichen lassen würde, brachte die sächsische Staatsregiernng unverzüg lich einen Gesetzentwurf ein, der die von den Haus besitzern zu entrichtenden Mietzins st euerbeträge im allgemeinen auf die gleiche Höhe senken sollte, die von der preußischen Regierung und dem Preußischen Land- tage bereits 'geschlossen und festgesetzt worden war. Um die sächsischen Hausbesitzer nicht schlechter zu stellen als die preußischen, hatte das sächsische Finanzministerium auf dem Verordnungswege eine Stundung von An teilen der Mietzinssteuer, welche die Hausbesitzer zu ent richten hatten, schon vor Jahresfrist angeordnet. Der Gesetzentwurf wollte diese Stundung in eine gesetzlich sestgelegte Senkung der Mietzinssteuer umwandeln. Die Hausbesitzer haben nämlich auf Grund reichsrechtlicher Regelung vom 1. Januar 1928 ab für die auf ihren Grundstücken lastenden Aufwertungshypotheken statt bis dahin 3 Prozent nunmehr 5 Prozent zu bezahlen und müssen nach dem Willen des Reichsgesetzgebers einen Ausgleich dafür in ihrem Anteil an der Miete erhalten. Da eine Erhöhung der gesetzlichen Miete nicht in Frage kommt, kann dies nur durch Senkung der Mietzins steuer geschehen. Um das Wohnungselend in Sachsen zu mil dern, den Verfall der Häuser und Wohnungen aufzu halten, kommt alles darauf an, das Interesse der Haus besitzer an einem guten Zustand ihrer Häuser zu heben und sie instandzusetzen, die Gelder für die notwendigen Herstellungsarbeiten überhaupt aufbringen zu können. Gleichwohl konnte diese Erleichterung nicht allen Haus besitzern in gleichem Umfange gewährt werden. Völlig ausscheiden mußten diejenigen, die infolge des sogenann ten Lockerungsgesetzes aus dem Vermieten ge werblicher Räume erhöhte Mieten zu entnehmen ver- I Ikrs Qsrckinsn u. 6sr6insnstsr>Asn ksufsn Sis Ickoek im Qsrckinsnftsus Wuncisrlicft, «suptmarlct mochteil. Ferner ist der verschiedenartigen Bedürftigkeit der Hausbesitzer dadurch Rechnung getragen worden, daß die Steuerstundung für die besonders notleidenden Haus besitzer der kleinsten Gemeinden auf dem Lande auf 4^ Prozent, für die Hausbesitzer der großen Städte aber nur auf 3 Prozent festgesetzt worden war. Diese Verordnung war keineswegs gegen den Willen des Landtages erlassen worden. Dieser hat sich vielmehr verschiedentlich mit ihr beschäftigt, wobei die Landtagsmehrheit die Ver ordnung ausdrücklich gutgeheißen hat. Die beabsichtigte Senkung der Steuer auf den preußischen Satz kann nach all dem genau so wenig als ein „Millionen geschenk" an die Hausbesitzer bezeichnet werden, wie man von einem Mill-,mengeschenk an die Arbeiter und Beamten sprechen darf, wenn man diesen im Laufe der letzten Jahre Lohn- oder Gehaltserhöhung ganz selbst verständlich hat zubilligen müssen, um damit eine auf sehr vielen Gebieten der Wirtschaft zu beobachtende' Preissteigerung auszugleicheu." Cin großer Aufruhrprozeß. Das Gemeinsame Schöffengericht Plauen ver handelt im Amtsgericht Auerbach gegen neun An geklagte wegen Aufruhrs und Landfriedens bruches. Es handelt sich hierbei um die seinerzeit be richteten Vorgänge, die sich am 15. Januar d. I. im An schluß an eine Erwerbslosenkundgebung vor und im Rat haus zu Auerbach abspieltcn. Es zogen etwa 800 Per sonen vor das Rathaus und verlangten den Bürger meister zn sprechen. Dieser lehnte den Empfang der Ab ordnung ab. Der Bauarbeiter Waldemar Trommer rief der Menge zu: „Nun lehnt die Abordnung jede Verant wortung ab, und jetzt kann die Menge tun, was siewill!" Es kam dann zu Ausschreitungen gegen die Polizei, wobei zehn Beamte beiseitegedrängt und einer mit Füßen getreten wurde. Neun Angeklagte wurden in Haft genommen. Sie wurden im Auto von Plauen nach Auerbach gebracht. Kultusminister a. O. v. Beck 75 Jahre all. Der frühere sächsische Kultusminister I). Dr. von Beck vollendet am 11. Avril sein 75. Lebensjahr. Dr. Koman von brltr ? o r n e g g Lopxrtedt dx UlMto ?«ucdtvsoxer, Nails tLaalei l57 „Später vielleicht", antwortete sie. „Hier ist ein hüb sches Plätzchen. Setzen wir uns vor die Laube, und schauen Wir dem Treiben der anderen zu!" Der Prinz gehorchte folgsam. Aber mit gedämpfter Stimme fügte er hinzu: „Wollen wir uns nicht in den Schatten der Laube setzen?" Parker biß sich auf die Lippen. , Das könnte mißdeutet werden", entgegnete sie leise. Sie setzten sich auf die Bank unmittelbar vor der Laube. Parker, um den Kies nicht knirschen zu machen, blieb un weit im Grase stehen. Keiner der Vorüberwandelnden versäumte, einen Blick nach dieser Gartenbank zu werfen. Der Prinz bot Sulamith eine Zigarette aus goldener Dose. Sie dankte mit einem lieblichen, hold-süßen Lächeln. Er hielt ihr das brennende Feuerzeug hin. Mit welcher Koketterie verstand sie es, sich von ihm bedienen zu lassen! War es möglich, daß diese beiden sich erst heute zum ersten Male getroffen? Parker glaubte eine Vertrautheit zwischen ihnen zu bemerken, die ihn nicht nur befremdete, sondern auch seine Unruhe ganz gewaltig steigerte. Sie rauchten nun, und hörten scheinbar den Orchesterklängen zu, die von jenseits des Teiches herüberwehten. Doch dazu sprachen sie leiser als bisher. In kurzen Sätzen. Ein Frage- und Antwortspiel, das für kein fremdes Ohr berechnet war. Der Prinz machte Sulamith Komplimente über ihr Kostüm, über ihren Schmuck, ihr Haar, ihre Hände. Alles sand er bezaubernd. Wo sic sonst wohne? Wie lange sie in Parkers Schloß verbleibe? Ob sie nicht Neugier verspüre nach der Schönheit ves Landes, in welchem er zur Herr schaft gelangen würde? Parker wurde es immer unbehaglicher. Hätte er nicht die „Tarn" getragen, so könnte er jetzt, wie von ungefähr des Weges kommend, sich ins Gespräch mischen, bei den beiden bleiben und weitere Aussprache nach dieser Melodie verhindern. Andererseits war er aufs äußerste gespannt, wohin die Unterredung zielte, wie sie weitergedeihen, wann und wo mit sie enden würde. Und das konnte er nur erfahren, wenn er in der „Tarn" aus seinem Lauscherposten ver harrte. Sulamith sprach jetzt von dem eigentlichen Zweck ihres Hierseins, von den Tänzen, die sie heute abend vorführen würde. Der Prinz gab sein lebhaftes Interesse dafür kund und erzählte einiges von den Tänzen und Pantominen, wie sie in seiner Heimat altvererbtes Volksgut seien. Su lamith äußerte, daß sie solche Tänze nur von den länder kundlichen Filmen her kenne, und für ihr Leben gern Der artiges einmal an Ort und Stelle in natura kennenlernen möchte. Der Prinz rückte näher. Lächelnd blickte er vor sich hin. Vermutlich schien ihm ihr Geständnis willkommener Anlaß zu sein, um... Parker trat einen Schritt näher, um ja nichts zu über hören. Er stand jetzt unmittelbar hinter der Bank, und beugte sich, gespannt lauschend, über die zwei. Sie schwiegen eben, um eine Gruppe Lustwandelnder vorbeizulasseu. Voran ging ein Staatsminister, der Violet den Arm geboten hatte, dann kamen zwei Herren, deren Identität Parker im Augenblick nicht festzustellen gewußt hätte. Sie flankierten eine Dame, in welcher er augenblicklich Liane Mühlenkamp erkannte. Als letztes Paar folgte Albert Mühlenkamp, trotz seiner grünen Brillengläser schon wegen seiner hohen Gestalt und des stolz-aufrechten Ganges nicht zu verkennen, mit der Gattin des Ministers. Der Prinz winkte einem der Herren einen Gruß zu. Man blieb stehen. In diesem Augenblick rief Albert Müh lenkamp dem vorangehenden Minister zu: „Exzellenz, hier ist ja Herr Parker, den Sie suchen!" Der wandte sich um: „Wo denn, Herr Ingenieur?" Alberts und Parkers Blicke trafen sich einen Augenblick. Erst jetzt bemerkte Albert, daß Parker die „Tarn" an sich trug. Alles wendete sich nach der Richtung, in welche Albert schaute. Parker erstarrte. Mit zitternden Fingern tastete er nach dem Gurt, dem Helm. Er war doch unsichtbar! Wie konnte ihn Albert sehen?! Der Schrecken verwirrte und lähmte seine Ge danken. Man sah ihn! Er stand ertappt, beschämt, entlarvt, als Lauscher hinter dem Prinzen und der Tänzerin! Er verlor alle Fassung, und brach in das Gebüsch ein, in dessen Dunkel er auch Alberts hier allein sehenden Augen rasch entschwand. — Dieser hatte seinen Mißgriff längst erkannt: unwillkürlich, unüberlegt hatte er Parkers Anwesenheit verraten, im Augenblick nicht erkennend, daß nur er ihn sah, kraft der „grünen Brillengläser", daß Parker den Augen der anderen entrückt war. Erstaunt, fast bestürzt sah man um sich, fragend auf Albert. „Verzeihung", stammelte dieser, „es war eine Täu schung. Ich habe mich geirrt." „Aber es war doch so, als wenn jemand ins Gebüsch ge sprungen wäre. Hier, gleich Hierl" sagte Sulamith. ^kir schien es auch so", bekräftigte der Prinz.