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2668 PAPIER-ZEITUNG Nr. 70 Briefkasten Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt Zu Frage 3150 in Nr. 68. Aus der Briefkasten-Frage 3150 ersehen wir, dass Z. auch andere Firmen durch sein Gebahren des unbefugten Nachbildens von Postkarten und Anbringen des Vermerks »ges. gesch.« schädigt. Wegen des letzteren haben wir gegen ihn Klage auf Grund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb angestrengt und möchten ihm auch durch die andere geschädigte Firma beweisen, dass er nicht ungestraft solch faule Sachen machen darf. Bei dem Münchener Amtsgericht haben wir auf eingezogene Erkundigung er fahren, dass Z. nur eine einzige Karte (Ansicht von München) über- hauptjhat schützen lassen!! Er druckt aber auf jede »Heliocolore- Karte den Schutzvermerk, ganz gleich, ob sie nachgepfuscht oder nach Fotografie gearbeitet ist. Auch das Verfahren, da alt, dürfte nicht gesetzlich geschützt sein. A. & Co. Wir erbieten uns, die Briefe von Firmen, die sich dem von A. & Co. eingeleiteten Strafverfahren anschliessen wollen, an A. & Co. zu befördern. Red. 3168. Frage: 1. Kann ich, wenn ich eine Firma von aus wärts oder hier vertrete, bei provisionsweisem Gehalt, also gar nichts festes, eine andere Firma mit gleichen Artikeln zugleich vertreten ? 2. Muss ich als Vertreter im Sinne von 1 eine Kündigung ausmachen, oder kann ich als solcher die Vertretung jeden Tag aufgeben? Antwort: 1. Nach § 84 des Handelsgesetzbuchs hat der Hand lungs-Agent das Interesse des Geschäftsherrn mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu wahren. Dies Interesse wird jedoch nach den Anschauungen der Geschäftswelt verletzt, wenn der Agent die Vertretung einer andern Firma übernimmt, die gleiche oder ähnliche Waaren herstellt. 2. Wenn das Vertragsverhältniss auf unbestimmte Zeit ein gegangen ist, so kann es nach § 92 des HGB von jedem Theile nur für den Schluss jeden Kalender-Vierteljahres 6 Wochen vorher gekündigt werden, falls kein wichtiger Grund für rascheres Aufhören des Vertrags vorliegt. 3169. Frage: Ich habe Vertretungen von auswärtigen Firmen für hiesigen Platz, so unter Anderem auch von einer Firma in Postkarten, Gratulations- und Kondolenzkarten. Kann ich nun in diesem Artikel auch andere Firmen vertreten, da es hierin ja immer Neuheiten giebt, welche mein Haus nicht haben kann? Mein Haus hat auch keine Ansichtskarten vom hiesigen Platz, welche ich doch möglichst haben sollte. Antwort: Hier liegt derselbe Fall vor wie bei vorstehender Frage Nr. 3168. Die Uebernahme der Vertretung eines zweiten Postkarten-Fabrikanten ist ohne Zustimmung des ersten un statthaft. 3170. Frage: Der Vertreter einer Zellstoffpapierfabrik offerirte mir vom Lager weiss Zellstoffpapier zu 36 M. und gelbliches zu 33 M. per 100 kg. Ich bot für 3000 kg gelbliches Papier 32 M. per 100 kg und erhielt auch von der Fabrik die gewünschte telegrafische Bestätigung. In der schriftlichen Be stätigung theilt mir die Fabrik mit, dass sie das Papier unsortirt liefere, was ich nicht anerkennen will, da der Vertreter es mir ausdrücklich als reguläre und erste Waare angeboten und nicht gesagt hat, dass es unsortirt sei. Alle Zellstoffpapiere, die ich bisher von der Fabrik auf Bestellung kaufte, sind, ohne dass dieses jemals erwähnt wurde, sortirt geliefert, wie ich es auch für selbstverständlich erachte. Ist die Fabrik verpflichtet, mir auch diese 3000 kg sortirt zu liefern? Antwort: Da Fragesteller dasselbe Papier oft von der selben Papierfabrik bezogen hat, und es stets sortirt war, so konnte er bei der Bestellung annehmen, dass es auch diesmal so geliefert würde. Da aber die Fabrik in der schriftlichen Bestätigung erklärt, dass sie unsortirt liefern werde, und Frage steller das unsortirte Papier nicht will, so ist kein Vertrag zu stande gekommen, und Besteller kann vom Kauf zurück treten. Er musste jedoch sofort nach Empfang der schriftlichen Bestätigung anzeigen, dass er auf Lieferung verzichtet, da die Fabrik sonst sein Einverständniss voraussetzen kann. Die verlangte telegrafische Annahme der Bestellung von 3000 kg zwingt nicht zur Lieferung in früherer Weise, wenn in der Bestellung nicht gesagt war »wie früher gehabt« oder »sortirt«. Die Fabrik ist jederzeit berechtigt, ihre Lieferungsart zu ändern, und hat alles Erforderliche gethan, indem sie die Aenderung in der schriftlichen Bestätigung sofort mittheilte. *uethehastadhethaakaahachehehashaedehhehachaahaekastastadhadhaetatahhdhadhndhakaekadhadhehhehahahehshsheheh [129559 lieichenbergerstr. 158 5 4 PPPTFFFFPFPIFPF#FV* Fabriken: Copitz a. €. $ 8 Papiermaschinen # Caubenbeim a. 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Papier von Sieler & Vogel, Berlin, Leipzig und Hamburg Hierzu eine Beilage der Maschinenfabrik Kempewerk Nürnberg