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sonst passendes Gefäss mit reinem Wasser, stellt die Walze aufrecht hinein und wäscht sie mehrere Male mittels Schwamm aus. Dann ist dieselbe gebrauchsfähig. Auch das an den Maschinen angebrachte Feuchtwerk ver langt besondere Pflege. Der Wasserbehälter muss, weil er aus Eisen besteht, ebenfalls innen und aussen mit Farbe gestrichen sein. Die in dem Behälter laufende Wasser walze muss mit einer fest anschliessenden Messinghülse versehen werden, die stets sauber zu halten ist. Wenn diese Walze statt mit Messing mit dem früher gebräuchlichen Gummi-Ueberzug bekleidet ist, so muss letzterer von Zeit zu Zeit mit flach geschliffenem Naturbimstein und Wasser so lange geschliffen werden, bis er weiss erscheint. Aluminiumplatten sind in der Feuchtung viel empfindlicher als Steine. Zu starkes oder ungleiches Feuchten der Aluminium platten bewirkt, dass die Walzen auf dem Metall viel leichter rutschen als auf Stein. Daher ist es nothwendig, dass die Seitenscheiben derselben durch ein Zahngetriebe gleichmässig geführt werden. X. Der Buchdrucker-Tarif in Elberfeld Eigenbericht Am 15. Dezember fand in Elberfeld im Geiger sehen Lokale in der Neustrasse eine Allgemeine Buchdrucker-Versammlung statt, welche von etwa 150 Personen besucht war und von vormittags 11 Uhr bis nachmittags 8 ühr dauerte. In der Versammlung wurde zunächst über den am 1. Januar 1902 in Kraft tretenden Buchdrucker-Lohntarif berichtet. Herr Rexhäuser- Leipzig hatte das Referat übernommen, war jedoch erkrankt, und an seiner Stelle berichtete Herr Kunkel-Solingen über die Tarif berathungen, welche im September in Berlin stattgefunden haben. Er schilderte die Vortheile des neuen Lohntarifs für Setzer und Drucker, gab aber auch der Befürchtung Raum, dass der neue Lohntarif, nach welchem das Minimum für Gehilfen bis zu 21 Jahren 21 M. 50 Pf. und lOpCt. Lokalzuschlag „ „ von 21—28 „ 22 „ — „ und 10 pCt. „ „ „ „ 28 u. m. „ 22 „ 50 „ und 10 pCt. „ beträgt, die Prinzipale leicht verleiten könnte, nur jüngere Kräfte einzustellen. Im Grossen und Ganzen seien jedoch die Tarifberathungen für die Gehilfenschaft befriedigend. Für die Buchdrucker Elberfelds sei es erfreulich, dass an den Tarifverhandlungen zum ersten Male ein Vertreter der rheinisch-westfälischen Prinzipale (Herr Otto - Krefeld) theilgenommen habe. Gleichzeitig habe eine Prinzipals-Konferenz in Düsseldorf beschlossen, sich dem Allgemeinen Buchdrucker-Tarif an zuschliessen. Da nun in Elberfeld in den meisten Druckereien die Bezahlung nicht tarifmässig sei, so sei es jetzt an der Zeit, an die Prinzipale heranzutreten, damit sie den Tarif allgemein einführen. Dass diese Forderung nicht unberechtigt sei, suchte Redner durch eine genaue Statistik der Wohnungs- und Lebensmittelpreise in Barmen-Elberfeld nachzuweisen. Er kam dabei zu dem Ergebniss, dass die Preise hierfür derartig gestiegen sind, dass z. B. eine Familie aus vier Köpfen bestehend, heute pro Woche 2 M. 16 Pf. mehr zum Lebensunterhalt verbraucht als vor 5 Jahren. Angesichts solcher Thatsachen wäre es nur recht und billig, wenn man den Elberfelder Buchdruckern wenigstens eine tarifmässige Bezahlung bewillige. Dem von der Versammlung mit grossem Beifall aufgenommenen Bericht schloss eich eine äusserst lebhafte Aussprache an, die einige Stunden dauerte. Dabei wurde erwähnt, dass in Elberfeld 350 Buch drucker leben und hiervon nur 60 dem Verbände angehören. Schliess lich wurde eine Kommission gebildet, bestehend aus drei Mitgliedern und drei Nichtmitgliedern des Verbandes, -welche schon in nächster Zeit zu einer engeren Berathung zusammen kommen werden, um den Prinzipalen ihre Forderungen zu unterbreiten. —t. Württembergische Bibelanstalt. Diese Anstalt hatte kürzlich ihre 89. Jahresfeier, und dem Jahresbericht zufolge ist die Verbreitung von Bibeln usw. in folgenden Zahlen enthalten: Im letzten Jahre wurden 97 184 Bibeln, 155 640 Neue Testamente, 28 721 Bibeltheile und 196 Blindenschriften, zusammen 281 691 Schriften verbreitet. Seit ihrer Gründung hat die Bibelanstalt nahezu 4 Millionen Heilige Schriften verbreitet. Im letzten Jahre wurden 201 841 ausserhalb des Landes geschickt, davon 95 320 an deutsche Bibelgesellschaften, 98 788 an Buchhändler oder Private innerhalb Deutschlands und 10 344 ins Ausland, besonders nach Amerika, Oesterreich und der Schweiz. Die Einnahmen betrugen im letzten Jahre 349 976 M., die Ausgaben 338 949 M. Im letzten Jahre wurden neu gedruckt 25 000 Gross-Oktav-, 15 000 Mittel-Oktav- und 55 000 Taschenbibeln, sowie 67 400 Neue Testamente mit Psalter; ferner 10000 griechische Neue Testamente, 5000 griechisch-deutsche Neue Testamente und eine Oktav-Ausgabe des griechischen Neuen Testaments auf Schreibpapier mit sehr breitem Rand, um schriftliche Eintragungen zu ermöglichen. Fertiggestellt wurden nach langjähriger Arbeit das Neue Testament in der Duallasprache, sowie Heilige Schriften in Blindendruck., -s- Russischer Zoll auf polnische Druckschriften Gegen den von der russischen Regierung angeordneten Zoll auf polnische Druckschriften haben, wie »Oesterreiehisch-ungarische Buch drucker-Zeitung« meldet, der Reichsverband österreichischer Buch druckereibesitzer, das Gremium der Buchdrucker und Lithographen in Krakau, der Verein der österreichisch-ungarischen Buchhändler und Bund österreichischer Industrieller Petitionen an die österreichische Regierung gerichtet, in welchen um Intervention wegen Rückgängig machung dieser Maassregel gebeten wurde. Dem Reichsverbanae österreichischer Buchdruckereibesitzer kam am 9. Dezember die Er ledigung der Eingabe zu. Leider wurde das Gesuch ablehnend be- schieden, aber zugleich mitgetheilt, es dürfe aus einem russischerseits günstig erledigten Fall die Erwartung abgeleitet werden, dass wenigstens diejenigen Sendungen polnischer Druckschriften, bezüglich welcher dargethan werden kann, dass die Bestellung noch vor der Verlautbarung des zitirten Reichsraths-Gutachtens vereinbart wurde, zollfrei in Russland zugelassen werden. Ferner habe der russische Finanzminister angeordnet, dass polnische Zeitungen und Zeitschriften, die ausserhalb Russlands hergestellt werden, von der Bezahlung des Zolles auszunehmen seien. Ein Verein niederbalerischer Buchdruckerelbesitzer wurde am 15. De zember in Plattling gegründet und dabei u. A. eine Eingabe an das Ministerium des Innern und den Landtag um Ueberweisung der Herstellung der niederbaierischen Volksschulbücher an die nieder- baierischen Buchdrucker, sowie Berücksichtigung dieser bei Ver gebung der Druckarbeiten für die staatlichen Aemter beschlossen. Dem Verein, dessen Sitz Straubing ist, traten sofort 34 Buch- druckereibesitzer bei. Zum nächstjährigen Versammlungsort wurde Landshut gewählt. Inkrafttreten des neuen Urheber- und Verlagsrechts. Am 1. Januar 1902 werden die im vorigen Reichstagstagungs-Abschnitte zu Stande ge kommenen Gesetze über das Urheber- und das Verlagsrecht in Kraft treten. Damit verlieren die meisten Bestimmungen des Gesetzes über das Urheberrecht an Schriftwerken vom 11. Juni 1870 ihre Geltung. Wanderbibliotheken. Der Zentralausschuss der Gesellschaft für Ver breitung von Volksbildung hat beschlossen, in Zukunft auch sogenannte immerwährende Wanderbibliotheken abzugeben. Die neue Einrichtung ist nur für kleinere und ärmere Ortschaften bestimmt, die nicht in der Lage sind ihre Bibliotheken aus eigenen Mitteln zu erweitern, oder überhaupt keine Volksbibliothek besitzen. Die Wanderbibliotheken werden in der Stärke von 50 Bänden abgegeben. Im Oktober hat die Gesellschaft 181 Volksbibliotheken mit 6280 Bänden begründet. E. G. Deutsche Krankenkassenzeitung. Der Streit zwischen den Berliner Apotheken und' den Krankenkassen hat das Interesse für das Kranken kassenwesen im Allgemeinen mehr in den Vordergrund gebracht und u. A. auch ein neues Organ für Krankenkassen-Mitglieder unter dem Titel »Deutsche Krankenkassen-Zeitung« gezeitigt. Das Blatt erscheint im Verlage von Hermann Sydow in Berlin wöchentlich; es tritt ein für einheitliche Gesammtversicherung gegen die schädigenden Folgen von Krankheit, Unfällen und Invalidität und erhofft von dem plan mässigen Vorgehen gut geleiteter Lokalverwaltungen erfolgreiche Eindämmung der Krankheits- und Invaliditätställe. Die erste Nummer erschien am 30. November d. Je. Verlag und Expedition befinden sich Berlin, Niederwallstr. 14. B. Erloschenes schwedisches Patent. Das im Jahre 1886 der The Lino type Company Limited für Schweden ertheilte Patent auf eine Maschine zur Herstellung von stereotypirten Schriftzeichen ist nach 15jährigem Bestände im schwedischen Patent - Register gelöscht worden. F. Kalenderschau Abreisskalender von Gh. Lorilleux & Cie., Farbenfabrik in Paris. Diese Firma ist bestrebt, ihren Kunden in dem Abreiss kalender ein Geschenk von dauerndem Werth zu machen und versieht die Kalenderblätter mit solchem Text, dass Buch drucker, Verleger, Zeitungsherausgeber u. A. nützliche Kennt nisse durch das Lesen derselben erlangen. Der Kalender heisst daher auch im Untertitel «Bibliotheque de l’imprimerie« und der Jahrgang 1902 hat noch die besondere Ueberschrift »Jurisprudence«. Jeder Tageszettel enthält Entscheidungen französischer Gerichte über Streitfälle, die den Zeitungs- und Druckereibetrieb betreffen. Infolge der abweichenden Gesetze Deutschlands haben diese Entscheidungen für deutsche Drucker keinen grossen Werth, innerhalb Frankreichs werden sie jedoch sehr willkommen sein. Die hübsche Ausstattung der Rück wand ist die des Vorjahres.