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Papier-Zeitun & FACHBLATT FACHBLATT Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Bel der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 1M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Nr 5813 der Deutschen Reichs- Post-Zeitungs-Preisliste Nr. 3156 des österreichischen Zeitungs ■ Preisverzeichnisses. Von der Exp. d.Bl. direktunter Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 3 M. 50 Pf- Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin für Papier- und Schreibwaaren-Handel und -Fabrikation Buchbinderei, Druck-Industrie, Buchhandel sowie für alle verwandten und Hilfsgeschäfte: Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chemische Fabriken usw. Herausgegeben von CARL HOFMANN Kaiserlicher Geheimer Regierungsrath Berlin WO, Potsdamer Strasse 134 Telegramm-Adresse: Papierzeitung Berlin Fernsprecher Berlin Amt VI, Nr. 787 Preise der Anzeigen Die Petitzeile von 3 mm Höhe, 50 mm (1/,-Seite) breit 40 Pfg. Umschlag 50 Pfg. Gmal in 1 Jahr 10 pCt. weniger 1 3 „ n n 20 „ „ 26 » n n 30 „ „ 52 n » » 40 „ n 104 » ,» n 30 » „ Eür Annahme und freie Zu sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Vorausbezahlung a. d. Verleger. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten, des Papier-Industrie-Vereins und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten 6 Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs - Be rufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten, Deutscher Holzstoff-Fabrikanten und Deutscher Pappen-Fabrikanten 8 Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Düten-Fabrikanten, des Vereins süddeutscher Papierwaaren-Fabrikanten und des Verbandes 6 süddeutscher Kartonnagen-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Alleiniges Organ der freien Vereinigung Berliner Buchdruckerei-Besitzer Berlin, Sonntag, 28. Juli 1901 Nr. 60 XXVI. Jahrg. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Be stellungen zum Preise von 1 M. für das Vierteljahr (im Aus land mit Post-Zuschlag) an. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland 3 M. 50 Pf. das Vierteljahr. Wer nicht mehr unter Streifband beziehen will, theile uns dies durch Post karte mit, damit wir den Versand einstellen können. Der vierteljährliche Postbezug kostet in: Oesterreich-Ungarn 35 Kreuzer den Niederlanden 95 Cents Schweiz 1 Frank 50 Centimes Russland 30 Kopeken Dänemark 1 Krone 1 Oere Rumänien 2 Frank 55 Centimes. Post-Bestellungen werden ausserdem angenommen in Belgien, Italien, Luxemburg, Norwegen, Schweden Ole Postämter nehmen Im zweiten Monat des Kalendervlerteljahres Bestellungen auf zwei Monate für 67 Pf. und Im dritten Monat elnmonatllohe für 34 Pf. entgegen. I N H Papier- und Sohrelbwaaren-Handel und -Fabrikation Wassermangel in Deutschland. — Papier markt, Abnabmepflicht für Ersatz- lieferang? 2261 Pfandrecht des Spediteurs, Zwischen handel, Schriften - Vervielfältigung, Schleuderei 2262 Griffiges Papier, Strohstof in Frank reich, Papier - Einfuhr Englands, Amerikanisches Löschpapier für Deutschland, Hilfs-Verein f. Beamte u. Eachgen. d. Deutschen Papierindustrie 2263 Pvobtnschau 2261 Buchgewerbe: Berliner Typogr. Gesellschaft, Eigenthumsrecht an Lithografien. . 2265 Tarif-Amt der Deutschen Buchdrucker, Typograph. Gesellschaft München, Mehrlieferung 2267 ALT Kleine 2268 Handelskammer-Berichte 1900 • 2270 Gewerbegerichtsgesetz vom 80. Juni 1901 22T2 Umschlag f. Werthsendungen, Halbton- Druckplatte n -Herste llun g, Buchdruck- presse-Zurichtung, Bogentrockner-Vor richtung, Einstellen d. Typenrades von Schreibmasch.,Tiegeldruckpresse (DRP) 2274 Geschäfts-Nachrichten 2282 Patentlisten 2284 Waarenzeichen, Muss man eingeschriebene Briefe annehmen? 2286 Fabrikbesichtigung 2288 Reisespesen usw. der Reisenden .... 2290 Ständer-Album (Am. Erf.) 2292 Märkte 2294 Briefkasten 2296 67 Pf. kostet die Papier-Zeituim für die Monate August und September (17 Nummern), beim Postamt bestellt. Wassermangel in Deutschland. — Papiermarkt In den schiffbaren Flussläufen der Maric Brandenbrirg schwindet das Wasser infolge der unausgesetzten Trockenheit, der gegenüber die hier und da herniederkommenden Gewitterregen Tropfen auf einen heissen Stein sind, mehr und mehr; die Schifffahrt geräth bereits be denklich ins Stocken. Besonders leidet unter der fast beispiellosen Trockenheit die Kohlenbeförderung aus Oberschlesien und Böhmen. Mit voller Ladung können die Schiffe schon seit Wochen nicht mehr weiterkommen, aber auch mit Dreiviertelladung fahren sie sich jetzt fest. Auf der Oder liegen zur Zeit über 600, meist nach Brandenburg und Pommern bestimmte Kohlenkähne vor Anker, weil sie wegen des niedrigen Wasserstandes nicht vorwärts können. Die den Schiffsverkehr auf der Oder unterhaltenden Rhedereien veröffentlichten in der Breslauer Zeitung vom 24. Juli Folgendes: Der Wasserstand der Oder ist heute um über 60 cm unter dem seit fünfzig Jahren beobachteten tiefsten Stande. Obgleich wir seit Wochen infolge der anhaltenden schlechten Wasserstände auf Grund unserer verfrachtungsbedingungen berechtigt waren, Transporte nicht mehr anzunehmen, haben wir den Verkehr unter den grössten Opfern wenigstens einigermaassen aufrecht erhalten, heute aber kommen Dampfer und Kähne auch bei allerleichtester Beladung nur noch streckenweise und unter steter Gefahr für Schiff und Ladung vorwärts. Unter diesen Verhältnissen ist der Betrieb bis auf Weiteres im Grossen pind Ganzen als eingestellt zu betrachten. Ladung wird, soweit ver- ugbarer Kahnraum vorhanden, zu entsprechenden Frachtsätzen noch angenommen, jedoch ohne Garantie effektiver Beförderung.« Wie auf der Oder so stehen die Verhältnisse auf der Elbe, der Warthe, rnd auch Havel und Spree haben so niedriges Wasser, dass der Schiff- ortsverkehr ernstlich gefährdet ist. Kohlen müssen schon jetzt mit der Essenbahn aus Schlesien herangeholt werden, wodurch sie infolge der ha- eren Fracht vertheuert werden. Das Wasser der Elbe stand z. B. A. Dresden am 20. Juli 165 cm unter Null. Auch in Westdeutschland sendmdie Wasserstände sehr niedrig; so musste am 22. Juli die Dampf- iahrt auf der Mosel wegen niedrigen Wasserstandes eingestellt werden. Infolge des Wassermangels herrscht an Pappen, zumal an Holzpappen, in ganz Ost- und Mitteldeutschland bereits grosser Mangel. Die Pappenpreise sind sehr fest und steigend. Viele kleine Schleifereien und Pappenfabriken stehen still, viele grössere Werke arbeiten nur noch mit 25—30 pCt. der sonst nutzbaren Wasserkraft. Selbst wenn jetzt eine starke Regenzeit käme, was kaum zu erwarten ist, so würden doch Monate darüber hingehen, ehe der Wasserstand normale Höhe erreichte. Das Papiergeschäft, welches in den letzten Monaten infolge des eingetretenen allgemeinen Rückgangs von Handel und Gewerbe sehr darniederlag, geht im Allgemeinen wieder besser. Wir stehen infolge der beispiellosen Trockenheit vor einer neuen allgemeinen Preis bewegung. X. Abnahmepflicht für Ersatzlieferung? B. bestellte bei uns 30 Mille Etiketts, versehentlich wurden die Ecken oben (wie gebräuchlich), statt wie vorgeschrieben »unten« abgestossen. Wir boten 2 pCt. Nachlass. B. verweigert Abnahme und auch angebotene Ersatzlieferung. Lieferfrist war nicht vereinbart, auch nicht angemahnt. Können wir auf Gewinn- oder Schadenersatz, oder müssen wir auf Abnahme klagen? Wir haben die zweite Anfertigung noch nicht vorgenommen. A. & Co. Antwort unseres rechtskundigen Mitarbeiters: Nach § 651 BGB finden auf den vorliegenden Vertrag die Vorschriften über den Kauf Anwendung. Fehlt der ver kauften Sache eine zugesicherte Eigenschaft, so kann der Käufer (Besteller) Rückgängigmachung des Kaufes (Wandlung) oder Preisminderung oder Schadenersatz verlangen. Den Etiketts fehlt die vorbedungene Eigenschaft, dass die Ecken unten abgestossen seien. B. hat, indem er Abnahme verweigerte, sich für Wandlung entschieden. Dadurch ist der zwischen B. und den Fragestellern geschlossene Vertrag rückgängig gemacht, sodass diese eine Erfüllung des nicht mehr bestehenden Vertrags, also Ersatzlieferung, nicht fordern können. Zwar kann nach § 480 der Käufer statt der Wandlung oder Minderung die Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) verlangen