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Amtsblatt Mr W Wt>l. SalsMt int In ZjMnt M Hn-tnAtin-WW. 'H^Hstat jeden Wochenlag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger dal Vierteljahr Mk. 1.55, durch die Post bezogen Mk 1.92 frei in» HauS. Fernsprecher Nr. 11. Anzeiger für Hohengein Ernstthal, Oberlrrngwth, Gersdorf, Hermsdorf, vernso»-^- Meinsdorf, Langenberg Falken, Reichenbach, Callenberg, LangenchurSdorf, Grumbach TbEi heim, Kuhschnappel, Wüftenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Kirchberg, Lugau, Erl4</ Pleißa, Rüßdorf, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w. - r—-- —- - r— /— Inserate nehmen außer der Geschäftsstelle auch die Austräger auf d-m Lande enlg^H) auch befördern die Annoncen-Expedittonen solcbe zu Orrgrriv!pr->n,>-. Nr. 295. Sonntag, den P. Dezember ,909. 59. Zahrg. Die Erhebungsformulare für die Mtlzbraudstatiftik werden vom 1. Januar 1910 ab bei Len AmtShavptmannschasten vorrätig und im einzelnen Bedarfsfälle dort zu haben sein. Dresden, den 8. Dezember 1909. / Ministerium -es Inner« Nachstehende Bestimmungen der Straßenpolizeiordnung vom 17. Juni 1909 werden zur Nach achtung nochmals bekannt gegeben. 8 86. Düngeradflthr. 1. Da« Abfahren des Düngers an Sonn- und Festtagen ist ver boten. Au WochenmarklStagen darf die Abfuhr des Düngers nicht über den Markt oder die auf diesen mündenden Straßen, an JahrmarktStagen darf sie nicht auf den vom Jahrmarkt betroffenen Straßen erfolgen. 2. Der Dünger muß, wo dies irgendwo angängig ist, im Hofe auf die zu seiner Fortbringung bestimmten Wagen geladen, darf also ohne dringende Notwendigkeit keinesfalls zum Zwecke deS Ausladens auf die Straße gebracht werden. 3. DaS Herausschaffen menschlicher Fäkalien auf die Straße und das Verladen auf der Straße darf nur in den frühen Morgenstunden geschehen; die Straße muß in den Monaten Juni, Juli, August bis 9 Uhr früh, in den übrigen Monaten bis 10 Uhr vormittags von allem Unrat wieder gesäubert sein. Jede Verunreinigung der Straße beim Fahren von Dünger ist fsrgfültig zu ver- hüten. Der Dünger ist nur in undurchlässigen Wagen fortzuschaffen, sodaß ein Durchlaufen von Jauche vermieden wird. 4. Die Abfuhr von Stalldünger in festen Kastenwagen ist zu jeder Tageszeit zulässig, we«« daß Ausladen in den Höfen erfolgt. Das Gleiche gilt für den Durchtransport von landwirtschaftliche« Düngerfuhren durch die Stadt, falls Kastenwagen benutzt werden. 5. Wird innerhalb der Zeit vcm 1. April bis 31. Oktober Dünger auf Felder gebracht, di« in der Nähe bewohnter Gebäude gelegen stad, so muß er spätestens am zweiten Tage darauf unterz«» ackert werden. Die Errichtung von Komposthaufen auf solchen Feldern ist verboten. (Bergl. 8 866 Ziffer 10 deS ReichSstrafgesetzbuchS). —- In Ergänzung der Ziffer 3 wird noch bestimmt, daß die darin enthaltenen Anordnungen auch für das Abfahre» von Jauche und tierische« FLkalie« gelten. Gleichzeitig wird die Abfuhr von menschlichen Fäkalien und Jauche, selbst wenn da» Ausladen in den Höfen erfolgt ist, nach den im 8 86 Ziffer 3 festgesetzten Zetten verboten. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden mit Geld bi» zu 60 Mack »der mit Haft bis zu 14 Tagen geahndet. Hohe«stet«-Gr«stthal, am 14. Dezember 1909. Der Stadt rnt. »r. Patz, Bürgermeister. Zu« Tode König Leopolds von Belgien. lieber die durch das Ableben des Königs ge schaffene Lage wie über die begleitenden Nebenum- stände kommen aus Brüssel folgende Meldungen: Der amtliche „Moniteur" bringt in einer Spe- zialnummer die Todesanzeige und einen Erlaß von der Einsetzung eine» RegentschaftSrateS, bestehend aus dem Ministerkabtuett, das bis zur Eidesleistung des neuen Herrschers zu fungieren hat. Der König nimmt nicht eher Besitz vom Thron, als bis er vor der vereinigten Kammer dem Volke den Eid geleistet hat: „Ich schwöre, die Konstitution zu befolgen und die Gesetze deS belgischen Volkes, die nationale Unabhängigkeit und Integrität des Terri toriums aufrechtzuerhalten." Wie man hört, hat König Leopold einen letzten persönlichen und politischen Willen hinterlassen, der eine große Broschüre darstellt. Wie die „Frkf. Zig." erfährt, hat der König das väterliche Erbteil abzüglich der an den Staat vermachten Schenkungen seinen Töchtern vermacht. Im Testament sagt er, daß er als guter Katholik gestorben sei und al» guter Katholik gelebt habe. DaS Vermächtnis an seine Töchter wird auf etwa 15 Millionen geschätzt. Weder die Baronin Vaug han, noch deren Kinder haben an diesem Erbe teil. Ueber die großen Summen, die der König im Kongo staat und bei anderen Unternehmungen gewonnen hat und die auf etwa 80 Millionen zu schätzen sind, glaubt er, das volle Recht zu haben, verfügen zu können, wie er will. Prinzessin Stephanie hat so- fort die gerichtlichen Siegel auf das Schloß Vander- borght legen lassen, das vom König der Barontu Vaughan geschenkt worden ist und von ihr bewohnt wird. Im Auftrage der Prinzessin Luise hat sich ihr Brüsseler Rechtsanwalt mit den zuständigen Gerichts- Personen und Zeugen nach Laeken begeben. Nach einem kurzen Aufenthalt in dem Gartenhause, in dem der König gestorben ist, begab sich die ganze Gesellschaft nach der Villa der Baronin Vaughan. Diese verweigerte dem Richter und den ihn begleiten den Zeugen den Zutritt. Erst nach wiederholten Aufforderungen namens de» Gesetzes öffnete sie, und eS wurde alles beschlagnahmt, was irgendwie von Wert war. AuS allen Teilen de» Landes laufen Nachrichten ein über die Anteilnahme der Bevölkerung an dem Tode deS Königs. Die Leiche wird vom Schlosse Laeken nach dem Brüsseler Stadtschlosse ge bracht werden. Die Beerdigung ist auf Mitt woch festgesetzt. Am Donnerstag wird der Thron folger, bet dem gestern nachmittag das Ministerium erschien, um zu kondolieren, den Eid auf die Ver fassung ablegen. Ks«tg Albert vo» Belgien steht im 32. Lebensjahre. Er ist in diesem Sommer von einer längeren Informationsreise nach dem Kon gostaat zurückgekehrt und hat seine Beobachtungen und Reformvorschläge in einem ausführlichen Bericht dem Senat unterbreitet, dessen Mitglied rr war. Er befürwortete darin u. a. die Ansiedelung kleiner eu ropäischer Farmer und freien Handel für die Ein- geborenen. Die Dynastie Kobucg in Belgien ist mit Köniz Leopold II. katholisch geworden. Sein Vater, Leopold I., hatte allen BskshrungSversuchen wider standen, die von feiten deS Papstes sogar noch in seiner letzten Krankheit unternommen wurden. Er ist seinem protestantischen Bekenntnis treu geblieben. Seine Kinder hat Leopold l. jedoch in der katholi schen Religion ihrer Mutter erziehen lassen. König Albert I. war in offizieller Mission zum ersteumai bet den schlesischen Kaisermanöoern im Jahre 1896 in Deutschland. Der König ist Ritter deS Schwarzen AdlerordenS und des St. HubertuSordenS und Chef des preußischen Dragoner-Regiments Nr. 16. König Albert gilt als Hauptförderer des LuftsporteS. Er beschäftigt sich seit Jahren eifrig mit der Luftschiff, fahrt. Der König oon Sachsen hat die ihm telegraphisch zugegangene Nachricht vom Ableben des Königs Leopold mit einem herzlichen Beileids telegramm beantwortet. Der Ausdruck der Teil nahme der königlich sächsischen Regierung ist der belgischen Regierung durch den StaatSminister Grafen Vitzthum v. Eckstädt übermittelt worden. Der Kö nigliche Hof legt für den verstorbenen König der Belgier drei Wochen Trauer an. Anläßlich des HtnscheidenS König Leopold» richtete Kaiser Wilhelm an den Prinzen Albert ein in herzlichen Worten gehaltenes Beileidstelegramm. Der preußische Hof legt Hoftrauer bis zum 7. Ja nuar 1910 an. Pretzsttmme«. Die offiziöse „NorddeutscheAllgemeine Zeitung" widmet dem verstorbenen König Leo- pold der Belgier einen Nachruf, in dem u. a. gesagt wird: „Dem wirtschaftlichen Aufschwung Bel giens brachte sein Monarch, dessen klare und nüch terne Denkweise sich der Lösung praktischer Aufgaben stet» mit Vorliebe und Verständnis zuwandte, tat- kräftigste Anregungen und weitreichende Unterstützung entgegen. Seiner bedeutenden, von starkem Willen beseelten Persönlichkeit in erster Linie hat Belgien die angesehene Stellung in der europäischen Staaten- familte zu danken, die es gegenwärtig einnimmt. Nicht minder hervorragend war die teils führende, teil» fördernde Wirksamkrit König Leopolds II. aus dem Felde der überseeischen Interessen seine» Lande», da» in einem weit über seine räumliche Ausdehnung hinausgehenden Umfange sich an dem internationalen Wettbewerbe erfolgreich zu beteiligen verstanden hat. Al» hohe» Verdienst von dauerndem und wachsen- dem Werte werden die Belgier ihrem nun verewigten König die Erwerbung der gewaltigen Kongokolonie anrechoen, die dem unternehmungSfcohen Volke der Belgier ein wette» Gebiet zur Betätigung eröffnet. So hinterläßt der hochbegabte Fürst seinem könig- lichen Nachfolger ein Land, zu besten Blüte er viel- fach betzutragen wußte." Die Brüsseler liberale »Derniäre Heure" schreibt zum Ableben des König»: „Der Herrscher, der soeben gestorben ist, war einer der persönlichsten Figuren und Charakter aller europäischen Höfe. Er war unbestreitbar von der Masse, auö der man Cäsaren macht. Gr hatte dafür Eigenschaften, aber auch alle Fehler. ES fehlte ihm nur eine größere Bühne, die unser Keines, geschäftiges und beschei denes Belgien ihm nicht bieten konnte. Da» ganze Leben war daher eine Reihe von Anstrengungen einer imperativen Natur, um diese Weltbühne zu erobern, auf welche ihn alle Kräfte seine» Wesen« hindrängten.' — Die liberale „Chronique" schreibt: „Wir wollen unseren verstorbenen Monarchen nich' nach seinem Privatleben beurteilen. Alle Angriff?, die in dieser Hinsicht gegen ihn gerichtet werden, können in keiner Weise die politische Tragweite seines LebeuSweikeS verringern. Wir erklären ohne posthume Schmeichelei, daß seine Regierung eine große Re- gierung gewesen ist. Mit vollem Vertrauen wird da» Laud auch der Tätigkeit seine» Nachfolgers ent» gegensehen. Möge seine Regierung eine lange und für das Glück einer stolzen und freien Nation förderliche sein." Aus -em Reiche. Der deutsche Kaiser und Sir Ernest Cassel. Zur Begegnung des dieser Tage in Berlin weilenden englischen GroßfinanzierS Sir Ernest Cassel mit dem deutschen Kaiser er fahren die „L. N. N.": Die Audienz Cassels beim Kaiser, der bekanntlich auch ein Intimus König Eduards ist, fand bald nach seiner Ankunft in Berlin statt. Castel gab dabei dem Kaiser Aufklärungen über den Grund seiner Berliner Mission, nämlich über feine Verhandlungen mit Berliner Großbanken wegen der End st recke der Bagdadbahn. Nach der er sten Audienz lud der Kaiser Str Ernest Castel zu einem Frühstück ein. Der Tafel wurden noch zugc- zogen der Reichrkanzler, der preußische Ftnanzmini- ster, der frühere HandelSmimster und jetzige Staats- sekretär deSJ Innern Delbrück und Ballin. Castel wurde, als er vom Kaiser zurückkehrte, von Inter- oiewern förmlich umlagert, verweigerte aber über den Verlauf der Audienz, der in Finanzkreisen Bedeu- tung beigemesten wird, jede Auskunft. Cassel Hal bereit- Berlin wieder verlassen, um nach Pari» wei ter zu fahren und dort weiter über die Bagdadbahn- Augelegenheit zu verhandeln. «och et« wissenschaftliches Urte» über die „Reichsfi«a«zreform." Der Hallenser Nationalökonom Prof. Conrad fällt über die Reichsfinanzgesetze von 1909 in der soeben erschienenen 5. Auflage seiner „Finanzwissen, schäft" (Jena, Gustav Fischer) im wesentlichen dar- s lbe Urteil, das der Königsberger Professor Dr. Hesse soeben in den „Jahrbüchern für National- ökonomie und Statistik" abgegeben hat. Auch Con- cad bezweifelt die angenommene Ergiebig keit der neuen Steuern. Auch er beklagt eS, daß die Mehrheit deS Reichstages die Regierungs vorlage verschlechtert und zum Schaden deS Lande» nicht die verständnisvolle Opferwilligkeit gezeigt habe, die von höchster Bedeutung gerade jetzt gewesen wäre, da eS galt, die schwere neue Bürde in gerechter Weise auf die leistungsfähigsten Schultern zu ver- teilen: „Anstatt großzügig die besitzende Klasse durch die Erbschaftssteuer, abgestufl nach ihrer Leistun gSsähigett, zu erfassen, hat man zu Verkehrs- und Verbrauchssteuern die Zuflucht ge nommen, die einseitig Industrie, Handel und Verkehr belasten und in kleinlicher Weise behelligen, die wirklich reichen Leute aber nur zufällig, daher ungleich und daher unzureichend treffen. Sahen wir, daß schon bisher der kleine Mittel- und Arbeiterstand durch fehlerhafte Auswahl der besteuerten Verbrauchs artikel in ausreichender, vielfach überwiegender Weise zur Zahlung herangezogen war, so ist das jetzt noch erheblich verschärft, und ganz besonders durch die aus der Volksvertretung hcroorgegangenen Anträge. Der Rückblick auf die bisherige Entwicklung de» Reichsfinanzwesens kann nur zu der Ueberzeugung ühren, daß der Reichstag sich in dieser H nsicht einer Aufgabe in keiner Weise gewachsen gezeigt hat, sondern fortdauernd die Vorschläge der Reichsregierung verschlechtert und diese ver hindert hat, die rechten Wege zu gehen. Da aber der Reichstag aus dem allgemeinen direkten Wahlrecht hervorgegangen ist, so fällt die Schuld des Ergebnisses auf daS Volk selbst zurück." Diese« Urteil Conrads ist nicht nur wegen seiner utoritativen Stellung in der nationalökonomischen Wissenschaft, sondern auch aus dem Grunde besonder« wichtig, weil Conrad« steuerpolitische Anschauungen mit den ausgesprochen liberalen! keineswegs über einstimmen. Bekanntlich haben die liberalen Par- tsien bei der Finanzreform vor allem ReichSem- kommen- und ReichSoermögenSsteuer gefordert. Lou rad dagegen ist der Ansicht, daß diese Steuern „mit Recht" abgelehnt wurden, „da diese Haupt stützen sür die Staaten und Gemeinden denselben unmöglich entzogen, oder auch nur verkürzt werde« konnten". Dirpktz, der kommende Mann? In Diplomatenkreisen beschäftigte man fich i« den letzten Tagen vielfach mit der Person de« Staatssekretärs im ReichSmarineamt, Exzellenz vj Ttrpitz, dem erst kürzlich vor dem Reichstage eine ziemlich undankbare Rolle zufiel. Man will i« eben diesen Kreisen Beweise dafür haben, daß diese« Intermezzo nicht im geringsten dazu betgetrage« hat, das Ansehen deS Staatssekretärs an allerhöch ster Stelle zu beeinträchtigen; eS soll im Gegenteil die fürt, in der Herr v. Tirpitz sein Ressort vertrat, volle Billigung gefunden haben. Man erinnert jetzt wieder daran, daß, als die Nachfolge für den Fürsten Bülow entschie den werden sollte, neben Herrn v. Bethmann Holl weg die Person deS Herrn v. Tirpitz eine hervor ragende Rolle spielte. Wenn schließlich die Wahl zuungunsten de» StaatSsekr tärS im ReichSmarineamt ausfiel, so mag dies nur dem Umstande zu verdan- ken gewesen sein, daß Fürst Bülow auf die Wahl seines Nachfolgers insofern noch einen Einfluß au»- übte, als er den „Getreuen deS alten Blocks", Herrn v. Bethmann Hollweg, als Gegenpol gegen die neue Mehrheit im Reichstage der Krone mehr em pfahl, als Herrn v. Tirpitz, dem man auch jetzt noch eine Zukunft nachsagt. Das «e«e Schulgesetz für Oldenburg. Aus Oldenburg, 18. Dez., wird un» ge schrieben: Der Landtag hat in seiner gestrigen Sitzung den Schulgesetzentwurf in zweiter Lesung mit 25 gegen 17 Stimmen endgültig angenom- men. Ans dem Anslande. Kruppsche Kanonen für die Rieder1a«de. Au» dem Haag, 17. Dez. schreibt man: Die Zweite Kammer beschloß heute in nichtöffentlicher Sitzung, die Frage der Kanonenlieferungen durch die Firma Krupp in die Hände einer Kommission zu legen, die in ebenfalls nichtöffent licher Sitzung Bericht erstatten soll. Di- Obstruktio« i« Oesterreich. Die Obmännerkonferenz der arbeits willigen Parteien deS Wiener Abgeordneten hauses betraut« einen Fünferausschuß, bestehend aus den Abgeordneten Sylvester, GlombtnSki, Setz- mann, Conci und Adler, milden Obstruktion»- Parteien wegen des Antrages Klek-Kcamarz in Verhandlung zu treten. Während die Tschechen nun schon seit Wochen durch ihre Obstruktion da» Abgeordnetenhaus lahm legen, haben jetzt die Ab geordneten Kramarz u. Gen. einen Dringlichkeit», anttag auf Abänderung der Geschäftsordnung ein gebracht, durch welchen jede Obstruktion künftig un- möglich gemacht werden soll. Es scheint, als ob sie Tschechen eine Notbrücke suchen, um aus der Sackgasse herauszukommen. Die arbeitswilligen Parteien verlangen jedoch vorher die Zurückziehung aller tschechischen Dringlichkeit»antiäge. Da die Tschechisch-Radikalen und die Rutbenen aber die Obstruktion auf eigene Faust festsctzen wollen, steht