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In Deutschland patentirte Erfindungen Sämmtliche Patentachriften werden, soweit sie noch vorhanden sind, zum Preise von 1 M. für jede Patentschrift von dem Kaiserlichen Patentamt zu Berlin NW Louisenstrasse 32/34 an Jedermann abgegeben Man sende den Betrag an die genannte Verkaufsstelle durch Postanweisung und beseichne auf derselben deutlich die Nummer der gewünschten Patentschrift Bild 1 Es hat sich nun herausgestellt, dass es nicht unbedingt nöthig ist, die Rückwand aus einem Blech a zu bilden, an dem die hakenförmigen Lappen b und in welchem die Schlitze c zum Einhängen der Lappen b an gebracht sind, vielmehr er scheint es zwecks Ersparung an Material vortheilhafter, das Mehrtheiliger Druck- und Schriftsachenhalter von C. A. Hirth in Stuttgart. DRP 125601. Zusatz zum DRP 117286. (Kl. 11) [Vergl. Papier-Zeitung 1901 S. 760.] Der durch das Hauptpatent geschützte Druck- und Schrift sachenhalter besteht aus einem winklig umgebogenen Blech. C umgebogene Blecha inStreifenÄ übergehen zu lassen, an deren Enden die hakenförmigen Lappen b sieh befinden (Bild 1). Diese Streifen h können ebenso gut getrennt von dem um gebogenen Blech d a hergestellt und mit diesem durch Nietung oder in anderer Weise ver bunden werden. Letztere Anordnung würde sich empfehlen, wenn anstelle des Bleches versteifte Pappendeckel oder Platten von Celluloid verwendet werden. Wesentlich bleibt immer, dass die verwendeten Platten durch Umbiegung einen geschlossenen Boden er halten, aus dem die eingelegten Druck- und Schriftsachen jeglicher Grösse nicht heraus- fallen. Die Zusammenfügung der einzelnen Theile geschieht wie im Hauptpatent beschrieben. Bild 2 zeigt zwei an einander gehängte Drucksachenhalter. Patent-Anspruch: Eine Ausführungsform des mehrtheiligen Druck- und Schriftsachensammlers nach Patent 117286, dadurch gekenn zeichnet, dass die Lappen (b) zum Anhängen der Theile an einander an Streifen (h) angebracht sind, welche mit dem winklig umgebogenen Blech (d a) oder einer Platte aus nicht metallischem Stoffe aus einem Stück bestehen oder durch Be festigungsmittel verbunden sind. Verfahren zur Herstellung von Plättmustern von Henri Tedesco in Paris. DRP 126395. (Kl. 15) Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Her stellung von sogenannten Plättmustern, welche sich durch Ueberplätten mit einem heissen Eisen auf einen anderen Stoff, wie Papier, Holz, Leder, Webstoff usw., übertragen lassen und hauptsächlich als Vordruck für Stickereien Verwendung finden sollen. Die bisher bekannt gewordenen Plättmuster werden entweder unter Benutzung eines mit Wachs angerührten Farb stoffes mittels Schablone und Bürste oder unter Benutzung einer Firnissmischung mittels der Buchdruckerpresse hergestellt und mit einem in der Wärme auf den Musterlinien anschmelzen den Pulver überzogen. Die Uebertragung dieser Plättmuster auf den anderen Stoff erfordert Uebung und Sorgfalt, damit das Original sich nicht verschiebt, und keine Doppellinien erzeugt werden. Diese Schwierigkeit zu beseitigen, ist der Zweck des neuen Verfahrens. Nach demselben wird die zu bedruckende Unterlage, meist Papier von beliebiger Sorte, auf der Druck seite möglichst gleichmässig mit fein pulverisirtem Harz oder Gummi bedeckt und hierauf der Hitze ausgesetzt, indem man sie kurze Zeit entweder in einen heissen Ofen schiebt oder auf eine Heizplatte legt. Diese Maassnahme, nach welcher das Pulver als glatte, unfühlbare Deckschicht auf der Unterlage haftet, hat den Zweck, bei der Uebertragung durch Ueber plätten ein unverrückbares Festliegen des Originals auf dem neuen Stoff in seiner ganzen Ausdehnung zu bewirken, sodass selbst bei ungeschickter Handhabung Verschiebung und Er zeugung von Doppellinien ausgeschlossen ist. Die so vor behandelten Blätter werden alsdann in bekannter Weise mittels der Buchdruckerpresse auf der gummirten Seite mit den Mustern bedruckt. Die zu verwendende Druckfarbe muss unter dem Einfluss von Hitze (Plätteisen) schmelzen. Diese Eigenschaft besitzen z. B. die in der Fotogravüre verwendeten Druckfarben. Die weitere Behandlung der mit den Mustern bedruckten und bereits abziehbaren Blätter hat den Zweck, den Druck derart zu fixiren, dass die Blätter gegen atmosfärische Einflüsse geschützt sind, beliebig zusammengelegt und noch nach Monaten abgezogen werden können. Zu diesem Zwecke werden die Blätter auf der bedruckten Seite abermals mit dem pulverisirten Harz oder Gummi bedeckt und hiernach wiederum für kurze Zeit der Hitze ausgesetzt. Hierbei absorbiren die bedruckten Stellen das Pulver in bekannter Weise. Das Pulver bleibt aber auch an den nicht bedruckten Stellen gleichmässig haften, so dass eine sich vollkommen glatt anfühlende Oberfläche ent steht. Soll das Original übertragen werden, so legt man den Stickereistoff auf eine weiche Unterlage, z. B. auf ein mit Flanell oder dergl. überzogenes Plättbrett, legt das Original mit der bedruckten Seite darüber und fährt dann mit einem heissen Plätteisen zunächst ohne Druckanwendung einmal über die Rückseite hinweg. Dadurch wird das Original unver rückbar festgelegt. Nunmehr wird abermals unter mehr oder weniger Druckanwendung ein oder mehrere Male übergeplättet. Man kann hiernach das Original von einem Ende her nach und nach langsam abheben, um sich von der Vollkommenheit des Abzuges zu überzeugen, und dasselbe wieder zurücklegen und nochmals überplätten, wenn sich fehlerhafte Stellen zeigen sollten. Patent-Anspruch: Verfahren zur Herstellung von Plättmustern, dadurch ge kennzeichnet, dass die Unterlage vor und nach oder nur nach dem Aufdruck des Musters durch Einstäuben mit Harzpulver und Anschmelzen mit einem Grund überzogen wird, der beim Abplätten Verschiebungen verhindert. Ofenfutter für Natron- und Sulfat-Schmelzöfen der Zellstoff fabrikation von Willi Schacht in Niederlössnitz b. Dresden. DRP 126242. (Kl. 12) Die bisher als Ofenfutter verwendeten Stoffe, wie Chamotte, Speckstein, Topfstein usw., die vorwiegend aus Aluminaten, Silikaten usw. bestehen, sind bei den hohen Temperaturen, welche bei der Kalzination und dem Schmelzen der Ablangen salze in genannten Oefen in Anwendung kommen, grössten- theils aufschliessbar und löslich. Die Ofenfutter verunreinigen und verderben also die gewonnenen Endprodukte, sie ab sorbiren die werthvollen Natronsalze, ihr schneller Verschleiss ist sehr kostspielig, die entstehenden Natronverbindungen mit Thonerde und Kieselsäure erschweren die Zellstoff-Herstellung. Diese Uebelstände werden beseitigt, wenn das Ofenfutter aus gestampftem Beton hergestellt wird, welcher aus ge mahlenem, Magnesia-, Eisen- und Thonerdesalze enthaltendem Aetzkalk und abgekochtem, wasserfreiem (destillirtem) Theer besteht. Der Theer dient dazu, den Aetzkalk vor schneller Zer setzung durch äussere Einflüsse zu schützen, und als Binde mittel, das die verfeinerten Kalksalze wieder in zusammen hängende, feste Formen bringt, die weder Fugen noch Lücken haben. Im Betriebe sättigt sich das Ofenfutter mit Schmelzsalzen, und bei den Ofentemperaturen entsteht eine unschmelzbare, dichte Steinmasse, die von Feuer, Laugen und Schmelzen auch dauernd nicht gelöst, zerstört und verändert wird und Laugen und Schmelzen nicht verunreinigt. Patent-Anspruch: Ein Ofenfutter für Natron- undj Sulfat-Schmelzöfen der Zellstoff-Fabrikation, bestehend aus einer;Mischung von event. Magnesia-, Eisen- und Thonerdesalze enthaltendem Aetzkalk mit wasserfreiem Theer. < »v Vorrichtung zum zwangsweisen Ab- und Aufwärtsbewegen des Arbeitsbalkens an Maschinen zum Ausstanzen von Werkstücken aus Pappe, Karton usw. für die Kartonnagenfabrikation von Weidauer & Bretschneider in Leipzig - Plagwitz. DRP 125538. (Kl. 54) Beim Niederdrücken des Antriebshebels wird der im oberen Theil mit dem Stanzmesser versehene Arbeitsbalken herab gezogen und nach erfolgter Ausführung des Schnittes beim Weiterbe wegen des Antriebshebels in der gleichen Richtung sogleich wieder hochgeschoben, wodurch mehr Zeit zum An legen der zu stanzenden Pappe gewonnen, an]Kraft gespart und die Maschine selbst leistungsfähiger gemacht wird. Die Einzelheiten wolle man der Patentschrift entnehmen.