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PAPIER-ZEITUNG 2303 = 1 Zoll oder 72 Pica = 1 Fuss engl. sind. »Dies ist das Maass unseres Landes. Jede englische Druckerei misst nach Zollen Papier, Rahmen, Winkelhaken, Linien, Hohlstege usw., warum nicht auch die Typen? Buchdrucker sollten kein Spezialmaass brauchen zur Prüfung ihres Materials. Das gewöhnliche Maass sollte genügen. Wenn die englischen Schriftgiesser im Laufe der Zeit von dem Landesmaass abgewichen sind, dann ist es besser, dass sie bei Vornahme einer Aenderung zu ihm zurück kehren, statt ein Bastard-Maass einzuführen, wie unendlich klein auch dessen Abweichung vom englischen Fuss ist.« Diese Ausführungen sind so logisch, dass ein praktischer Schriftgiesser nichts hinzuzufügen hat. Es muss nun abge wartet werden, welchen Erfolg der Artikel des »British Printer« bei den Buchdruckern Englands haben wird. Hermann Smalian Selbstthätiger Bogen-Einleger für Schnellpressen In Nr. 48 der Papier-Zeitung auf Seite 1827 befindet sich ein Artikel, der die gleiche Ueberschrift wie vorliegender Aufsatz trägt und von dem Buchdruckereileiter Herrn Carl Herrmann in Wien ein gesandt wurde. Derselbe bedarf einer Richtigstellung insofern, als darin des in Deutschland eingeführten »Pneumatischen Bogenzu- führungs-Apparates« des Ingenieurs Gustav Kleim (i.Fa. Kleim & Ungerer) in Leipzig mit keinem Worte Erwähnung gethan ist. Herr Herrmann zählt alle diejenigen Unternehmungen auf, welche mit der Lösung dieses Problems keinen Erfolg zu verzeichnen hatten. Er lässt dabei die Blicke bis über den Ozean schweifen und hat anscheinend keine Kenntniss von dem »Guten, das so nahe liegt«, sonst hätte er nicht schreiben können, »dass der gewünschte volle Erfolg, den so viele Versuche nicht brachten, endlich doch erreicht wurde, und zwar durch den patentirten Bogen-Einleger von Dr. Ludwig Gerö . . . .« Das diesbezügliche Patent der Firma Kleim & Ungerer datirt vom 14. September 1898, und der Apparat arbeitet seit etwa einem Jahre ununterbrochen in Deutschland zur vollen Zufriedenheit der jenigen, die ihn angeschafft haben; ich nenne z. B. die Firmen C. G. Röder, C. Grumbach, Oskar Leiner und Frankenstein & Wagner, sämmtlich in Leipzig. Nach- und Neubestellungen, sowie die Auf stellung des Apparates in Stuttgart und Breslau sprechen für sich und machen Lobeshymnen, wie sie Herr Herrmann über den Gerö’schen Apparat in Nr. 48 anstimmte, überflüssig. Es wird dort von langjährigen Versuchen und von jahrelanger Verwendung des Apparates in der Pallas-Druckerei in Budapest ge sprochen. Das letztere ist wohl etwas übertrieben und dürfte sich nur auf die Versuche in der erwähnten Druckerei zurückführen lassen, denn sonst wäre Herr Gerö früher mit seinem Apparat auf den Plan ge treten. Der Herausgeber d. Bl. sah den Gerö’schen Bogen-Anleger vor mehr als 3 Jahren in der Pallas-Druckerei in Betrieb, wo der selbe schon damals angeblich seit längerer Zeit zur Zufriedenheit arbeitete. Red.) Der Gerö’sche Apparat ist mit nur einer Abweichung das getreue Spiegelbild desjenigen Apparates, welchen Herr Kleim schon unter der Firma Tanner & Co. in Leipzig gebaut hat. Alle die Vorzüge, welche an dem Gerö’schen Apparat gepriesen werden, sind an dem Kleim’schen Apparat schon lange im Gebrauch! Zum Schluss kann ich einen Zweifel nicht unterdrücken, welcher sich mir gegenüber der Behauptung des Herrn Herrmann aufdrängt, dass die Schnelligkeit der Maschine ohne Einfluss auf das Funktioniren dos Gerö’schen Apparates sei; denn die Saugerstange muss das Papier bis zum Druckzylinder führen, und bei der grössten Geschwindigkeit einer Schnellpresse, 1400 Touren, wird der Papier - Bogen von der Saugerstange (durch die Geschwindigkeit) abgerissen. Die An nahme ist wahrscheinlicher, dass eine bestimmte Geschwindigkeit nicht überschritten werden darf. Leipzig, im Juli 1901 Alb. Mädicke Dreifarbendruck. Wir erhielten von der Buchdruckerei J. J. Wagner & Cie. in Zürich ein Bild in der Grösse von 20x37 cm Querformat, welches nach einem Gemälde die Aussicht auf die Berner Hochalpen mit dem Brienzer Rothorn darstellt. Abgesehen davon, dass in diesem Falle ein sehr schönes Gemälde gewählt wurde, ist die rein technische Ausführung des Druckes vorzüglich. Eine lithografische Wiedergabe des Gemäldes hätte nicht besser sein können in der Farbenwirkung wie dieser Buchdruck, aber sie wäre dem Original in den Einzelheiten wahrscheinlich nicht so nahe gekommen. Das Blatt wird von der Herstellerin in grauem Passepartout mit Lochösen fertig zur Ver wendung als Zimmerschmuck geliefert. Eine verkleinerte Ansicht derselben Gegend ist gleichfalls in vorzüglichem Dreifarbendruck als Postkarte erschienen. Welt und Gesellschaft gleichen einer Bibliothek, die auf den ersten Blick wohlgeordnet zu sein scheint, weil die Bücher nach Format und Grösse aufgestellt sind, während in Wirklich keit alles in Unordnung, weil nichts nach Fächern, Inhalt und Verfassern geordnet ist. (Chamfort) Eigenthumsrecht an Lithografien Aus^Schlesien Bezugnehmend auf den Artikel in Nr. 66 unter obiger Marke ist es mir unverständlich, wie ein Zweifel in dieser Angelegenheit entstehen kann. Bei Lithografien kommen nur drei Arten von Bestellungen in Betracht: I. Der Kunde bestellt z. B. 1000 Plakate, der Druckereibesitzer nennt den Preis derselben, über den Preis einigen sich die Parteien, die Plakate werden geliefert. In diesem Falle hat der Kunde kein Eigenthumsrecht an den Steinen und Lithografien. Ist das Plakat derart, dass eine Wiederholung der Bestellung zu erwarten ist, so wird der Druckereibesitzer die Steine sorgfältig aufbewahren, weil er doch im Falle einer Wiederbestellung die billigste Offerte abgeben kann, da die Lithografie schon vorhanden ist. Hier hat der Besteller die Lithografie nicht bezahlt, sondern nur die fertigen 1000 Plakate. II. Der Kunde bestellt 1000 Plakate und wünscht detaillirte Offerte: Was kostet Lithografie, was Druck und Papier? Die Parteien einigen sich, die Plakate werden abgeliefert. Auch hier verwahrt der Druckereibesitzer die Steine mit den daraufbefindlichen Lithografien. Kommt nun der Kunde mit neuem Auftrage desselben Plakats, und einigen sich die Parteien betreffs des Preises nicht, so kann der Kunde wohl die Herausgabe der Lithografien beanspruchen, der Druckereibesitzer wird sie aber nicht herausgeben. Nun sagt der Kunde: »Bei der ersten Bestellung habe ich die Lithografie bezahlt, folglich gehört sie mir«, der Druckereibesitzer sagt aber: »Die Steine, auf denen die Lithografie steht, gehören mir; wenn Sie die Bestellung mir nicht geben, schleife ich die Steine ab«. Bestellt nun der Kunde die Plakate anderwärts, so ist die Lithografie werthlos und wird abgeschliffen. Zurückgeben der Lithografie an den Kunden ist unmöglich, ebenso unmöglich, als wenn das vorliegende Zeitungspapier dem Druckereibesitzer und die darauf befindliche Druckerschwärze, d. h. die Schrift, dem Verleger gehörte. Bitte, nehmen Sie sich doch die Schrift weg! Also in diesem Falle hat der Kunde versäumt, sich das Eigenthumsrecht an den Steinen mit der darauf befindlichen von ihm bezahlten Lithografie zu sichern. III. Der Kunde bestellt 1000 Plakate, verlangt Preis-Aufstellung folgendermaassen; Was kostet die Lithografie, was kosten die dazu nöthigen Originalsteine und was kostet der Druck. Bei der nun erfolgenden Bestellung ist unter der Bedingung, dass er vom Druckereibesitzer angenommen wird, folgender Vertrag zu schliessen; »Sie fertigen mir die Lithografie zum angebotenen Preise von 80 M., die dazu nöthigen Originalsteine kaufe ich von Ihnen zum Preise von 10 M., welche mein Eigenthum sind und bleiben, und Sie liefern mir die 1000 Plakate für 200 M. Nach Druck der Plakate übernehmen Sie die Verpflichtung, meine Steine mit den darauf befindlichen Lithografien sorgfältig aufzubewahren und auf Verlangen mir zuzu senden. (Oder aber; Nach Druck der Plakate sind die Steine nebst Lithografie mir zuzusenden.)« Diesen Vertrag muss sich der Kunde vom Druckereibesitzer bestätigen lassen. In diesem Falle hat der Kunde das volle Eigenthumsrecht erworben, nicht nur der Lithografie, sondern auch der dazu nöthigen Originalsteine. M. A. Werfen von Buchdecken Zu Nrn. 23, 28, 60, 63 und 67 Die Erläuterung des Herrn Kurtz ist sehr verständlich, und man begreift, dass die Filzseite der Pappe, also die rauhe Seite, nach aussen zu nehmen ist, weil die Pappe bei der Anfertigung so auf- gerojlt wird und infolgedessen diese Form stets wieder einzunehmen geneigt ist. Diese Ausführung steht aber im Widerspruch zu den Erfahrungen des Herrn —mann aus Nr. 60. Wer hat nun von Beiden recht? Empfehlenswerth erscheint mir die letzte Bemerkung des Herrn Kurtz, die Deckel in mehreren Lagen in sich kreuzender Laufrichtung abwechselnd aufeinander zu kleben, doch hat man diese Gelegenheit ja fast nur bei Geschäftsbüchern, wogegen die Frage bei Verwendung von einfachen Deckeln noch offen bleibt. Ich erinnere mich, im vorigen Jahre in Paris gelegentlich des Be suches einer berühmten Buchbinderwerkstatt gesehen zu haben, dass die Buchdeckel lagenweise aus zähem blauem Aktendeckel geklebt waren, jedoch nicht flach lagen, sondern von der Innenseite, welche hohl lag, mit Papier beklebt waren, wogegen die äussere, nicht be klebte Seite Rundung hatte. R. in H. Mehrlieferung Der Einsender J. H. aus Nr. 68 degradirt mich zum »Nichtfachmann«. Ich stehe aber mit meinem Urtheil nicht allein und habe auch nicht geschrieben, »dass alle Exemplare tadellos ausfallen müssen«. In einem früheren Aufsatz habe ich schon gesagt, dass der Zuschuss zu jeder Drucksache sich namentlich nach der Fähigkeit der Arbeiter richten muss und sich bei Verwendung mehrerer Farben erhöht. Dieses Mehr zur Auflage muss aber bei der Preisstellung berücksichtigt werden. Ausschuss kommt nicht nur bei Buntdruck, sondern bei jeder Druck sache vor. Aber hier sollen 160 Stück guter Exemplare vom Besteller bezahlt werden, die dieser garnicht bestellt hat! Die Ausrede mit dem Buchbinder ist nicht stichhaltig. Solches Versehen kann vor kommen, geht aber den Auftraggeber nichts an. M.