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FACHBLATT Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 1M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Nr. 5813 der Deutschen Reichs- Post-Zeitungs-Preisliste Nr. 3156 des österreichischen Zeitungs - Preisverzeichnisses. Von der Exp. d.B1. direkt unter Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 3 M. 50 Pf. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin für Papier- und Schreibwaaren-Handel und -Fabrikation Buchbinderei, Druck-Industrie, Buchhandel sowie für alle verwandten und Hilfsgeschäfte: Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chemische Fabriken usw. Herausgegeben von CARL HOFMANN Kaiserlicher Geheimer Regierungsrath Berlin W 9, Potsdamer Strasse 134 Telegramm-Adresse: Papierzeitung Berlin Fernsprecher Berlin Amt VI, Nr. 787 Preise der Anzeigen Die Petitzeile von 3 mm Höhe, 50 mm (1/,-Seite) breit 40 Ptg. Umschlag 50 Pfg. 6mal in 1 Jahr 10 pCt. weniger 13 „ „ „20 n , 26 » » » 30 » 52 » » » 40 » » 104 » » n 50 » » Eür Annahme und freie Zu sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Vorausbezahlung a. d. Verleger. Erfüllunrs- u. Zahlungsort Berlin Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten, des Papier-Industrie-Vereins und des Vereins Deutscher Briefumschlag- 8 6 Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs - Be rufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten, Deutscher Holzstoff-Fabrikanten und Deutscher Pappen-Fabrikanten 6 Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Düten-Fabrikanten, des Vereins süddeutscher Papierwaaren-Fabrikanten und des Verbandes 8 6 süddeutscher Kartonnagen-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Alleiniges Organ der freien Vereinigung Berliner Buchdruckerei-Besitzer Nr. 71 Berlin, Donnerstag, 5. September XXVI. Jahrg. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Be stehungen zum Preise von 1 M. für das Vierteljahr (im Aus land mit Post-Zuschlag) an. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland 3 M. 50 Pf. das Vierteljahr. Wer nicht mehr unter Streifband beziehen will, theile uns dies durch Post karte mit, damit wir den Versand einstellen können. Der vierteljährliche Postbezug kostet in: Oesterreich-Ungarn 35 Kreuzer den Niederlanden 95 Cents Schweiz 1 Frank 50 Centimes Russland 30 Kopeken Dänemark 1 Krone 1 Oere Rumänien 2 Frank 55 Centimes. Post-Bestellungen werden ausserdem angenommen in Belgien, Italien, Luxemburg, Norwegen, Schweden Die Postämter nehmen Im zweiten Monat des Kalendervlerteljahres Bestellungen auf zwei Monate für 67 Pf. und Im dritten Monat elnmonatllohe für 34 Pf. entgegen. I N H Papier- und Sohrelbwaaren-Handel und -Fabrikation Papierhandel der Reichspost, Nach ¬ ahmung fremder Packungen.... 2669 Lohnzahlungsbücher, Spielkarten und der neue Zolltarif-Entwurf, Ausfuhr nach Rumänien, Papierstroh, Foto grafische Papiere 2670 Verwerthung von Kiesabbränden, Papierfabrikation in Amerika, Glimmer - Postkarten . .... 2671 Papierstoff-Knotenfang, Arbeiter-Wohl fahrt in Württemberg 2672 Probenschau 2673 Buchgewerbe: Berliner Typogr. Gesellschaft, Stuttgarter Brief, Verkauf nicht über nommener Ansichtskarten 2674 Selbstthät. Bogen-Einleger Syst. Kleim, Büchertisch 2675 ALT Handelskammer-Berichte 1900 2676 Telegramme, Verbreitung unzüchtiger Ansichtskarten 2678 Kochlauge für Zellstoff-Fabrikation, Giessform, Dachpappe aus mehreren Schichten, Verarbeitung zerkleinerter Papierabfälle, Herstellung von Hydro- Zellstoff aus Zellstoff, Bogenausführ vorrichtung an Rotationsschnellpressen für Vielfarbendruck (DRP) 2679 Geschäfts-Nachrichten 2688 Gebrauchsmuster 2690 Die Thätigkeit d. deutschen Kreditoren- Verbandes 2692 Zolltarif-Entscheidungen 2694 Waarenzeichen 2696 Märkte 2698 Briefkasten 2700 Papierhandel der Reichspost Aus Dessau In der hier seit Anfang dieses Jahres dem öffentlichen Verkehr übergebenen neuen »Reichspost« befindet sich äusser den üblichen Schalterstellen auch eine besonders eingerichtete Verkaufsstelle für Marken und kleine Schreibwaaren, welche von einer weiblichen, von der Post angestellten Person verwaltet wird. Neben diesen Sachen wird jedoch noch ein Handel mit Ansichts-Postkarten betrieben, solche sind auch ausserhalb des Fensters zur Schau ausgestellt. Wenngleich der Umsatz von Ansichtskarten nicht übergross, so scheint das Ge schäft doch gepflegt zu werden und könnte sich vielleicht auch auf andere gangbare Waaren unseres Faches ausdehnen, z. B. Neujahrs karten usw. Ich wohne in unmittelbarer Nähe der Post und sehe mich durch dieses Papiergeschäft der Reichspost geschädigt. Lässt sich dagegen etwas thun? Papierhändler Vor etwa einem Jahr wurden ähnliche Beschwerden seitens der Papierhändler in mehreren Städten, unseres Erinnerns auch in Dresden, bei der Oberpostdirektion und beim Reichspost- amt vorgebracht, blieben aber erfolglos, da die Reichspost darauf hinwies, dass sie mit der Einrichtung solcher Verkaufs stellen in den Postämtern dem Bedürfniss der Fremden ent gegenkommt, die z. B. auf erhaltene postlagernde Sendungen an Ort und Stelle antworten wollen. Es wird nicht schaden, wenn die sich durch solche Einrichtung benachtheiligt fühlen den Papierhändler immer von Neuem gegen den staatlichen Mitbewerb Beschwerde führen. Verbot der Erzeugung und der Einfuhr von Gegenständen mit Eaksimiles von Staatswerthzeichen in Russland. Der Reichsrath hat beschlossen: Wer Denkmünzen, Jetons, Einladungskarten, Aflischen, Visitenkarten, Preiskurante und andere Gegenstände, die Geldzeichen oder Zeichen über erlegte Accise, Stempel bezw. l ostzeichen, Postgebühren wiedergeben und anstatt dieser Ahelchen in den Verkehr gegeben werden können, aus dem Auslände eingeführt oder erzeugt, um dieselben in den Verkehr zu bringen, oder aber sie in den Verkehr bringt, wird, ab ¬ gesehen davon, dass diese Gegenstände konfiszirt werden, mit Haft bis zu drei Monaten oder mit einer Geldstrafe bis 300 Rubel bestraft. (Russische Gesetzsammlung Nr. 62 vom 2. Juni 1901.) K. Nachahmung fremder Packungen Von der Firma X. bezog ich früher einmal eine Probesendung Lichtpauspapier, konnte aber damit keine Erfolge erzielen, weil mein bisher geführtes Fabrikat allgemein beliebter war und auch geblieben ist. - Der Handel mit diesem Artikel ist bekanntlich ein Vertrauens geschäft, man wechselt nicht gern, solange man gut bedient wird. Da die Firma X. wohl erfahren hat, dass ich erheblichen Bedarf habe, machte sie mir am 16. August neues Angebot. Dieses lehnte ich wie folgt ab: »Obgleich ich Ihr Lichtpauspapier verschiedentlich angeboten habe, wird das Papier meiner bisherigen Bezugsquelle stets vor gezogen«. Darauf erhielt ich ein Schreiben, worin mir X. einen ganz merk würdigen Vorschlag macht, der nach meinem Empfinden höchst ver werflich ist und geradezu zur Unredlichkeit auffordert! Leider wird ja dieser Unfug vielfach betrieben, doch ist es Pflicht jedes redlichen Kaufmanns, entschieden dagegen Front zu machen. Wohin soll es führen, wenn wir solchen Grundsätzen huldigen wollten!? Ich stelle Ihnen frei, von dieser meiner Mittheilung beliebigen Gebrauch zu machen, so wie Sie es für nöthig halten. Papierhändler Y. Dem zweiten Brief der Firma X entnehmen wir Fol gendes: Aus Ihrer Karte ersehen wir zu unserem lebhaften Bedauern, dass es Ihnen noch nicht gelungen ist, mit unserem Lichtpaus-Papier in das Geschäft zu kommen. Wir können dies aber nicht der Qualität unseres Papiers zuschreiben, sondern vermuthen, dass der Grund der Voreingenommenheit gegen unser Fabrikat in der verschiedenartigen Packung zu suchen ist. Wir haben schon öfter die Erfahrung ge macht, dass die ungerechtfertigten Klagen neuer Kundschaft sofort aufhörten, sobald wir das Papier mit der Packung des früheren Lieferanten versahen. Deswegen sind wir gern bereit, Ihnen bezüg lich der Packung entgegenzukommen, bitten Sie aber zu diesem Zweck, uns ein Stückchen von der jetzigen äusseren Packung gefl. einzusenden, sowie um gefl. Mittheilung, aus welchen Theilen sich die