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Papierzeitung
- Bandzählung
- 26.1901,79-104
- Erscheinungsdatum
- 1901
- Sprache
- Deutsch
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- Universitätsbibliothek Chemnitz
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- Universitätsbibliothek Chemnitz
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Zeitschrift
Papierzeitung
-
Band
Band 26.1901,79-104
-
- Ausgabe Nr. 79, 3. Oktober 2961
- Ausgabe Nr. 80, 6. Oktober 2997
- Ausgabe Nr. 81, 10. Oktober 3037
- Ausgabe Nr. 82, 13. Oktober 3069
- Ausgabe Nr. 83, 17. Oktober 3105
- Ausgabe Nr. 84, 20. Oktober 3141
- Ausgabe Nr. 85, 24. Oktober 3181
- Ausgabe Nr. 86, 27. Oktober 3217
- Ausgabe Nr. 87, 31. Oktober 3253
- Ausgabe Nr. 88, 3. November 3285
- Ausgabe Nr. 89, 7. November 3321
- Ausgabe Nr. 90, 10. November 3357
- Ausgabe Nr. 91, 14. November 3393
- Ausgabe Nr. 92, 17. November 3425
- Ausgabe Nr. 93, 21. November 3461
- Ausgabe Nr. 94, 24. November 3493
- Ausgabe Nr. 95, 28. November 3529
- Ausgabe Nr. 96, 1. Dezember 3561
- Ausgabe Nr. 97, 5. Dezember 3597
- Ausgabe Nr. 98, 8. Dezember 3633
- Ausgabe Nr. 99, 12. Dezember 3673
- Ausgabe Nr. 100, 15. Dezember 3709
- Ausgabe Nr. 101, 19. Dezember 3745
- Ausgabe Nr. 102, 22. Dezember 3781
- Ausgabe Nr. 103, 26. Dezember 3817
- Ausgabe Nr. 104, 29. Dezember 3849
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Band 26.1901,79-104
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3598 PAPIER-ZEITUNG Nr. 97 land jemals wieder billigere Holzpreise Platz greifen. Auch sonst seien die inländischen Herstellungskosten des Holzstoffs gestiegen. Dagegen komme der im Zolltarif vom 15. Juli 1879 hierfür festgesetzte Zoll von 1 M. jetzt noch nicht zur Hälfte zur Geltung; denn damals sei die Versendung des ausländischen Holzstoffs weit überwiegend mit einem Wassergehalt von 50 bis 70 v. H. des Gewichts erfolgt, während schon seit geraumer Zeit der Holzstoff regelmässig in lufttrockenem Zustand, d. i. mit einem Wassergehalt von etwa 10 v. H., eingeführt werde. Aus diesen Gründen hat der Verein deutscher Holzstoff-Fabrikanten eine Erhöhung des Zolls auf mindestens 2 M. für 1 dz beantragt. Von anderer betheiligter Seite wurden die vorstehenden Ausführungen dahin ergänzt, dass die Gestehungskosten im Inlande für 1 dz weissen Holzstoff 10 M. 18 Pf. und für 1 dz braunen Holzstoff 12 M. 4 Pf., in Schweden, Norwegen, Finland und Oesterreich-Ungarn aber nur 5 M. 26 Pf. und 6 M. 40 Pf. betragen, ferner dass die Gesammt-Auslagen der nordischen Holzschleifereien für Verpackung, Fracht und sonstige Unkosten bei Versendung ihrer Erzeugnisse nach deutschen Häfen 2 M. 50 Pf. für 1 dz nicht übersteigen. Von der mit der Herstellung von Holzstoff auf chemischem Wege sich befassenden Industrie ist ebenfalls unter Hinweis auf die hohen inländischen Holzpreise und das starke Steigen des sonstigen Fabri kations-Aufwandes, wodurch dem unter weit günstigeren Bedingungen hergestellten und jetzt allgemein in lufttrockenem Zustand zur Ver sendung kommenden ausländischen Zellstoff der Wettbewerb auf dem deutschen Markt sehr erleichtert werde, die Erhöhung des Zolls für Zellstoff (Cellulose) von 1 auf 2 M. befürwortet. Ferner wird von der Strohstoff-Industrie wegen des von Holland ausgehenden Preisdruckes eine Erhöhung des Zolls für Strohstoff auf 2 M. gewünscht. Alle diese Industrien haben zur Begründung der gestellten Anträge auch geltend gemacht, dass ihre Ausfuhr durch die Zollpolitik des Auslandes mehr und mehr unterbunden werde. Wenn auch zuzugeben ist, dass in anderen Ländern die Holz schleiferei und die Holzzellstoff-Industrie billigeres Holz verarbeiten und niedrigere Löhne zahlen, so stellen sich dafür die Anlagekosten für derartige Betriebe in Deutschland mit seiner hochentwickelten Ma- schinen-Industrie erheblich geringer; das Gleiche gilt von den zur Herstellung des Zellstoffs erforderlichen chemischen Stoffen. Die deutsche Holzzellstoff-, zum Theil auch die Holzstoff-Industrie, hat ferner den grossen Vortheil, dass sie ihre Erzeugnisse, soweit sie diese nicht selbst verarbeitet, überwiegend an nahe gelegene Papier- und Pappenfabriken abzusetzen vermag, während die ausländische Waare mit mehr oder weniger beträchtlichen Frachtkosten belastet ist. Nach den Produktions-Erhebungen belief sich im Jahre 1897 die Erzeugung der deutschen Holzschleifereien auf 2,66 Millionen dz luft trockenen Holzstoff und diejenige der Zellstoff-Industrie auf 2,13 Mil lionen dz Holzzellstoff und 0,30 Millionen dz Strohzellstoff. Im näm lichen Jahre betrug die ausländische Einfuhr 98892 dz Holzstoff und 176 666 dz Zellstoff, die deutsche Ausfuhr 56737 dz Holzstoff und 550059 dzZellstoff. Die Einfuhr betrug sonach nicht ganz 4 und etwas über 7 v. H., jedoch nach Abrechnung der Ausfuhr von Holzstoff nicht ganz 1,8 v. H. der inländischen Erzeugung, während sich beim Zellstoff ein Ausfuhr-Üeberschuss von 440541 dz ergiebt. Von einer Seite, welche sich für Beibehaltung des bestehenden Zolls von 1 M. ausgesprochen hat, wurde geltend gemacht, dass die Einfuhr an Holzschliff hauptsächlich von einigen für den Bezug aus heimischen Holzschleifereien ungünstig gelegenen Papierfabriken an der Ostseeküste aufgenommen werde, und dass ein eigentlicher Wettbewerb der nordischen Holzschleifereien überhaupt nicht stattfinde. Nur wenn infolge anhaltender Trockenheit wie in den Jahren 1898 und 1900 die deutschen Betriebe den Bedarf nicht decken könnten, seien die deutschen Papiermacher genöthigt, nordischen Holzstoff zu theueren Preisen zu kaufen. Bei normalen deutschen Preisen sei es unmöglich, Holzstoff aus Schweden usw. in das Innere Deutschlands einzuführen. Diese Ausführungen scheinen nach Lage der Handels statistik begründet. Der Rückgang in der deutschen Ausfuhr von geschliffenem Holzstoff beruht nicht auf einer Minder-Erzeugung, son dern auf dem wachsenden heimischen Verbrauch von Holzschliff, der insbesondere zur Herstellung von Zeitungsdruckpapier dient. Unter diesen Umständen kann ein Bedürfniss für die von den Betheiligten beantragte Verdopplung des bestehenden Zolls nicht an erkannt werden; der in Vorschlag gebrachte Satz von 1 M. 25 Pf. er scheint zur Abhaltung einer das gegenwärtige erträgliche Maass über schreitenden ausländischen Einfuhr umso mehr ausreichend, als in Nr. 85 des Tarif-Entwurfs eine wesentliche Erleichterung für den Be zug von Holz zur Herstellung von Holzmasse und von Holzzellstoff aus dem Auslande vorgesehen ist. Nr. 85 lautet: 85. Holz zur Herstellung von mechanisch bereitetem Holzstoff Holz- mässe, Holzschliff) oder von chemisch bereitetem Holzstoff (Zellstoff, Cellulose), nicht über 1,20 m lang und nicht über 24 cm am schwächeren Ende stark, unter Ueberwachung der Verwendung frei Geltender Zollsatz für 1 dz: nicht über 1 m lang und nicht über 18 cm am schwächeren Ende stark, ohne Ueberwachung der Verwen dung, frei, sonst wie unbearbeitetes Nutzholz. Zu Nr. 654. Im geltenden Zolltarif ist für Glanzvappe, Lederpappe und Pressspäne ein Satz von 6 M. festgesetzt. Unter Pressspänen werden hochgeglättete Pappen verstanden. Das Wort ist, weil nur wenig mehr gebräuchlich und irreführend, im Entwurf als selbständiger Begriff vermieden. Die im ersten Absatz der Nr. 654 zum Satze von 6 M. veranschlagten Pappen decken sich begrifflich mit den vorge nannten Arten von Pappen, da nach dem amtlichen Waarenverzeich- niss als Glanzpappe auch die Presspappe zu behandeln ist. Die der Glanzpappe gleichgestellte Kunstlederpappe besteht weder ganz noch theilweise aus Leder, sondern wird aus Hanf und ähnlichen guten Faserstoffen hergestellt und mit flüssigen chemischen Stoffen getränkt. Nach anderweiter Aeüsserung eines Sachverständigen ist die Kunst- lederpappe aus Fasern und Sulfatstoffen im Verhältniss von 60 zu 40 zusammengesetzt. Diese im Handel auch als Kunstleder bezeichnete Pappe ist ausserordentlich fest und besitzt eine Reisslänge von 10000 bis 11000 m; sie hat eine äussere Aehnlichkeit. mit Leder und wird insbesondere für Schuhsohlen und Absätze verwendet. Der Durchschnittswerth der zur Zeit mit 6 M. zollpflichtigen Pappen für 1 dz betrug in den letzten 10 Jahren bei der Einfuhr 30 M., bei der Ausfuhr 23 M. Die Einfuhr erfolgt hauptsächlich aus den Ver einigten Staaten von Amerika Die unter den zweiten Absatz der Nr. 654 fallenden groben Pappen unterliegen nebst der im dritten Absatz genannten Stroh-, Schrenz- und Torfpappe zur Zeit mit Ausnahme der aus Holzstoff von ge dämpftem Holz hergestellten Pappe, die im amtlichen Waarenverzeich- niss als nachgeahmte Lederpappe bezeichnet und dem Satze von 6 M. zugewiesen ist, dem Satze von 1 M., der auch für Holzmasse, Holz zellstoff und anderen Zellstoff gilt. Diese Pappen besitzen einen höheren Arbeitswerth und einen um 20 bis 30 v. H. höheren Verkaufs- werth als die gedachten Halbstoffe; ausserdem stellen sie ein fertiges Erzeugniss dar. Es erscheint daher schon aus diesem Grunde ange messen, den Zoll für die fraglichen Pappen etwas höher zu greifen als für das Halbzeug. In den Entwurf ist ein Satz von 1 M. 50 Pf. eingestellt. Dem jetzigen tarifmässigen Zollsatz von 6 M. für nach geahmte Lederpappe kommt keine praktische Bedeutung zu, da er vertragsmässig auf 1 M. herabgesetzt ist, und die Waare nur aus Vertragsstaaten oder meistbegünstigten Ländern eingeht. Im Entwurf ist diese Pappe, welche im Verkehr die Bezeichnung Braunholzpappe oder unechte Lederpappe führt und mit der im ersten Absatz der Nr. 654 genannten Kunstlederpappe nur die braune Farbe gemein hat, im Einverständniss mit der betheiligten Industrie den übrigen groben Holzpappen gleichgestellt. Holzpappen werden zur Zeit wohl aus schliesslich aus mechanisch bereitetem Holzstoff hergestellt oder un mittelbar aus dem Rohstoff gewonnen. Nach der Handelsstatistik beziffert sich der Durchschnittswerth im Jahre 1900 bei der Einfuhr auf 16 M. und bei der Ausfuhr auf 20 M für 1 dz. Die Einfuhr der hier in Rede stehenden Pappen er folgt hauptsächlich aus Oesterreich-Ungarn und Russland; ferner sind Finland, die Vereinigten Staaten von Amerika, die Schweiz und Schweden mit geringen Mengen betheiligt. In den Jahren 1899 und 1900 kamen auch 2320 und 4103 dz aus den Niederlanden (in den Jahren 1897 und 1898 nur 62 und 21 dz), woselbst die Herstellung von Strohpappen von landwirthschaftlichen Vereinigungen behufs Ver- werthung des dort stets im Ueberfluss vorhandenen und deshalb sehr billigen Strohs betrieben wird. Die holländische Einfuhr kann wohl nur in Strohpappe oder Torfpappe bestanden haben; ob Strohpappe noch aus anderen Ländern eingeht, ist nicht bekannt. Die deutsche Strohpappen-Iridustrie beklagt sich nur über den holländischen Wett bewerb. Die betheiligte Industrie ist wegen der steigenden Einfuhr und der in Abnahme begriffenen Ausfuhr in Besorgniss und wünscht eine Erhöhung des Zolls auf 8 M. für 1 dz. Die hierfür geltend gemachten Gründe sind im Wesentlichen dieselben, welche für den Antrag auf Erhöhung des Holzstoff- und Strohstoff-Zolls vorgebracht wurden und vorstehend bei Nr. 653 dargelegt sind. Im Besonderen ist noch zu bemerken, dass nach Angabe des Gewährsmanns, der auch die da selbst erwähnten Angaben über die in- und ausländischen Her stellungskosten des Holzstoffs gemacht bat, die Herstellungskosten für 1 dz weisse und braune Holzpappen in Deutschland 12 M. 48 Pf. und 14 M. 34 Pf., in Schweden, Norwegen, Finland und Oesterreich-Ungarn dagegen nur 6 M. 76 Pf. und 7 M. 90 Pf. betragen bei gleichen Ver- sendungskosten nach deutschen Häfen wie für Holzstoff. Gegen die von den Betheiligten beantragte Verdreifachung des bestehenden Zolls für grobe Pappen sprechen zum Theil die näm lichen Bedenken, die auch eine weitgehende Zollerhöhung für die Halbstoffe widerrathen. Die Einfuhr von schwedischen, norwegischen, finländischen und österreichischen Pappen ist im Verhältniss zur in ländischen Erzeugung mässig; sie betrug im Jahre 1897 ohne Ab rechnung der die Einfuhr von 35114 dz weit übersteigenden Ausfuhr von 152471 dz 2,3 v. H. der Erzeugung. Seither ist die Einfuhr aller dings gestiegen, wohl aber auch die Menge der im Inland herge stellten Pappen, soweit nicht infolge von Wassermangel eine Ein schränkung des Betriebes der Holzschleifereien stattfinden musste, wodurch die Fabrikation von Holzpappen ungünstig beeinflusst wurde. Es darf angenommen werden, dass das Steigen der Einfuhr und der Rückgang der Ausfuhr von Pappen mit den geringen Niederschlags mengen in den Jahren 1898 und 1900 im Zusammenhang steht. Auch der wachsende inländische Verbrauch mag darauf von Einfluss ge wesen sein. Indessen könnte, selbst wenn man auf dem Standpunkt steht, dass der ausländische Absatz der deutschen Pappen unter dem billigeren Angebot der nordischen und der österreichischen Waare leidet, durch eine Erhöhung des deutschen Zolls keine Abhilfe ge schaffen werden, falls man diesen nicht etwa so hoch bemessen wollte, dass dadurch eine starke Steigerung der inländischen Preise ermög licht und infolgedessen ein hoher Gewinn beim Verkauf der in den heimischen Verbrauch übergehenden Pappen gesichert wird, der die
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