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2612 PAPIER-ZEITUNG Nr. 71 Papierstoff-Knotenfang James Wilson in London, England, erhielt das amerikanische Patent Nr. 663529 auf einen Papierstoff-Knotenfang, der zwei unbewegliche Siebplatten enthält, welche abwechselnd beschickt werden. Dabei werden jedesmal die zurückgebliebenen Splitter und Knoten von dem neu hinzugeführten Stoff fortgeschwemmt und die Siebplatten so dauernd betriebsfähig erhalten. In den Abbildungen ist der rechte Theil des Knotenfangs, welcher genau so wie der dargestellte linke Theil beschaffen ist, weg gelassen. Mit a sind die beiden feststehenden, entweder waage recht, oder nach der Mitte etwas geneigt angeordneten Sieb- Bild 1 Bild 2 platten bezeichnet. Einlass- und Auslassschieber d und e regeln den Stoffzu- und -Austritt. In der abgebildeten Lage sind beide Auslassschieber e geschlossen, ebenso der Einlassschieber an der linken Seite, während der (nicht abgebildete) Einlass schieber an der rechten Seite als geöffnet zu denken ist. Die rechtsseitige Siebplatte wird daher mit Stoff beschickt, während der auf der linken Siebplatte zurückgehaltene Stoff allmälig durchsickert, wobei die Knoten u. dergl. Zurückbleiben. Im nächsten Augenblick öffnen sich ungefähr gleichzeitig die linksseitigen Schieber d und e, und der durch d eintretende, in dem Vorraum c angesammelte Stoff schwemmt die Knoten usw. in den zwischen den beiden Siebplatten liegenden Kanal f. Darauf schliesst sich der linksseitige Auslassschieber e wieder, während der linksseitige Einlassschieber d geöffnet bleibt. Nach ungefähr einer halben Umdrehung der Antriebswelle n schliesst sich der rechtsseitige Einlassschieber auf kurze Zeit, der Stoff sammelt sich infolgedessen in dem zugehörigen Vor raum an, darauf öffnen sich annähernd gleichzeitig die rechts seitigen Aus- und Einlassschieber, und der eintretende Stoff schwemmt die angesammelten Knoten usw. in den Kanal f. So wiederholt sich der Vorgang abwechselnd auf der rechten und linken Seite des Knotenfangs. Die Bewegung der Schieber d e erfolgt von der Welle n aus. Auf derselben sitzt das in beliebiger Weise in Umdrehung versetzte Zahnrad g (Bild 2), mit welchem zwei mit Innen verzahnung versehene Daumenscheiben h und j starr verbunden sind. Die Daumenscheibe h bewegt durch Vermittlung der Stangen k und der Winkelhebel l 1 11 2 die Schieber d, während die Daumenscheibe j durch Vermittlung der Winkelhebel o2 o o’ die Schieber e bewegt. Die beiden Stangen k sind durch ein geschlitztes Mittelstück m verbunden, welches auf der Welle n geführt wird. Arbeiter-Wohlfahrt in Württemberg Fortsetzung zu Nr. 70. 4. Schutz der Arbeiter vor Gefahren Eine erhebliche Gefahrenquelle liegt in dem zu weitgehenden Bestreben, die Betriebskosten zu verringern, indem man gering bezahlte, nach der einen oder anderen Richtung unqualifizirte Arbeiter an verantwortungsvollen Posten verwendet. Dadurch können nicht nur die Arbeiter, sondern auch die Arbeitgeber in empfindlicher Weise geschädigt werden. In besonders auffälliger Weise trat das in einer grösseren Bierbrauerei zu Tage. Dort wurde zur Bedienung des Kessels und der Dampfmaschine ein Arbeiter verwendet, der als Tag löhner in einem Sägewerk die linke Hand bis auf den Daumen ver loren hatte und nunmehr gegen einen Wochenlohn von 10 M. als Er gänzung zu seiner Invalidenrente und bei freiem Getränke täglich zwölf Stunden und darüber zu arbeiten hatte. Grösse und Umfang des Betriebes liessen es als vollkommen ausgeschlossen erscheinen, dass ein Halbinvalide die Kessel- und Maschinenwartung ohne Gefahr für sich und den ganzen Betrieb besorgen kann. Musste er schon unter normalen Verhältnissen die für seinen Dienst erforder lichen Arbeiten, wie das Anfeuern und Heizen des Kessels, die Herbei schaffung des Brennmaterials, die Ein- und Ausschaltung der Speise vorrichtung, das Anlassen und Abstellen der Dampfmaschine, die Kontrolle der Sicherheitsventile und der Wasserstandsvorrichtungen unter äusserst ungünstigen und erschwerten Umständen besorgen, so hätte der Mann vollständig versagen müssen, wenn es sich bei irgend welchen aussergewöhnlichen Vorkommnissen an Kessel und Maschine darum gehandelt hätte, durch rasches Eingreifen Unheil zu verhüten. Da trotz der Geltendmachung der erwähnten Gründe seitens der Direktion keine Geneigtheit bestand, den Mann seiner verantwortungs vollen Stelle zu entheben, so wurde dessen Beseitigung beim König lichen Oberamt beantragt und auch durchgeführt. Gesundheitsschädliche Einflüsse. Der Staubentwicklung in den Maga zinen von Lumpensortiranstalten und Papierfabriken sowie den Bett federnfabriken musste aus Veranlassung eines — glücklicherweise vereinzelt gebliebenen — Pockenfalles besondere Aufmerksamkeit ge widmet werden. Die schon seit Jahren für diese Gewerbebetriebe an geordneten sanitären Vorschriften, die im Allgemeinen bis jetzt ein gehalten worden waren, wurden neuerdings durch die Anordnung noch erweitert, dass den in den Räumen der betreffenden Fabriken beschäftigten Arbeiterinnen Waschgefässe sowie Seife und Hand tücher zur Verfügung zu stellen sind. Ein Säge- und Hobelwerk in Ulm hat auf Anrathen des Gewerbe- Inspektors sämmtliche Arbeitsmaschinen mit Staubabsaugung ver sehen. Säge- und Hobelspäne werden bei ihrer Entstehung abgesaugt und in einen neben dem Kessel stehenden Staubthurm geblasen. Die Arbeits räume sind dadurch vollständig staubfrei. Die Arbeitgeber, welche sich zu der verhältnissmässig sehr hohen Ausgabe nicht leicht ent schlossen haben, erklärten nachher, dass sie angesichts der Vorzüge: grössere Leistungsfähigkeit der Arbeiter und vermehrte Garantie des Verbleibens der besseren Kräfte, grosse Reinlichkeit des Betriebs und Wegfall aller Störungen sowie der Kosten, welche mit der Beseitigung der Hobelspäne um und an den Maschinen verbunden waren, auf eine Entstaubungsanlage nicht mehr verzichten könnten. Dieses Beispiel findet nun erfreuliche Nachahmung, indem sich der Inhaber einer kleinen Kistenfabrik entschlossen hat, seine sämmtlichen Arbeits maschinen mit Staubabsaugung zu versehen. In einer Papierfabrik erfolgten zwei schwere Erkrankungen an Lungenentzündung. Diese waren dadurch hervorgerufen worden, dass man bei der grössten Kälte, während die Arbeiter infolge der von der Papiermaschine aufsteigenden Dämpfe schweissgebadet dastanden, die ins Freie gehenden Thüren geöffnet hatte, um mittels frischen Luft zugs die Decke des Maschinensaales zu trocknen und vor dem Durch faulen zu bewahren. Der dem Gewerbe-Aufsichtsbeamten seitens eines Arbeiters gegebene Fingerzeig ermöglichte die Anordnung zweck entsprechender Einrichtungen zur Beseitigung dieses sonst schwer auffindbaren Missstandes. In einem zu einer grösseren Fabrik gehörenden ungeheizten Säge raum traf der Gewerbe-Inspektor einen Arbeiter, der bei strenger Kälte an der Bandsäge beschäftigt war; aus den Antworten des Be treffenden ging hervor, dass er selbst bei 10 und 16 Grad Kälte an der Maschine gearbeitet habe und infolgedessen schon mehrmals an Magenkatarrh erkrankt sei, der vom Arzt einzig und allein auf die Einwirkung äusserer Kälte zurückgeführt werde. Auf die Frage warum er seinem Arbeitgeber noch nichts davon gesagt habe, meinte er, die Leute, die im strengen Winter Holz fällen, hätten es auch nicht besser als er, und wenn man froh sein müsse, überhaupt Arbeit zu haben, unterlasse man es, Wünsche oder Forderungen geltend 1 machen. Derartige nicht vereinzelt dastehende Fälle von Zurück haltung, namentlich bei ländlichen Arbeitern, machen es dem Arbeit geber zur Pflicht, aus eigener Ueberzeugung auf die Hebung diese Missstände hinzuwirken und nicht erst auf die Anregung des Gewerbe- Aufsichtsbeamten zu warten. Die Maschinenarbeit in ungeheizte! Raum ist nicht nur gesundheitsschädlich, sondern, wie das be den Unfällen an den Holzbearbeitungsmaschinen schon öfters nacd. gewiesen worden ist, auch gefährlich, weil durch die Kälte die Finee des Arbeitenden an Beweglichkeit verlieren, wodurch das Festhalte des Arbeitsstücks, durch dessen Zurückschlagen die Unfälle verursac werden, ungemein erschwert wird. Schluss folgt