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3820 PAPIER-ZEITUNG Nr 103 sie für die Prtifung nicht verwendet werden können. Es kommen sogar Fälle vor, in denen eine Papierprobe »zur Unter suchung« ohne irgend eine nähere Angabe eingesandt wird. ( Die in solchen Fällen nöthigen Rückfragen kosten Zeit und Geld, schädigen also den Antragsteller. Die im letzten Jahresbericht bereits erwähnte Prüfung der drei Schopper’sehen Falzer wurde im Laufe des Berichtsjahres beendigt; es hat sich gezeigt, dass man mit Hilfe des Falzers die Papiere im Grossen und Ganzen in ähnlicher Weise ab stufen kann wie mit der Handknitterung. Der umfangreiche Bericht über die Prüfung der Falzer ist zunächst dem Verein Deutscher Papierfabrikanten zur Kenntnissnahme übersandt worden; er wird später in den »Mittheilungen« veröffentlicht werden. Die Bearbeitung des auf die Umfrage wegen Abänderung der Papiernormalien eingelaufenen Materials wurde abge schlossen und der vorgesetzten Behörde ein neuer Entwurf für die »Vorschriften für die Lieferung und Prüfung von Papier zu amtlichen Zwecken« unterbreitet. Die aus der Abtheilung hervorgegangenen Abhandlungen 1. Prüfung gestrichener Aktendeckel, 2. Die Normalpapiere in den Jahren 1899 und 1900, 3. Vorbehandlung des Papiers für die mikroskopische Untersuchung, 4. Die bei der Prüfung von Quittungskarten-Karton bisher ermittelten Ergebnisse, 5. Verstösse gegen die Lieferungs-Bedingungen, 6. Erfahrungen mit Normalpapier in Süddeutschland, 7. Holzfreie Papiere, sind in den Mittheilungen 1900 (und in der Papier-Zeitung. Red.) veröffentlicht worden. Entwurf eines neuen Zolltarif-Gesetzes Begründung des Reichskanzlers Schluss zu Nr. 102 17. Abschn.. Nr. 874. Kupferdruckwalzen und -Platten. (Jetziger Zoll 8 M., vorgeschlagen 18 M. und 80 M. für 1 dz ) Die Herstellung von Kupferdruckwalzen ist in Deutschland noch jung. Gegenwärtig ver fertigen drei Firmen Kupferdruckwalzen, und zwar jede nach einem durchaus eigenartigen Verfahren. Die Erzeugnisse stehen den englischen und französischen Walzen nicht nach. Die deutschen Druckwalzen fabriken haben bei dem geltenden Zollsatz (er beträgt wie bei Maschinen 8 M.) bisher bestehen können; neuerdings aber ist ihre Lage ver schlechtert durch die bedeutende Preisherabs: tzung, zu der die aus ländischen Fabriken übergegangen sind. Die Walzenfabrikanten haben deshalb die Erhöhung des Zollsatzes beantragt; der Verband deutscher Formstechereibesitzer wünscht eine solche auf 100 M. Kupferne Druck walzen werden zum Bedrucken von Papier, Wachstuch, Linoleum usw., vorwiegend aber in der Zeugdruckerei verwendet. Da das deutsche Erzeugniss mit dem ausländischen als gleichwerthig bezeichnet wird, und bei einem stärkeren Zollschutz ein kräftigeres Aufblühen der heimischen Walzenfabrikation anzunehmen ist. erscheint es angezeigt, den Wünschen auf Zollerhöhung insoweit nachzukommen, dass für Walzen der Zollsatz auf 18 M. bemessen wird. Für Druckplatten ist der zur Zeit geltende Satz von SOM. eingestellt. 17. Abschn., Nr. 875. Metalltücher und Vordruckwalzen. (Jetziger Zoll theils 8, theils 18, theils 80 M. Vorgeschlagen 80 M. für 1 dz.) Metalltücher aller Art aus Draht von Kupfer oder Kupferlegirungen werden in denselben Betrieben wie die Vordruckwalzen gefertigt und dienen wie diese hauptsächlich der Papierfabrikation. Die deutsche Metalltuchfabrikation ist eine Ausfuhr-Industrie, die den inländischen Markt vollständig und den europäischen Markt zum grössten Theil beherrscht. Nur nach Oesterreich-Ungarn vermag sie ihre Erzeugnisse nicht abzusetzen, weil nach dem österreichisch ungarischen Zolltarif feine Metalltücher dem Zollsätze von 50 Gulden in Gold unterliegen, der nur für gewisse Arten vertragsmässig auf 85 Gulden für 1 dz ermässigt ist. Im Hinblick hierauf haben die deutschen Fabrikanten Zollsätze von 100, mindestens aber 40 bis 60 M. als erforderlich bezeichnet. Zur Zeit beträgt der deutsche Eingangs zoll für Metalltuch aus Kupfer- oder Messingdraht 18 M., für solches aus Draht von anderen Kupferlegirungen 80 M. für 1 dz. Im Entwurf ist vorgeschlagen, den letzteren allgemein zur An wendung zu bringen. Dem stehen allerdings die Wünsche der Papier industrie gegenüber. Indessen ist in Betracht zu ziehen, dass die heimische Metalltuchfabrikation nach Menge und Güte den Bedarf zu decken vermag. Auch beträgt ein Zoll von 80 M. nur etwa 6 v. H. des Werthes dieser Waare, den die Handelsstatistik für 1 dz der Ein fuhr des Jahres 1900 mit 474 M. angiebt. Unter diese Tarifstelle sollen auch diejenigen Metalltücher fallen, welche mit Einlagefäden von Baumwolle und dergleichen hergestellt (drillirt) sind. Vordruckwalzen (Egoutteure), die aus einem mit Metalltuch um spannten Gestell bestehen und in der Papierfabrikation zum Aus pressen des Wassers aus der Papiermasse dienen, unterliegen zur Zeit als Maschinentheile dem Zollsätze von 8 M. für 1 dz. Die Metalltuch fabrikanten erblieken hierin ein gewisses Missverhältniss zu der Zoll belastung der Metalltücher und wünschen die Gleichstellung beider Erzeugnisse. In Anerkennung der Berechtigung dieses Wunsches sind die Vordruckwalzen mit den Metalltüchern zusammengestellt worden. 18. Abschnitt. Maschinen. Das zur Zeit der Verzollung? von Ma schinen zugrunde liegende System berücksichtigt nur die Stoffe, aus denen Maschinen vorwiegend hergestellt werden, sowie den Werth dieser Stoffe, indem es die Zollsätze nach ihnen abstuft. Der Werth der Maschinen beruht indessen weniger in dem verwendeten Stoffe als in der Bauart und in dem Maasse der auf ihre Herstellung ver wendeten Arbeit. Der Hauptmangel des bestehenden Verzollungs systems liegt in der Festsetzung einheitlicher Gewichtszölle ohne Rücksicht auf das Eigengewicht der Maschine. In Wirklichkeit haben die kleinen und leichten Maschinen, welche mit grosser Sorgfalt und Genauigkeit gearbeitet werden müssen und meist einen sehr kom- plizirten Bau aufweisen, für eine bestimmte Gewichts-Einheit einen hohen Werth, während bei den grossen schweren Maschinen auf die gleiche Gewichts-Einheit ein geringerer Werth entfällt. Die gegen wärtige Verzollungsweise bewirkt somit dem Werthe nach eine viel höhere Belastung bei grossen, schwer ins Gewicht fallenden, als bei leichten, kleineren, aber verhältnissmässig viel theureren Maschinen, sodass die letzteren weniger geschützt sind als die ersteren. Der Zoll auf Roheisen beträgt zur Zeit 1 M. und derjenige auf schmiedbares Eisen 1 M. 50 Pf. und 2 M. 50 Pf. für 1 dz, der Zoll auf Maschinen ganz oder überwiegend aus Gusseisen dagegen 2 M. 50 Pf. und 8 M. und derjenige auf Maschinen ganz oder überwiegend aus Schmiedeeisen 5 M. Dieses Verhältniss zwischen der Zollbelastung des Rohstoffs und derjenigen des fertigen Erzeugnisses bildet einen ungenügenden Schutz gegen den Wettbewerb des Auslandes. Bei einigen Arten von Maschinen kommt noch hinzu, dass der Zoll für zahlreiche Einzelstücke, aus denen sich eine Maschine zusammensetzt, durchschnittlich höher ist als 3 und 5 M. Maschinentheile sollen, soweit nicht ausdrücklich bestimmt, nicht mehr wie die Maschinen, zu denen sie gehören, sondern nach der Art des Stoffs, aus dem sie hergestellt sind, und nach ihrer Beschaffenheit beim Eingänge verzollt werden. Die Verzollung nach den Sätzen für die fertigen Maschinen ist vielfach schon durch die Staffelung der Maschinenzölle nach dem Reingewicht der Maschinen ausgeschlossen. Bei der Schwierigkeit, die zur Sicherung einer sachgemässen Ver zollung der Maschinentheile, Ersatztheile und zerlegten Maschinen er forderlichen Bestimmungen in erschöpfender und die Möglichkeit von Umgehungen der Maschinenzölle ausschliessender Weise im Gesetz selbst zum Ausdruck zu bringen, empfiehlt es sich, dies dem amtlichen Waarenverzeichniss vorzubehalten. Dadurch würde zugleich der Vor theil einer schnelleren und leichteren Anpassung dieser Vorschriften an die durch die thatsächliche Entwicklung sich ergebenden Verhält nisse erreicht sein. Die für die Papier-Industrie wichtigsten Sätze für Maschinen im »Entwurf eines neuen Zolltarifs« lauten Nr. 194. Dampfmaschinen, Dampfturbinen, Wasserkraft maschinen (Turbinen. Wasserräder und Wasser- Säulenmaschinen),Verbrennungs- und Explosions motoren, Heissluft- und Druckluftmotoren und andere vorstehend nicht genannte Kraft-(An- triebs-)Maschinen (mit Ausnahme der Elektro- motoren), auch in Verbindung mit Dynamo- maschinen, Pumpen, Hämmern, Gebläse- maschinem. Kältemaschinen, Fördermaschinen; ferner feststehende, fahrbare oder schwimmende Bagger, Rammen und Krahnen: von 40 kg oder darunter von mehr als 40 kg bis 1 dz bei einem ,, n ,, 1 dz v 9 2 „ K Rein gewicht »» » » ~ 23 22 ,, ,, ,, 5 ,, H 10 0 V 10 „ 25 der Maschine n 7? v I_ 73 7) M ,, , 25 » » ,, ,, , 50 v ,, -V n 50 „ 500 „ „ ,, „ 500 „ „ 1000 „ „ „ „ 1000 „ . . . . . Nr. 906. Nicht besonders genannte Maschinen (hierher ge- hören alle Maschinen zur Papier-Erzeugung und -Verarbeitung, auch Buchdruck-Maschinen u. dgl): von 40 kg oder darunter bei einem Rein ¬ von mehr als 40 kg bis „ „ !> 1 dz „ Q 1 dz . 2 „ . 4 gewicht 9 13 ,1 4 V V 4 4 »3 • 10 „ . der Maschine »J 33 13 4 v 3) » » 10 „ „ n v ,, 50 » p -* 3) • 50 „ . 100 „ . M ,, 100 ,, Zoll für 1 dz Mark 100 60 88 25 18 13 10 7 5,50 8,50 18 15 12 10 8 6,50 5,50 3,50