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Erscheint joden Sonntag u. Donnerstag Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 1M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Nr '>980 der Deutschen Reichs- Post-Zeitungs-Preisliste Nr. 3156 des österreichischen Zeitungs - Preisverzeichnisses. Von der Exp. d. Bl. direkt unter Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 3 M. 50 Pf. Erfüllungs-u. Zahlungsort Berlin für Papier- und Schreibwaaren-Handel und -Fabrikation Buchbinderei, Druck-Industrie, Buchhandel sowie für alle verwandten und Hilfsgeschäfte: Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chemische Fabriken usw. Herausgegeben von CARL HOFMANN Kaiserlicher Geheimer Regierungsrath Berlin W 9, Potsdamer Strasse 134 Telegramm-Adresse: Papierzeitung Berlin Fernsprecher Berlin Amt VI, Nr. 787 Preise der Anzeigen Die Petitzeile von 3 mm Höhe. 50 mm (1/,-Seite) breit 40 Ptg. Umschlag 50 Pfg. 6mal in 1 Jahr 10 pCt weniger 13 „ „ 20 „ 26 » » »30» 52 » n » 40 n n 1 04 » » n 50 „ „ Eür Annahme und freie Zu sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Vorausbezahlung a. d. Verleger. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten, des Papier-Industrie-Vereins und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs - Be rufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von io Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten, Deutscher Holzstoff-Fabrikanten und Deutscher Pappen-Fabrikanten Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Düten-Fabrikanten, des Vereins süddeutscher Papierwaaren-Fabrikanten und des Verbandes süddeutscher Kartonnagen-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Alleiniges Organ der freien Vereinigung Berliner Buchdruckerei-Besitzet XXVI. Jah rg Nr. 100 Berlin, Sonntag, 15. Dezember 1901 Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Be stellungen zum Preise von 1 M. für das Vierteljahr (im Aus land mit Post-Zuschlag) an. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland 3 M. 50 Pf. das Vierteljahr. Wer nicht mehr unter Streifband beziehen will, theile uns dies durch Post karte mit, damit wir den Versand einstellen können. Der vierteljährliche Postbezug kostet In: Oesterreich-Ungarn 85 Kreuzer den Niederlanden 95 Cents Schweiz 1 Frank 50 Centimes Russland 80 Kopeken Dänemark 1 Krone 1 Oere Rumänien 2 Frank 56 Centimes. Post-Bestellungen werden ausserdem angenommen in Belgien, Italien, Luxemburg, Norwegen, Schweden Ole Postämter nehmen Im zweiten Monat des Kalendervlerteljahres Bestellungen auf zwei Monate für 67 Pf. und Im dritten Monat elnmonatllohe für 34 Pf. entgegen. I N H Papier- und Schreibwaaren-Handel und -Fabrikation Papier-Industrie-Verein, Konkurse 3709 Untallverhütungs - Vorschriften in der Papier-Industrie, Filzwäscher für Papiermaschinen, Harz-Chemie. . . 3710 Festigkeitsklasse 5/8, Maschine für farbige Prägungen - . 3711 Fortschritte der Buntpap.-Fabrikation, Erhöh, d. Klebkraft v. Gummi arabicum 3712 Bereicherungsklage, Vorsicht!, An- sichtska ten im Schaufenster, Heiliges Karnickelbeen, ’ne ganz nagelneie Er findung!, Eine haarige Erfindung!, Hochwasser, Probenschau . . .8713 Buchgewerbe: Entwurf eines neuen Zoll- tanfgesetzes .... . . 3714 Stuttgarter Brief, Versammlung sächs. Eine Beilage v. d. Peniger Maschinenfabr. u. Eiser „ „ von Chn. Mansfeld, Maschinenfabi ALT Buchdruckereibesitzer und Zeitungs verleger in Leipzig ...... 3715 Der deutsche Buchdrucker-Tarif, Die Kunst im Leben des Kindes, Eigen thumsrecht an Lithografiesteinen . 3716 Cellul.-Ersatz u. künstl. Seide, Postkarten 8718 Papier zu Eingaben an Behörden . . 8720 Vorrichtung zum Nuthen usw., Bilder- Herstellung, Seidengewebebilder (DBP) 3722 Geschäfts-Nachrichten . . . . 8730 Börsenbericht 8732 Patentlisten . . . .... 3734 Schwarze Listen der Arbeitgeber . . . 3736 Weltgeschichte in Briefmarken .... 3738 Waarenzeichen . ... 8740 ( Märkte 8742. Briefkasten 8744 iess., Ak t.-Ges., Abtheil. Unruh & Liebig, Leipzig Leipzig Papier-Industrie-Verein Eine Reihe von Mitgliedern des Papier-Indnstrie-Vereins hat in ihren Lieferungs- und Zahlungs - Bedingungen, Bestell scheinen, Rechnungen usw. eine Bestimmung etwa folgenden Inhaltes aufgenommen: Da wir Mitglieder des Papier-Industrie-Vereins sind, ist für etwaige Rechtsstreitigkeiten das Königliche Amts gericht I bezw. Landgericht I Berlin zuständig. Es würde die Geschäfte des Vereins - Syndikus ausser ordentlich vereinfachen und bei Klagen viel Zeit und Kosten ersparen, wenn möglichst viele Mitglieder des Vereins dieses Beispiel nachahmen würden. Konkurse Bei uns in Deutschland muss der zahlungsunfähige Schuldner seinen Besitz dem Gericht übergeben, und dessen Verwaltung ist so langsam und kostspielig, dass Verein fachung des Verfahrens erwünscht wäre. In den Ver. Staaten von Amerika wird das Gericht garnicht in Anspruch genommen, der Schuldner überträgt seinen Besitz auf eine zuverlässige achtbare Person, die eine Ermittlung der Sachlage vornimmt und die Gläubiger zusammenruft. Die Versammlung beschliesst das Weitere und erledigt die Angelegenheit meist sehr rasch. In den verhältnissmässig wenigen Fällen, wo dies aus irgend einem Grunde nicht angeht, wenn z. B. der Schuldner stirbt oder verschwindet, ohne einen »receiver« zu ernennen, muss selbstverständlich das Gericht eintreten und einen solchen mit der Sache betrauen. Da ein magerer Vergleich stets einem fetten Prozess vor zuziehen ist, so muss durch gesetzliche Bestimmungen dafür gesorgt sein, dass Einzelne den Abschluss eines Vergleichs nicht hindern oder besondere Vortheile für sich erhalten können. Nach der Deutschen Hutmacher-Zeitung haben sich Zwangsvergleiche ohne Konkursverfahren in Frankreich, Eng land usw. schon bewährt. Seit 1. Januar 1900 ist in Norwegen folgendes vereinfachte Verfahren in Kraft: Sobald beim Gericht Antrag auf Eröffnung der öffentlichen Akkordverhandlung eingegangen ist, bestimmt dasselbe innerhalb drei Tagen, ob dem Anträge entsprochen werden soll. Falls letzteres ge schieht, ernennt das Gericht einen Akkord-Kommissar sowie zwei Beisitzer, welch letztere vorzugsweise aus der Zahl der Gläubiger ge wählt werden. Diese drei Personen bilden die Akkordverwaltung. Dieselbe prüft die Lage der Firma, revidirt ihre Bücher, berichtet baldmöglichst über den Stand der Masse, die Geschäftsführung des Schuldners usw. und beruft innerhalb sechs Wochen eine Gläubiger- Versammlung. Die Verwaltung hat selbstverständlich auch das Akkord- Anerbieten des Schuldners zu prüfen und die Gründe anzugeben, aus denen der Akkord entweder zu empfehlen oder abzulehnen ist. Das Gesetz setzt auch die Bedingungen fest, unter denen ein Akkord angenommen werden muss, sowie die Voraussetzungen, unter denen der öffentliche Akkord — im Gegensatz zu dem privaten, für den keine Beschränkungen bestohen — abgelehnt werden muss. So lange die öffentliche Akkordverhandlung schwebt, kann über den Schuldner weder der Konkurs verhängt, noch irgend ein Vermögens- Objekt desselben gepfändet werden. Auch haben vor Eröffnung der öffentlichen Akkordverhandlung vorgenommene Pfändungen nur dann Giltigkeit, wenn mindestens vier Wochen seit der gerichtlichen Ein tragung der Pfändung verflossen sind. Kampf gegen ausländisches Papier in England. Die Ver einigungen der Papierfabrik-Arbeiter Englands hielten am 23. November in Manchester eine gemeinsame Berathung ab. Es wurde beschlossen, dahin zu wirken, dass englische Druckereien und Verlagsanstalten möglichst nur in England hergestelltes Papier verarbeiten sollen. Ferner wurde empfohlen, die Regierung durch Eingaben aufzufordern, sie möge durch Verbesserung der Gewerbeschulen, Verminderung der Steuern und der Eisenbahn-Frachtsätze den britischen Papierfabriken den Wettkampf mit denen des Auslandes erleichtern.