Volltext Seite (XML)
al 9, )Uvg ppa- stän- be ten. e 4. in. tag, »on arl- kasse. -tr. Uhr inge- stich- der sten S i der U. k stets zu s. t. . 14. t-e li«- ter UM «, lnp. lterie zu i. d. gl' rei «i D tu wi R. nil üb sal mi ab Kr H« ltö Z« ch üb ad -a -a ket rm rii s-t rrs a«! w« l°^ kass kest Hohenftein-Ernftihaler Tageblatt Nr. 33 Amtsblatt Mittwoch, den 10. Februar 1909 Beilage. Deutscher Reichstag. Berlin, 8. Februar. Das Haus ist sehr schwach besetzt. Die allge meine Besprechung des Etats des Reichsamts des Innern wird fortgesetzt. Abg. I r l (Zentr.) bedauert, daß dem Hand werk noch immer nicht die gebührende Beachtung geschenkt werde. Das Handwertergesetz von 1897 habe noch viele Mängel. Daß jetzt ein neues Ge setz gegen den unlauteren Wettbewerb vorltcgt, be grüßten die Handwerker freudig. Aber sie ver langten auch, daß das schon bestehende Gesetz kräf tiger durchgeführk werde. Die Arbeitsverhälinisse für die Gehilfen im Handwerk seien lange nicht so schlimm wie die für die Handwerker und die In dustrie. Sächsischer Bundesraisbevollmächtigter Geheimrat Dr. Fischer: Der Abgeordnete Zu beil hat am Sonnabend in meiner Abwesenheit die sächsische Regierung angegriffen Ich Pflege cs nun im Reichstage so zu halten, daß ich meine Auf merksamkeit, um einen biblischen Ausdruck zu ge brauchen, sowohl den Gerechten als auch deu Un gerechten zuwende. (Heiterkeit.) Ich würde also auch Herrn Zubeil zugehött haben. Dabei will ich aber gar nicht sagen, zu welcher Kategorie er gehört, ich lasse die Fragen offen. (Heiterkeit.) Ich hatte aber am Sonnabend schon sieben Stunden lang geistige Genüsse gekostet und war des trockenen Tones satt geworden, so daß ich meinen Platz verließ. Ich konnte also Herrn Zubeil nicht sofort amworten. Ich will mich etwa nicht ent schuldigen, das wäre unnötig; denn auch ein Bun desratsmitglied Hai nicht die Pflicht, immer hier anwesend zu sein. Herr Zubeil hat sich nun di reki gegen mich gewendet und meine Abwesenheit bedauert. Hoffentlich hat er sich nicht gerächt und fehlt heute auch. (Heiterkeit.) Nein da sitzt er ja. (Große Heiterkeit.) Er hat also der sächsischen Regierung den Vorwurf gemacht, daß sie das Vereinsgesetz illoyal hand habe. Er hat darauf hingewiesen, daß eine Ver einsversammlung des sozialdemokratischen Vereins in Leipzig für eine öffentliche politische Versamm lung erklärt wurde, obgleich eine genaue Kontrolle über die Versammlungsteilnehmer ausgeübt wurde. Ich stelle fest, daß dieser Verein 23000 Mitglieder zählt und über 60 Ortschaften verbrettet ist. Die Organisation ist so groß, daß von einem Verbun densein der Mitglieder wie das von einem Verein gefordert wird, nicht die Rede sein kann. Wenn man eine solche Versammlung als nichtöffentliche Versammlung erklären will, so gibt man dem Be griff „Oeffentlichfeit" eine falsche Auslegung. Ich will noch einen besonderen Fall dafür anführen, wie man versucht, unsere Verordnungen zu um gehen. In Sachsen ist an gewissen Tagen das Tanzen verboten. Um mm einem tiefgefühlten Be dürfnisse abzuhelsen, bildete sich an einem Orte ein Verein aus Tanzlustigen, die nur an solchen Ta gen, an denen das Tanzen verboten ist, eine so genannte Sitzung abhalten. Zutritt zu dieser Tanzsttzung haben aber alle, Männlein und Weib- lcin, ohne weiteres, wenn sie sich in eine Liste eintragcn und einen einmaligen Miigliedsbeitrag von, sage und schreibe, zehn Pfennigen leisten. Die Behörde halben Herren das Handwerk gelegt und das Tanzvergnügen als öffentlich angesehen. Ebenso war auch die Leipziger sozialdemokratische Versammlung öffentlich. In unbegreiflicher Weise hat Herr Zubeil auch den Staatssekretär herein gezogen und ihm den Vorwurf gemacht, er habe die Kommissionsmitglieder irre geführt. Das Gegen teil ist der Fall, er Hal sehr viel zur Klärung der Sache beigetragen. Jedenfalls übernimmt aber die sächsische Regierung jede Verantwortung für den Fall in Leipzig, und sie bleibt bei ihrer Auffaf- ung, solange nicht für die Begriffe „Verein" und ,Oeffentlichkcit" andere Merkmale festgelegt werden. Ich weise die Angriffe des Herrn Zubeil entschie den zurück. Abg. Naumann (freis. Vg): Die Frage des Koalitionsrechis läßt sich heute so stellen: Wo ist der Schutz des Schwächeren im Vergleich zu dem L s Stärkeren? Ebenso wie der schwächere Einzelne geschützt werden muß, ebenso muß auch der schwächere Verband Schutz genießen. Die Ge werbeordnung berechtigt die Angestellten in den 8 8 152 und 153, sich im Interesse von Lohnan- gelegenheitcn zu verabreden, zrlsammcnzuschlteßen. In Oberschlesien existiert dieses Koalttionsrecht gleichwohl nicht. Gestattet man den Arbeitern und Angestellten solche Verabredung nicht, so darf man sie ebensowenig den Unternehmern gestatten; es dürfen dann also auch den Unternehmer-Verbän den nicht die schwarzen Listen erlaubt sein. Schwarze Listen, durch die man in Westfalen gleich 5000 Personen von der Arbeit ausschlieht! Man suche die Anwendung der schwarzen Listen mit Kontraktbrüchen zu rechtfettigen. Der angeb liche Kontrakt sei aber nichts als eine ganz ein seitig dekretierte Arbeitsordnung. Die Zechenver waltung schaffe sich ein Untettänigkeitsverhältnis der Arbeiter, sie kontingentiere sich die arbeitenden Personen, ebenso wie das Kohlensyndikat die Koh- lcnproduktton kontingentiere. Im Liede heiße es „Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte", aber die Großindustriellen wollten Knechte. Abg. Rieseberg (Wirtsch. Vg ): Dem Ausbau des deutschen Handwetterblattes und eben so der Vornahme einer Mittelstanbsenquete stim men wir zu. Viel nötiger aber ist eine praktische Unterstützung des Mittelstandes. Was nützen die schönsten Submissionsvorschriftcn, wenn die unteren Behörden sich nicht danach richten? Die Hand werker stehen sich ost schlechter als die Industrie arbeiter. In Dresden müßten 300 Handwerker die Armenumerstützung in Anspruch nehmen. . (Hört! hört! rechts.) Redner wendet sich weiter gegen die Sozialdemokratie und deren Verhetzung. Abg. Pachnicke (freis. Vg.) erklärt, er wolle kurz sein, denn der Reichstag sei schließlich nicht dazu da, Reden zu halten, sondern seine Ge schäfte zu erledigen. Auch mit neuen Wünschen wolle er zuttickhalien, da das Arbeitspensum des Hauses ohnehin schon überaus groß sei. Redner befüNvorict dann eine finanzielle Unterstützung der tomnnmalcn Arbeitsnachweise seitens des Reiches etwa durch Nachiragsetats. Es könnten dafür vielleicht 30 000 Mark eingesetzt werden. Dazu sei das Reich doch Wohl bemittelt genug, auch wenn im übrigen Sparsamkeit zur Pflicht gemacht sei. Abg. Zubeil (Soz.) erklärt persönlich, die Art, wie Geh. Rat Dr. Fischer die Gewaltstreiche in Sachsen gegen das Vereinsrecht verteidigt habe, zeige nur, wie tiefstehend das Niveau der säch sischen Regierung sei. (Präsident Graf Stolberg ruft den Redner wegen dieses Ausfalles zur Ord nung) „ ... Schluß nach 6 Uhr. Wetterberatung morgen 2 Uhr. Sächsisches. 9. Februar 1909. — Wie das König!. Ministerium des Innern bekannt gibt, ist die durch Bekanntmachung vom 28. März 1905 etngeführte Sonntagsruhe tm Apothekengewerbe dahin erweitert worden, daß die dort nachgelassene Schließung der Apotheken an Sonn- und Feiertagen bereits von nach mittags 1 Uhr (anstatt von nachmittag« 2 Uhr) ab erfolgen darf. — Die F o r t b i l d u n g s s ch u l Pflicht ist nach den neuesten ministeriellen Anordnungen in Sachsen eine dreijährige und die Schulge meinden, die bisher unter vermehrter Wochenstun denzahl ihre Schüler nur zum zweijährigen Besuche verpflichteten, müssen sich ebenfalls zu dieser Neu regelung bequemen. An verschiedenen Schulge- meinden sind bereits von der Aufsichtsbehörde da hingehende Anordnungen erfolgt. Damit wird auch den Wünschen des sächsischen Fottbtldungs- schulvereins entsprochen, der zur gesetzlichen Neu regelung des Fottbildungsschulwesens sich äußerl: Die Fottbildungsschulpflichk dauere grundsätzlich nicht miter 3 Jahre, eine Verkürzung dieses Zeit raumes soll selbst bei entsprechender Vermehrung der wöchentlichen Stundenzahl unter allen Umstän den unzulässig sein. — Die Kennzeichnung aller Ar ten von Eilsendungen bei der Post wird am 1. April neu und einheitlich geregelt. Von diesem Tag an werden die Aufgabepostanstalten sämtliche Arten von Etlpostsendungen nach dem Jn- und Auslande mit einem dunkelroten Zettel, der einen schwarzen Aufdruck „Durch Eilboten-Expreß" trägt, bekleben. Auch die Paketadressen erhalten diesen Zettel. Für Pakete werden nötigenfalls zwei oder vier zusammenhängende Zettel verwen det. Bei Eilsendungen wurde bisher die Adreß- seite mit roten Strichen durchkreuzt. Diese Durch kreuzung fällt vom 1. April an voll ständig weg Auch die bayrischen und wütt-