Volltext Seite (XML)
2370 PAPIER-ZEITUNG Nr 63 3 M., enthalten. Die Menge der nach Russland ausgeführten Erzeugnisse genannter Art ist in den alljährlich in der Papier- Zeitung veröffentlichten Ausweisen über den Papier-Aussen handel Deutschlands mitgetheilt, zuletzt in Nr. 10 d. Js. Nach den uns bisher mitgetheilten Erfahrungen empfiehlt es sich weniger das Geschäft von hier aus durch Reisende zu machen, da die Kreditverhältnisse in Russland schwierig sind, sondern es ist vortheilhafter eine dort ansässige gut eingeführte Firma des Faches, welche Russland bereisen lässt, mit der Vertretung zu betrauen. Baisse-Klausel. Ueber Geschäfte mit Baisse - Klausel und im Anschluss hieran über etwaige Stellungnahme gegenüber den Syndikaten sprach sich die letzte Sitzung der Dresdener Handels kammer aus. Den Anlass zu diesen Erörterungen gab ein Gutachten, welches das Oberlandesgericht in einem Prozess von der Handels kammer forderte. Eine sächsische Firma hatte Anfang 1894 150 Waggon Holzschliff in monatlichen Lieferungen gekauft und bei der Bestellung geschrieben, dass sie als selbstverständlich annehme, keinen höheren Preis bezahlen zu müssen als irgend eine andere sächsische Fabrik (Baisse-Klausel). Der Verkäufer schrieb: »Die heutigen Preise mit Baisse-Klausel halten wir vorerst aufrecht für ganz Sachsen und zwar giltig für Jahresschluss; gehen wir mit diesen Preisen noch herunter, dann betrifft solches alle unsere Abnehmer.« Am 1. August 1894 führte nun der Verband der Holzstoff-Fabrikanten eine Art Staffel tarif ein, wonach die Höhe der monatlichen Bezugsmenge für den Preis maassgebend sein sollte. Die erwähnte Firma, welche vorher abgeschlossen hatte, hielt sich an diese neuen Bedingungen nicht ge bunden, während der Verkäufer auf deren Erfüllung bestand. Es kam darüber zu einem Prozess, der auch jetzt noch nicht entschieden ist und Anlass gab, das Gutachten der Dresdener Handelskammer einzuholen. Die Mehrheit der Kammer war der An sicht, dass der Verklagte berechtigt gewesen sei, den überhaupt niedrigsten Preis des Staffeltarifes zu beanspruchen, »da die allgemein und unbedingt lautende, von beiden Seiten anerkannte Baisse-Klausel nicht durch nachträgliche Bedingungen der einen Seite beschränkt werden könne«. Bei der Erörterung über diese Frage beantragte der Inhaber der Schokoladen- und Kakaofabrik Hartwig & Vogel, Kom- merzienrath Heinrich Vogel, die Kammer solle darauf dringen, dass Syndikate und Kartelle ihre Abschlüsse nur mit Baisse-Klausel machen dürfen. Die ruckweise Freigabe bestimmter Mengen verpflichtet die Kunden der Syndikate zur Abnahme, gleichgiltig, ob ihnen der Ab schluss genehm sei oder nicht. Sobald nun im Laufe der Zeit etwa eine Ermässigung eintrete, so sei der vorher Abschliessende leicht im Nachtheile gegenüber denjenigen Firmen, welche später zu billigeren Preisen abschliessen können. Die Kammer erklärte es nicht für an gängig, sofort auf diese Anregungen durch Annahme eines bestimmten Antrages oder einer bestimmten Resolution einzugehen, und ersuchte Herrn K -R. Vogel, seinen Antrag schriftlich einzubringen. Ueber diesen Antrag wird dann zunächst im Ausschüsse verhandelt werden, nachdem das Sekretariat weitere Unterlagen für den Antrag ge schaffen hat. (Voss. Ztg.) Wie wir s. Zt. mittheilten, haben die Mitglieder des Vereins Deutscher Zellstofffabrikanten beschlossen, keine Verträge mit Baisse-Klausel einzugehen. Red. Uebergewichtiges Papier Zu Nr. 61 Für Ihre Beantwortung unserer Frage sind wir Ihnen sehr dank bar, jedoch bitten wir Folgendes zu berichtigen: Es sollte heissen »28 kg die 1000 Bogen«, nicht 27—28 kg. Der Irrthum entstand dadurch, dass das Format um eine Kleinigkeit ge ändert und dadurch das Gewicht auf 28 kg festgestellt wurde. Buchdruckerei-Besitzer Griffiges Papier Auf die unter der Ueberschrift »Griffiges Papier« geführte öffentliche Besprechung, zuletzt in Nr. 60 der Papier-Zeitung, den Streitfall zwischen Y. und uns betreffend, erscheint es uns nöthig, Aufklärung darüber zu geben, warum wir die Gerichte in dieser Angelegenheit angerufen haben. Die erste Lieferung mit 1170 kg, welche wir Y. machten, lautete: »Qualität nach unserem Muster, Färbung nach seinem (Y.’s) Muster, Gewicht möglichst genau einhalten«. Getreu dieser Vorschrift fiel unsere Lieferung aus, doch trug ihm diese die Anstände seitens seiner Abnehmer ein, weil die Papiere zu dünn seien. Die Rücksicht auf seinen Schaden bewog uns, ihm freihändig 5 pCt. Nachlass zu ge währen Y. gab sich damit zufrieden und bestellte bei uns im gleichen Gewicht, Qualität, Glätte und Glanz nach unserer ersten Lieferung, Griff und Färbung nach je besonderen Mustern, wieder 500 kg. Um die Papiere möglich griffigst herstellen zu können, verlangten wir 2 Pf. das Kilo Mehrpreis, was uns bewilligt wurde. In unserer Auftragsbestätigung vermerkten wir vorsichtshalber, da uns unter dessen Warnung zuging, im Verkehr mit Y. vorsichtig zu sein, da er gerne reklamire: Qualität, einseitige Glätte und Glanz nach unserer Vorlieferung, Färbung gleichfalls, und so griffig wie nur mögliche Gegen diese Bestätigung wurden von Y. keine Einwendungen gemacht- Wir erzeugten die Neu-Anfertigung mit 40 pCt. Zellstoff und 60 pCt Holzschliff frei von Beschwerung; die beanstandete Vorlieferung war eingetragen mit 35 pCt. Zellstoff, 20 pCt. Holzschliff, 35 pCt. alte Einstampf-Akten und 10 pCt. Kaolin. Da nun Y. einseitige Glätte und Glanz nach unserem Muster verlangte, während sein Griff-Muster eine mattere, unebenere Glätte und Glanz zeigte, so waren wir gehalten, die Trockenpresse, welche die einseitige Glätte und den Glanz hervorbringt, stärker zu beanspruchen, wodurch sich die Dicke um 0,03 mm verringert haben mag. Da nun eine stärkere Pressung den Papieren noch eine grössere Steifigkeit und Festigkeit verleiht, und unsere Papiere ohnedies ein wenig zäher und ansehnlicher sind, sollte man meinen, dass dieselben mindestens ebenso brauchbar wie das Griff-Muster sind. Wir halten dafür, dass es ganz unmöglich ist, die Vorlage besser zu treffen. Auf diese neue Sendung verlangt Y. 33 pCt. Nachlass, die wir zurückwiesen. Wir boten, um die Sache friedlich zu erledigen, 7 pCt. Nachlass, darauf ermässigte Y. seine Nachlassforderung auf 22 M. 40 Pf. und 6 Monate Ziel. Wir blieben auf unserem Vorschlag bestehen. Aus dem ganzen Verlauf des Falles haben wir das Gefühl, dass wir im Interesse des Faches handeln, wenn wir über die unberechtigten Forderungen des Y. das Gericht anrufen. Papierfabrik X. Da nunmehr beide Parteien ausführlich zu Worte kamen, schliessen wir diesen Fall. Red. Wasserstand in Deutschland im Juli 1901 Starke Hitze während des grössten Theils des Juli trocknete den Boden anhaltend aus, wofür die zeitweise auftretenden ausserordentlich heftigen Gewitterregen keinen entsprechenden Ersatz liefern konnten. Unter diesen Umständen nahmen die Durchflussmengen der Gewässer schnell ab. Nur im letzten Monatsdrittel, wo sich die Zahl der Gewittertage häufte, und die Ergiebigkeit der Regenfälle stieg, wurde der Abnahme der Wassermengen Einhalt gethan. Die schnelle Erhöhung des Zuflusses brachte für die letzten fünf Tage sogar Wasser überfluss. Dem Gesagten entsprechend wurde die Leistung der Wasser kräfte im Juli bis zum Schlüsse des zweiten Monatsdrittels fortgesetzt geringer. Zu letzterem Zeitpunkte war der Zufluss vielerorts so gering, dass er zu ununterbrochenem Betriebe nicht ausreichte und deshalb gesammelt werden musste. Viele Holzschleifereien und Papierfabriken am Nordabhange der deutschen Mittelgebirge hatten hierunter zu leiden und mussten ihre Erzeugung entsprechend einschränken. Was sodann diese wasserarme Periode bis zum 20. noch ungünstiger als die vor jährige gleichzeitig mit den Sommermonaten aufgetretene ge staltet, ist ihre räumlich weite Ausdehnung, da sie sich nicht wie voriges Jahr nur auf die östlichen Provinzen Preussens er streckte, sondern ganz Nord- und Mitteldeutschland bis weit in den Süden hinein erfasste. Erst das letzte Monatsdrittel brachte mittels der ergiebig einsetzenden Gewitterregen einige Besserung und erhöhte den Zufluss. Im Anschluss hieran mögen die Zuflussmengen einiger Wasserkräfte erwähnt sein. Der Rhein führte bei Neuhausen am Monatsschlusse 540 cbm sekundlich und ergab bei 34 pCt. Ausnutzung noch eine von den Turbinen insgesammt erzeugte Kraft von 18000 bis 20000 PS. Der Lech bei Gersthofen min derte sich am 17. bis auf 8 cbm sekundl. und ergab bei 10,8 m Druckhöhe noch etwa 1100 PS. Die Isar bei München ging bis auf 26 cbm am 22. zurück und die Saar bei Saargemünd desgl. bis auf 31 cbm. Die Weser bei Hameln sank bis auf 48 cbm am 18., um vom 25. bis 28. wieder 178 cbm sekundl. zu führen. Die Lenne bei Altena (Westf.) ging bis auf 11/4 cbm am 18. zurück, die Saale führte bei Calbe am 19. noch 46 cbm. Hier ist zu bemerken, dass an der Strecke Halle bis Barby noch die Hälfte des Zuflusses zu dieser Zeit über die Wehre ging, Wasser mangel demnach nicht vorhanden war. Im letzten Drittel des Juli brachte die Saale bei Calbe, wo sie bereits die vom Harz kommende, zu gedachter Zeit stark erhöhte Bode aufgenommen hat, etwa 180 cbm sekundl. Die Unstrut brachte bei Freyburg am 18. nur 7 cbm. Bei Gross-Särchen führte die Glatzer Neisse am 18. nur 7 cbm als Minimum und stieg dann wieder bis zu 10 cbm als Maximum am 28. An den folgenden Tagen ging der Zufluss wieder bis auf 8 cbm zurück. Die Mulde führte bei Eilenburg am 18. nur 41/2 cbm. Die geleerten Stauweiher West deutschlands konnten sich unter Aufnahme des überschüssigen, aus den Regenfällen vom 20.—25. stammenden Wassers wieder füllen und sind für 8 bis 10 Tage wieder fähig, die ihnen ihr überschüssiges Wasser liefernden Flüsse zu speisen. Um nunmehr noch einen Vergleich mit den Vormonaten und Vorjahren hinsichtlich der Aenderungen des Zuflusses zu