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puls«cherD»-eblM Bank »Konten: Pulsnitzer Bank, PulSnitz und V » T » Commerz« und Privat-Bank, Zweigstelle Pulsnitz Anzeigen-Grundzahlen in Die 41 mm breite Zeile (Mofle'S Zeilenmesser 14) 10 A/, der AmtShauptmannschast Kamenz 8 amtlich 1 mm 30 und 24 Reklame 28 Tabellarischer Satz 50 °/° Aufschlag. — Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigengebühren durch Klage oder in Konkursiällen gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preisnachlaß in Anrechnung. Bis V-10 Uhr vormittags eingehende Anzeigen finden am gleichen Tage Ausnahme WL.L Bezirksanzeiger Im Falle höherer Gewalt, Krieg, Streik »der sonstiger irgend welcher Störung der Betriebes der Zeitung oder der BefSrderungSeinrichtungen, hat der Bezieher keluen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rück» »ahlung des Bezugspreises. - Wöchentlich 0.68 RM bei freier Zustellung; bei Abholung wöchentlich 0.88 RM; durch die Post monatlich 2.60 RM fretbleiber d Das Pulsnitzer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft u. des Finanzamtes zu Kamenz des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pülsnitz sowie der Gemeinderäte Großnaundorf und Weißbach behördlicherseits bestimmte Blatt Hauptblatt und älteste Zeitung in den Ortschaften des Pulsnitzer «mtsgertchtSbezirk»: PulSnitz, PulSnitz M. S., Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Niedersteina, Weißbach, Ober, vn^ Niederltchtemm, FriederSdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-DtttmannSdors GeichLftSstelle: PulSnitz, «lbertstraße N-. 2 Druck und Verlag von S L. Först,rtErden (Inh. I. W. Mohr) Schriftleiter:J. W. MohrinPulSnitz NsWmer 5 X Montag, de« 7. Januar 1S2S 81. Jahrgang Das Wichtigste Reichspräsident o. Hindenburg nahm den Bortrag des Reichs« Ministers des Auswärtigen, Dr. Stresemann, entgegen Die englische Regierung hat in Abänderung ihres bisherigen Pla- nes beschlossen, die Sachverständigen durch die Reparativ ns- Kommission ernennen zu lassen. Das Reichspostmuseum bleibt wegen größerer Instandsetzungsarb ei ten vom 7 Januar ab auf etwa 2 bis 3 Monate geschlossen. Das kalte Wetter hat auch in der Nacht zum 6. Januar in ga nz Frankreich angehalten. Aus den verschiedensten Gegenden w er- den reiche Schneefälle gemeldet In dec Provinz ist die Tem peratur bis aus 22 Grad unter Null gesunken, während in Paris nur etwa 3-4 Grad Kälte verzeichnet wurden. Die Zeitungen berichten über sechs Todesfälle durch Erfrieren Helllicht Md sächßscht AngeltgttchtUen — (Eine wichtige Entscheidung im Impf wesen.) Das sächsische Oberverwaltungsgericht hat kürzlich folgende für das Impfwesen sehr bedeutsame Entscheidung gefällt. Nach 8 2 des Jmpfgesetzes ist ein Jmpfpflichtiger, der nach ärztlichem Zeugnis nicht ohne Gefahr geimpft werden kann, binnen Jahresfrist nach Aufhörung des diese Gefahr begründenden Zustandes der Impfung zu unterziehen. Das Oberverwaltungsgericht hat nun im Gegensatz zum Ober- landesgencht Dresden, aber in Uebereinstimmung mit dem preußischen Oberverwaltungsgericht und dem Schrifttum, ins besondere auf Grund der Gesetzgebungsmaterien, dahin er kannt, daß die erwähnte Jahresfrist, die nach Beendigung des ersten ärztlich bescheinigten Gefahrenzustandes beginnt, eine Schutzpflicht für den Jmpspflichtigen bedeutet^ innerhalb deren die Impfung nicht erzwungen werden kann. In der Praxis wurde die gesetzliche Bestimmung nicht einheitlich, aber in Sachsen überwiegend dahin gehandhabt, daß die Impfung nach Aushören des ärztlich bescheinigten Gefahren zustandes sofort oder bei Beginn der neuen Jmpfperiode er zwungen werden konnte — (Höhere Wanderlagersteuer in Sach sen?) Da sich gegenwärtig die Klagen über die unzureichende Besteuerung der Wanderlager wieder mehren, haben die säch sischen Handelskammern dem Wirtschaftsministerium gegenüber ihre Eingabe vom Jahre 1927 wegen der Neuregelung der Wanderlagersteuer in Erinnerung gebracht. Die sächsischen Handelskammern haben sich damals gemeinsam für eine Er höhung der Wanderlagersteuer und für eine Ausdehnung des Wanderlagerbegriffs auf den Handel der unter Zuhilfenahme von Kraftfahrzeugen ausgeübt wird, auf Musterlager, sowie aus den mit Gegenständen des Wochenmarktverkehrs ausge sprochen, wobei sie Musterausstellungen, die für Wiederver käufer bestimmt sind, ebenso wie börsenmäßig erfolgende Ver käufe von der Wanderlagersteuer freigestellt wissen wollten, wie auch den Markthallen- und Wochenmarktverkehr. Waren feilbietungen von umherfahrenden Kraftwagen aus sind nach einer Anordnung des Finanzministeriums schon jetzt der Wanderlagersteuer zu unterwerfen. Da unter den beteiligten Berufsvertretungen in allen wesentlichen Punkten Ueberein stimmung besteht, erscheint es den sächsischen Handelskammern angezeigt, die beabsichtigte Neuregelung der Wanderlagersteuer möglichst zu beschleunigen, damit die zu Recht bestehenden Beschwerden beseitigt werden. Die sächsischen Handelskammern haben daher das Wirtschaftsministerium erneut gebeten, dafür zu sorgen, daß dem Landtag möglichst bald ein Entwurf über die Neuregelung der Wanderlagersteuer vorgelegt wird. Ein solcher Entwurf soll bereits fertiggestellt sein. - (Zur Verwendung von Schneeketten) schreibt der Allgemeine Deutsche Automobil-Club e. V. (ADAC): Von verschiedenen Straßen- und Flußbauämtern wird berich tet, daß sehr viele Straßen, soweit sie geteert sind, im allge meinen schneefrei bleiben. Trotzdem fahren Automobile und Lastkraftwagen mit Schneeketten versehen, aus den schutzlosen Straßen, die durch die wie Hammerschläge wirkenden Stöße der Glieder der Schneeketten sehr beschädigt werden, so daß, wenn dieser Mißbrauch länger dauert, viele Tausende Mark Ausbesserungs- und Wiederherstellungskosten entstehen. Für diesen Schaden müssen die Eigentümer der mit Schneeketten fahrenden Kraftfahrzeuge auskommen. Die Straßen- und Flußbauämter bitten dringend, die Kraftfahrzeugführer auf merksam zu machen, daß die Erhaltung mit großen Kosten hergestellter Teerstrecken Pflicht eines jeden Fahrers ist, und daß jeder, der durch Schneeketten bei schneefreier Fahrbahn diese beschädigt, für den Schaden aufzukommen hat. M MWMkM Skk RSIWW WllWW Nach englischen, Meldungen sind England, Italien, Frank reich und Belgien Lbereingekommen, die Ernennung ihrer Sachverständigen für die Reparationskonferenz der Repara tionskommission formell zu überlassen. Diese werden natür lich durch ihre Regierungen in Wirklichkeit ernannt und können auf keinen Fall als unabhängige und unpar - teiischeSachverständige gelten. Danach werden, wie man englischerseits meldet, aller Wahrscheinlichkeit nach den französischen Staat der Gouverneur der Bank von Frankreich Moreau, Parmentier, ehemaliger Dele gierter im Daweskomitee, Rist, Untergouverneur der Bank von Frankreich, und Alix, französischer Rechtsgelehrter, ver treten. Für England werden Sir Iosuah Stamp, der Direktor der Bank von England, und Lord Revel- stvke, ebenfalls von der Bank von England, genannt. Bel gien repräsentieren der ehemalige Finanzminister Franc- qui, und Italien der ehemalige Finanzminister Pi- relli als erste Sachverständige. Die amerikanischen Vertre ter auf der Sachverständigenkonferenz Owen Poung und Jeremiah Smith haben endgültig ihre Posten ange nommen. Parker Gilbert für Festsetzung der Reparationssumme. Washington. Parker Gilbert, der Reparations agent, traf hier ein und konferierte mit dem amerikanischen Staatssekretär des Aeußern, Kellogg. Er erklärte, die wichtigste Aufgabe der Sachverständigenkonferenz sei die Festsetzung der endgültigen Reparationsendsumme. Der Schein trügt. Der volksparteiliche Abgeordnete vr. Rudolf Schneider wandte sich in einer Dresdner Zeitung scharf gegen Parker Gilbert. „Wir wissen wohl, daß manchmal der Schein gegen uns spricht. „Berlin im Licht', der Be trieb des Kurfürstendamms (in der Reichshauptstadt), die Großzügigkeit so mancher Stadtverwaltung mit Aus stellungen und sonstiger illuminierter Repräsentation. Da wird mancher Schaden angerichtet." * Zu dem Jahresbericht des Reparationsagenten betont man in den bayerischen Regierungskreisen, daß seine ganze Tendenz mit Rücksicht auf die bevorstehenden Re parationsverhandlungen zu den schwersten Besorgnissen Anlaß geben muh. Es stehe fest, daß das Reich keine neuen Steuern und Abgaben mehr auferlegen und die ganze Reparationssumme unmöglich ausbringen könne. Die Untersuchung des Agenten sei oberflächlich, mangelhaft und nur eine Teiluntersuchung. Oer Reichsernährungöminister zur Reparationsfrage. Stuttgart. Bei der Landesversammlung der Deutschen Demokratischen Partei Württembergs ergriff Reichsminister ür Ernährung und Landwirtschaft Dietrich das Wort. Ser Bericht des Reparationsagenten eröffnet für uns bei »er Lösung der Reparationssrage wenig günstige Uussichte n. Deutschland darf sich nie dazu hergeben, >ie Schulden der anderen Nationen an Amerika zu über- ) ichmen und dann selbst bei Amerika betteln zu gehen. Es jetzt nicht nur um die Schulden, sondern um die Ehre ind das kaufmännische Ansehen des deut- chen Volkes. Wir dürfen daher keine Verpflichtungen ibernehmen, die wir nachher nicht erfüllen können. „Erdrosselung der deutschen Wirischastsrente." Hannover. Oberfinanzrat vr. Bang sprach in Han nover Uber das Thema „Edrosselung der deutschen Wirt- schaftsrente". Wir werden zerrieben zwischen den beiden Mahlsteinen einer groß angelegten Enteignungsmaschinerie: der Enteignung von außen durch Versailles und ! Dawesplan und die Enteignung von innen durch unsere l marxistisch eingestellte Innenpolitik. Der Dawesplan, den die Sozialdemokratie als ihren größten Sieg gefeiert und dem Trotzki mit Recht eine schlechthin bolschewisierende Wirkung zugesprochen hat, bedeute Rentenraub, ja er greife längst in die Substanz. Bei der Landwirtschaft liege diese Wirkung bis heute offen zu Tage. Bei der Industrie wirtschaft sei dieser Zustand bis heute verhüllt worden durch ein falsches Abschreibungs- und Rückstellungssystem, das z. T. erzwungen worden sei durch steuerliche Bewertungsvorschrif- ten und das zu einem neuen System des Selbstbetruges ge worden wäre. Eine Wirtschaft, die 12 v. H. Zinsen zahlen soll, aber nicht mehr 12 v. H. reine Rente erwirtschaften könne, müsse im Zusammenbruche enden. Mit Abtötung der Privatwirtschaft sterbe auch die Wirtschaftsrsnte, und mit ihr sterbe Staat und Volk. Wir leiden also an der von uns selbst vollzogenen Erdrosselung der Wirtschaftsrente, indem wir unsere eigene Produktionsintensität ins Gegenteil verwandeln. Wir drücken unseren Arbeitsstandard sogar unter das Dorkriegsniveau, wollen aber trotzdem den Lebensstandard der Vorkriegszeit' oder noch über ihn hinaus. Das deutsche Wirtschaftsproblem sei deshalb kein Anleiheproblem, sondern sei das Problem der Rente, also der Wiederherstellung der von uns selbst er drosselten Wirtschaftsrente. Was wir in allererster Linie nötig haben, ist deshalb neben der Befreiung aus den Dawes fesseln die Befreiung unserer Wirtschaft aus den künstlichen Produktionshinderungen durch eine Politik, die Staatszweck und Wirtschaftszweck nicht mehr scheiden kann. — (Beleuchtungs-Pflicht bei haltenden Kraftwagen.) Der Führer einer Kraftdroschke in Dres den war verurteilt worden, weil er seinen Wagen am Halte platz unbeleuchtet hatte stehen lassen. Das Gericht brachte in seiner Begründung u. a. zum Ausdruck: Die Entschuldi gung des Fahrers, daß der Standort durch Straßenlaternen genügend beleuchtet gewesen sei, sei nicht stichhaltig, dieser Umstand schließe eine Verpflichtung des Fahrers zu selb ständiger Beleuchtung des Kraftwagens nicht aus. Die ge setzlichen Bestimmungen schrieben eindeutig eigene Beleuchtung des Fahrzeuges vor und machen auch keine Ausnahme von dieser Vorschrift, für den Fall, daß durch andere Lichtquellen für Beleuchtung hinreichend gesorgt sei. Die Zulassung sol cher Ausnahmen würden auch die polizeilichen Zwecke, welche durch die Vorschrift genügender Beleuchtung erreicht werden sollen, nicht unbedingt sicher stellen. Die Beantwortung der Frage, ob die Beleuchtung der Straße auch für den Stand ort des Kraftfahrzeuges ausreichend sei, könne dadurch im einzelnen Falle auf praktische Schwierigkeiten stoßen. Der Einwand, daß durch die Beleuchtungspflicht für Kraftdrosch ken eine finanzielle Belastung entsteht, kann gegenüber dem öffentlichen Verkehrsinteresse, das hier vorliegt, nicht zur Geltung gebracht werden. Sollte der Angeklagte über die Beleuchtungspflicht im Irrtum gewesen sein, so würde es sich um einen strafrechtlichen und daher unbeachtlichen Irr tum handeln. (OLG. Rostock vom 15. 6. 28.) — (Wettervoraussage durch Telephon.) Zwischen der Reichspost und der öffentlichen Wetterdienststelle Berlin ist ein Abkommen getroffen worden, nach der jetzt jeder Fernsprechteilnehmer von seinem Anschluß aus die Wettervoraussage für den nächsten Tag telephonisch einholen kann. Die Voraussage wird täglich um 11 Uhr vormittags der Reichspost von der Wetterdienststelle mitgeteilt und von diesem Zeitpunkt an kann jeder Telephon besitzer die Auskunft einholen. Für jede eingeholte Wetter voraussage wird eine Gebühr von 20 Pfg. erhoben. — (VerschiebungderGewerbesteuererklä- rungen.) Nachdem der Reichsfinanzminister entgegen seiner bisher bekanntgewordenen Absicht, die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärungen für die Frühjahrsveranlagung 1929 auf die Zeit vom 11.—28. Februar verlegt hat, hat das sächsische Finanzministerium angeordnet, daß auch die Gewerbesteuererklärungen fürs Rechnungsjahr 1929 erst wäh rend dieser Zeit abzugeben sind. Ursprünglich war angeord net worden, daß sie bereits im Januar abgegeben werden sollten. Zittau. (Tod eines verdienten Journa listen.) Der ehemalige Hauptschriftleiter der „Zittauer Nachrichten", Bruno Judeich, ist am Freitag im 67. Lebens jahre gestorben. Judeich war Gründer und langjähriger Vorsitzender des Bezirksverbandes Lausitz im Landesverband der Sächsischen Presse. Radeberg. (Der Gasthauseinbrecher.) In unserer Stadt treibt wieder einmal ein Einbrecher sein Un wesen, der es hauptsächlich auf Gasthäuser abgesehen hat. So wurden der „Harmonie" und dem „Schützenhaus" uner wünschte nächtliche Besuche adgestattet. Der Einbrecher ver schaffte sich Eingang durch ein Fenster und entwendete das