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PAPIER-ZEITUNG 2518 Seemässige Verpackung Zu Nr. 68 Zum Versand nach Nordamerika bedient man sich im Allgemeinen ziemlich einfacher Verpackung, da diese Entfernung immer weniger ins Gewicht fällt. In den meisten Fällen genügt es, die Waare gut verpackt in eine mit einem guten Packpapier ausgeschlagene starke Holzkiste zu legen und diese mit Eisenreifen zu beschlagen. Die Waare selbst muss auf Paketen, Schachteln oder der sonstigen Um hüllung die Bezeichnung des Ursprungslandes tragen, also z. B. »Made in Germany«, die Kiste ebenso. Ferner muss der Bestimmungs hafen auf die Kiste gesetzt werden, z. B. »Bound for New York«. Hat die Waare eine englische Aufschrift, so muss jedes einzelne Stück das Ursprungsland erkennen lassen, jedoch darf dieser Vermerk recht unauffällig angebracht sein. Uebersteigt der Fakturen-Betrag die Höhe von 420 M., so muss die Faktura vom amerikanischen Konsul des jeweiligen Bezirkes legalisirt werden, und zwar auf hierzu auf dem Konsulate kostenfrei erhältlichen Vordrucken. Auf der Faktura müssen der Werth der Waare, der Verpackung sowie alle dem Kunden zur Last fallenden Spesen wie Provision, Legalisation (10 M. 60 Pf. für die Faktura) berechnet sein, da der Zoll vom Gesammtwerth erhoben wird. Eine Faktura wird dem Konsul überlassen, eine zweite schickt dieser an das »Custom-House« hinüber, und ein oder mehrere Exemplare erhält der Kunde selbst, jedoch gelten diese alle nur als eine einzige Faktura. Diese Exemplare können handschriftlich oder hektografisch verviel fältigt sein. Diese Vorschriften betreffen nur die Vereinigten Staaten, nicht z. B. Kanada. Wenn es sich um empfindliche Waare handelt, empfiehlt es sich, die Kisten mit wasserdichtem Papier oder Oeltuch auszu schlagen, dagegen sind Zinkkisten nur mit dem Einverständniss des Kunden zu verwenden, da solche recht theuer kommen. Ein Haupt erforderniss ist noch, die Fakturirung und Nummerirung der Waare so genau und übersichtlich wie nur möglich vorzunehmen, wenn möglich in englischer Sprache, da dies dem Kunden nur von Vortheil sein kann. E. R. nun nachträglich, trotzdem das Papier bezahlt ist, selbiges zur Ver fügung stellen. Auf die Reklamation schreibt mir die Papierfabrik, dass sie die Zurückweisung des gelieferten satinirten weissen Etikettenpapiers ebenso höflich wie bestimmt ablehnen müsse. In die Sache einzutreten habe die Fabrik nicht die geringste Veranlassung, da Beanstandungen einer Waare sofort bei Erhalt erfolgen müssen, und vor Allem, weil die Zumuthung vollständig ungerecht sei. Ihrem Urtheil in dieser Sache werden sich wohl beide Theile fügen, und dadurch ein langwieriger Prozess vermieden werden. Papier-Agent Nach Handelsbrauch werden Druckpapiere, falls nichts anderes bestimmt ist, halbgeleimt hergestellt. Wenn auch die Papierfabrik wusste, dass das bestellte satinirte Druckpapier zu Etiketten benutzt werden soll, brauchte sie doch mangels aus drücklicher Bestimmung das Papier nicht ganzgeleimt zu liefern, da Etiketten häufig auf Maschinen gummirt werden, und das Papier hierfür nicht immer ganzgeleimt verlangt wird. Aber abgesehen hiervon musste der Besteller bei Erhalt des Papiers prüfen, ob es von vertragsmässiger Beschaffenheit ist, und da die Leimung eine Eigenschaft ist, die sich ohne Zeit verlust beurtheilen lässt, so hätte die Beanstandung nach Vor schrift des Handelsgesetzes ungesäumt erfolgen müssen. Die Druckerei ist an dem Schaden, den sie erlitt, selbst schuld, indem sie sowohl bei Bestellung als auch bei Uebernahme der Waare nicht sachgemäss genug verfuhr. Ihr Verlangen, die Papierfabrik solle die für sie vollkommen werthlosen bedruckten Etiketten zurücknehmen und den für das Papier erhaltenen Betrag zurückzahlen, ist durch nichts begründet. Durch gericht liche Verfolgung dieses Anspruches würde der Besteller nur sich selbst schädigen. Red. Farbiges Tränken von Karton Herr H. W. 0. Sperling in Leipzig ist nach seiner Auslassung in Nr. 64 der Papier-Zeitung d. Js. »im höchsten Grade überrascht« über ein mir unter Nr. 120525 Kl. 55 ertheiltes DRP »Verfahren zum farbigen Tränken von Pappen, Karton und dergl.« Hätte Herr S. die der Patentschrift entnommenen Ausführungen in Nr. 59 der Papier-Zeitung d. Js, Seite 2238, mit dem zur Beurtheilung der Sache nöthigen Fach-Verständniss gelesen, so wäre ihm die Ueber- raschung erspart geblieben, und er hätte nicht die Leistung der von ihm verkauften Maschinen mit Gummiwalzen auf eine Stufe gestellt mit dem durch mein patentirtes Tränk-Verfahren hervor gebrachten Erzeugniss. Herr S. fertigt, wie er schreibt, Walzendruckmaschinen mit Gummiwalzen, welche in verschiedenen Maschinenfabriken gebaut werden und mir sehr wohl bekannt sind. Herr S. beruft sich auf den an die Papier - Zeitung gesandten Prospekt, den er auch mir zu gesandt hat, mit dem Hinweis auf die von ihm blau unterstrichenen Stellen, die unter der Ueberschrift: »Mehrfarben-Druckmaschinen mit elastischen Gummi - Dessin - Walzen« wie folgt lauten: »Gleichzeitig dient diese Maschine auch als Grundir-, Färb- und Imprägnir- Maschine und zur Auftragung von Gummilösung oder Spirituslack auf endlose Papiere«, und weiter blau unterstrichen: »Glatte bruck walzen mit feinstem Gummibezug, sauber abgeschliffen zur Her stellung eines glatten, einseitigen Farbendruckes auf Papier und Pappen aller Art, z. B. als glatten Tongrund für einen hierauf zu druckenden dunkleren Dessindruck, zum einseitig Färben von Umschlagpapieren. Tapeten und für Kartonnagepappen, in allen geeigneten Farben, kosten bei einer Walzenlänge von« usw. Es braucht Niemand Fachmann zu sein, um aus diesen Aus führungen zu ersehen, dass mit den darin erwähnten Gummiwalzen eine wirkliche Imprägnirung, das heisst zu deutsch »Durchtränkung«, nicht vorgenommen werden kann, denn die an solchen gummi überzogenen Walzen haften bleibende Farbe oder farbige Flüssigkeit genügt eben gerade, die Papiere und sehr glatte Pappen mit einem sogenannten Tondruck zu versehen, bei rauh gearbeiteten Papieren und Pappen erfolgt auch dies höchst dürftig und unzulänglich. Gerade letzerer Umstand hat mich zur Ausfindigmachung meines farbigen Tränk-Verfahrens veranlasst. Nach meinem patentirten Verfahren können die rauhesten Pappen derart tief getränkt werden, dass beim Ritzen und Biegen derselben die Bruchstelle, also der innere Körper, die Farbe der Aussenseite zeigt, also Färbung durch und durch. Dass dies mit Walzendruckmaschinen mit Gummiüberzug- Walzen, nicht ausführbar ist, liegt auf der Hand! Wenn Herr 8. diese Auftragung Imprägniren bezw Durchtränken nennt, ist das wohl seine alleinige Auffassung und eine Verkennung des Begriffes »Tränken«, wovon in meinem Patent-Anspruch die Rede ist. Zur Ausführung meines Verfahrens sind, wie in der Patentschrift und in deren Wiedergabe in der Papier - Zeitung deutlich gesagt ist, mit saugfähigem Stoff überzogene Walzen erforderlich. Als ein solcher ist u. A. Filz zu bezeichnen Derselbe hat die Fähigkeit, in einer Dicke von 10 mm den zu tränkenden Pappen und ungeleimten Kartons mehr als hundertmal so viel Farbenwasser zuzuführen, wie dies seitens einer glatten Gummiwalze möglich ist. Die Pappen und Kartons werden sonach zwischen einer 20 mm dicken Filz-Doppellage, vollgesogen von gefärbtem Wasser, hindurchgeführt und von den | Pappen und ungeleimten Kartons (im Patent-Anspruch und in der Patentschrift wird dies »ungeleimt« ausdrücklich betont) wird das Farb wasser begierig aufgesogen, nach Art des Löschpapiers, das ja auch ungeleimtes Material ist. Dieses patentirte Verfahren ist etwas ganz Anderes, als das Aufträgen von Farbe mit einer glatten Gummiwalze auf gewöhnliche, also geleimte, nicht in genügendem Umfange wie nöthig, saugfähige Papiere Äusser Herrn S. Reklamation an die Papier-Zeitung wurde gegen mein Patent von keiner Seite ein Einspruch erhoben, vielmehr haben zahlreiche Papier-, Papierstoff- und Pappenfabriken, darunter Firmen mit fünf und mehr Papiermaschinen, durch Zu schriften ihr Interesse an dem patentirten farbigen Tränk-Verfahren zu erkennen gegeben und um Licenz-Ertheilung angefragt. Julius Hess Glacee- und Kartonpapier-Techniker Berlin S Zwischenhandel Zu Nr. 60 Aus London Die vom Einsender B. vertretene Ansicht, dass die direkte Liefe rung der Fabrikanten mit Umgehung des Zwischenhändlers zu ver- gleichen sei mit dem Kampf der Kleinhändler gegen die Waaren. häuser, leuchtet mir nicht ein. Nach Ansicht aller intelligenten Kauf leute hat der Fabrikant genügende Beschäftigung und füllt seine Zeit am besten aus, wenn er das Beste und für den Markt Passendste fabrizirt. Die Logik des zweiten Satzes: »Die Erzeugung einzelner Waaren ist der Nachfrage bedenklich nahe gerückt« ist anfechtbar, denn nicht die Erzeugung der Waaren wird gefragt, sondern es werden Käufer für die Waaren gesucht. Nicht die Nachfrage nac, Fabrikaten ist das Zeichen der heutigen Zeit, sondern die Nachtrag 1 nach Käufern der Fabrikate. Wer bringt nun den Fabrikanten u direkte Verbindung mit den Käufern? Nur der Zwischenhändler ode Vertreter. Der Fabrikant kann mit den einschlägigen Verhältnisse auswärtiger Handelsplätze, wie London, Manchester, Liverpool, Glag0" nicht so vertraut sein wie eine daselbst ansässige Firma. Die Au führungen des Einsenders B. beweisen gerade die Nothwendis des Zwischenhandels. Der Fabrikant kann doch nicht mit vie hunderten von Abnehmern in direkten Verkehr treten, um vielleler ein Ries Papier, ein Paar Strümpfe oder einen Bilder-Rahmen zu * ■ kaufen? Welchen Aufwand an Zeit und Arbeit würde dies erfor hen und wo wäre der intelligente Fabrikant zu finden, der sich s0Eant Verhältnissen unterwerfen könnte? Aber selbst wenn der Fabr Kich direkt mit Verbrauchern in Verbindung träte, würde er schwndler jene Vorteile für sich herausholen, welche ein guter Zwischenhan oder Vertreter für die Fabrik zu erlangen wissen wird. Ohne in gente Vertretung im Ausland zum Abschluss von Geschäften un der Ablehnung unberechtigter Reklamationen muss sich der Fabrikan , Dienste eines Zwischenhändlers bedienen, und es gäbe einenanten kurrenzkampf von erschreckenden Folgen, wenn die FabriKaren, direkt in die Arena treten wollten, um ihre Erzeugnisse zu verka ohne Rücksicht auf die Lage des Marktes. papier- Es will mir scheinen, als ob in manchen Einsendungen der r 1 das Zeitung die Zwischenhändler, die doch namentlich im Auslanan der Geschäft allein machen, schlecht wegkämen. Wäre es nicht ai Zeit, auch einmal eine Meinung aus diesen Kreisen zu hören. 1 < I < ( 1 ( e t e u b I, h Q k u Q