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2298 PAPIER-ZEITUNG Nr. 61 M. — Pf. 15 70 24 M. — Pf. 20 frei Bücher, Bilder, Gemälde bleiben wie bisher zollfrei. frei » M. Pf. 90 60 » 50 3 Pf. M. — frei M. Pf. 12 18 30 » » 20 » — Pf. M. für 1 Doppelztr Rohgewicht 50 24 35 22 24 24 20 12 20 25 45 10 90 1 2 40 10 15 05 04 5 4 6 frei frei 80 100 » » andere Waaren . . in Verbindung (auch ganz oder theilweise überzogen) mit Gespinnsten oder Gespinnstwaaren aller Art, mit fein geformter Wachsarbeit, mit Halbedelsteinen, Perlmutter, Elfenbein, Zellhorn (Celluloid), ver goldeten oder versilberten unedlen Metallen; Stickereien auf Papier oder Pappe in Verbindung mit anderen als den vorgenannten Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter höhere Zollsätze fallen Bedruckte Empfehlungs-, Geschäfts-, Be suchs- und ähnliche Karten aus Papier werden wie Waaren aus Papier verzollt. Papierspäne (Abfälle von der Papierverarbeitung); beschriebenes und bedrucktes Papier als Altpapier (Makulatur); Papier, Pappe, Papier- und Pappwaaren, lediglich zum Einstampfen verwendbar; entwerthete Briefmarken bildern (Photolithographien) oder anderen Bildern, mit gepressten Naturblumen, mit Verzierungen oder Mustern in Farben, in Gold, Silber, Bronze oder mit anderen ähnlichen Verzierungen; Bilderpapier, mit mehr als zwei Farben bedruckt, bemalt, mit Metall druck versehen, erhaben gepresst, durchschlagen oder mit anderen Verzierungen versehen; auch Ab ziehbilder, Briefmarken (nicht entwerthet), Siegel marken, ausgeschnittene und ausgestanzte Bilder und Figuren Unter Briefpapier ist alles mit Bildern oder Figuren bedruckte Papier (Pappe) zu be greifen, das zur weiteren Verarbeitung, z. B. zur Aufmachung von Waaren, zu Buchbinderarbeiten, Spielzeug, zur hand schriftlichen u. s. w. Ausfüllung oder Er gänzung, zum Aufkleben, Aufstecken oder Auflegen auf Waaren oder Waarenum- schliessungen bestimmt ist. Papier und Pappe, mit Gespinnstwaaren aller Art ganz oder theilweise überzogen, oder mit Unter lagen oder Zwischenlagen von Gespinnstwaaren aller Art oder von Drahtgeflecht Tapeten und Tapetenborten aller Art aus Papier . . Spielkarten von jeder Gestalt und Grösse, neben der inneren Abgabe Schieferpapier, auch Tafeln daraus, ohne Verbindung mit anderen Stoffen; Bimsstein-, Glas-, Rost-, Sand-, Schmirgelpapier sowie anderes Schleif- und Polir- papier Albumin- und anderes fotografisches Papier: lichtempfindliches, gesilbert anderes Gelatinepapier; Pauspapier (Paraffin-, Oel-, Wachs papier und dergl.); Blau- (Anilin- und Ultramarin-) Papier; gefettetes Indigopapier; Desinfektions papier; Schweisspapier; Fliegen- und Mottenpapier; Ozonpapier; Reagenspapier und anderes chemisches Papier; mit Guttaperchalösung, Leim- oder anderen Klebstoffen bestrichenes Papier Düten, Beutel, Säcke und dergleichen Behältnisse; auch Briefumschläge, unbedruckt oder bedruckt: ohne Verbindung mit anderen Stoffen .... in Verbindung mit Gespinnstwaaren, Gelatine, Stanniol, Metallpapier oder ähnlichen Stoffen . Papierwäsche, auch ganz oder theilwese mit Baum wollengeweben überzogen oder mit Unterlagen oder Zwischenlagen von Gespinnstwaaren aller Art . . Briefpapier, Briefkarten und Briefumschläge in Be hältnissen aus Papier, Pappe oder Holz (Papier ausstattung), und zwar: in Behältnissen, mit Leder oder mit Gespinnst- waaren ganz oder theilweise aus Seide über zogen (ganz oder theilweise) oder damit aus gestattet in Behältnissen von anderer Beschaffenheit . . Alben, Geschäftsbücher, Notizbücher, Einbanddecken, Mappen, Atrappen, Etuis: mit Leder oder Gespinnstwaaren aller Art ganz oder theilweise überzogen oder damit ausge stattet, oderin Verbindung mit Zellhorn (Celluloid) andere . . . . Abgesehen von der für Alben usw. zugelassenen Ausnahme werden Briefpapier usw. sowie Alben usw., wenn sie mit Stoffen verbunden sind, welche die Verzollung nach höheren Zollsätzen bedingen, nach den letzteren verzollt. Jedoch bleiben Beschläge oder Verschlussvorrichtungen aus vergoldeten oder versilberten unedlen Metallen oder Legirungen unedler Metalle auf die Verzollung ohne Einfluss Waaren aus Papier, Pappe, Steinpappe, Holzmasse, Zellstoff, Steinpappmasse, soweit sie nicht unter vorstehend aufgeführte Nummern fallen, auch Hartpapierwaaren: ohne Verbindung mit anderen Stoffen oder nur in Verbindung mit Holz oder Eisen: aus Papier unter der Bezeichnung »Briefpapier und Briefkarten mit Malereien usw.« (siehe letzten Ab satz l.Seite) oder damitganzodertheilweiseüber zogen; Waaren mit gestrichenem, aufgelegtem oder galvanoplastischem Metallüberzug, sowie fein bemalte Waaren; gepresste oder sonst ge formte Gegenstände aus Steinpappmasse, sowie Hartpapierwaaren, gefärbt, lackirt oder ge firnisst; Lampenschirme, Laternen, sowie andere feineWaaren und Luxusgegenstände (mit Aus nahme der Blumen) Blumen (Blüthen, Blüthenblätter, Knospen) . . Uebergewichtiges Papier Unser Papierlieferant für die Zeitung, seit zehn Jahren dieselbe Firma, hat uns in den letzten drei Monaten statt wie schriftlich ver einbart Papier zu 50 g,qm, 27—28 kg die 1000 Bogen, solches zu nicht unter 31, sogar bis 34 und 35 kg geliefert. Vom Maschinenmeister und Expeditionspersonal nicht aufmerksam gemacht, haben wir erst jetzt beim Halbjahr-Abschluss ein Manko von über 1500 M. entdeckt. Ist uns die Fabrik hierfür entschädigungspflichtig? Wie haben wir uns bei den im Magazin befindlichen Rollen und bei den in etwa 8 Tagen fälligen 60 neuen Rollen zu verhalten? Reklamirt haben wir 13 Tage nach Eintreffen der letzten Sendung: Empfangstag 2. Juli, Reklamation 15. Juli. Buchdruckerei-Besitzer . Laut Verkaufsbedingungen des Vereins Deutscher Papier* Lumpen Schleifholz, unter Erhöhung der Länge auf 1,20 m und der Stärke auf 24 cm am Zopf, aber unter Ueber- wachung der Verwendung Schwefelsäure Soda roh, auch krystallisirt kalzinirt, auch auf andere Weise entwässert oder gereinigt • . Chlorkalk Metalltuch Dampfmaschinen, Turbinen, Motoren, Pumpen usw., in 10 Staffeln, nach dem Reingewicht von mehr als 1000 dz bis 40 kg und darunter 3M. Schwefel Kohle aller Art Russ, Buchdruckschwärze, trocken, Kupferdruck schwärze desgl Papierdruckfarbe aus Russ oder Kupferdruckschwärze Bronzefarben Erdfarben Schlemmkreide Tinte und Tintenpulver Grafit in Tafeln, Blöcken Grafit in Aufmachungen für den Kleinverkauf . . . Blei- und Farbstifte, Kreide ungefasst oder mit Papier überzogen mit Fassung aus rohem, ungeglättetem weissem Holz mit Fassung aus anderem Holz, aus Rohr oder Papiermasse Käsestoff (Kasein) und ähnliche Zubereitungen . . . Schreibfedern 50 Pf. bis 100 M. frei frei » 7 » — » Die Zölle sollen auch fernerhin in der Regel vom Netto gewicht der Waaren erhoben werden (§2), und abgesehen von einigen Ausnahmen, bleibt Kreditirung der Zölle zulässig. Die Zahl der Tarifnummern hat sich vervielfacht. Ob die vielen neu eingeführten Waaren-Bezeichnungen sich als zweck mässig erweisen werden, ist fraglich. Jedenfalls werden da durch an die Einsicht und Kenntnisse der Zollbeamten sehr hohe Anforderungen gestellt, und glatte Erledigung der Zoll- Angelegenheiten wird gefährdet. Nicht nur Zollbeamte, sondern auch Fachleute werden schwer entscheiden können, ob z. B. ein Löschpapier »ganz grob«, oder ein Packpapier »gemein« ist. Hoffentlich werden Reichstag und Regierung die Mängel des vorliegenden Entwurfs beseitigen. Auch wäre es für den Frieden unter den Bevölkerungs-Klassen sowie für die Er möglichung günstiger Handelsverträge mit den Nachbarstaaten erwünscht, wenn die Lebensmittel-Zölle nicht wie vorgesohlagen erhöht würden. Die im Entwurf enthaltene Erleichterung für den Bezug ausländischen Papierholzes sowie die Herabsetzung der Zoll sätze einzelner für die Papier-Erzeugung wichtiger Chemikalien sind nützlich, und das Fach schuldet den Männern Dank, die sich dafür mit viel Eifer bemüht haben.