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Nr. 59 PAPIER-ZEITUNG 2259 Briefkasten Anonyme Antragen bleiben unberüeksichtigt Zu Frage 3095 In Nr. 57. Ein Gastwirth bestellte bei mir 1000 An sichtskarten, die ich meinem Fabrikanten aufgab. Bei Lieferung der Karten stellte mir mein Kunde dieselben jedoch zur Verfügung, da die Karten einen Druckfehler enthielten. Ich stellte nun meinem Fabrikanten unter Beifügung der Reklamation des Gastwirths die Sendung zur Verfügung und theilte Letzterem sofort mit, dass ich seine Reklamation billige, er möge die Karten sofort zurücksenden, ich werde ihm dafür andere liefern. Nach Wiederempfang der Karten theilte ich ihm nochmals mit, dass die Ersatzkarten in Arbeit seien; er gab mir auf diese beiden letzten Mittheilungen keine Antwort. Nach Fertigstellung der Karten verweigerte er die Annahme ohne Angabe eines Grundes und liess mich auf schriftliche Anfragen ohne Antwort. Ich schritt zur Klage, da mein Rechtsanwalt sagte, durch sein Stillschweigen sei er mit der Ersatzlieferung einverstanden ge wesen. In der Verhandlung behauptete der Gastwirth, er habe mir bei Vorfügungstellung der ersten Karten mitgetheilt »er nehme von der Bestellung Abstand«, mithin wäre der Vertrag erledigt. Ich be stritt nun, dass diese Worte wirklich auf Ersatzkarten Bezug haben sollten. Das Gericht verlangte nun von mir die Vorzeigung der »Ver fügungstellung« des Gastwirths. Diese hatte ich jedoch meinem Fabrikanten gesandt, und dieser konnte sie nicht auffinden. Ich sollte nun beeiden, dass mir Besteller die Worte »er nehme von der Be stellung Abstand« nicht geschrieben habe. Da ich jedoch fragliche Karte nur einmal durchgelesen und dann weggeschickt hatte, so konnte ich diesen Eid nicht leisten, sondern gab an, dass ich auf keinen Fall aus betr. Karte den Eindruck gewonnen habe, er wolle überhaupt keine Karten mehr haben. Ich wollte nun dem Beklagten den Eid zuschieben, dieser nahm ihn jedoch nicht an. Trotzdem glaubte nun das Gericht dem Beklagten und entschied auf kosten pflichtige Zurückweisung der Klage, indem es annahm, der Besteller habe nach Empfang der ersten Waare das Geschäft als abgeschlossen betrachtet, die Unbrauchbarkeit der Waare habe damit nichts zu thun, und meine Zusage von Ersatzkarten brauchte er nicht zu beant worten. B. 3098. Frage: Einliegende Probe Streichpapier I hat nur etwa 64 g/qm, aber fast so viel Griff wie Muster II von 70 g/qm. Mit Probe I ist mein Kunde zufrieden, dagegen ist II etwas billiger. Denken Sie, dass sich Muster II ebenso gut streichen lässt, und halten Sie es für geringer als Muster I? Beide sind holzhaltig. Lässt sich holzfreies Papier besser streichen als holzhaltiges? Antwort: Probe I ist etwas fester als II, scheint mehr festen Zellstoff zu enthalten und ist offenbar von ganz anderer Zu sammensetzung. Ob sich II ebensogut streichen lässt wie I, lässt sich garnicht beurtheilen, hierüber kann nur der Versuch entscheiden, denn »Probiren geht über Studiren«. Zu Bunt papier wird mehr holzschliffhaltiges als holzschlifffreies Papier benutzt, und wir nehmen deshalb an, dass sich beide Arten gut streichen lassen, wenn sie den sonstigen Anforde rungen genügen. Da Papier ohne Holzschliff erheblich theurer ist als das mit Holzschliff angefertigte, so wird es nur für feinere, besser bezahlte und solche Sorten benutzt, die wie daszufoto- rafischen Zwecken oder für längeren Gebrauch bestimmte, uroh Licht keine Veränderung erfahren dürfen. 3099. Frage: Welche Maschine ist zum Auflösen von trockenem Holzstoff als leistungsfähig in Bezug auf Menge und Qualität am empfehlenswerthesten? Der uns bekannte Kollergang arbeitet ja ganz gut, aber nur zu langsam, ist uns also zu wenig leistungsfähig. Antwort: Wir verweisen auf Dr. C. Wursters Entfaserungs- Maschine, die endlos arbeitet und in den Spalten d. Bl. von den Maschinenfabrikanten J. M. Voith in Heidenheim a. Br. und H. Füllner in Warmbrunn empfohlen wird. 3100. Frage: Auf welche Weise ist die Prägung der ein liegend bemusterten Papiere hergestellt? Meines Wissens wird die feinere Prägung dieser Art bogenweise ausgeführt, doch würde sich das in diesem Fall, da es ziemlich billige Massen artikel sind, zu theuer stellen. Ist Ihnen eine Einrichtung be- kxannt, mittels deren man Papier in Rollen prägt, und wer baut derartige Maschinen? Antwort: Das Prägen mit Walzen ist auf Seiten 1001—5 in Hofmann’s Handbuch der Papierfabrikation beschrieben. 3101. Frage: Eine Papierfabrik lieferte uns am 8./29. Sep tember 1900 43 Kolli Druck-Ausschuss, die wir kolliweise ohne zu öffnen weiter verkauften. Wiederholt wurde uns geschrieben, das Papier rieche nach Petroleum, was wir aber stets anzweifelten, doch mussten wir uns in mehreren Fällen zu Vergütungen ver stehen, um nicht Kunden zu verlieren. Am 5. Mai 1901 erhielten wir einliegenden Brief von einem unsrer Kunden, der das ge lieferte Druckpapier wegen Geruch beanstandet, wir liessen das Papier zurückkommen und fanden, dass der Mann Recht hat. Nach unsrer Meinung liegt hier ein Versehen seitens der Fabrik vor, wir reklamirten daher bei der Papierfabrik, doch lehnt diese jede Verantwortung ab. Da das Papier am 8. bezw. 24. Oktober 1900 von uns bezahlt wurde, müssen wir gegen die Fabrik vorgehen. Wir bitten um Ihre Ansicht, ob die Fabrik für den erlittenen Verlust haftbar ist, ob dieselbe die noch übrig gebliebenen Kollis zurücknehmen muss, und ob eine Klage Erfolg haben würde. Antwort: Fehler, die sich bei Prüfung der Waare erkennen lassen, müssen sofort nach Empfang gerügt werden. Da dies nicht geschehen, die Waare auch längst bezahlt ist, so hat Frage steller keinen Anspruch an die Fabrik. Wer Ausschuss kauft, weiss überdies, dass das Papier fehlerhaft ist, und hat doppelten Anlass, dasselbe bei Empfang zu prüfen. Wir können übrigens an den beiden mitgesandten Probebogen keinen Petroleum-Ge ruch wahrnehmen. 3102. Frage: In Anlage übersende ich zwei mit dem Firmenstempel A. B. C. in D. versehene Papierabschnitte und bitte um Ihre Entscheidung, ob diese beiden Papierstücke in Qualität von einander abweichen. Das eine ist Bestellmuster, das andere Lieferungsmuster, und mein Kunde behauptet, ich hätte eine minderwerthigere, ganz andere Qualität geliefert. Antwort: An Festigkeit scheinen beide Proben gleich zu sein, in der Farbe aber sind sie verschieden. Eine ist hell weiss, die andere trüb bläulich und deshalb von etwas geringerem Werth. Erstere ist auf einer, letztere auf beiden Seiten liniirt. 3103. Frage: Ich lieferte einer Firma am 16 März Druck sachen wie beigeschlossene Probe für 39 M. 60 Pf. unter Ziel zwei Monate oder per Kasse mit 11/2 pCt. Skonto. Obwohl ich zweimal in höflicher Weise an das längst abgelaufene Ziel er innert habe, ist weder Geld noch Antwort eingegangen. Mein Freund sagte mir, ich hätte die Rechnung mit einer Art Stempel marke versehen müssen, andernfalls brauchte die Firma die Rechnung nicht anzuerkennen, was mir nicht glaubwürdig er scheint. Ich bitte um Rath. Antwort: Eine Rechnung der beschriebenen Art bedarf in Deutschland keines Stempels. Wenn der Besteller nicht be zahlt, sollte Fragesteller zunächst bei einer Auskunftei oder durch Firmen an demselben Ort ermitteln, ob er zahlungsfähig ist. Ist dies der Fall, so bleibt gegen den böswilligen Schuldner nur die gerichtliche Klage. 3104. Frage: Wir ersuchen Sie, den Karton von mit folgenden Karten zu prüfen und uns mitzutheilen, ob die obere mit Gold bedruckte Schicht chlor- und säurehaltig ist. Antwort: Der Papierstoff, aus welchem der Karton der Karten besteht, kann nicht chlor- oder säurehaltig sein. Es wäre höchstens möglich, dass sich aus dem aufgestrichenen Leim Zersetzungs-Produkte gebildet hätten, die sauer reagiren. Eine solche Veränderung würde sich jedoch durch Geruch oder Aussehen bemerkbar machen, und bei den eingesandten Karten ist dies nicht der Fall. Dagegen kommt es vor, wenn Sulfit-Zellstoff zur Herstellung von Karton benutzt wird, dass sich Schwefelverbindungen darin finden. Mit chemischen Untersuchungen befassen wir uns nicht und müssen wegen solcher auf Berufs-Chemiker und unsere Anzeigenspalten (unter »Vermischtes«) verweisen. 3105. Frage: Bedarf ein 18jähriger junger Mann, der auf 1—2 Jahre ins Ausland will, eines-Passes? Und bis zu welchem Alter wird ein solcher ausgestellt? Ist die Militärpflicht ihm nicht hinderlich? Antwort: Da die Militärpflicht erst mit dem 20. Jahre ein tritt, so steht der Ausstellung eines Passes nichts entgegen. In keinem Lande, äusser Russland, wird die Zulassung vom Besitz eines Passes abhängig gemacht. Es empfiehlt sich je doch bei längerer Abwesenheit einen solchen mitzunehmen, da er in vielen Fällen zur Legitimation dient. 3106. Frage: Wir senden Ihnen A Vorlage für den Fabri kanten, B Ausfallmuster, und bitten um Begutachtung, ob mit Rücksicht auf Charakter und Qualität der Papiere der über seeische Besteller berechtigt ist, eine Reklamation zu machen. Antwort: Probe B imit. Perg, ist etwas dunkler als die Bestellprobe A, der Unterschied liegt aber in den Grenzen, die wegen der Schwierigkeiten der Fabrikation und der Ver schiedenheit der Zellstoffe sowie des Wassers dem Lieferanten zugebilligt werden müssen. An Festigkeit und Glätte ist das gelieferte Papier besser als die Bestellprobe. Es liegt des halb kein Grund zur Beanstandung vor.