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WW-ElMM UM Amtsblatt für W Mmzl. Amtsjttichi mS kn Äakrnl z« Hnhenstm-8rnWal. Anzeiger für Hohenstetn-Ernftthat, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Bernsdorf, Meinsdorf, Langenberg Falken, Reichenbach, Callenberg, Langenchursdorf, Grumbach, Tirsch. heim, ^uhschuappel, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Kirchberg, Lugmi, Erlbach Pleißa, Rußdorf, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w. Erscheint jeden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger das Vierteljahr Mk. 1.55, durch die Post bezogen Mk. 1.92 frei ins Haus. Fernsprecher Nr. 11. Inserate nehmen außer der Geschäftsstelle auch die Austräger auf dem Lande entgegen auch befördern die Annonccn-Expeditionen solche zu Originalpreiscn Nr. s25. »eschiMoft«»« AchMft»«,« U». «L. Sonntag, den Zs. Mai ,908. 5S. Zahrg. Reg.-Nr. SÜ7 1. Die von Hohenstein«Ernstthal nach Stollberg führende Staatsstraße wird wegen Mafsenschüttung auf der Strecke zwischen den Stationen 0,9 und 3,160 vom 1. Vis mit 6. Jnui dieses JahreS für de« gesamte« Fährverkehr gesperrt. Letzterer wird auf die Altenburg-Oberlungwitzer- und Lerchenstraße verwiesen. Glaucha«, den 30. Mai 1908. Die Königliche AmtShauptmanuschaft. Ueber das Vermögen des Fuhrwerksbesttzers und Gutspächters Söuls Richard Schettler in Hohenstein Ernstthal wird heute am LS. Mai 1SÜS, vormittags ^12 Uhr LaS Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Earstauje« hierselbst wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen find bis zum 19. Juni 1908 bei dem Gerichte anzumelden. GS wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines GläubigerauSschuffeS und eintretenden Falles über die in ß 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 27. Ju«i 1V08, vormittags 1« Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkurs- mässe etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sie auS der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 19. Juni 1908 Anzeige zu machen. H-h-«st-in.Er«stthal, 29. Mai 1908. Der «erichtsschreiber des Königliche» Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal. Aufgebot. Behufs Todeserklärung des am 30. November 1840 in Oberlungwitz geborenen, von dort 1883 angeblich nach Rußland ausgewanderten und seitdem verschollenen Strumpfwirkers Friedrich Anto« Döhler wird auf Antrag seines Bruders Otto Wilhelm Döhler in Langenberg das Aufgebot erlassen und als AufgebotStermin der s. Dezember 1908, vormittags 10 Uhr vor dem Königlichen Amtsgerichte Hohenstein-Ernstthal bestimmt. Es ergeht die Aufforderung: 1 ., an den Verschollenen, sich spätestens im Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird, 2 ., an Alle, welche Auskunft über Leben und Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, spätestens im Aufgebotstermine dem Gerichte Anzeige davon zu machen. Hohe«stei«-Ernstthal, den 25. Mai 1908. Königliches Amtsgericht. Dr Matttag, de« 1. Juni 1808, vormittags 10 tthr soll im VersteigerungSraume des hiesigen König!. Amtsgerichts 1 Plüsch-Sofa, 2 Stühle, 1 gr. Spiegel, 1 Regulator, 1 Schraut u. v. a. meistbietend versteigert werden. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal. 8. öffentliche Stadtverordneten-Sitzung Dienstag, den 2. Juui 1998, abends 8 Uhr im Sitzungssaals des Rathauses. Hohe«stein-Vr«ftthal, am 30. Mai 1908. E. Redslod, Stadtoerordneten-Vorsteher. Tagesordnung t 1. Kenntnisnahmen. 2. Beschaffung weiterer Bureauräume im Rathause. 3. Bewilligung eines BerechnungSgeldes zur Anlegung einer Kläranlage. 4. Abschreibung bei der Gasanstalt. 5. Vergleich mit Frenzel bezügl. der KroatenwegS. 6- Festsetzung des Gehaltes für die RatSdienerstelle. 7. Ein Gesuch um Versetzung in den Ruhestand. 8. Richtigsprechung einer Rechnung. 9. Nachprüfung einer Rechnung. Jahrmarkt. l Anläßlich des Jahrmarktes wird am Sonntag, de« 31. Mai d. I. der Ge werbebetrieb in unserer Stadt 1. in allen offenen Verkaufsstellen für die Zeit von vormittags 11 bis 8 Uhr nachmittags, 2. in den auf Straßen und Plätzen aufgestellten Verkaufsständen von 3 bis 10 Uhr nach mittags gestattet. Auf den Straßen und Plätzen, wo der Hausierhandel freigegeben ist — vgl. unter III — ist dieser am 31. Mai ebenfalls nur von 3 blS 10 Uhr nachmittags zulässig. Am Jahrmarktsmontag, den 1. Juni d I., können die Verkaufsstellen für de« gefchäftlichen Verkehr bis 10 Uhr abends geöffnet sein; bis zur gleichen Stunde ist an diesem Tage auch der Hausierhandel gestattet. II. Die Verkaufsstände für die Korbmacher sind zwecks Schonung der Altmarktanlagen nach der BiSmarckstraße (Häuser Herwick-Böttger) verlegt worden. in Ferner wird noch bekannt gemacht, daß das Ausrufe« oder A«preife« von Ware« oder Gegenständen aller Art mittelst Trompete« oder fo«ftigen In» strume«ten und der Handel im Umherziehen mit Ware« aller Art auf de« für de« Marktverkehr bestimmte« Straße« u«d Plätzen innerhalb und außerhalb der Häufer u«d Schankwirttchafte« Verbote« ist. Diese Straßen und Plätze sind folgende: Altmarkt, Karlstraße, Friedhofstraße, Lichtenfteinerstraße, BiSmarckstraße bis zur Schillerstraße, Moltke- straße, Kunzegäßchen, Wetnkellerstraße, Conrad-Claußstraße, DreSdnerstraße, Schulstraße, Landgraffstraße, Brettestraße, Zillplatz, Teichplatz, Pfarrhain, WaisenhauSstraße, Schubertstraße, Lungwitzerstraße. IV. Der nachfolgende 8 17 der Marktordnung wird erneut in Erinnerung gebracht: „Niemand ist berechtigt, zu verlangen, daß der Platz vor seinem Hause von Buden oder Ständen frei bleibe oder daß nach seiner Haustür oder seinem Verkauf-lokal ein besonderer Durchgang durch die Budenrethe offen bleibt." Den Weisungen des Marktmeisters ist unweigerlich Folge zu leisten. Hohe»stet«.Gr«stthal, den 30. Mai 1908. Der Stadttat. Dekan ntmachung. Der am 1. Juni 1908 fällige 2. Termi« Gemet«dea«lage« ist spätestens bis zum 2«. J««1 1S08 bei Vermeidung der nach Ablauf dieser Frist vorzunehmenden Zwang-mittel, an die hiesige Gemeinde- kaffe abzuführen. Gersdorf Bez. Chemnitz, den 29. Mai 1908. Der Gemeiudevorstaud. Göhler. Freibank: Verkauf von gekochtem Rindfleisch, Pfd. 35 Pf. Das Wichtigste. *) Justizminister von Otto erklärte in der gestrigen Sitzung der sächsischen Zweiten Kammer, daß die Iustizreform voraussichtlich im näch. sten Herbst den Reichstag beschäftigen werde. Die jächstsche Regierung will für die Gewährung von Diäten an Schöffen und Geschworene eintreten. * Die auße rordentlicheWahlrechtS- deput atio n begann heute mit der zweiten Lesung der nach dem Kompromiß der MehrheitS- Parteien geänderten Regierungsvorlage. * Den diesjährigen Kaisermanövern in den Reichslanden wird auch der König von Sachsen beiwohnen. Der König von Württem berg und der Großherzog von Baden werden gleich, zeitig Gäste des Kaisers sein. * Die Gothaer Waggonfabrik hat 750 Arbeiter ausgesperrt, weil sie sich weigerten, während des Schmiedestreiks Streikarbeit zu ver richten. * Nach einer Blättermeldung aus Mainz vrrlautel dort, daß der Kaiser das Mainzer Zeug- Haus erwerben und alsS chlo ß einrichten wolle. Demgegenüber wird von berufener Seite festgestellt, daß eine solche Absicht nicht bestehe und auch nie- mals bestanden habe. * ") Die Verhandlung gegen denF ü rst e n Eulenburg soll möglicherweise bereits in der am 15. Juni beginnenden Schwurgerichtsperiode stattfinden. * Der Prozeß Olga Molitor gegen Dr. Lindau findet am 26. Juni in Berlin statt. * Gegen elf bayrische Geistliche ist das Disziplinarverfahren wegen modernistischer Anschauungen eingeleitet worden. * Präsident Falli 2 res ist gestern nachmittag 6 Uhr aus London wieder in Paris eingetroffen. DaS Publikum bereitete ihm stürmische Ovationen. O In Jekaterinodar (Russisch-Kaukasien) wurde ein deutscher Reichsangehöriger mit noch zwei anderen Personen von betrunkenen Polizisten, die die drei verhaftet hatten, erschossen. * Dem englischen Premierminister ist von liberalen und sozialistischen Politikern eine Denkschrift zur Uebermittelung an den König überreicht morden, worin ersucht wird, den Staatsbesuch beim Zaren zu unterlassen. * Die Bank von Frankreich ermäßigte den LombardzinSfuß auf 3>/, Prozent. * Die FlachSspinner in Belfort haben am Freitag beschlossen, die wöchentliche Arbeitszeit um weitere 5 Stunden ein zuschränken. Von dieser Maßregel werden 15- bis 20 000 Arbeiter betroffen. ") Näher«- au anderer Stelle. ÄAM dem VeieAss Abzüge bei der Tteueret«schätzu«g. Die mittels Königl. Dekret- Nr. 19 angeordnete Abänderung de- sächsischen Ein kommensteuergesetze- von 1900 hat Anlaß gegeben, eine Reihe sonstiger Steuerfragen zu er wägen und auf ihre praktische Verwendbarkeit zu prüfen. Die sächsischen Hausbesitzer erstreben schon lange die Zulassung des Abzüge- der Ge- meindegrundsteuer und der Ausgaben zur Regelung von Hypotheken, sowie angemessener Abschreibungen auf den Grundstückswert. Die Regierung hat nun, wie es im DeputationSbericht heißt, gegen die Zu lassung des Abzugs der Kosten für Hypotheken. Veränderungen keine wesentlichen Bedenken geäußert und sich einverstanden erklärt, daß dieser Teil der Petition ihr a ls Material zu einer späteren Aenderung des Gesetzes zur Kenntnisnahme über wiesen werde. Allerdings werde die Fassung einer dahingehenden Vorschrift einige Schwierigkeiten bieten. Dahingegen unterliege die Einführung von Abzügen für die Abnutzung der Gebäude erheblichen Be denken, einmal wegen der Schwierigkeit, die Abzüge von Fall zu Fall zutreffend zu bemessen, sodann aber wegen ihres finanziellen Effektes, da ein Abzug von durchschnittlich '/, Prozent der Brandver- sicherungSsumme einen Steuerausfall von über 1 Million Mark mit sich bringen würde. AuS denselben fiskalischen Gründen sprach sich die Regierung gegen eine Erweiterung des Steuerabzuges auS, zumal die Grundbesitzer in dieser Beziehung nicht ungünstiger dastehen wie in Preußen, wo zwar die Gemeinde- grundsteuer bis zur staatlich veranlagten Höhe ab gezogen werden kann, aber nicht die staatliche Ver- Mögenssteuer, die in Preußen auch den Grundbesitz trifft. — Die Abzugsfähigkeit der LebenSoersicherungSprämien bis zum Betrage von 600 Mk. ist schon im vorigen Landtage von der Regierung abgelchnt worden, weil sie eine Unbilligkeit gegenüber allen denjenigen be deuten würde, die sich infolge Krankheit oder schwankenden Einkommens nicht versichern können und deshalb ihre Ersparnisse in anderer Form an legen müssen. Die Lebensversicherung sei aber nichts anderes als eine eigenartige Form de- Sparen-. ES ist nun noch der zu erwartende Steuerausfall auf 1327 000 Mk. veranschlagt und der Gedanke schon mit Rücksicht auf den großen Ausgabenbedarf des jetzigen und der künftigen Etats erneut von der Hand gewiesen worden. Schließlich erklärte eS die Regierung für bedenklich, auf den Wunsch der Vereinigung von Bürgermeistern mittlerer und kleinerer Städte einzugehen, den steuerlichen Unterschied zwischen feststehenden und s chwankend en Ein nahmen zu beseitigen. Vielleicht würde eS aber bei einer späteren umfassenden Revision des Gesetzes möglich sein, diesem Wunjch auf dem einen oder andern Weg entgegenzukommen. Ei« schöner Traum. Die Fusion deS LeipzigerHandlungS» gehilfenverbandeS und deS Deut sch- nationalen HandlungSgehilfenver- band es ist jetzt als ge sch e i te rt anzusehen. In der letzten Sitzung deS AchtzehnerauSschusseS ist eine Verständigung über ein gemeinsames Vorgehen auf sozialpolitischem Gebiet erzielt worden, doch war eine Einigung in der Frage der weiblichen An- gestellten nicht zu erreichen.