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3530 PAPIER-ZEITUNG Nr. 95 2. Dem Vorgänge der Vereinigten Staaten folgend, wäre dieses Konzessions-Material gegenüber jedem einzelnen Staate, somit wieder holt, zu verwerthen. Die Klausel der allgemeinen, unbeschränkten Meistbegünstigung wäre in die neuen Verträge nicht mehr aufzu nehmen, dagegen gewisse Klauseln einzufügen, die der Gegenseitigkeit und Gleichwerthigkeit Rechnung tragen. 3. Mit Rücksicht auf die raschen Aenderungen, die sich in der Gegenwart auf dem Gebiete der Technik und des Verkehres voll ziehen, wäre die Dauer der Handelsverträge den Produktions- und handelspolitischen Verhältnissen der einzelnen Staaten anzupassen. Im Allgemeinen sollten Handelsverträge, welche die heimische Produktion ausreichend schützen und unsere Ausfuhr fördern, lang fristig, die Handelsverträge mit den Vereinigten Staaten von Amerika und Argentinien jedoch nur kurzfristig sein. 4. Empfohlen wird der schon wiederholt von Landwirthschaft und Industrie angeregte Zusammenschluss (handelspolitisches Schutz übereinkommen) der mitteleuropäischen Länder zu gemeinsamer Ab wehr des überseeischen Wettbewerbes.« Wasserdichtes Kasein Albrecht Schmidt aus Berlin erhielt das amerikanische Patent Nr. 670689 auf wasserdichtes Kasein und ein Verfahren zur Her stellung desselben und übertrug die Rechte aus diesem Patent an die »Chemische Fabrik auf Aktien vorm. E. Schering« in Berlin. Wenn eine etwa 5prozentige Lösung von Natron-Kasein mit Formaldehyd gemischt wird, findet kein Gerinnen statt. Die Lösung bleibt lange Zeit klar und flüssig. Wird diese Lösung auf eine Unterlage aus Glas, Zink, Papier oder dergl. gegossen und trocknen gelassen, so entsteht ein durchsichtiges Häutchen von Kasein, welches völlig unlöslich in Wasser ist. Häutchen von mit Formaldehyd behandeltem Kasein und Häutchen von nicht behandeltem Kasein lassen sich leicht mittels folgender Probe von einander unterscheiden: Die Häutchen werden sorg fältig von der Unterlage entfernt und in Wasser getaucht, welchem ein paar Tropfen Methylenblau zugelügt sind. Er wärmt man das Wasser mit den Häutchen allmälig, so wird das Häutchen, welches nicht mit Formaldehyd behandelt Rist, hellblau, während das Häutchen dunkelblau wird, welches mit Formaldehyd behandelt ist. Ammonium-Kaseinlösung verhält sich ähnlich, ergiebt aber einen Niederschlag, wenn grosse Mengen Formaldehyd zugefügt werden. Man stellt eine Lösung her, welche in einem Liter Wasser etwa 100 g Kasein und etwa 11/ g Aetznatron enthält. Zu dieser Lösung setzt man etwa 15 g einer 40prozentigen Formal dehyd - Lösung. Diese Mischung, welche ganz klar bleibt, wird dann auf einer Glas- oder Zinkplatte oder einer Papier- Unterlage verdampft oder getrocknet. Um aus Ammonium- Kasein ein wasserdichtes Häutchen zu erzeugen, bildet man eine Lösung, welche in 2 Liter Wasser etwa 100 g Kasein und etwa 10 ccm einer 10prozentigen Ammoniak-Lösung enthält. Hierzu setzt man etwa 30 g einer 40prozentigen Formaldehyd- Lösung. Das Kasein wird dann, wie oben angegeben, ge trocknet. Das wasserdichte Kasein kann in verschiedenen In dustrien benutzt werden, beispielsweise in der Fotografie, bei der Herstellung von Bandagen, in der Papier-Fabrikation usw. (Dieses Patent wurde in den V. St. am 15. Dezember 1897 an gemeldet Siebplatte für Knotenfänge Während die Schlitze in den Siebplatten für Knotenfänge bisher meist parallel zu den Rändern der Platten, und zwar entweder der Länge oder der Quere nach, angeordnet waren, ordnet Richard Smith in Sherbrook (Canada) diese Schlitze, wie die Abbildung zeigt, schräg an und erhielt dafür das amerika nische Patent Nr. 671780. Es soll dadurch verhindert werden, dass sich die Fasern an den Schlitzrändern festsetzen, auch soll die Reinigung der Platte leichter zu bewerkstelligen sein, indem die an den Rändern haftenden Fasern allmälig durch die Schlitze hindurch gedrückt werden. Die Schlitze sind in der hier abgebildeten Ausführungsform in zwei Reihen an geordnet und die Schlitze der einen Reihe zu denen der anderen Reihe geneigt. Es können aber auch statt dessen die Schlitze durchgehend über die ganze Breite der Siebplatte sich erstrecken, also alle untereinander parallel sein, oder auch in mehr als zwei Reihen angeordnet sein. Festes Packpapier Die Kritik der Festigkeitseigenschaften des Manilatauen-Papiers der Herren Marggraff & Engel-Wolfswinkel, in Nr. 92 Seite 3427 der Papier-Zeitung erscheint mir nicht ganz gerechtfertigt. Wenn auch die darin angezogenen schwedischen Kraftpapiere in den Reisslängen das Wolfswinkler Fabrikat um ein weniges (2 bis 3 pCt.) übertreffen, so stehen diese skandinavischen Sondererzeugnisse in der Zähigkeit d. h. in der Geschmeidigkeit und Bruchdehnung doch ganz bedeutend hinter dem Wolfswinkler Manilatauen zurück. Das Letztere übertrifft mit 5 bis 6 pCt. Bruchdehnung im Mittel nicht nur die im Jahre 1897 von Charlottenburg geprüften ausländischen Packpapiere um ein Bedeutendes (über 20 pCt.), sondern überflügelt die Schweden-Kraft papiere in dieser Richtung, wenigstens nach meinen letztjährigen Prüfungen, um gut 70 pCt.! Meines Erachtens hätte übrigens Wolfs winkel die Reisslängen nach Zander’schem Prinzip künstlich auf der Papiermaschine noch weit höher steigern können, wenn es darauf angekommen wäre, hierin besonders Hohes zu leisten. Die Festigkeitswerthe der schwedischen Kraftpapiere werden aber auch in unserem Vaterlande in Holzzellstoffpapieren erreicht. Im August d. Js. habe ich anlässlich einer Exkursion nach Oberschlesien von der Altdamm-Stahlhammer-Holzzellstof- und Papierindustrie aus Stahlhammer ein Papier mit nach Hause gebracht, das etwas über 100 g das qm wog, welches bei 60 pCt. Luftfeuchtigkeit und 20 0 C. Zimmertemperatur nachstehende Reissfestigkeiten ergab: R,= 11,236 km e, = 1,83 pCt. R,= 4,751 km e2=4,40 pCt. mittlere Reisslänge R = 7,994 km ., Bruchdehnung e pCt. Knitterwiderstand: sehr gross Damit soll natürlich nicht gesagt sein, dass wir hinreichenden Ersatz für die eigenartigen Schweden-Kraftpapiere erzeugen. Jedenfalls waren die Ausführungen der Königlichen Technischen Versuchsanstalten über das Wolfswinkler feste Packpapier ganz sach gemäss und voll am Platze, und die Firma Marggraff & Engel kann man zu der erzielten papiertechnischen Arbeit nur beglückwünschen. Weissenfels a. Saale, 18. November 1901 Willi Schacht Freizeichen? Von dem Kaiserlichen Patentamt ist uns das nachstehend abgedruckte Schreiben zugegangen. Falls einer unserer Leser über das Angefragte Auskunft geben kann, bitten wir ihn, der unterzeichneten Behörde Mittheilung zu machen. Kaiserliches Patentamt Berlin NW 6, 12. November 1901 K. 6071/27 Wz. 47/01 Luisenstr. 82,84 Es wird ersucht, bei der Beantwortung vorstehendes Zeichen anzugeben Das Patentamt hat eine Entscheidung darüber zu treffen, ob das Wort »Glückspost« im allgemeinen und freien Gebrauch für Papier, Papierausstattungen und Briefumschläge war und daher als ein Freizeichen zu gelten hat. Behufs Entscheidung der Freizeichenfrage bitten wir um gefällige Auskunft über die Umstände, die dafür von Erheblichkeit sein können. Insbesondere wird es sich darum handeln, 1. welche Firmen das Zeichen verwendet haben und noch ver wenden, in welcher figürlichen Gestalt, für welche Sorten Papier, seit wann, wie lange und in welchem ungefähren Umfange, 2. ob Sonderansprüche auf das Zeichen geltend gemacht worden sind, von wem, wann und mit welchem Erfolge, 8. ob die betheiligten Verkehrskreise, insbesondere die Zwischen händler und das konsumirende Publikum, in dem Zeichen den Hinweis auf einen bestimmten Betrieb oder eine allgemein übliche Waarenkennzeichnung erblicken und seit wann. Die Entwicklung der Verhältnisse bis zum 17. April 1901 ist in erster Reihe erheblich. Ferner wird um Auskunft ersucht, ob es üblich ist, Post- und Schreibpapier, das mit Glücksemblemen verziert ist, im mündlichen Verkehr »Glückspost« zu benennen. Für die ermittelten Thatumstände bitten wir um gefällige Angabe von Beweismitteln, namentlich um Benennung von Zeugen und, wenn