Volltext Seite (XML)
Buchgewerbe Buchdruck * * * * * * Steindruck Eingesandte Werke finden Besprechung Buchbinderei * * *** Buchhandel Mitarbeiter und Berichterstatter erhalten angemessene Bezahlung 2522 Nr. 67 Sachliche Mittheilungen finden kostenfreie Berliner Typographische Gesellschaft Am Dienstag, 27. August, findet in den unteren Räumen des Architektenhauses, Wilhelmstrasse 92/93, ein Leseabend statt; zur regen Betheiligung an demselben werden die geehrten Mit glieder hiermit ergebenst eingeladen. Gleichzeitig werden die jenigen Mitglieder, welche noch Bücher oder Zeitschriften aus der Bibliothek der Gesellschaft in Händen haben, ersucht, die selben an diesem Abend zurückzuliefern. Zur Mitgliedschaft wurden angemeldet die Herren Franz Franke, Oskar Fröhlich und Paul Oertel. Der Vorstand Eigenthumsrecht an Lithografien Zu »Unsitte oder Handelsbrauch?« in Nr. 63 Aus Dresden Vergleichen wir den Steindrucker mit dem Lichtdrucker, so haben wär eine gewisse Aehnlichkeit in der Herstellung der Druck platten, bei Ersterem Lithografiestein, Zink oder Aluminium, die Zeichnung mit der Hand oder auf fotolithografischem Wege über tragen, bei Letzterem Glas oder Aluminium, die Zeichnung auf fotografischem Wege mit abgezogenem Negativ übertragen. Dem Lichtdrucker wird es nun nicht einfallen, seine Druckplatten ohne Weiteres auszuliefern, nicht einmal das vom Besteller bezahlte Negativ händigt er aus. Es müssen ganz besondere Abmachungen zwischen Besteller und Drucker bestehen, wenn die verwendeten Negative in das Eigenthum des Bestellers übergehen sollen. Ebenso verhält es sich beim Porträt- und Landschafts-Fotografen, auch dieser braucht seine verwendeten Druckplatten nicht auszuliefern und hat schon Urtheile bis in die höchste Instanz erwirkt. Was also beim Lichtdrucker Handelsbrauch ist, muss auch beim Steindrucker Anwendung finden, also wenn nichts besonderes ver einbart ist, bleibt die Lithografie Eigenthum des Druckers. Wenn nun der Stein Eigenthum des Druckers bleibt, so bezweifle ich doch sehr, dass der Besteller sich einen Abzug auf Umdruckpapier erzwingen kann, mit welchem er dann zur Konkurrenz geht und sich eine neue Auflage drucken lassen kann. Nach meiner Ansicht handelt es sich um einen neuen Auftrag, den der Drucker ohne Weiteres ablehnen kann. Kunstanstaltsbesitzer Mangelhafte Postkarten-Bestellungen Ich bitte ganz ergebenst, in zwei Streitfällen Ihr Urtheil zu fällen, welche von beiden Parteien nach Ihrer Ansicht eich im Recht befindet. 1. Ich unterhalte mit einer Druckerei ein laufendes Ver- hältniss, daselbst werden ausschliesslich sämmtliche Postkarten für mich angefertigt. Die Ausführung der Ansichts-Postkarten wird stets auf der Rückseite der Bilder vermerkt. Unter Anderem bestellte ich bei meiner Anstalt 3000 Postkarten in zwei verschiedenen Sorten. Auf 2000 dieser Karten kam eine Total-Ansicht, eine Kirche und noch eine dritte Ansicht. Diese drei Ansichten wurden mit der Zeichnung vereinigt, weil davon die Reproduktion erfolgen sollte. Ausserdem sollten von der Kirche, welche sich mit den beiden anderen Ansichten auf der Zeichnung befand, 1000 Ansichts-Post karten extra gedruckt werden. Auf der Ansicht der Kirche sollte eine Uhr eingezeichnet werden. Da ich stets alle Bemerkungen auf der Rückseite des Bildes mache, so geschah dies auch jetzt. Die Karte, auf welche mehrere Ansichten kommen sollten, welche ich vorher durch meinen Lithografen zusammensetzen und wovon ich eine Zeichnung fertigen liess, wurde in die Druckerei gegeben. Aus Versehen wurden die Bilder auf die Zeichnung geklebt, aber nur leicht an den Ecken. Selbstverständlich habe ich angenommen, dass es Pflicht der Druckerei ist, dass diese erst auf der Rückseite nach schaut, ob etwaige Wünsche darauf vermerkt sind. Die Druckerei hat aber dies nicht gethan, sogar nicht bei der Ansicht der Kirche, die allein auf die Karte kommen sollte, und behauptet jetzt, sie hätte die Aufnahme in der Weise bewirkt, dass sie die ganze Zeichnung an die Wand geheftet und davon die Kirche noch einmal extra auf genommen habe. Es scheint mir dies insofern unglaubhaft, da ich weiss, dass mehrere Aufnahmen stets zusammen gemacht werden, und die Druckerei zufällig diesmal die Aufnahme allein gemacht haben will. Mein Kunde verweigert die Annahme der Karten mit der Kirchen-Ansicht, weil die Uhr fehlt. Die Druckerei sagt, sie hätte die Zeichnung erhalten und auf der Rückseite nicht nachgesehen. 2. Bei einer Karte hat sich ein Druckfehler eingeschlichen und zwar wurde anstatt »Altenerstrasse« »Alteuerstrasse« gedruckt. Die Druckerei behauptet, sie hätte es als Alteuerstrasse gelesen, ich dagegen behaupte, wenn das Wort nicht gut leserlich war, so wäre es Pflicht der Druckerei gewesen, mich dieserhalb zu befragen. Der Reisende hat die Aufschrift auf dem Bild gemacht, und mein Bureau- Personal liest diese als Altenerstrasse. Y. 1. Soweit man den Fall aus der nicht ganz klaren Er zählung beurtheilen kann, ist der Drucker frei von Schuld, da das Bild der Kirche auf die Zeichnung geklebt war, und der Drucker annehmen durfte, dass er hierdurch der Pflicht über hoben sei, auf der Rückseite etwaige Vermerke zu suchen. Die Annahme des Fragestellers, der Drucker habe beim Foto- grafiren das aufgeklebte Bild losgelöst, erscheint nicht hin reichend begründet. 2. Falls es im Geschäftsverkehr zwischen dem Fragesteller und seinem Drucker üblich war, von den Postkarten Korrektur- Abzüge zu senden, und falls dies bei der in Rede stehenden Karte unterblieb, so ist der Drucker für den Schaden haftbar. War es aber nicht üblich oder infolge dringender Bestellung nicht möglich, Korrektur-Abzug zu senden, so muss Frage steller die Folgen der zweideutigen Schrift des lateinischen n tragen. Ob das n undeutlich oder zweideutig geschrieben war, liesse sich nur durch Augenschein feststellen. (Vergl. die Aufsätze: »Verwechslung des n und u in der lateinischen Handschrift« in Nrn. 40 und 43 d. Js. Klemmstock für Buchdruck-Lettern In dem Drange, immer neue oder verbesserte Werkzeuge den einzelnen Berufen zu bieten, föst eine Erfindung die andere ab. Auch dem Buchdruckgewerbe werden fast täglich derartige Erfindungen bescheert, manche derselben stellen sich aber nur flüchtig vor, um bald von der Bildfläche zu verschwinden, weil der erhoffte Erfolg aus bleibt, oder die Ausgaben für Neuanschaffungen gescheut werden. Eine der jüngsten Neuheiten präsentirt sich als »Klemmstock für Buchdrucklettern«, DRGM Nr. 165093. Der »Klemmstock« besteht aus einer Holzplatte als Untergestell, auf welchem metallene Bänder be festigt sind. Zwischen dem Stirnband und der sich an einem konischen Ansatz bewegenden Zunge wird das zu bearbeitende Material fest geklemmt, und mittels Metallplättchen-Einlage kann der zu befeilende Gegenstand systematische Stärke erhalten. Der »Klemmstock« soll zum Befeilen von Buchstaben, Linien und Einfassungsstücken, kurz des gesammten theuren Materials in einer Setzerei dienen. Aber nun frage ich: wozu haben wir der exakten Herstellung der Lettern usw., der Einführung des Einheitssystems in unseren Schriftgiessereien jahrzehntelang das Wort geredet? War unsere Mühe vergebens! Glücklicherweise nein! Wer die modernen Einfassungen wie Edel linien, Künstlerlinien usw. ansieht, wird finden, dass unsere Giessereien durch Ausklinken der Einfassungen jedes Be- oder Ausfeilen derselben überflüssig gemacht haben. Verschiedene Giessereien liefern die modernen Antiquaschriften, z. B. Romanisch, mit einigen überhängenden Versalien (A,V,W); auch das Darübersetzen der Accente — selbst bei den kleinen Buchstaben — macht jeden Feilenstrich überflüssig, weil sie, von Tertia aufwärts, exakt ausgeklinkt sind. Nun zu dem Befeilen von Linien. Vor 5—6 Jahren, wo die »freie Richtung« in den Drucksachen herrschte, wo jedes zerhackte und verzerrte Satzbild als schön galt, da hätte man den Klemmstock eher gebrauchen können. Dank unserer aufstrebenden »modernen Richtung« kommen wir heute ganz selten in die Lage, einer Linie ihre ursprüngliche Länge zu nehmen. Jetzt noch zeugen die »Raritäten kasten« in den entlegensten Ecken verschiedener Druckereien von den verderblichen Folgen der freien Richtung für unser Linien-, Durchschuss- und Einfassungsmaterial. In Druckereien mit fremdsprachlichen Setzer-Abtheilungen kann der Klemmstock immerhin nützliche Anwendung finden. A. Mädicke Zolltarif-Aenderung Für russische und polnische im Auslande gedruckte Bücher ist der russische Zoll von 3 auf 4‘/i Rubel für das Pu erhöht worden.