7436 VSrs-nblaud. DIschn. «uchh-nd-I. Fertige Bücher. 139 18. Juni 1912. VVss mu8s ick von äem VMicliöniMeUÄr Kr L>Ms»!e (Z) w,88eii? Umfang äsr VsrsietisruiiA, 6sba1t8- Irlasssll, I^6i8tuvA6Q äsr Vsr8i6li6- run^, dis V6r8ioti6ruv§8all8tLlt, Letnsä^sriekts und 0b6r86bi6d8- xsriebts, OsolcuvA 6er Ii6i8tun§6n, äarA68t6l1t von Julius ISi-lexer. Iia66llpr6i8 ^ 1.—. k'ür das Luob ist ein grosses lotsr- bar mit Zvo/y kabstt und 7/6, kerlia 8>V. 68. Nuzo Ltemitr Vei-Isx. ^ Vorlezo: posener k^inälin^e NLredsn mit dsiwutliedkm Nivtsr^runä von 8öli 6sb. 1.60) uo. ^ 1.20, b»r ^ 1.20. 08ksr Zulitr' VerlsZ, l.i88s i. ?. joksnn Ambrosius ksrtb in belpri'x. Kepettlorlum der ^uxenkeilkunäe von Prok vr. Kie>5cko^8l<^, I. ^88i8tsnt Uit Lobrsibpapisr dur6Ü8eti0886N ^ 1.80 Osbunden und mit Lebrsibpapisr dureb86bo886n 2.25 Kricket 2^ von Zver'tenstein'» Äepetrtorien. Z. Schweitzer Verlag (Arthur Sellier) in München und Berlin. Für bayerische Handlungen! ^ Soeben wurde vollständig: Viehseuchengesetz Mit den bayerischen Vorschriften Landausgabe mit Erläuterungen von Walther Freiherrn von Stengel, Regierungsassessor im K. Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schul angelegenheiten in München. 30. 400 Seiten. Geb. in Leinen (Schweitzers braune Landausgaben) M. 5.—. Ordinärpreise von Partien: 15 Explre. 63.75; 25 Explre. 100.—; 35 Explre. ^ 131.25; 50 Explre. ^ 187.50. Größere Partien werden mit der der Partie von 50 Exemplaren zugrunde liegenden Ermäßigung geliefert. Voraussetzung der Parliepreise ist der Bezug und die Verrechnung in einem Posten, nachträgliche Ergänzung ist ausgeschlossen; die Auslieferung zu Partiepreisen erfolgt nur von München aus und nur gegen bar (s. unten die Bezugsbedingungen). Die bayerische Praxis kann nur mit einer Ausgabe des Gesetzes arbeiten, die die überaus umfangreichen Vollzugsvorschriften bequem darbietet und sie in den Erläuterungen mit dem Gesetze selbst in fortlaufende Verbindung bringt. Diese Voraussetzung erfüllt Stengels Ausgabe bis jetzt wohl am besten. Sie druckt nicht nur die sämtlichen Ausführungs. beftimmungen sowie die neue gemeinfaßliche Belehrung ausführlich ab, sondern sie zieht auch die bayer. Vollzugsvorschriften schon vollständig zur Erläuterung des Gesetzes heran. Ein ausführliches Sachregister ist beigegeben. Interessenten: Verwaltungs-, Distrikts- und Ortspolizeibehörden, die beamteten und nichtbeamteten Tierärzte, Viehversicherungs- anftalten, Landwirte, andere Tierhalter und Viehhändler. Bezugsbedingungen: In Rechnung 250/, und 13/12, bar 30o/o und 11/10; ferner Extrarabatt laut Rundschreiben von 1909; außerdem bei Lieferung obiger Partien noch k>o/g extra vom Fakturabetrag.