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Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Schluß Donnerstag und Montag Abend Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 1 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Von der Exp. d. Bl. d i r e k t unter Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 4 M. 50 Pf. Erfüllungs-u. Zahlungsort Berlin für Papier- und Schreibwaren-Handel und -Fabrikation Buchbinderei, Druck-Industrie, Buchhandel sowie für alle verwandten und Hilfsgeschäfte: Pappwaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chemische Fabriken usw. Herausgegeben von CARL HOFMANN Kaiserlicher Geheimer Regierungsrat Berlin W 9, Potsdamer Strasse 134 Telegramm-Adresse: Papierzeitung Berlin Fernsprecher Berlin Amt VI, Nr. 787 Preise der Anzeigen Die Petitzeile von 3 mm Höhe, 50 mm (1/4-Seite) breit 40 Pfg. Umschlag 50 bis 60 Pfg. 6mal in I Jahr 10 pCt. weniger 13 „ „ „ 20 „ 26 „ „ „ 30 „ „ 52 » » »» 40 n w 104 „ » „ 50 ,, n Für Annahme und freie Zu sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Vorausbezahlung a. d. Verleger. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Papier-Zeitung & FACHBLATT ^"5^ FACHBLATT Alleiniges Organ desPapier-Industrie-Vereins und seiner Zweigvereine: Papier-Verein Rheinland-Westfalen und Mitteldeutscher Papier-Industrie-Verein 6 Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Alleiniges Organ der freien Vereinigung Berliner Buchdruckerei-Besitzer Alleiniges Organ des Vereins Berliner Papiergrosshändler. Organ des Schutzverbands für die Postkarten-Industrie, Sitz Berlin Alleiniges Organ des Deutschen Papier-Vereins und seiner Zweigvereine Nr. 59 Berlin, Sonntag, 23. Juli 1905 XXX. Jahrg. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Be stellungen zum Preise von 1 M. für das Vierteljahr (im Aus land mit Post-Zuschlag) an. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland 4 M. SO PI. das Vierteljahr. Der vierteljährliche Postbezug kostet in: .rank 95 cts. Serbien 1 F und beim Deutschen Postamt in Konstantinopel 1 ’ 1« Piaster in Silber Norwegen 1 Krone 47 öre Oesterr.-Ungarn 1 Krone 40 Heller Rumänien 2 Frank 55 Centimes Rußland 80 Kopeken Schweden 1 Kr. 38 öre Schweiz 1 Frank 90 Centimes Luxemburg 1 Mark 52 Pf. den Niederlanden 95 Cents Belgien 1 Frank 67 cts. Bulgarien 2 Frank 30 cts. Dänemark 1 Krone 1 Oere Bgypten 130 Milliems Italien 2 Lira 49 Centimes Deutsohe Postämter nehmen auoh Bestellungen auf einen Monat (für 34 Pf.) oder auf zwei Monate (für 67 Pf.) entgegen INHALT Papier- und Schreibwaren-Handel und Fabrikation Papiermacher Berufsgenossenschaft . . . 2225 Wasserstand in Norwegen 2226 Holzmarkt in Norwegen 2226 Dr. Carl Kellner f 2227 Numerierung der Papiermaschinen-Siebe 2227 Druck- und Sauggas-Anlagen ... . 2228 Packpapier ohne Bandschnitt 2230 Probenschau 2230 Buchgewerbe: Lackieren von Drucksachen . 2282 Kostenfreie Entwürfe für Briefköpfe . . 2283 Feuerversicherungs-Genossenschaft Deut ¬ scher Buchdrucker 2233 Aus den Typographischen Gesellschaften 2233 Urheberrecht an Katalogen u. Preislisten 2234 Nachdruck von Anzeigen ist unlauterer Wettbewerb . 2234 Büchertisch Verspätete Lieferung (Schiedspruch) . . . Handelskammer-Bericht 1904 In Deutschland patentierte Erfindungen . . Geschäfts-Nachrichten Deutsche Reichs-Gebrauchsmuster .... Zeitungsbote aus Gefälligkeit, Ansichts karten als Museumsobjekte Italiens Papier - Industrie 1904, Papier industrie in Chile Der neue norwegische Zolltarif, Zolltarif- Aenderungen in Costa Rica, Neuer Zoll tarif, Zolltarif-Entscheidungen Warenzeichen . I Märkte Grisebach’sche Sammlung 2284 | Briefkasten Hierzu eine Beilage von Karl Krause, Maschinenfabrik, Leipzig 2234 2286 2238 2289 2248 2252 2254 2256 2258 2260 2262 2264 Dieser Nummer liegen Titelblatt und alphabetisches Inhaltsverzeichnis für das 1. Halbjahr 1905 bei schützen sind. Für neu anzulegende Papiermaschinen ist vor geschrieben, daß der Abstand an der Einführungsstelle mindestens vom 29./80. Januar 1904 ein Entwurf neuer Vorschriften aufgestellt, dieser den Sektionen und Mitgliedern des Genossenschaftsvorstandes übersandt und das gesamte Material danach in einer gemeinsamen Beratung des Genossenschafts Vorstandes und der Arbeitervertreter pnter Teilnahme des Regierungsrats Dr. Heyroth als Vertreter des Feichs-Versicherungsamts durchberaten worden. Der hieraus hervor- gegangene Entwurf sei dann dem Reichs-Versicherungsamt vorgelegt worden. Das Reichs-Versicherungsamt habe sich nach Anhörung der vandeszentralbehörden mit den meisten Anregungen und Aenderungs- orschlägen des Genossenschaftsvorstandes einverstanden erklärt, je- V “ auch eine. Reihe von Bemerkungen erhoben, zu welchen der Vorstand in seiner Sitzung vom 27. April 1905 Stellung genommen abe. Bei Prüfung dieser Stellungnahme durch das Reichs-Ver- ic erungsamt seien sodann noch einige Differenzpunkte übrig ge- peben, über welche in der heute stattgehabten Vorstandssitzung ein -nvers • > nis mit dem Herrn Vertreter des Reichs- Versicherungs- amts erzielt worden sei. L,.W a » nun die allgemeine Bedeutung der Revision anlange, so Aae. sich der neue Entwurf im Großen und Ganzen im Rahmen der in aenrgen • Vorschriften, die sich nach ihrer ganzen Anlage und auch wiaeor, meisten Einzeihestimmungen als eine vortreffliche Arbeit er- auf en.hätten.. Demgemäß beschränkte sich die Revision lediglich oder Anfhe Punkte, in denen auf Grund der gesammelten Erfahrungen Präzisia 86 der Entwicklung der Technik eine Aenderung oder nähere ug "der bestehenden Vorschriften angezeigt erschienen sei. Papiermacher-Berufsgenossenschaft Genossenschaftsversammlung in Konstanz, 19. Juni 1905, nachmittags 1 Uhr (Insel-Hotel) Schluß zu Nr. 58 6. Revision der Unfallverhütungsvorschriften. Der stellvertr. Ge schäftsführer gibt zunächst eine kurze Darlegung über die Entstehung des vorliegenden Entwurfs revidierter Unfallverhütungsvorschriften. Nachdem die derzeitigen, im Jahre 1894 aufgestellten Vorschriften sich in einer Reihe von Punkten als revisionsbedürftig herausgestellt hätten, habe der Genossenschaftsvorstand im Jahre 1903 beschlossen, an eine Aenderung bezw. Ergänzung der Vorschriften heranzutreten. Zunächst sei in einer Konferenz der technischen Aufsichtsbeamten Eine wesentliche Erweiterung der Vorschriften liege nur in dem Ab schnitt C über elektrische Kraft- und Lichtanlagen vor, der auf genommen worden sei wegen der großen und stets wachsenden Be deutung, welche die Elektrizität für die Industrie im allgemeinen und die Papier-Industrie im besonderen gewonnen habe. Referent geht nunmehr auf die wichtigeren Neuerungen des Ent wurfs ein, die sich wie folgt zusammenfassen lassen: I. Vorschriften für die Betriebs-Unternehmer 1. Schutz der ins Freie führenden bis zum Fußboden reichenden Wandöffnungen (§ 2). 2. Bereithaltung und Verwendung von Sicherheitsgürteln für Arbeiten auf Dächern, Plattformen und dergl., wo Schutzgeländer nicht angebracht werden können (§ 2 a). 3. Schaffung von Einrichtungen bei Kraftmaschinen, besonders Wasserrädern und Turbinen, welche ein sicheres Stillsetzen ermög lichen und bei Wasserrädern den Stillstand erhalten. (§ 7.) 4. In Bezug auf den Schutz der Riemantriele war seither vor gesehen, daß schmale und langsam gehende Riemen keiner Schutz vorrichtung bedürfen. Auf Wunsch des Reichs - Versicherungsamts hat der Genossenschaftsvorstand sich damit einverstanden erklärt, daß diese Ausnahme durch Angabe bestimmter Maße näher präzisiert werde; und zwar hat der Vorstand die Ausnahme beschränkt auf Riemen mit einer geringeren Breite als 10 cm und einer geringeren Geschwindigkeit als 2 m in der Sekunde. Das Reichs-Versicherungs amt wünschte zuerst die Grenze auf 8 cm festgesetzt zu sehen. (§ 8.) 5. Ueber das Auflegen von Treibriemen sind strengere Vorschriften ■vorgesehen und zwar dahin, daß dasselbe nur erfahrenen Arbeitern übertragen werden darf. Außerdem wird das Anbringen von Leer scheiben besonders empfohlen. (§ 10.) 6. Für das Gelen und Schmieren von Maschinenteilen während des Ganges der Maschinen ist vorgeschrieben, daß geeignete Vorrichtungen zu treffen sind, welche dies ohne Gefahr ermöglichen. (§ 13 a.) 7. Genauer gefaßt sind die Bestimmungen über den Schutz der Walzenpressen '(§ 14), indem vorgesehen ist, daß die besonders gefähr lichen Stellen vor den Naßpressen möglichst durch Anlegung von Holzbrückenübergängen, die mit Fußleisten versehen sein müssen, zu