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Briefkasten Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt 3074. Frage: 1. Ein Kunde meiner Firma bestellte bei mir kürzlich, als ich ihn besuchte, verschiedene Sorten Fantasie- Postkarten nach vorgelegtem Muster. Bei einer bestimmten Sorte von Karten frug der Kunde mich nach dem 1000-Preis, worauf ich auch den äussersten Preis nannte, hierauf theilte mir der Kunde aber mit, dass ihm 1000 Stück zuviel seien und bat mich, die geringste Menge, die ich zu gleichem Preise ab geben könne zu vermerken. Ich gab 500 Stück an und be stellte dies auch an meine Firma. Als der Kunde die Karten empfing, schickte er 400 Stück zurück mit dem Bemerken, die gesandte Menge sei ihm zuviel und ersuchte um Gutschrift der zurückgesandten Karten, was meine Firma auch that. 2. Bei einem anderen Kunden erhielt ich ebenfalls Be stellung von verschiedenen Sorten Karten, die derselbe nach meinem Musterbuch aussuchte, und die angeblich von meiner Firma auch so abgesandt wurden. Der Kunde schickte verschiedene Nrn. von den Karten mit dem Bemerken zurück, es seien ihm ganz andere Nrn. gesandt worden, als er durch mich bestellt hätte, er behielt aber trotzdem von den einzelnen Nrn. verschiedene Dessins. Ich kann beschwören, dass ich keine anderen Nrn. notirte, als mir der Kunde aufgab. Meine Firma will mir in beiden Fällen die Karten zur Verfügung stellen, d. h. den Betrag dafür von meinem Gehalt abziehen. Ist meine Firma hierzu berechtigt? Antwort: Jedermann ist berechtigt seine Angestellten für Verluste haftbar zu' machen, die infolge ihrer Fahrlässigkeit entstehen. Nach obiger Darstellung liegt aber keine Fahr lässigkeit des Reisenden vor, sondern der Schaden entstand dadurch, dass die Kunden ihrer Pflicht nicht nachkamen, und die Firma sich damit zufrieden gab. Ein Urtheil könnte man nur abgeben, wenn auch der Geschäftsherr Gelegenheit hätte, seinen Standpunkt zu begründen. 3075. Frage: Wir haben wiederholt von unserm Liefe ranten Papier nach Probe A bezogen. Jetzt liefert er uns Papier wie Probe B und behauptet, beide Sorten seien im Stoff gleich, nur in der Verarbeitung verschieden. Die Sa- tinage auf der innern Seite (die äussere Seite dient zum Be drucken) macht das Papier für unsere Zwecke unbrauchbar. Was ist Ihre Ansicht? Antwort: Papier B besteht aus gleichem Stoff wie A, ist aber auf beiden Seiten glätter. Dazu kommt, dass A innen rauher ist als aussen, B aber aussen rauher als innen. Auf die Innenseite des Papiers soll Schmirgel gebracht werden. Im Allgemeinen ist es kein Fehler, wenn Papier etwas glätter als die Vorlage geliefert wird. Wenn jedoch in diesem Fall das Papier dadurch unbrauchbar ist, und der Lieferer wissen musste, dass das Papier innen rauh verlangt wird, so ist Fragesteller berechtigt, die Annahme zu verweigern. Uns kommt der Unter schied nicht gross vor, und wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass der Lieferer das Erforderniss der rauhen Innenseite kannte, muss das Papier angenommen werden. 3076. Frage: Wir verkauften einer Firma 15000 kg Druckpapier, lieferbar in drei Raten von 5000 kg. Die drei hier für gemachten Anfertigungen haben jedoch jede etwas weniger als 5000 kg ergeben, sodass an der ganzen Lieferung von 15000 kg netto 447 kg fehlen, d. h. knapp 3 pCt. Ist Käufer berechtigt, Nachlieferung der fehlenden 447 kg zu verlangen oder uns die Differenz zwischen dem Abschlusspreis und dem damaligen Tagespreise in Abzug zu bringen? Antwort: Nach Nr. 11 der Verkaufsbedingungen des Ver eins deutscher Papierfabrikanten gilt es als üblich, dass der Besteller ein Mehr- oder Minder-Ergebniss bis 10 pCt. annimmt. Nach Gesetz und allgemeiner Annahme hat der Käufer soviel Waare zu verlangen und abzunehmen wie vereinbart ist, wenn er sich nicht mit obiger Bestimmung einverstanden erklärt hat. Ob die Gerichte im Streitfälle die Verkaufsbedingungen als maass- gebend gelten lassen, ist noch unentschieden. Es wäre des halb erwünscht, dass ein solcher Fall gerichtlich entschieden würde. Die Verkaufsbedingungen der Papierfabrikanten müssten als bindend gelten, wenn jeder Lieferant seinen Abnehmern dieselben zugehen liesse und auf seinen Geschäftsbriefen darauf hinwiese, dass er dieselben seinen Abschlüssen zugrunde lege. Um solches Beilegen zu erleichtern, hat der Verlag der Papier- Zeitung die Verkaufsbedingungen auf ein Quartblatt drucken lassen und giebt dieselben zum Kostenpreis, d. h. zu 70 Pf. das Hundert ab. Viele Tausend sind schon verkauft. Schieber- und Ventil- Dampfmaschinen [114676 Maschinenbau-Aktiengesellschaft Golzern-Grimma Gölzern i» Sa. Dampfkessel um Dampfmaschinen Complette Dampf-Anlagen = Cellulosekoeher = Dampf-Ueberhitzer, Reservoire, Vorwärmer für Speise wasser, Blechschweissarbeiten jeder Art, 111 - keim- und staubdichte Luftfilter ~ liefern als Spezialitäten: [126819 K. & Th. Möller, G. m. b. H. Krack wede i. W. Verantwortlicher Redakteur i. V. Paul B. Krause, Steglitz. Zuschriften nur an Papier-Zeitung Berlin W 9 erbeten Druck von A. W. Hayn's Erben, Berlin SW, Zimmer-Strasse 29. Papier von Sieler & Vogel, Berlin, Leipzig und Hamburg