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Pulsnitzer Anzeiger Ohorner Anzeiger Haupt- und Tageszeitung für die Stadt und den Amtsgerichtsbezirk Pulsnitz und die Gemeinde Ohorn Diese Zeitung erscheint täglich mit Ausnahme bei gesetzlichen Sonn- und Feiertage. Der Bezugspreis beträgt bei Abholung wöchentlich 50 Rps., bei Lieferung frei Hous L5 Rps. Postbezug monatlich 2.50 RA!. Die Behinderung der Lieferung rechtfertigt keinen Anspruch auf Rückzahlung des Bezugspreises. Zeitungsausgabe sür Abholer täglich A—6 Uhr nachmittags. Preise und Nachlaßsätze bei Wiederholungen nach Preisliste Nr. 4 — Für das Erscheinen von Anzeigen in bestimmten Nummern und an bestimmten Plätzen keine Gewähr. Anzeigen sind an den Erscheinungstagen bis vor» 10 Uhr aufzugeben. — Verlag: Mohr 8- Hoffmann. Druck: Karl Hoffmann u. Gebrüde» Mohr. Hauptschriftleiter: Walter Mohr, Pulsnitz; Stellv.: Walter Hoffmann, Pulsnitz, Verantwortlich für den Heimattetl, Sport u. Anzeigen Walter Hoffmann, Pulsnitz; fit» Politik, Bilderdienst und den übrigen Teil Walter Mohr, Pulsnitz. — D. A. III.: 22Stzl Geschäftsstellen: Albertstr aße 2 und Adolf-Hitler-Straße 1. Fernrui 518 und 5W Der Pulsnitzer Anzeiger ist kas zur VeröffcnMä rmg ker omtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft zu Kamenz, des Stadiales zu Pulsnitz und des Ccmcinderates zu Ohorn behördlicherseits bestimmte Blatt und enthält Bekanntmachungen des Amts gerichts Pulsnitz, sowie des Finanzamtes zu Kamenz Nr. 90 Dienstag, den 19. April 1938 90. Jahrgang Der Ausgleich London-Rom Das Abkommen feierlich unterzeichnet Das englisch-italienische Abkommen, mit dem beide Länder nach mehreren Jahren einer gefährlichen Span nung wieder zu einem freundschaftlichen Verhältnis zurück- kehren, ist am Ostersonnabend im Palazzo Chigi in Rvm durch den italienischen Außenminister Graf Ciano und den englischen Botschafter Lord Perth unterzeichnet worden. Das Abkommen besteht aus einem Protokoll und acht an- geschlossenen Vereinbarungen und Erklärungen uud einem Notenwechsel. Außerdem ist zwischen Italien, England und Aegypten ein Abkommen über gute Nachbarschaft un terzeichnet worden. Die Unterzeichnung des italienisch-englischen Abkom mens, der auch eine größere Zahl italienischer und aus ländischer Journalisten beiwohnte, dauerte knapp eine Viertelstunde. Nach der Unterzeichnung beglückwünschten sich Lord Perth und Graf Ciano und die Mitglieder der beiden Delegationen zum Abschluß des Abkommens, Der Inhalt des Abkomme»; Das soeben unterzeichnete Abkommen gliedert sich in drei Teile: 1. ein Protokoll, 2. einen Austausch von Brie fen und 3. ein Abkommen über gute Nachbarschaft zwischen Aegypten und Italien. Das Protokoll sieht vor, daß folgende acht Er klärungen in Kraft treten sollen, sobald dies die ita lienische und die englische Negierung gemeinsam festsetzen. Mittelmeer und Naher Osten 1. Eine Bestätigung der Erklärung vom 2. Januar I937 Über den Natus quo im Mittelmeer und der Noten, die am 31. Dezember 1936 ausgetauscht wurden. (Diese Noten be zogen sich auf die Erhaltung des Status guo im westlichen Mittelmeer). 2. Ein, Abkommen über den Austausch militäri scher Informationen. In diesem Abkommen verpflich ten sich beide Parteien, sich periodisch über die Verteilung ihrer Streitkräfte im Mittelmeer, im Roten Meer, im Golf von Aden, in Aegypten, im Sudan, in Jtalicnisch-Ostafrika, Bri- tisch-Somaliland. Kenya, llaanda und dem nördliche» Teil von Tanganjika zu unterrichten. Beide Parteien kommen hier nach weiter überein, sich im voraus über die Errichtung neuer Flotten, oder Luftstützpunkte im Mittelmeer östlich vom 19. Längengrad und im Roten Meer sowie den Zufahrtswegen zum Roten Meer zu unterrichten. 3. Ein Uebereinkommen über gewisse Gebiete im Nahen Osten Dieses auch acht Artikeln bestehende Uebereinkommen verpflichtet beide Teile, die Integrität und die Unabhängigkeit Saudiarabicns und des Jemen zu respektieren. Beide Teile kommen überein, daß es in ihrem gemeinsamen Interesse liegt, daß keine andere Macht die Unabhängigkeit und Integrität dieser beiden Länder in Frage stellt. Bezüglich der Gebiete, die östlich und südlich von Saudi- arabien und dem Jemen liegen (d. h. also das Gebiet des Protektorats Aden) erklärte die italienische Regierung, daß sie nicht versuchen wird, irgendwelchen politischen Einfluß in dieser Zone zu erwerben. Die britische Regierung erklärt, daß sie in diesen Gebieten nichts unternehmen wird, was die Un abhängigkeit oder die Integrität Saudiarabiens oder des Jemen beeinträchtigen wird. Noles Meer und NalienW-vstasrila Das Abkommen steht ferner vor, daß keine bon beiden Parteien Inseln im Roten Meer annektieren oder auf ihnen Befestigungen errichten wird. Ferner verpflichten sich England und Italien, in keinem Streit zwischen Saudiara bien und dem Jemen zu intervenieren. 4. Eine Erklärung über die Propaganda bestimmt, daß keines der beiden Länder gegen das andere Presse- oder Propaaandamethoden gebrauchen wird, die geeignet sind, die Interessen des anderen Landes zu schädigen, oder die unver einbar mir guten Beziehungen sein würden. 5. Eine Erklärung über den Tana-See wiederholt die Zusicherungen der italienischen Regierung vom 3. April 1936, wonach die italienische Regierung die britischen Interessen, die mit diesem See zusammenhängen, respektieren wird. 6. In einer Erklärung über den Militärdienst von Ein geborenen in Jtalienisch-Ostafrika wiederholt die italienische Regierung die Zusicherung an die Genfer Entente vom 29. Juli 1936, den Grundsatz anzunehmen, wonach Eingeborene in Jtalienisch-Ostafrika nicht gezwungen werden sollen, Mili tärdienst zu leisten, wovon nur Polizeidienst ausgenommen ist. 7. Eine Erklärung sichert britischen Staatsangehörigen i« Jtalienisch-Ostafrika die freie Ausübung ihrer Re- li g i o n s t ä 1 i g k e i« zu. 8. Die britische Regierung und die italienische Regierung bestätigen hier von neuem ihre Absicht, die Bestimmungen der S u e z - K a n a l - Konvention vom 29. Oktober 1888 zu respektieren und innezuhalten. Dieses Abkommen garantierte allen Mächten den freien Gebrauch des Suez-Kanals ,u allen Zeiten, d. h. in Krieg und Frieden. Ferner sieht das Protokoll vor, daß WirtschaftS Ver handlungen zwischen Großbritannien und Italien zur Re gelung der Wirtschaftsbeziehungen von Jtalienisch-Ostafrika mit dem britischen Reich so bald wie möglich ausgenommen werden sollen. Der zweite Teil des Abkommens besteht in einer Anzahl von Briefwechseln, Diese Briefwechsel beziehen sich auf 1. Libyen. In diesem Briefwechsel stellt die italienische- Negierung fest, daß sie eine Anweisung für die Verminderung der italienischen Streitkräfte in Libyen gegeben hat und daß Zurückziehungen von 1000 Mann in der Woche bereits begon nen haben. Diese Truppenzurückziehungen würden fortgesetzt Werden, bis die Friedensstärke der Garnisonen erreicht ist. Dies bedeutet, daß die italienischen Streitkräste in Libyen seil dein Beginn der Besprechungen um die Hälfte vermindert würden. 2. Londoner Flottenverlrag. Die italienische Regierung teilt mit, daß sie die Absicht hat, dem Londoner Flottenverlrag von 1936 beizutrele-n, sobald das Abkommen in Kraft getreten ist. Bis zu diesem Zeitpunkt will die italie nische Regierung sich an die Bestimmungen des Flottenver trages halten. Spanien und AdeMien 3. Spanien. Die italienische Regierung bestätigt, daß sie der britischen Formel sür die proportionelle Räumung der ausländischen Freiwilligen aus Spanien zugestimmt hat» und daß sie sich verpflichtet, diese Räumung in dem Augenblick und zu den Bedingungen durchzuführen, wie sie vom Nicht- einmischungsausschuß auf der Grundlage dieser Formel fest gesetzt werden. Sie verpflichtet sich, falls diese Räumung bei Beendigung des spanischen Bürgerkrieges noch nicht beendet ist, daß alle verbleibenden italienischen Freiwilligen Spanien zu diesen: Zeitpunkt verlassen sollen, und daß ebenso alles italienische Material zurückgezogen wird. Die italienische Re gierung erklärt, daß Italien keinerlei territoriale oder poli tische Ziele und keinerlei privilegierte Stellung in Spanien, auf den Balearen, den spanischen Ueberseebesitzungen oder der spanischen Marokkozone hat, und daß Italien nicht die Ab sicht hat, irgendwelche bewaffneten Streitkräfte in diesen Ge bieten zu unterhalten. Die britische Negierung nimmt von diesen Zusicherun gen Kenntnis und wiederholt bei der Gelegenheit, daß sie eine Regelung der spanischen Frage als eine Voraus setzung für das Inkrafttreten des englisch-italienischen Ab- kommens ansieht. 4. Abessinien. Die britische Regierung erklärt^datz sie die Absicht hat, aus der kommeuden Genfer Ratstagung Schritte zu tu», um die Stellung der Mitgliedsstaaten der Genfer Entente in bezug aus die Anerkennung der italienischen Souveränität über Abessinien zu klä ren. da sie den Wunsch Hal, Hindernisse zu beseitigen, welche die Freiheit der Mitgliedsstaaten in bezug auf eine Anerken nung der italienische» Souveränität über Abessinien hindern könnte» Der dritte Teil des Abkommens ist ein Abkommen über gute Nachbarschaft zwischen Italien und Aegypten. BoWMsaustaM Chamberlain-Mussolini Zum Schluß des Abkommens wird ein Telegrammaus lausch zwischen Chamberlain und Mussolini veröffentlicht. Das Telegramm Chamberlains an Mussolini lautet: „Ich freue mich, von Lord Perth den erfolgreichen Aus gang der Besprechungen zwischen unseren beiden Regierungen zu ersabren. Ich möchte ausdrücken, wie sehr ich und meine Kollege» den Geist des gute» Willens »ud der Zusammcu- arbeii schäpe», der in Misere» Besprechmigen von Eurer Er.rel- Die feierliche Unterzeichnung des Abkommens. . ..Weltbild (M). Der englische Botschafter, Lord Perth, und der italienische Außenminister. Graf Ciano (rechts), unterzeichnen das Abkommen.