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Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 1M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Nr. 5980 der Deutschen Reichs- Post-Zeitungs-Preisliste Nr. 8156 des österreichischen Zeitungs - Preisverzeichnisses. Von der Exp. d. Bl. direkt unter Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 3 M. 50 Pf. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin für Papier- und Schreibwaaren-Handel und -Fabrikation Buchbinderei, Druck-Industrie, Buchhandel sowie für alle verwandten und Hilfsgeschäfte: Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chemische Fabriken usw. Herausgegeben von CARL HOFMANN Kaiserlicher Geheimer Regierungsrath Berlin W 9, Potsdamer Strasse 134 Telegramm-Adresse: Papierzeitung Berlin Fernsprecher Berlin Amt VI, Nr. 787 Preise der Anzeigen Die Petitzeile von 8 mm Höhe, 50 mm (/-Seite) breit 40 Ptg. Umschlag 50 Pfg. 6mal in 1 Jahr 10 pCt. weniger 18 n n „ 20 » „ 26 » » »30» » 52 » » » 40 n w 104 » » n 80 » » Für Annahme und freie Zu sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Vorausbezahlung a. d. Verleger. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Papier-Zeitung M- AAAIATArr Ke) Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten, des Papier-Industrie-Vereins und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten, Deutscher Holzstoff-Fabrikanten und Deutscher Pappen-Fabrikanten Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Düten-Fabrikanten, des Vereins süddeutscher Papierwaaren-Fabrikanten und des Verbandes süddeutscher Kartonnagen-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Alleiniges Organ der freien Vereinigung Berliner Buchdruckerei-Besitzer Nr. 102 Berlin, Sonntag, 22. Dezember 1901 XXVI. Jahrg. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Be stellungen zum Preise von 1 M. für das Vierteljahr (im Aus land mit Post-Zuschlag) an. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland 3 M. 50 Pf. das Vierteljahr. Wer nicht mehr unter Streifband beziehen will, theile uns dies durch Post karte mit, damit wir den Versand einstellen können. Der vierteljährliche Postbezug kostet In: Oesterreich-Ungarn 70 Heller den Niederlanden 95 cents Schweiz 1 Frank 50 Centimes Russland 30 Kopeken Dänemark 1 Krone 1 Oere Rumänien 2 Frank 55 Centimes. Post-Bestellungen werden ausserdem angenommen in Belgien, Italien, Luxemburg, Norwegen, Schweden Ole Postämter nehmen Im zweiten Monat des Kalendervlerteljahres Bestellungen auf zwei Monate für 67 Pf. und in jedem Monat elnmonatllohe für 34 Pf. entgegen. I N H Papier- und Schreibwaaren-Handel und -Fabrikation Papierverarbeit. - Berutsgenossenschaft 3781 Mittel deutscher Papier Industrie-Verein, Stofffang - Anlagen, Vordruckwalze für Papiermaschinen 3782 Hart-Post ... 3783 Entwurf eines neuen Zolltarif-Gesetzes, Gefrieren und Anlaufen der Schau fenster, Bereicherungsklage . . . 3784 Fortschritte der Buntpap.-Fabrikation, Fachlitteratur, Probenschau . . . 3785 Buchgewerbe: Buchgewerbl. Ausstellung in der King's Library des Britischen Museums in London 3780 Brief »us Hannover 3787 Kleine Mittheilungen .... 3788 Kalenderschau, Büchertisch 3788 Eine Beilage von Robert ALT Ein willkommenes Weihnachtsgeschenk, Frachtbrief-Formulare 3790 Winterfest . . 8792 Markenbefestigung mittels angeklebter Zungen, Schreib und Füllteder, Her stellung v. Farbplatten für den Mehr farbendruck, Briefumschlag (DRP) . . 3794 Geschätts-Nachrichten . .... 3802 Patentlisten 8804 Verdingungen, Salzverbrauch in Papier fabriken . . 3806 Allgemeine Vorschriften für d.Errichtung gewerblicher Anlagen . . . 3808 Nachbildung v. Fotografien auf Ansichts karten 3810 .... 8812 Märkte . 3814 Briefkasten . - . 8816 Dietrich, Merseburg a. S. Wir bitten unsere Leser, den Bezug für das Viertel jahr Januar — Februar — März 1902 vor Ende Dezember zu erneuen, und empfehlen Bestellung beim Postamt des Beziehers. Die vierteljährliche Bezugsgebühr beträgt dann nur eine Mark, gegen 3 M. 50 Pf. bei Bezug unter Streifband. Die für das I. Vierteljahr 1902 fällige Eine Mark (im Ausland mit Postzuschlag) mass vor 1. Januar 1902 bei der zustellenden Post-Anstalt eingezahlt sein, falls die Papier - Zeitung ohne Unterbrechung eintreffen soll. Das vierteljährliche Post-Bestellgeld beträgt 18 Pf. Bei Nachbestellung muss für Nachlieferung der bereits erschienenen Nummern eine besondere Vergütung von 10 Pf. an die Post bezahlt werden. Wir bitten den dieser Nummer beiliegenden Bestell zettel auszufüllen und mit I Mark am Schalter Ihrer Post-Anstalt abzugeben. Verlag der Papier-Zeitung Berlin w 9 Amtliche Bekanntmachungen der Berufsgenossenschaften Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft Erster Nachtrag zu den abgeänderten Untallverhütungsvorschriften der Papier- verarbeitungs-B-rufsgenossenscbaft vom 4. Juni 1887 I. In Ziffer 2 des Abschnitts A I wird hinter dem Worte »Unfall- verhütungsvorschriften« eingefügt: »in ihrem gesammten Wortlaut«. II. Ziffer 2 des Abschnitts A IV erhält folgende Zusätze: 2 a. Aufzüge, die nicht mit einem den Fahrkorb unmittelbar tragenden Stempel betrieben werden, müssen mit einer zuverlässigen Fang- oder Bremsvorrichtung versehen sein, welche durch Schutz- schienen usw. so zu sichern ist, dass sie nicht durch Einklemmen des Ladegutes unwirksam gemacht werden kann. Bei Fahrstuhlanlagen, welche zur Zeit des Inkrafttretens dieser Vorschrift bereits. in Betrieb sind, kann von der Anbringung einer Fang- oder Bremsvorrichtung abgesehen werden, falls hierfür andere hinreichende Sicherungen, wie Doppel-Gurte, -Seile, -Ketten oder dergl. angebracht sind. 2 b. Bei Aufzügen mit einem Stempel, welcher den Fahrkorb un mittelbar trägt, muss die Verbindung zwischen diesem und letzterem derartig fest und sicher hergestellt sein, dass der Fahrkorb unter keinen Umständen durch etwa angebrachte Gegengewichte abgehoben werden kann; unmittelbar am Treibzylinder ist ausserdem eine Vor richtung anzubringen, welche verhindert, dass der Fahrkorb mit grösserer Geschwindigkeit als zulässig herabgeht. III. An die Stelle der Ziffer 6 in Abschnitt A IV tritt folgende Bestimmung: Die Bedienung jedes Aufzuges ist nur den hierzu bestimmten Personen zu übertragen, welche mit dem Betriebe des Aufzuges voll ständig vertraut sein müssen. Arbeiter unter 18 Jahren dürfen zur Bedienung des Aufzuges nicht herangezogen werden. IV. Der Abschnitt A X erhält folgenden Wortlaut: Genossenschaftsmitglieder, welche den vorstehenden Unfallver- hütungsvorschriften zuwiderhandeln, können vom Genossenschafts vorstande mit Geldstrafen bis zu eintausend Mark oder mit Ein schätzung ihrer Betriebe in eine höhere Gefahrenklasse, oder falls sich dieselben bereits in der höchsten Gefahrenklasse befinden, mit Zuschlägen bis zum doppolten Betrago ihrer Beiträge belegt werden