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WWMWkr TagM Amtsblatt Anzeiger 59. )ahr- Mttwoch, den so. Zebruar MS Ar. 33 Der «tadtrat. Hetzenftein Srnstthel, den 27. Januar 1S09. Durchschnittswerte Land» «nd forstwirtschaftliche Betrieb-beamte. Unterschiede von den gewöhnlichen land- und forstwirtschaftlich«« zum Arbeitern eine technische Fertigkeit erfordernde, besondere Stellung etnnehmen, soweit sie nicht als Betriebsbeamte anzusehsn sind. !! Klass« N. Arbeiter. Gewöhnliche land- «nd forstwirtschaftliche 3 200 40 85 15 10 60 270 2S 75 > i> Klaffe IV- 0. Gewerbliche Betrieb-beamte. BettiebSleiter, Führer größerer Geschäfte, Fabrikdirektoren, Klaffe 1. Nachstehender I. Nachtrag zu« vergnSgnngA^tener-biegnlati» wird zur öffent- Der Gtadtrat 1.) für Tanzvergnügen an Ehemnih, den 3. Februar 1909. 2.) für Tanzvergnügen an (1.. 53 ! Klaffe I. trieb oder 60 52 400 370 400 320 250 250 15 15 50 50 Klaffe Klaffe Klaffe Solche Personen, die eine beaufsichtigende Stellung im Be in einem Teile davon überhaupt oder nebenher bekleiden . . Solche Personen, die keine beaufsichtigende Stellung eiunehmeu 45 > 45 40 40 SO 80 120 100 25 25 25 25 30 30 5 5 12 10 15 15 15 15 Ottos- mW UttoOttUM«-»»»»»», Zimtsblott 25 20 18 18 30 30 Klaffe I. Erwachsene männliche Personen über 16 Jahren Klaff« II. Erwachsen« weibliche Personen über 16 Jahren Klaffe Hl. Jugendliche männliche Personen unter 16 Jahren Klaffe IV. Jugendliche weibliche Personen unter 16 Jahren . 360 340 360 340 60 60 4 4 4 4 14 12 12 12 15 15 40 35 30 30 I. II. III Klaffe I. Solch« Angestrllt«, die als Bevollmächtigte einen mit min destens 3000 Steuereinheiten belegten landwirtschaftlichen, oder land- und forstwirtschaftlichen, oder einen mit mindestens 2000 Steuereinheiten belegten forstwirtschaftlichen Betrieb, »der einen entsprechenden Teil eine« land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes selbständig leiten Klaffe II. Die selbständigen Leiter kleinerer Betriebe oder BetriebStetle, sowie solche Angestellte, die in einem land- und forstwirtschaftlichen Be- triebe unter Oberleitung des Unternehmers oder dessen Bevollmächtigten «ine kettende Stellung bekleiden : Klaffe HI. Angestellte, die unter Oberleitung des Unternehmer« oder seiner Bevollmächtigten eine vorwiegende beaufsichtigende Stellung inne haben Braumeister größerer Brauereien, Rendanten u. s. w, Klaffe II. Buchhalter, Werkmeister, Braumeister, Geschäftsleiter kleinerer Betriebe, Lagerhalter, Ziegelmeister u. s. Klaffe III. Vorarbeiter, die neben der AufsichtSführung dauernde Mit- arbeiter im Betriebe verrichten, Wächter u. s. w Wie au« Pari« gemeldet wird, ist Coquelin der Jüngere gestorben. Da« englische KönigSpaar ist heute vormittag 11 Uhr in Berlin eingetroffen. Erwachsene männliche Personen über 16 Jahren Erwachsene weibliche Personen über 16 Jahren Jugendliche männliche Personen unter 16 Jahren Jugendliche weibliche Personen unter 16 Jahren . WgfHrMt jeden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger dal Metteljahr Mk. 1.55, durch die Post bezogen Mk. 1:92 frei inS HauS. Für die Zwecke der Kranken-, Unfall- und Ju»altdenverficherung find die Durchschnittswerte der Naturalbezüge, die versicherten gewohnheitsmäßig gewährt werden und ganz oder teilweise an di« Stelle de« Behalte« oder Lohn treten, für Len Bezirk hiesiger Stadt auf die Jahre 1909 bi« mit 1913 festgesetzt worden wie folgt: Die Königlich« KreiShauptmannschaft mit dem KreirauSschufle hat den ersten Nachtrag zum Vergnügung«-Steuer-Regulativ für di« Stadt Hohenstein-Ernstthal genehmigt. Für Sffeatliche Lustbarteiten ordentlichen Tanztagen: ».) bi« Mitternacht 3 Mk.; b.) bi« 2 Uhr nacht« 7 Mk. ; außerregulativmähigen Tagen: a) bi« Mitternacht 9 Mk.; d.) bis 2 Uhr nacht« 14 Mk.; Fernsprecher II Inserate nehmen außer der Geschäftsstelle auch die Austräger auf dem Lande entgez», Rr. 11. ff auch befördern die Annoncen-Expcditionen solche zu Originalpreisen Die Regierung von Oldenburg hat die Zu ziehung der Lehrer zu den JugendgertchtShüfen be- schloffen. K»«tgltche Krei-Hauptmannschaft v. Burgsdarff. Da« große internationale Gordon-Bennett- Fliegen 1909 in Zürich findet am 3. Oktober statt. lichen Kenntnis gebracht. Hohe«ftst«-Gr»ftttzal, den 9. Februar 1909. Freibank: Arkus M gekochtem Rindfleisch, M 35 Uz ui rohes Schweinefleisch, Ist 3« Ist 15 15 »chatftra,« »r. »L Mustkaufführungen, Gesang«- oder deklamatorische Borträge und Schaustellungen sind ab» gabtnfrei. L. Für Polizeiaufsicht sind die im Tanzregulativ für die Stadt Hohenstein-Ernstthal jeweilig festgesetzten Gebühren zu entrichten. Für einen zum Feuerschutz abgeordneten Feuerwehrmann ist für jede Stunde 40 Pf. zu ent richten. Die Gebühr ist an da« Feuerwehr-Kommando abzuliesern. Artikel 2) Dieser Nachtrag tritt mit seiner Bekantmachnng in Kraft. den 3. Dezember 1908. Stt Mll. LMM! »ist In Ztiütnt PI Hchrßck-kuWl. Das Wichtigste. Der Reichstag setzte die Beratung des EtalS de« Reichramt« de« Innern fort; sächsischer Bundesrat«, bevollmächtigter Geheimrat Dr. Fischer äußerte sich eingehend über die Handhabung des BereinSgesetze« in Sachsen und trat den Angriffen des Sozial- demokraten Zubeil entgegen. Im Prager Röhrenprozeß wurde der Angeklagte, Generaldirektor Kestranek, zu 14 Tagen Arrest oder 3000 Kr. Geldstrafe verurteilt. Die «tavtver-rbmete« (i.. s.) E. «ed-l-b, Vorsteher. 1. Nachtrag M» Vere«üeu»gs-Liexer-Regulaliv für die Llabl H,tz«»ftet»-Gr>chth»I Artikel I.) ß 2 erhält folgend« Fassung: Die Abgabe beträgt: für Hohtnstein Erustthal, Oberlungwitz, Sersdorf, HermSdorf, Vera-bar-, Meinsdorf, Langenberg Falken, Reichenbach, Callenberg, LangenchurSdorf, Grumbach, Tirsch tzeim, Kuhschnappel, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Kirchberg, Lugau, Erlbach Pleißa, Rußdorf, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w. 9,40 0,60 15- 12! 12 12 ö Laud» «ud forstwirtschaftliche Facharbeiter. Facharbeiter, sind solch« Personen, die im Sinne von Z 1 Abs. 6 des UnfalloersicherungSges tze« für Land- und Forstwirtschaft 3 .) für Musikaufsührungen, Gesang«- und deklamatorische Votträge und sonstige Lustbarkeiten ohne Tanzvergnügen 2—20 Mk.; 4 .) Stngspielgesellschasten für die Person und den Tag 50 Pf-; 5 .) für Tanzvergnügen, die sich an Musikaufführungen u. s. w. der unter 3 und 4 fallenden Art anschließen, außer der Abgabe unter 3 und 4: »3 bi« Mitternacht 5 Mk.; b) bi« 2 Uhr nacht« 7 Mk; 6.) für einen Ma«ken- oder Kostümball 30 Mk.; 7:) für gewerbsmäßige Straßenmufik jeder Art für die Person 50 Pf.—1 Mk.; 8 .) für Theateraufführungen 1—4 Mk; 9 .) für sonstige Schaustellungen aller Art 1—20 Mk.; B. Für Musttaufführungen, Gesang«- oder deklamatorische Borträge, Schaustellung«» und Lustbarkeiten, welche von Vereine« oder Gesellschufteu in Gast-, Schank- oder GesellschaftSlokalen verunstaltet werden: I .) für ein Tanzvergnügen mit oder ohne Musik- oder sonstige Aufführung: ».) bi« Mitternacht 5 Mk.: k.) bi« 2 Nhr nacht« 7 Mk.; 0.) bei längerer Dauer 10 Mk.; 2 .) für Tanzvergnügen bei Gelegenheit von Schmäusen, Hochzeiten, Autflügen, Dchltttenparti«« u. s. w. 2—6 Mk.; 3 .) für einen Markenball 50 Mk., für einen Kostümball 30 Rk.; 4 .) für kleinere Ma«kenscherze in öffentlichen Räumen 2—10 Mk.; Der französische Schriftsteller Latulle MenLSS ist während einer Eisendahnfahrt bei St^Germatn tödlich verunglückt. l». Der Etabtrat ll- 3.) Nr Patz, Bürgermeister. Nr. 5155 M. zu Nr. 75S II. iür di« UoU. U« für rpfirg««g die Familie F««er««g sür di« A,le«cht«ns sür die Srtlwris« für 1 »«rf.« »atz» »ert vo» dem Mg*- b«» dem Lebett- nehmer Attentat»! j Nutzaag bet kostenloser Fütterung iietztzattm», zur freien Brrsüznng tUaffe der Vetriebsbeamte» aber Facharbeiter. für dl« Person jährlich Person mit Fa milie jährlich für die Person jährlich Ehe mann jährlich v. Ehe frau jährlich L. je ein Kind jährlich für die Person jährlich Person mit Za mllie jährlich sür di« Pers»» jährlich Person mit Fa milie jährlich Früh- kaff«, täglich Früh- stiick täglich Mittag täglich Vejper täglich Abend brot täglich Lrbeit- aeber ze dlluitru und be stellten Lande» für , «r »el,enea Bewirt- schastu», überwie sene« Dienst, landee einer Kuh jährlich einer Zü«« jährlich > ««. mästete» Schwein i-hrltch » »erkel l««Uch j .<4 j .>» I -1 4 für ! «r .4» .4» .et» .z» ^l 100 150 600 550 400 200 50 100 10 20 20 2b 70 2b 40 80 130 500 450 350 180 40 75 8 16 15 20 60 20 30 70 100 400 370 250 j 120 30 ! 60 5 12 15 15 50 15 30 300 400 800 600 450 200 50 100 10 20 20 25 70 25 40 150 300 600 500 400 150 40 75 8 16 15 M 60 20 30 55 150 500 370 250 80 30 60 5 12 10 15 50 15 20 L. »«werbliche Arbeiter. 45 75 800 270 220 70 15 45 4 10 10 14 40 10 16 35 280 15 4 10 10 31 8 12 25 250 15 4 10 10 27 8 12 1 2b 250 15 10 10 27 8 12