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3682 PAPIER-ZEITUNG Nr 99 zu deren Herstellung sogenannte Normalfarben dienten. Wie die Firma miltheilt, haben sich alle Farben trotz der hohen Auflage der Proben gut und anstandslos verdrucken lassen. Nachdruck von Ansichtspostkarten in Oesterreich Eine reichsdeutsche Firma erwarb von 2 Malerinnen 12 Aquarellbilder mit dem ausschliesslichen Rechte, diese Bilder zu veröffentlichen, nachzubilden, die Nachbildungen zu verbreiten und in den Handel zu bringen. Die Firma ver wendete diese zwölf Bilder zur Ausschmückung von Ansichts karten. Eine österreichische Firma druckte diese Bilder ohne Einwilligung des Urhebers auf von ihr hergestellten Ansichts karten nach. Hierin erblickte die erwähnte reichsdeutsche Firma einen Eingriff in das von ihr rechtmässig erworbene Urheberrecht und brachte nach durchgeführter Voruntersuchung betreffs dieser Nachahmungen die Strafanklage wegen des Vergehens nach § 51 des österreichischen Urheberrechtsgesetzes ein. Gegen diese Klage überreichte der Beschuldigte Einspruch an das k. k. Oberlandesgericht in Wien, in welchem er unter Anderem aus dem Gesetze betreffend das Urheberrecht an Werken der Litteratur, Kunst und Fotografie vom Jahre 1895 folgerte, dass als Kunstwerke nur jene Werke der bildenden Kunst angesehen werden können, welche lediglich dem ästhetischen Zwecke des Beschauens zu dienen bestimmt sind; sobald aber ein Werk der bildenden Künste rechtmässig, d. h unter Zustimmung des Autors mit einem Industrie-Erzeugniss in Verbindung gebracht worden sei, verliere dasselbe den Charakter eines reinen Kunstwerkes, werde zum gewerblichen Erzeugniss und geniesse daher gegen weitere Nachbildungen nicht mehr urheberrechtlichen Schutz, sondern höchstens — bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen — Muster schutz. Dieser Gesichtspunkt, welcher von der Theorie an erkannt und in der deutschen Reichsgesetzgebung zum Aus druck gekommen sei, liege auch dem österreichischen Gesetz zugrunde. Das k. k. Oberlandesgericht gab dieser Tage diesem Einspruch statt und ordnete unter Zurückweisung der Klage die Einstellung des Verfahrens an. In der Begründung wurde der Rechtssatz ausgesprochen, »dass infolge der zu Gebrauchs zwecken erfolgten Verwendung der Bilder auf den Industrie- Erzeugnissen der Klägerin diese Bilder aus dem Bereich der Kunst in den Dienst der Industrie getreten sind, und dass, da ein Werk der bildenden Künste nur so lange des Urheber schutzes theilhaftig sein kann, so lange es seinem eigentlichen Zwecke entsprechend, der Befriedigung des ästhetischen Sinnes dient, derartige mit Industrie-Erzeugnissen verbundene Werke der bildenden Kunst, die nunmehr der Industrie dienen und etwa nur nebenbei den ästhetischen Farben- oder Formensinn befriedigen wollen, nicht mehr als reine Kunstwerke sich dar stellen, und daher keinen Anspruch auf Urheberschutz haben«. Gegen diese Entscheidung besteht kein weiteres Rechtsmittel. K. Der Tarif der Deutaohen Buchdrucker, giltig vom 1. Januar 1902 ab, ist seit dem 8. Dezember durch das Tarifamt Berlin SW 48, Friedrich strasse 239, zu beziehen. Ein geheftetes Exemplar kostet 10 Pfennig. Kein russischer Einfuhrzoll auf polnische periodische Druckschriften. Warschauer Blätter bringen aus St. Petersburg die Nachricht, der russische Finanzminister habe die ausserhalb Kusslands erscheinenden polnischen periodischen Publikationen von der Zahlung des Zolles be freit, der von den im Auslande gedruckten polnischen Büchern und Broschüren bei ihrer Einfuhr nach Russland zu erheben ist. (St. Petersb. Wjedom. 1901, Nr. 304.) Anfänge der Buchdruckerkunst In Paris. In der Bibliothek zu Rouen befindet sich ein Brief des Priors der Sorbonne, Fischer, aus dem Jahre 1470. Dieser Brief bestätigt, dass drei Deutsche, Martin Kranz, Ulrich Gering und Michel Freiburger, die Begründer der ersten Buchdruckerei in Paris waren, -o- In den grafischen Gewerben Frankreichs sind nach der letzten Zählung 64 326 Personen beschäftigt, von denen aber nur 17 040 = 31 pCt. gewerkschaftlich organisirt sind. Bei der kürzlich veranstalteten Umfrage erklärten sich 589 für, 1780 gegen den vorgeschlagenen all gemeinen Ausstand, während sich die übrigen 14671 Mitglieder = 86 pCt. der Organisirten der Abstimmung ganz enthielten, — eine starke Abkühlung für die Agitatoren! ow. Die älteste Karte von Amerika. Dem Oberschw. Anzeiger zufolge wurde durch Prof. P. Josef Fischer in der fürstlichen Bibliothek des Schlosses Wolfegg die lange gesuchte aus dem Jahre 1607 von Martinius Waldseemüller stammende älteste Karte von Amerika ent deckt, welche 24 Folioseiten umfasst. In der gleichen Bibliothek soll sich auch eine aus dem Jahre 1616 stammende hochinteressante Carta marina befinden, -s- Boykott einer Druckerei. Durch Herstellung und Verbreitung eines Flugblattes, in dem das Publikum aufgefordert wurde, eine Buch druckerei in Wald (Rheinland) zu boykottiren, sollten im Frühjahre dieses Jahres ein Schriftsetzer und ein Expedient groben Unfug ver übt haben. Das diesbezügliche Verfahren wurde zwar eingestellt, doch wurden Beide wegen Vergehen gegen § 163 der Gewerbeordnung unter Anklage gestellt und vom Schöffengericht zu je zwei Wochen Gefängniss verurtheilt. Die Strafkammer in Elberfeld hob zwar in der Berufungsinstanz das Urtheil des Schöffengerichtes auf, ver- urtheilte aber den Expedienten wegen Erpressung zu einem Monat und den Schriftsetzer zu 14 Tagen Gefängniss. —t. Einbruch. In den Geschäftsräumen der Königsberger Allgemeinen Zeitung in Königsberg war vor einiger Zeit ein schwerer Einbruchs diebstahl verübt worden, wobei dem Uebelthäter eine grössere Summe Geldes in die Hände fiel. Letzterer, ein arbeitsscheuer, vielfach vor bestrafter Mensch, ist nunmehr zu zwei Jahren Zuchthaus und Ehr verlust verurtheilt worden. 8ch. Büchertisch Die Brennstoffe Deutschlands und der übrigen Länder der Erde und die Kohlennoth. Von Dr. Ferd. Fischer, Protessor an der Universität Göttingen. Mit einer grafischen Darstellung, Braun schweig, Druck und Verlag von Friedrich Vieweg und Sohn. 1901. Ladenpreis geheftet 3 M. Für den an der Universität Göttingen vom 8. bis 17. Januar 1901 abgehaltenen Kursus für höhere Verwaltungsbeamte auf dem Gebiete der Staatswissenschaften und verwandter Wissenschaften hielt Verf. einen Vortrag über die »Kohlennoth«. Dieser Vortrag ist in obigem Buch ergänzt und veröffentlicht. Der Kohlenmangel von 1900 ist zwar vorüber, er kann aber wiederkommen, sodass eine übersichtliche Darstellung aller einschlägigen Verhältnisse Interesse hat. Uebrigens wird auch jetzt häufig darüber geklagt, dass nicht die Kohlen ge liefert werden, welche — weil sie für den betreffenden Zweck be sonders geeignet sind — bestellt wurden, sondern irgend andere, welche dem Händler (bezw. Syndikat) eben passen, dass ferner Kohlen nach dem Auslande billig abgegeben werden, während in Deutschland die Preise hoch gehalten werden. Die Kohlennoth ist daher erst theil weise beseitigt. Die gewaltige Steigerung der Kohlenförderung hat bereits einen unerfreulichen Zuzug polnischer Arbeiter veranlasst. Dagegen nimmt in Amerika die Kohlengewinnung mit Maschinen rasch zu. Während 1891 die Menge der mit Maschinen geförderten Kohlen nur 6 211 732 t betrug, war sie 1896 auf 16 424 982 t gestiegen und erreichte 1899 die Höhe von 43 963 938 t. Hoffentlich können auch in Deutschland solche Maschinen vortheilhaft verwendet werden. Die meisten Kohlen werden von der Industrie und von den Eisen bahnen verbraucht; für beide wäre der Mittellandkanal von grosser Bedeutung. Wichtig ist auch die Frage der Lagerungsverluste und Selbstentzündung grosser Kohlenvorräthe. Deutschland ist zwar das kohlenreichste Land Europas: im letzten Jahre hatte die Förderung einen Werth von über 1 Milliarde M.; da aber die Kohlenlager nicht wieder ergänzt, somit früher oder später erschöpft werden (für Eng land droht schon in etwa 50 Jahren theilweise Erschöpfung), so sollte schon jetzt darauf gesehen werden, diese unersetzlichen Schätze an latenter Sonnen-Energie möglichst lange zu erhalten, da ohne diese die Wohlfahrt des Landes, ja die heutige Kultur untergehen muss. Alle diese Fragen und manches Andere sind in dem Buch an Hand reichen statistischen Materials erörtert. Das 107 Oktavseiten Text enthaltende Buch ist vorzüglich ausgestattet. Das Weihnachtskistchen der Berliner Range, enthaltend Bde.I—X. Von Emst Georoy. Verlag von Rich. Bong, Berlin W. Preis 16 M. In einer sehr hübschen, einem Holzspankorb genau nachgebildeten kleinen Pappkiste mit aufgeklebtem Adresszettel und Postzettel sind die zehn Bände des gut bekannt bekannten und schnell beliebt ge wordenen Buches verpackt. Die »Berliner Range« verdankt ihren Erfolg hauptsächlich dem frischen, berlinischen Humor, dem es zwar an Gemüthstiefe mangelt, der aber seiner Schnoddrigkeit und dem Reichthum an kräftigen Berliner Dialekt-Ausdrücken wegen in jugend lichen Kreisen viele Freunde besitzt. In dem hübschen Karton bildet die kleine Sammlung ein Weihnachtsgeschenk, das dem Empfänger viele vergnügte Stunden verschaffen wird. Literatur-Anzeiger, Halbmonatsschrift für alle Literatur freunde, herausgegeben vom Literarischen Bureau Clemens Freyer, Berlin SW 48, Wilhelmstr. 127. Bezugspreis jährlich 10 M., im Ausland 12 M. Dieses Unternehmen bezweckt einen Nachweis zu geben über die in Tageszeitungen und Zeitschriften erschienenen Aufsätze, sobald sie Gegenstände oder Personen von allgemeinem Interesse betreffen, um sie vor dem Verschwinden in der Menge der Tageslitteratur zu schützen. Auf den 23 Seiten der Nrn. 1/2 sind etwa 1510 verschiedene Spitzmarken alfabetisch nach Gegenständen und Verfasser-Namen ge ordnet, und unter diesen findet man leicht die über ein bestimmtes Thema erschienenen Aufsätze. Diese Aufsäte sind, falle der Leser sie zu besitzen wünscht, durch den Verlag des Litteratur-Anzeigers erhältlich. Für Fachgelehrte, Redakteure von Fachzeitschriften wie überhaupt für Jeden, der eich über einen bestimmten Zweig des Wissens, der Technik oder Industrie unterrichten will, wird der Literatur-Anzeiger ein werthvolles Hilfsmittel sein.