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Nr. 102 PAPIER-ZEITUNG 3815 {Gebr. Schiffmann, : jindenstrasse J z ]; Spezial-Fabrik für 2 Gummirte Papiere । । > aller Art i s Billigste Bezugsquelle für Wiederverkäufer "8 2 —= EXPORT =— [123407 2 < B.anacan.anace. -ecacanae -a-eeeeaneemmesee Friedr.Müller, Maschinenfabrik Gegr. 1879 * Potschappel-Dresden * Ge 9 r - 1879 SPECIALITÄT : Maschinen für Chromo-, Bunt- u. Carton papier, Spielkarten, Dur chs ch reib-, £i chtpaus - u. phot.Bapiere, für lith. Gnsalten, Blechplakat- u. Blechemballage-Fabriken Cartonklebmaschine für 4 Rollen (181005 eigene Construction seit 1886. — 40 Stück geliefert. hochstein $ Weinberg, wassphob 60 Cartonpapier Kupferdruck in allen Stärken. [180004 Glac- und Gartonpapier-abrik für Photographie, Passe-partouts, Pla- cate, Buch- u. Steindruck, Broschüren- Umschläge, Fantasie-Postkarten, Luxus- Papierwaren, Trauerkarten in matt, polirt und dessinirt, imitirt 2 • zur Herstellung weisser und farbiger rAMOMAMOT Prägungen für Luxuspapier, Carton- I 6V6H6H-b nagen und Placat - Fabriken sowie ver- * wandte Branchen, ausserord. praktisch in Patent Wolter No. 69729 der Verarbeitung, Grundirung nicht er forderlich. 14X28 cm 100 Blatt 3 Mark, 1000 = 24 Mark 46X89 cm 100 Bogen 18 Mark, 1000 = 150 Mark Vor Naohahmung auch zu eigenem Bedarf wird gewarnt 0e ---------------- Max Flamme & Co. Elberfeld u. Remagen Wellpappen- und Papierwaaren-Fabrik — Special - Fabrikate — Wellpappen Maserirte Pappen aller Art [124901 Holzmaser- und Walzendruck-Papiere Beg Anfragen bitten stets nach ELBERFELD zu richten -oe Briefkasten Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt 3321. Frage: Ich empfehle Ihnen zweckmässigere Einrichtung des redaktionellen Theiles in Bezug auf die Anzeigen. Es ist nöthig, dass die für die Papier - Industrie geschriebenen Artikel schön übersichtlich, d. h. zusammenstehen, und Suchen zwischen den Hunderten von Anzeigen vermieden wird. Es erschiene mir zweck dienlich, das Papier in der Weise zu bedrucken, dass der ganze Anzeigen-Theil leicht für sich abtrennbar sei. Dasselbe gilt für den Buchgewerbe-Theil. So kann jeder nach seinem Interesse das Ge wünschte aus dem Heft herausnehmen, ohne durch die Anzeigen im Lesen gestört zu werden. Durch diesen jedesmal wiederkehrenden Stoff muss man das Fachblatt unnütz zu einem Berg von Papier aufstapeln! Antwort: Wir danken für die freundliche Anregung. Aehnliche Wünsche sind uns verschiedentlich mitgetheilt worden. Anderseits erhalten wir von Fachgenossen häufig Anerkennungs schreiben darüber, dass die Anzeigenspalten durch eingestreuten Text belebt werden. Die Mittheilungen über Papierfabrikation, -Verarbeitung und -Handel sind in jeder Nummer auf den vorderen 5—7 Seiten untergebracht, daran schliesst sich die bi sondere Abtheilung für Buchgewerbe. In dem vorderen Theil nimmt wieder die Papierfabrikation und alles, was damit zusammenhängt, auch räumlich die erste Stelle ein. Weitere Sonderung erscheint nicht wünschenswerth, denn jeder An gehörige des Papierfaches hat auch davon Nutzen, wenn er über das Arbeitsgebiet seiner entfernteren Fachgenossen unter richtet wird. Sehr viele Leser der Papier-Zeitung werden erfahrungsgemäss durch die Anzeigen nicht gestört, sondern wenden diesen besonderes Augenmerk zu, da sie daraus in den meisten Fällen unmittelbaren geschäftlichen Nutzen schöpfen können. Die Einschaltung der Patentlisten, Geschäfts nachrichten, Marktberichte, Briefkasten usw. an stets gleicher Stelle ermöglicht jedem Leser sofortiges Auffinden, während dies bei buchartigem Zusammenfassen alles Textlichen sehr schwierig wäre. Wir glauben die Mehrheit unserer Leser zu befriedigen, wenn wir bei der bisherigen Vertheilung des Zeitungsstoffes bleiben. Von Neujahr ab wird der Umschlag der Papier - Zeitung nicht mehr weiss sondern farbig sein. Falls die Anzeigen - Besteller den Umschlag bevorzugen, so wird sich mit der Zeit die Stoffvertheilung von selbst nach dem Geschmack des Fragestellers ändern. 3322. Frage: 1. Giebt es Spezial-Litteratur über die Wasserdicht- machung des Papiers mittels Schellack-Lösung und dergleichen? 2. Wer liefert das dazu benöthigte Rollenpapier mit Zeug-Auflage wie beigeheudes Muster? 3. Wer liefert die dazu nöthigen Maschinen? Antwort: 1. Wir kennen kein gutes Buch über den ge fragten Gegenstand; als beste Quelle dafür empfehlen wir die Jahrgänge der Papier-Zeitung. 2. und 3. Aus oft wiederholten Gründen geben wir keine Bezugsquellen an und verweisen diesbezüglich auf den Anzeigen theil der Papier-Zeitung, sowie auf unser »Papier-Adressbuch von Deutschland«, Abth. 4 (Erzeugnisse). 3323. Frage: Wir haben am 1. Januar mit einem Fabrikanten für drei Jahre einen Lieferungsvertrag abgeschlossen, auf Grund dessen das nebenseitig bemusterte sogenannte Hanfpapier, Muster A, mit höchstens 25 pCt. Holzschliff-Zusatz zur Lieferung kommen soll. Die ersten Lieferungen waren tadellos dem Muster entsprechend, erst die letzte Lieferung musste beanstandet werden, da eie laut Muster B ausfiel. Sind wir verpflichtet, diese Ausführung anzunehmen? Falls wir dieselbe mit Rücksicht auf den dringenden Bedarf annehmen sollten, wieviel Prozent Abzug von der Faktura wären wegen Minder- werthigkeit des Erzeugnisses gerechtfertigt? Antwort: Prüfung mit Dr. Wurster’s Di-Lösung erweist, dass die Lieferung nicht mehr, sondern um eine Kleinigkeit weniger Holzschliff enthält als die Vorlage. Auch an Festig keit ist die Lieferung mustergetreu. Dagegen hat sie nicht die Glätte und den Glanz der Vorlage, wodurch auch der Griff weniger klingend wurde. Der Glätte - Unterschied recht fertigt die Beanstandung. Den Minderwerth schätzen wir auf 5 pCt. 3324. Bin ich berechtigt, auf Drucksachen (Rechnungen, Brief bogen, Düten und Beuteln, Packpapier usw.) meine Firma ohne jede weitere Bezeichnung (klein) vermerken zu lassen, obgleich ich keine eigene Druckerei besitze, wohl aber eine mit im Hause befindliche grösstentheils mit meinen Druckarbeiten beschäftige? Ich weiss, dass Sie diese Frage schon einmal beantworteten, doch ist mir nicht mehr genau erinnerlich, ob und in welcher Weise eine derartige Bezeichnung der liefernden, aber nicht druckenden, Firma gestattet ist. Antwort: Unseres Wissens ist es — falls Besteller nichts dagegen hat — statthaft, die Lieferfirma auf Drucksachen des Verkehrs, die nach dem Press-Gesetz keine Druckfirma tragen müssen, in obiger Weise anzubringen.