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Nr. 88 PAPIER-ZEITUNG 3201 Druckfirma auf Ansichtskarten Ansichtspostkarten fallen nach einem ürtheil des Kammergerichts vom 22. April 1901 (Deutsche Juristenzeitung Nr. 20, 1901) unter die Ausnahme des § 6 Abs. 2 des Reichspressgesetzes. Nach § 6 Abs. 1 muss auf jeder Druckschrift der Name und Wohnort des Druckers, und wenn sie zur Verbreitung bestimmt ist, auch des Verlegers ge nannt sein. Die Angabe der im Handelsregister eingetragenen Firma genügt. Ausgenommen von dieser Vorschrift sind die nur zu den Zwecken des Gewerbes und Verkehrs, des häuslichen und geselligen Lebens dienenden Druckschriften, als Formulare, Preiszette], Visiten karten und dergl., sowie Stimmzettel für öffentliche Wahlen. Damit sind Druckschriften gemeint, die den Zwecken des Gewerbes und Verkehrs ausschliesslich dienen, was aus der Druckschrift sofort er kennbar sein muss, und die an sich keinen Gedanken-Inhalt haben, bei welchen deshalb die Befürchtung eines Missbrauchs und die Ge fahr eines Pressdeliktes gering ist. Dies trifft bei gewöhnlichen Ansichtspostkarten zu, sodass auf denselben der Name des Druckers und Verlegers nicht angegeben zu werden braucht. Dagegen fallen Postkarten, welche einen sozialen oder politischen Inhalt haben, unter die Regel. Wegen des Mangels eines Gedanken-Inhaltes werden auch Spielkarten nicht nach dem Pressgesetz behandelt. Ebenso fallen Musikalien ohne Text und Erläuterungen nicht darunter (§ 2, le), weil die Musik für sich nicht Gedanken, sondern nur Gefühle und Empfindungen ausdrückt. K. Diese Entscheidung steht in Widerspruch zu früheren, hier mitgetheilten Urtheilen, wonach nicht nur Postkarten sozialen oder politischen Inhalts, sondern auch Postkarten mit Bildern anderer Art Druckfirma tragen sollen, weil es bei etwaigen Streitigkeiten über das künstlerische Urheberrecht wichtig sei, den Drucker zu kennen. Der neue Buchdruckertarif Buchdrucker- (Zwangs-) Innung in Hamburg. In der auf Donners tag, 24. Oktober, anberaumten Sitzung stand die Erledigung der Tarif frage auf der Tagesordnung. Der Vorsitzende F. Wulff gab in seinem Bericht einen kurzen Ueberblick über die Vorgänge, die der end- gütigen Reglung des Tarifs voraufgegangen sind. Er erinnerte an den fast 3 Monate langen Ausstand der Gehilfen vor 10 Jahren und an die tiefen Wunden, die dieser Kampf auf beiden Seiten geschlagen. Der überwundene Nothstand hat es dem Vorstande zur Pflicht ge macht, mit allen Kräften den Frieden zwischen Prinzipalen und Ge hilfen soviel wie möglich zu wahren. Der im Jahre 1896 auf 5 Jahre abgeschlossene Tarif, den sie als ein besonderes Unterpfand für einen dauernden Frieden betrachteten, wurde von den Hamburger Prinzipalen getreulich innegehalten; das beweist auch der Umstand, dass sich Hamburg in Buchdruckerkreisen den Namen der tariftreuen Stadt er worben hat. Aber zur Erhaltung des Friedens während der Vertrags- dauer hat auch die Gehilfenschaft das Ihrige beigetragen. Denn die bis ins vorige Jahr anhaltende, ausserordentlich günstige Geschäftslage hat sie nicht verleitet, den Vertrag zu brechen und mit Mehrforderungen hervorzutreten, obgleich die Aussicht auf Erfolg fast sicher gewesen wäre. In die diesjährigen Tarifberathungen traten die Prinzipale mit dem Bewusstsein ein, dass die seit fünf Jahren fort gesetzt theurer gewordene Lebenshaltung eine Erhöhung des Lohnes fordere, und waren auch geneigt, eine solche zu bewilligen, sofern sich die Ansprüche der Gehilfen in den Grenzen des Möglichen hielten, obgleich die Geschäftslage der Prinzipale durch das Steigen aller Kosten und durch starken Wettbewerb gedrückt ist. Die täglich steigende Zahl der Arbeitslosen beweist am besten das Darnieder liegen unseres Gewerbes. Nachdem Redner die verschiedenen Aenderungen des Tarifs dargelegt, ging er zur Frage der Lokalzu- schläge über. Obgleich allgemein als Regel angenommen worden ist, dass der örtliche Zuschlag 25 pCt. nicht übersteigen soll, haben die Hamburger Gehilfen beantragt, der Ortszuschlag für Hamburg solle auf 881/3 pCt. erhöht werden. Dieser Antrag muss umso mehr Ver wunderung erregen, weil selbst in Berlin, der theuersten Stadt in Deutschland, die Gehilfen mit 25 pCt. zufrieden sind. Mit 25 pCt. Lokalzuschlag würden die Hamburger Löhne betragen 26 M. 90 Pf., 27 M. 50 Pf. und 28 M. 12 Pf. und bei 38 1/3 pCt. Aufschlag würden sie sich steigern auf 28 M. 37 Pf., 29 M. 84 Pf. und 30 M. Das Buchdruckgewerbe muss schon bei einem Zuschlag von 25 pCt. leiden unter dem Wettbewerb der Orte, die nur den Mindestlohn oder geringen Aufschlag zahlen. Ein Lokalzuschlag von 38 1/3 pCt. würde sicherlich den Ruin vieler Hamburger Druckereien herbei führen. Als Vertreter zur Kreisamts-Sitzung in Hannover wurden die Herren Rademacher und Jeve bestimmt. Diese erklären, dass sie keine Erhöhung des Lokalzuschlages bewilligen würden. Darauf stellt Herr Persiehl den Antrag: »Die heutige Innungs-Versammlung erklärt sich mit dem neuen Tarif einverstanden. Dem Vorsitzenden des Tarifausschusses, Herrn Kommerzienrath Büxenstein in Berlin, sowie den übrigen Vertretern der Prinzipale bei den Berathungen, wird Dank und Anerkennung gezollt für das grosse Verdienst, das sie sich erworben haben um das gesammte deutsche Buchdruck gewerbe durch ihre aufopfernde Mitwirkung an dem Zustandekommen des neuen Tarifs. Gleichzeitig erklären die Versammelten schon heute auf das Entschiedenste, einer Erhöhung des Lokalzuschlages für Hamburg ihre Zustimmung versagen zu müssen, weil dadurch die hiesigen Prinzipale der auswärtigen Konkurrenz machtlos gegenüber stehen würden.« Der Antrag wurde einstimmig angenommen. *** Eintritt Rheinland-Westfalens in die Tarifgemeinschaft Seit 1897 hatte der Kreis II (Rheinland-Westfalen) der Buch drucker-Berufsgenossenschaft eine eigene Lohntarif-Gemeinschaft ge bildet, war aber immer bestrebt, sich mit den Prinzipalen und Gehilfen der anderen Provinzen in einem allgemeinen Deutschen Buchdrucker tarif zusammenzufinden. Als Vorbedingungen hierzu wurden folgende Punkte angegeben: 1. dass neben einer zentralen Festsetzung des Buchdruckertarifs für eine kreisweise Einflussnahme zur Berück sichtigung der Verschiedenheiten der einzelnen Landestheile Raum gelassen werde, dass z. B. wenigstens eine kreisweise Festsetzung der Ortszuschläge anerkannt und eine kreisweise Berücksichtigung der sozialen und wirthschaftlichen Verhältnisse in den einzelnen Landestheilen bei Festsetzung der Arbeitszeit zugelassen -werden solle; 2. dass aus dem rheinisch-westfälischen Tarife der Grundsatz über nommen werde, nach welchem die Festsetzung höherer Wochen mindestlöhne für höhere Lebensalter für besser und gerechter gelte, als die Festsetzung eines gleichen Mindestlohnes für alle Lebensalter, d. h.: Aufnahme eines Staffeltarifes (Altersstufenlohn). Eine Versammlung rheinisch-westfälischer Buchdruckereibesitzer fasste am 12. Juli 1901 in Düsseldorf den Beschluss, dass der Kreis II bei der bevorstehenden Berathung des Tarifes im Tarifausschusse der deutschen Buchdrucker in Berlin auch prinzipalsseitig wieder vertreten sein, und dass diese Vertretung möglichst im Rahmen der genannten Anforderungen Rheinlands und Westfalens ausgeübt werden sollte. Es wurden drei Vertreter des Kreises nach Berlin gesandt. Das Ergebniss der Verhandlungen des Tarifausschusses entsprach den Forderungen der rheinisch-westfälischen Prinzipale in allen wesent lichen Punkten. Daher erklärten die Vertreter des Kreises II, dass nunmehr alle Hindernisse hinweggeräumt seien, die bis dahin dem Beitritt des Kreises II zur Deutschen Tarifgemeinschaft im Wege standen. Es sei nun Ehrensache der rheinisch-westfälischen Buch druckereibesitzer. sich dieser Tarifgemeinschaft vollzählig anzuschliessen, sodass man dann von einer wirklichen allgemeinen Deutschen Lohn tarifgemeinschaft reden könne. Um dies herbeizuführen, fand am 21. Oktober in Düsseldorf eine Versammlung der rheinisch-westfälischen Buchdruckerei-Prinzipale unter Vorsitz des Herrn J. B. Heimann-Köln statt, zu welcher sämmtliche Betriebsinhaber nach dem Genossen schaftskataster eingeladen waren. Die grösseren Druckereien waren fast vollzählig und die mittleren und kleineren Betriebe in ansehn licher Zahl vertreten. Folgender Beschluss wurde einstimmig angenommen: »Die zu Düsseldorf am 21. Oktober 1901 tagende allgemeine Versammlung der Buchdruckereibesitzer des Kreises II (Rheinland-Westfalen) dankt den Vertretern des Kreises bei den Berathungen des Tarifausschusses in Berlin für ihre erfolgreiche Thätigkeit, erklärt ihr Einverständniss mit dem Ergebnisse der Berathungen und spricht — nachdem die Hinder nisse, welche bisher der Einführung des deutschen „Tarif es in Rhein land-Westfalen entgegenstanden,im Allgemeinen hinweggeräumt sind — das Verlangen aus, dass der bis Ende 1906 neu vereinbarte Tarif möglichst einmüthige Anerkennung und Durchführung finde.« Gegenüber den damit vom 1. Januar 1902 ab in Kraft tretenden erheblichen Lohnerhöhungen wird eine entsprechende Erhöhung der Druckpreise eintreten müssen, wozu besonders die Bildung von Prinzipal-Ortsvereinen empfohlen wurde. Dem neuen Kreisamt sprach man den dringenden Wunsch aus, an den bestehenden Ortszuschlägen nach Möglichkeit festzuhalten, um die Durchführung des neuen Tarifes, mit dem ja den Prinzipalen er hebliche Opfer auferlegt werden, möglichst zu erleichtern. Mit leb haftem Dank an den Vorsitzenden schloss nach „fünfstündiger Be rathung die Versammlung. (Nach ^Köln. Volksztg.<) Tycho Brahe Zur Erinnerung an Tycho Brahe’s, des berühmten Astro nomen, jüngst gefeierten 300. Todestag ist eine grosse Zahl von Schriften über Tycho Brahe in Kopenhagen erschienen, von denen hier einige der hervorragendsten Erwähnung finden mögen: »Tychonis Brahei et ad eum doctorum virorum Epistolae ab anno 1586 ad annum 1587. Nunc primum collectae et editae a F. R. Friis cum effigie Tychonis Brahei et exemplo ipsius manus«, »Epistolae ab anno 1588 Fase. I«, »Epistolae qvas per annos a 1596 ad 1601 Tycho Brahe Et Oligerus Rosenkrantzius inter se dederunt. Nunc primum collectae et editae a F. R. Friis«. Aus gleicher Veranlassung hat die Königlich dänische Gesell schaft der Wissenschaften eine Festschrift unter dem Titel: »Tychonis Brahe Dani die XXIV octobris A. D. MDCI Defuncti Operum primitias De nova Stella« herausgegeben. Diese ent hält eine in lateinischer Sprache geschriebene?. Vorrede (Pro- oemium), in welcher die Gesellschaft den Grund zur Heraus gabe der Festschrift darlegt, worauf der Haupttheil des Buches folgt: Tycho Brahe’s erstes Buch: »De nova Stella«. Den Schluss bildet eine erläuternde Darstellung in dänischer