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Nr. 57 PAPIER-ZEITUNG 2153 nur 12 Doppelladungen geliefert werden mussten, denn es war nicht verabredet, ob der Käufer oder der Verkäufer das Recht hat zu bestimmen, ob die die Mindestmenge übersteigenden 3 Doppelladungen geliefert oder bezogen werden sollen. Wie aus den unter obiger Ueberschrift in der Papier-Zeitung von 1900 und 1901 mitgetheilten verschiedenen Streitfällen hervor geht, ist im Handel die Auffassung ähnlicher Fälle allgemein, dass dem Käufer das Recht zusteht, nach seinem Belieben nur die Mindestmenge oder auch mehr bis zur Höchstmenge abzu rufen. Die Mehrzahl der Papier- und Papierstoff-Fabrikanten hat unseres Wissens bei solchen schwankenden Verträgen nicht gezögert, trotz beträchtlichen Verlustes auf Wunsch die Höchstmenge zu liefern, und um diesem für die Fabrikanten nachtheiligen Zustand ein Ende zu machen, haben z. B. die deutschen Zellstofffabrikanten beschlossen, Verträge auf schwankende Liefermengen nicht mehr abzusohliessen. Da nun der Handelsbrauch in diesem Fall eine wesentliche Rolle spielt, glauben wir, dass Fragesteller mit Aussicht auf Erfolg Berufung gegen das erstrichterliche Urtheil einlegen kann. Andere Auffassung hatte unser rechtskundiger Mitarbeiter, der in einem solchen Fall aus juristischen Gründen folgerte, dass das arithmetische Mittel zwischen Mindest- und Höchst menge auf Wunsch des Käufers geliefert und auf Wunsch des Fabrikanten abgenommen werden müsse. Diese Ansicht hat, soweit uns bekannt ist, die Billigung der Papierfachgenossen nicht gefunden, auch sind uns keine Urtheile bekannt, die auf dieser Begründung fussten. Pappenlieferung Laut anliegender Korrespondenz mit der Pappenfabrik B. bin ich mit ihr in Lieferungsstreitigkeiten gerathen. Bin ich gesetzlich berechtigt, die Auslieferung sämmtlicher Holz- und Lederpappen zu verlangen, oder muss ich den geforderten höheren Preis ohne Weiteres zahlen? Der Lieferant hat durch seine langsamen Lieferungen die Erfüllung des Schlusses selbst unmöglich gemacht. A. Antwort unseres rechtskundigen Mitarbeiters: Laut Schlussbriefs vom 15. Mai 1900 sollte B. 2000 Ztr. Lederpappen und 1000 Ztr. Holzpappen 70/100 cm in gehabten Stärken zu 16 M. 25 Pf. und 15 M. per 100 kg auf Abruf innerhalb eines Jahres liefern. Abnahme sollte in möglichst gleich mässigen Zwischenräumen erfolgen und jede Ladung 4 Wochen vor Ablieferung spezifizirt werden. Bis zum 15. Mai 1901 waren erst 67250 kg Lederpappen und 12575 kg Holzpappen geliefert. Fragesteller fordert den Rest, während B. wegen Ablaufs der Abrufungsfrist Lieferung ablehnt. B. irrt sich. Die einjährige Frist hat Fragesteller dadurch gewahrt, dass er innerhalb der Frist und vor dem 15. April 1901 Lieferung der vollen Vertragsmengen verlangt und spezifizirt hat. B. musste nach Empfang jeder Aufgabe innerhalb 4 Wochen liefern. Durch seine Säumniss konnte er den Ablauf der Abrufsfrist nicht herbeiführen. Nur falls Fragesteller eine Aufgabe vor behaltslos widerrufen und nicht wieder erneuert hätte, wäre bezüglich dieser Waare die Abrufsfrist verstrichen. Das ist aber anscheinend nicht geschehen; Fragesteller hatte einige Male Doppelwaggons bestellt und, weil er die vertragliche Lieferzeit nicht abwarten konnte, vorab kleine Waggons zu er halten gewünscht, woraus folgt, dass B. die übrige Waare naehliefern musste, ohne erst eine Mahnung oder Erneuerung abzuwarten. Im Briefe vom 5. Juni 1901 erklärt Fragesteller: »Aus Rücksicht auf die langjährige angenehme Geschäftsverbindung will ich aus der Sache keine Streitfrage machen und auf Aus lieferung der Holzpappen verzichten; dagegen bitte ich Sie ebenso um Ihr Entgegenkommen und um Auslieferung der Lederpappen in etwa 8—10 Wochen.« Das war ein bedingter Verzicht, abhängig von umgehender Zusage der Lederpappen zum Vertragspreise. B. ist aber hierauf nicht eingegangen, hat vielmehr im Briefe vom 11. Juni die Lederpappen nur zu 17 M. 50 Pf. statt 16 M. 25 Pf. angeboten, sodass Fragesteller an seinen Verzicht nicht mehr gebunden ist. Schleuderei Eingesandt Vor zwei Jahren ging seitens der Buntpapierfabrikanten ein Klageruf durch die Papier-Zeitung, dass eine Leipziger Firma unter Herstellungs preis verkaufe, und kurz darauf ging diese Firma in Konkurs. Eine Geschäftsbücherfabrik hat seit einem Jahre denselben Pfad betreten, auch diese verkauft unter Selbstkosten, d. h. 10, 16 und 20 pCt. unter normalen Preisen, sodass reellen Firmen von allen Ab nehmern der Vorwurf gemacht wird, zu theuer zu »ein. Wie das Ende solcher Schleuderei niemals ausbleibt, so auch hier: Die erwähnte Firma sucht schon nach kurzem Bestehen mit ihren Gläubigern einen Akkord zustande zu bringen und bietet 25 pCt. Wäre es nicht besser, dass solche Firmen verschwinden und eine andere Thätigkeit suchten, wo sie der Menschheit besser nützen könnten? Hoffentlich dient der Fall als Warnung für Viele. Geschäftsbücher fabrik Nachbildung von Ansichtskarten Mainz, 4. Juli 1901 Im Briefkasten, Frage 8078 S. 2044 Nr. 58, ist von einer Firma X. in M. die Rede, welche Ansichtskarten nachgebildet hat. Bitte, erwähnen Sie geil, in Ihrer nächsten Ausgabe, dass ich mit dieser Angelegenheit nichts zu thun habe. Bei ähnlichen Begebenheiten ist dem öffentlichen Interesse durch vollständige Namensangabe sicher am meisten gedient. Lridwig Feist Wir glauben durch Abdruck vorstehenden Briefes den Wunsch des Schreibers am besten zu erfüllen. Bei der Frage Nr. 3073 ist leider der Buchstabe M., der eine Stadt bezeichnet, stehen geblieben, obwohl wir uns bemühen, aus den ver öffentlichten Anfragen Alles zu entfernen, woraus man die Be theiligten erkennen oder auch nur errathen könnte. Dass schon dieser Buchstabe zu einer Berichtigung Anlass giebt, zeigt, dass wir die Anonymität noch sorgfältiger wahren müssen, keinesfalls aber — wie oben gewünscht — Namen nennen dürfen. Das uns in so reichem Maasse durch Mittheilung ge schäftlicher Vorkommnisse erwiesene Vertrauen beruht zum Theil in dem Bewusstsein der Fachgenossen, dass wir unter keinen Umständen Namen und Adressen preisgeben, wenn es nicht gewünscht wird. Red. Leimfestigkeit von Etiketten Schiedspruch Anbei empfangen Sie einige gummirte Flaschenbier-Etiketten, bei welchen das Papier, sobald das Etikett an eine Flasche geklebt ist, durchschlägt. Unsere langjährige Papier-Lieferantin wälzt jede Schuld von sich und behauptet, dass der verwendete Dextrin das Durchschlagen veranlasse. Anderseits schwört unser Dextrin-Lieferant auf die Güte seiner Waare und behauptet, dass lediglich die mangel hafte Beschaffenheit des Papiers an dem gerügten Umstande schuld sei. Beide Firmen wollen sich Ihrem sachverständigen Urtheil unterwerfen. Kunstdruckerei Beim Beschreiben der Etiketten mit gewöhnlicher Tinte ergab sich, dass sie leimfest sind. Beim Aufkleben auf eine Flasche zeigten sich auf der vorderen bedruckten Seite dunkle Flecke, die auch nach dem Trocknen nicht ganz verschwanden. Wir legten einige der Etiketten in Wasser, bis der Klebstoff ganz davon entfernt war und trockneten dieselben wieder. Das trockene, mit Tinte beschriebene Papier erwies sich leim fest. Wir klebten die getrockneten, von dem Klebstoff befreiten Etiketten mit unserm eigenen Klebstoff auf eine Flasche und fanden, dass die Klebflüssigkeit nicht durchschlug, dass die bedruckte Seite fleckenlos blieb. Hieraus ergiebt sich, dass das Papier an dem erwähnten fehlet nicht schuld ist, wohl aber der Klebstoff. Karton-Kleben Aus Westdeutschland 1. Wie verhindert man bei der Bogenklebemaschine das Falten werfen des Filzes? 2. Giebt es ein Mittel, die Konsistenz des Kleisters, wenn dieser über dem Feuer bereitet wird, genau zu reguliren, sodass man stets gleiches Klebmaterial erhält? 3. Wann benutzt man zum Feuchten die Feuchtmaschine, und wann feuchtet man zwischen Filztüchern? 4. Ist es rathsam, die stark holzhaltigen Einlagestoffe im Keller zu lagern, oder ist zu befürchten, dass das Papier dadurch fleckig und »muffig« wird? Papierverarbeiter Antwort eines Mitarbeiters: 1. Wirft ein Filz Falten, so können die Ursachen ver schieden sein. Falten können z. B. entstehen bei mit Filz schlauch, sogenanntem Manchon, überzogenen Auftragewalzen dadurch, dass dieselben bei Beginn der Arbeit unter Druck gesetzt werden, bevor noch der Filz Zeit hatte sich in allen seinen Theilen mit der Feuchtigkeit des Kleisters zu sättigen, sodass die feuchten Theile sich vor den trockneten vorzeitig dehnen, was während des Ganges der Maschine Falten herbei führt. Das Faltenwerfen wird begünstigt, wenn die Lager der Filzwalzen oder beim laufenden Filztuch die Leitwalzen- Lager auf beiden Seiten nicht gleichmässig eingestellt sind, also die Filzwalzen einseitigen Druck, die Filztücher einseitige Spannung erleiden. Faltenbildung wird daher leicht vermieden, wenn man vor Beginn der Arbeit Walzen oder Tuch in gleich-