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3356 PAPIER-ZEITUNG Nr. 89 Briefkasten Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt 3270. Frage: Von einer Holzstoff-Agentur kauften wir trockenen Fichtenholzstoff. Der Kontrakt enthält bezüglich des Trockengehalts in der Rubrik »Bemerkungen« die Bestimmung: »12 pCt. Luftfeuchtigkeit« und sonst nichts weiter über diesen Punkt. Wir haben jetzt Trocken gehalts-Differenzen mit der fraglichen Firma und meinen, dass wir zu der Rechenweise 100:112 berechtigt sind, während der Lieferant be hauptet, die Rechnung 88:100 sei die kontraktlich anwendbare. Da wir auf dem Standpunkte stehen, dass 12 pCt. beisst: 12 Theile Zuschlag auf 100 (pro centum) Theile Stoff, so glauben wir, dass die Bestimmung nicht die Bedeutung in sich schliessen kann: 12 Theile Zuschlag auf 88 Theile Stoff. Was ist Ihre Ansicht? Antwort: Der Verein Deutscher Holzstoff-Fabrikanten hat vor vielen Jahren beschlossen, dass in Deutschland der Preis von Holzschliff für lufttrockene Waare gilt, welche 12 pCt. Feuchtigkeit in 100 enthält, also 12 pCt. Feuchtigkeit und 88 pCt. Trockenfaser. Wenn Fragesteller von einem inländischen Papierstoff-Agenten kauften, so gilt mangels anderer Verein barung der inländische Handelsbrauch, also 12TheileLuftfeuohtig- keit in Hundert. Wohnt der Papierstoff-Agent im Ausland, so gilt vielleicht der Handelsbrauch seiner Heimath. 3271. Frage: Ich musste einen Kunden auf Zahlung von 850 beim Landgericht Z. verklagen. Ich übergab diese Sache einem Rechtsanwalt, welcher beim Landgericht Z. zulässig sei. Der Ver klagte wurde verurtheilt zu zahlen, aber erfolglos ausgepfändet usw. Darauf erhielt ich Kostenrechnung von meinem Rechtsanwalt, so wie 20 M. 85 Pf. weitere Kosten für den Rechtsanwalt, der die Sache in Z. vertreten hat. Mein Rechtsanwalt hatte ihm die Sache übergeben. Muss ich auch diese 20 M. 85 Pf. bezahlen? In der 'Rechnung heisst es für »Schreib- und Porto-Verläge«. Diese Schreib und Porto-Verläge sind nun doppelt geworden. Antwort: Fragesteller muss auch die Kosten des zweiten Rechtsanwalts bezahlen. Wäre der nicht am Sitz des Land gerichts wohnende erste Rechtsanwalt zur Verhandlung nach Z. gefahren, statt sich durch einen dortigen Kollegen vertreten zu lassen, so wären die Kosten für Fragesteller voraussichtlich noch weit höher geworden. 3272. Frage: Wie und aus welchen Stoffen fertigt man am besten recht scharfe Matrizen zu Prägeplatten zum Prägen von ge wöhnlichem Chromopapier? Antwort eines Fachmannes: Sogenanntes Matrizenpapier (Lieferanten werden sich melden, wenn Fragesteller durch Anzeige in der Papier-Zeitung solches Papier sucht) wird mittels Kleisters oder Kasenlösung zu genügender Dicke übereinander geklebt, unter Umständen dürfte auch starkes Filtrirpapier genügen, wenn mehrere Bogen zusammengeklebt werden. Derartige Papierlagen eignen sich für den gefragten Zweck. Man kann auch gute, feste, etwa 21/ mm dicke Pappe mit Gummi- oder Kaselnlösung auf den Prägtisch festkleben. Nach dem Trocknen, welches unter leichtem Druck geschieht, wird die Oberfläche der Pappe so wie jede Matrize gefeuchtet und dann das Muster eingedrückt. 3273. Frage: Wo findet man Angaben über Färbung (Nüancirung) von Barytpapieren für fotografische Zwecke? Antwort: Genaue Angaben hierüber sind bisher nirgends veröffentlicht. Einige Aufklärung findet Fragesteller in den Aufsätzen über »Barytpapier« in Nrn. 44 u. 59 der Papier-Zeitung d. Js., ebenso in den »Fortschritten der Buntpapier-Fabrikation«, die seit zwei Jahren fortsetzungsweise in der Papier-Zeitung erscheinen und im nächsten Jahre mit vielen Farbmustern in Buchform herausgegeben werden. 3274. Frage: 1. Ich habe ein Geschäft gekauft, aber nur unter der Bedingung, dass täglich durchschnittlich 20—25 M. eingehen. Un- betheiligte bestätigten, dass der Umsatz so gross sei. Nun stellt es sich heraus, dass nur 14 M. täglich umgesetzt werden, und dass das Ladenbuch gefälscht war. Bei dem Kaufe wurde mir das Buch meines Vorvorgängers vorgelegt, und ich glaubte, es sei das richtige. Das derzeitige Ladenbuch wurde mir nur flüchtig gezeigt und die Ein nahmen nicht wahrheitsgetreu gesagt, da das Buch gefälscht ist. Ich habe diese Sache meinem Anwalt übergeben, welcher sagte, dass ich vom Kauf zurücktreten oder Schadenersatz verlangen kann. Ich bitte um Ihre Ansicht, wieviel Schadenersatz ich beanspruchen kann. 2. Bei demselben Kaufe wollte mich mein Vorvorgänger, der jetzt ein anderes Geschäft hat, zwingen, dass ich den Miethsvertrag, der bis 1908 abgeschlossen ist, mit 1 2 jähriger Kündigung unterschreiben soll. Ich thue dies nicht, da mein Vorgänger den Laden in schlechten Ruf gebracht hat. Der Hausbesitzer sagt mir, er werde sich an meinen Vorvorgänger halten, der bis 1908 sich verpflichtet hat, selbst wenn ich seinen Vertrag unterschreib«. Von wem bin ich nun ab hängig, und was schreibt das Gesetz vor? Antwort: 1. Der erlittene Schaden ist der Verdienst, welcher an dem betrügerisch vorgespiegelten Mehr-Umsatz gemacht wurde. Derselbe lässt sich nur durch genaue Prüfung der alten und neuen Bücher feststellen, und solche gehört nicht in unseren Wirkungskreis. 2. Da der Fragesteller mit dem Hauswirth anscheinend keinen Miethsvertrag abgeschlossen hat, so ist er nur After- miether des Vorbesitzers und von diesem nach Maassgabe seines Kaufvertrages abhängig. 3275. Frage: In dem Hause, wo ich mein Ladengeschäft habe, wurde im April dieses Jahres ein Zigarrengeschäft eröffnet. Bereits im Dezember vorher wurde mir dies bekannt, und ich schrieb sofort an den Hausbesitzer, er möge dafür sorgen, dass der Zigarrenhändler nicht auch meine Artikel, wie Ansichtskarten usw., verkauft. Der Wirth hat demzufolge auch angeblich dem neuen Miether durch Ein schreibebrief dies mitgetheilt, nachdem allerdings der Miethvertrag bereits unterschrieben war. Jetzt werden in dem Zigarrengeschäft flott Ansichts-Postkarten verkauft, wodurch mir ein nicht unbedeutender Schaden erwächst. Wie kann ich mich dagegen wehren? Kann ich den Wirth verantwortlich machen, zumal ich am 1. April 1902 sowieso ausziehe? Antwort: Fragesteller könnte den Hausherrn in dieser Angelegenheit nur verantwortlich machen, wenn sein Mieths vertrag die Bestimmung enthielte, dass kein anderer Miether des Hauses gleiche Waaren feilhalten darf wie er. Da dies anscheinend nicht vereinbart ist, so kann Fragesteller 'dem Wirth nichts anhaben. 3276 Frage: Wir bitten Sie, uns Ihre Ansicht über den Quali täts-Unterschied einliegender Stoffe mitzutheilen. Wir bestellten Papier nach Muster A, und die Probe fiel nach Muster B aus. Wieviel Pro zent mehr Holzschliff enthält Muster B als Muster A, und um wieviel Prozent ist B geringwerthiger als A? Unserer Ansicht nach enthält Muster B weitaus mehr Holzschliff als A. Antwort: Wie Prüfung mit Dr. Wurster’s Di-Lösung und Vergleich der erhaltenen Färbungen mit Dr. Wurster‘s_Skala ergiebt, enthält A 5—10 pCt., B 25—30 pCt. Holzschliff. A hat mehr Seidenglanz und ist durchsichtiger. Wir schätzen B um 10 pCt. weniger werth als A. 3277. Frage: Die F.’sche Buchhandlung in Freiberg liess bei uns vor Jahresfrist die drei mit I bezeichneten Postkarten anfertigen. Vor Kurzem erschienen im Handel die mit II bezeichneten Postkarten. Auf den ersten Blick hat man den Eindruck, dass zur Anfertigung der Sorte II die zuerst erschienene Sorte I als Vorlage gedient hat. Erst bei genauem Zusehen entdeckt man, dass die Figuren in anderer Stellung gezeichnet wurden. Wir möchten nun gern wiesen, ob zwischen beiden Sorten eine solche Aehnlichkeit besteht, dass sie ver wechselt werden können, und ob infolgedessen Ottmar Zieher, München, wegen Nachdrucks belangt werden kann Durch solche un verfrorene Ideen-Diebstähle verliert der ursprüngliche Urheber natür lich die Lust zu allen weiteren Unternehmungen. Antwort: Die Freiberger Künstlerkarten Nrn. 2 und 3 wurden von 0- Z. so nachgebildet, dass trotz Aenderung kleiner Einzelheiten kein neues Kunstwerk, sondern eine strafbare Nachbildung entstand. Wohl ist die Nachbildung von Kunst werken, die auf Werken der Industrie usw. angebracht sind, gestattet. Nach den in Nr. 65 d. Js. abgedruckten Reichs gerichts-Entscheidungen gelten aber Postkarten, auf denen das künstlerische Bild die Hauptsache ist, nicht als Werke der In dustrie, sondern als Werke der bildenden Künste. Die Nach bildung der Freiberger Künstlerkarte Nr. 1 zeigt so viele Aenderungen der Vorlage, dass die Verwechslungs-Gefahr frag lich ist. Es haben sich schon mehrere Verleger über die ge werbsmässigen Nachbildungen von 0. Z. beschwert, und wir theilten die Namen der Beschwerdeführer dem Einsender der Frage 3150 in Nr. 68 mit, damit diesem Unfug womöglich durch gemeinsames gerichtliches Vorgehen der Geschädigten gesteuert wird. 3278. Frage: Wie ist die französische Bezeichnung für Knoten fangplatten ? Antwort: Plaques d’purateur. 3279. Frage: Wir haben von einer Papierfabrik wiederholt Waggonladungen rosa einseitig glatt Zellstoffpapier bezogen. Dieses Papier fiel in der Färbung jedesmal wie Muster A aus. Eine soeben eingetroffene Ladung weist jedoch die helle Lachsfarbe des beige fügten Musters B auf. Unsere Kundschaft ist an rosa Papier gewöhnt, und unsere Verkäufe sind sämmtlich auf Grund der früheren Liefe rungen des rosa Papiers geschehen. Da die Abweichung zwischen den alten Lieferungen und der neuen ausserordentlich stark ist, so haben wir die Ladung zur Verfügung gestellt. Waren wir dazu be rechtigt? Einen Abschnitt des noch dunkleren ursprünglichen Kauf musters fügen wir bei. Antwort: Der Farb-Unterschied ist so gross, dass Frage steller zur Annahme-Weigerung berechtigt sind. Verantwortlicher Redakteur Siegmund Ferenczi, Friedenau. Zuschriften nur an Papier-Zeitung Berlin W9 erbeten Druck von A. W. Hayn’« Erben. Berlin SW. Zimmer-Strasse 29. Papier von Sieler & Vogel, Berlin, Leipzig und Hamburg Hierzu eine Beilage von Bopp & Reuther, Maschinen- und Armaturen-Fabrik, Mannheim