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der Druckpreise setzte die Versammlung auf 10 pCt. fest und beschloss, sich zu deren Durchführung dem vom Hauptvorstande des Deutschen Buchdrucker-Vereins für das ganze Reich eingeleiteten Vorgehen anzuschliessen. Der Vorstand des Deutschen Buchdrucker-Vereins soll ersucht werden, mit dem Börsen-Verein der Deutschen Buch händler wegen der Druckpreiserhöhung nähere Vereinbarungen zu treffen. Betreffs der im Sommer d. Js. aufgestellten Verkehrsordnung der deutschen Zeitungsverleger mit den Anzeigenvermittlern und den auswärtigen Anzeigenden soll die schriftliche Anerkennung der Ver kehrsordnung durch die Zeitungsverleger herbeizuführen versucht werden. P. K. Der Deutsche Buchdrucker-Tarif Ueber eine Bewegung unter den tariftreuen Prinzipalen des Kreises I geht uns folgender Bericht zu: Aus dem Kreise I (Nordwest). Am Sonntag, 1. Dezember, hat in Hannover eine aus allen Theilen des Kreises besuchte Versammlung tariftreuer Prinzipale stattgefunden, um Stellung zu nehmen zur Frage der Lokalzuschläge. Bekanntlich hat der Tarifausschuss in seiner Sitzung vom 27. September d Js. die Reglung der Lokalzuschläge für die Druckorte der Kreise (mit Ausnahme der Vororte) den so genannten Kreisämtern übertragen. Bei der Zusammensetzung der letzteren ist es thatsächlich in unserm und, wie wir wissen, auch in andern Kreisen geschehen, dass die Grossdruckorte sich jede Er höhung ihrer Lokalzuschläge ferngehalten haben, während zahl reichen kleineren Druckorten neue oder erhöhte Lokalzuschläge auferlegt wurden. Ueber Form und Begründung dieser Extra auflagen, die, wie leicht nachzuweisen, in vielen Fällen ausser ordentlich anfechtbar ist, soll heute nicht weiter gesprochen werden. Jedenfalls aber machte sich gegen die neue, vom Tarifausschuss ver fügte und vom Kreisamt ausgeführte Reglung der Lokalzuschläge in den betroffenen Städten ein sehr lebhaftes Erstaunen und bald auch eine Opposition geltend. Diese Bewegung führte zu der bereits erwähnten Versammlung in Hannover, welche von etwa 40 Prinzipalen aus den Orten Braun schweig, Geestemünde, Detmold, Hildesheim, Lübeck, Lüneburg, Neu strelitz, Oldenburg i. Gr., Osnabrück, Wolfenbüttel sowie von ver schiedenen Kollegen aus einem Nachbarkreise besucht war, und zu der ausserdem Zustimmungserklärungen aus Flensburg, Göttingen, Neumünster, Pinneberg, Rostock und Schwerin eingegangen waren. Die sehr eingehende Besprechung ergab einhellige Uebereinstimmung darüber, dass die neue vom Tarifamt verfügte Reglung des Lokalzu schlagwesens in keiner Hinsicht den Interessen zahlreicher Provinz- Buchdruckprinzipale entspricht, vielmehr in ihrer Ausführung durch die jetzt ganz einseitig zusammengesetzten Kreisämter zu einer rück sichtslosen Majorisirung der Provinzprinzipale durch wenige Gross druckorte führen muss und in zahlreichen Fällen bereits geführt hat. Man war weiter einstimmig der Meinung, dass es nur dann zulässig sei, den Kreisämtern derartig weitgehende Befugnisse zu übertragen, wenn in ihnen sämmtliche tariftreuen Druckorte des Kreises ver treten seien. Schliesslich wurde einstimmig folgende Erklärung an genommen : Erklärung. Die unterzeichneten tariftreuen bezw. tarifmässig zahlenden Buch druckerprinzipale des Kreises I erklären hierdurch: Die Beschlüsse des Kreisamtes I (Hannover) vom 27. Oktober d. Js., betreffend die Feststellung der Lokalzuschläge, erkennen wir nicht als für uns verbindlich an und lehnen deren Durchführung ab. Wenn die Reglung der Lokalzuschläge hinfort den Kreisämtern obliegen soll, so müssen wir verlangen, dass die Kreisämter in ihrer Zusammensetzung die Gewähr bieten, dass sie im Besitz des allge meinen Vertrauens ihren Aufgaben in vollem Umfange entsprechen und ihre Verhandlungen objektiv führen. Dazu ist unerlässlich: 1. Die Kreisämter sind aus allgemeinen Urwahlen sämmtlicher in Betracht kommender Druckorte des Kreises zu besetzen. 2. Die Kreisämter haben sämmtliche Lokalzuschläge des Kreises einschliesslich der Vororte festzustellen. 3. Das Tarifamt hat unter allen Umständen als Berufungsinstanz zu fungiren, auch einstimmig gefassten Beschlüssen der Kreisämter gegenüber. Dies ist besonders im Interesse der Grenzdistrikte der Kreise erforderlich. Solange diese billigen Forderungen nicht zugestanden und zur Durchführung gebracht sind, erklären wir die Beschlüsse des Kreis amtes I als nicht für uns verbindlich und erachten die Fortsetzung der Tarifgemeinschaft in unserm Kreise für ernstlich gefährdet. Diese Erklärung ist nunmehr am 6. Dezember, mit 68 Unter schriften versehen, dem Tarifamt in Berlin überreicht worden und hat inzwischen bereits weit über 80 Unterschriften gefunden. Eine gleiche Erklärung ist auch dem Deutschen Buchdrucker-Verein in Leipzig zur Kenntnissnahme zugesandt worden. Ausserdem sind Schritte gethan worden, um auch in allen andern Kreisen die betroffenen Provinzprinzipale zum Anschluss an unsre Bewegung zu veranlassen. Nach unsrer Auflassung ist es ein unbe dingtes Erforderniss, dass die Provinzprinzipale die Möglichkeit er halten, in der Tarif-Organisation ihre Interessen gebührend geltend zu machen. Diese Möglichkeit bietet ihnen die jetzige Zusammensetzung der Organe der Tarifgemeinschaft, zum mindesten aber die der Kreis ämter nicht, weil in ihnen lediglich die Grossdruckorte vertreten sind, und deshalb liegt es im Interesse aller Provinzprinzipale, denen die Erhaltung eines gerechten Friedens in unserm Gewerbe erwünscht ist, sich dieser Bewegung anzuschliessen, um eine Geltendmachung auch ihrer Interessen im Rahmen der Tarifgemeinschaft herbeizu führen, denn andernfalls muss der Weiterbestand der Tarifgemein schaft für ernstlich gefährdet erachtet werden, x Die Kunst im Leben des Kindes München. Am 15. Dezember findet hier eine Wanderausstellung des Deutschen Buchgewerbe-Vereins in Leipzig statt. Dieselbe führt den Namen: Die Kunst im Leben des Kindes. Der Deutsche Buchgewerbe-Verein sandte Ende Oktober eines seiner Ausschuss- Mitglieder hierher, um sich mit den maassgebenden Körperschaften in Verbindung zu setzen. Bereitwilligst bot denn auch der Bayerische Kunstgewerbe-Verein seine Hand zur Verwirklichung des Planes, indem er die Anordnung der Ausstellung übernahm. Die städtische Behörde stellte als Ausstellungs - Lokal den alten Rathhaus - Saal zur Verfügung. Zweck und Ziel dieser Ausstellung ist, unsere Kinder schon früh mit Allem, was sie umgiebt, auch in bildlicher Darstellung bekannt zu machen, den Sinn für die Natur und ihre Schönheiten zu wecken. Auch soll darauf hingearbeitet werden, vornehmlich in den Schulen den Zeichenunterricht mit der bekannten Strichmanier und noch manchen anderen unnöthigen Plackereien in dieser Weise, in natürliche Bahnen zu lenken, um so das Kind zum Schaffen anzuregen, anstatt, wie es bisher in den Schulen der Fall war, hiervon abzuschrecken. Die Ausstellung zerfällt in drei Theile. Der erste umfasst die einschlägige Litteratur, der zweite giebt die künstlerische„Seite wieder, und der dritte stellt Zeichnungen von Kinderhänden dar. In Rücksicht auf vorerwähnte Zwecke und Ziele wäre zahlreicher Besuch seitens der Eltern und Erzieher sehr zu wünschen, p. Eigenthumsrecht an Lithografiesteinen Die »Schweizer Blätter für handelsgerichtliche Ent scheidungen«, XX. Band, Nr. 21 (vom 15. November 1901), veröffentlichen folgende Entscheidung des Handelsgerichts Zürich vom 13. Juli 1901: Der Verleger von chromolithografischen Bildern, der ihre An fertigung einem Chromolithografen und Drucker überträgt, hat diesem gegenüber nicht Anspruch darauf, dass die Steine ohne seine Ein willigung nicht abgeschliffen werden, und dass der Lithograf und Drucker sie ihm gegen Ersatz des Rohwerthes der Steine heraus geben müsse. Ein dahingehender Handelsbrauch besteht nicht. Hamburger Buchdrucker- (Zwangs-) Innung. In der Versammlung am 28. November wurde über die Verhandlungen des Kreisamts in Hannover Bericht erstattet und mitgetheilt, dass die in Nr. 95 (Hamburger Brief) erwähnten Lokalzuschläge in 27 Städten bewilligt wurden. Die Hamburger Buchdruckereibesitzer beschlossen gleich zeitig, die Druckpreise entsprechend zu erhöhen und dies der Kund schaft durch ein Druckschreiben mitzutheilen, welches äusser den Unterschriften sämmtlicher Innungs-Mitglieder auch die der Altonaer Buchdruckereibesitzer enthalten soll. W. R. Theure Bücher. Aus Amerika wurde vor einiger Zeit über ein in Vorbereitung befindliches Buch des Reichthums berichtet, welches aus 10 Theilen mit zusammen 1000 Seiten bestehen und in 400 Exem plaren gedruckt werden soll. 150 Exemplare bilden die Luxusausgabe für je 10 000 M., die übrigen kosten je 4000 M. Dieses seltsame, eine Abhandlung über den Reichthum enthaltende Buch hat Hubert Bancroft, Leiter einer Chicagoer Verlegerfirma, zum Verfasser. Die vielen Millionäre und Milliardäre Amerikas können sich ein solches in altgold Armüreseide gebundenes, mit Aquarellskizzen, Fotogravüre und Original zeichnungen ausgestattetes Buch schon erlauben. Ein solches Buch wird nach Jahrhunderten nur mit Gold aufzuwiegen sein, falls es so im Werthe steigt wie manche alten, jedoch sehr seltenen Bücher. Wurde doch z. B. in London in diesem Sommer ein Exemplar der ersten, im Jahre 1623 gedruckten Folio-Ausgabe Shakespeares für 34 400 M. verkauft. Zu Beginn des 18. Jahrhunderts konnte dieses Buch noch um den Buchhändlerpreis von 20 M. gekauft werden, ums Jahr 1800 wurden für ein gutes Exemplar schon 200 M. bezahlt und 1864 schon 14 322 M. -s- *$* Aus New York wird ferner berichtet: Pierpont Morgan be zahlte während seines Londoner Aufenthaltes 105 000 M. für ein Exemplar des ^Psalmorum Codex«, 1459 von Fust und Schäffer gedruckt. Dies soll der höchste Preis sein, der je für ein einzelnes Buch ge zahlt wurde. Von diesem Buche sind nur neun im Jahre 1457 ge druckte Exemplare und zwölf im Jahre 1459 gedruckte bekannt. Letztere enthalten ausschliesslich das athanasianische Glaubens, bekenntniss. Nach Meinung von Bücherfreunden wurden von jeder der beiden Auflagen ursprünglich nur vierzehn oder fünfzehn Exem plare gedruckt, y.