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Nr. 88 3290 2 © Buchgewerbe Buchdruck *** Buchbinderei * * *** Steindruck *** Buchhandel eingeladen. Der Vorstand auf diese Erzeugnisse keine günstigen Geschäfte. K. Ein neuer Minimumkasten 4. Schriftkasten aus kombinirtem Leisten- und Fächersystem. DRGM Nr. 159845 * * 2. 3. dass sie erreichen frei schalten. Stammt aber der Entwurf vom Besteller und hat er Kunstwerth, so darf die Prägeanstalt den Stempel ohne Bewilli gung des ersten Bestellers nicht anderweitig verwenden. Mitarbeiter und Berichterstatter erhalten angemessene Bezahlung Sachliche Mittheilungen finden kostenfreie Aufnahme 6. Fachschriften-Eundschau. Referent: Herr Jordan. 6. Fragekasten. Gäste, besonders aus den Kreisen der Herren Masohlnenmelster, willkommen Von 8 Uhr ab liegen die neuesten Fachschriften im Vereins-Lokale zur Be nutzung aus. mühen sich bei der Regierung um Herabsetzung des Zolles auf finnisches Papier. Dieselben liessen bisher Bücher und Drucksachen, da diese keinen Eingangszoll zahlten, im Auslande drucken und kauften auch das er forderliche Papier im Auslande. Jetzt aber, nach Einführung eines Zolles auf im Ausland gedruckte Werke, müssen die Buchhändler bei den einheimischen Fabriken Papier kaufen, die deshalb schleunigst die Preise erhöht haben. Dies gab Veranlassung zu dem er wähnten Gesuch, da finnisches oder schwedisches Papier nur des Zolles wegen mit dem russischen nicht konkurriren kann, letzteres aber an Güte weit übertrifft. heiten. Aufnahme von Mitgliedern. Vortrag des Herrn Druckerfaktor Julius Müller: »Die älteren Zurichte-Arten von Illustrationen und die mechanischen Zu richtungen unter besonderer Berücksichtigung des neusten Ver fahrens von Max Dethleffs«. Ausstellung neuer Schriftproben. Referent hierüber: Herr Bruno Senf. Russischer Zoll auf russische und polnische Drucksachen Vergl. Nr. 84 8. 3148 In den letzten Tagen gingen zahlreiche in russischer und polnischer Sprache gedruckte Preis verzeichnisse deutscher gärtnerischer Firmen aus Russland an die Absender zurück. Die russische Postbehörde machte auf der Rückseite dieser Drucksachen den Vermerk »Kreuzbandsendungen mit Drucksachen in russischer oder polnischer Sprache, die im Auslande hergestellt sind und nach Russland verschickt werden sollen, müssen beim russischen Zollamt verzollt werden. Aus diesem Grunde können diese Drucksachen nicht weiter befördert werden. Zurück an den Ab sender.« R. Um Auszeichnungsschriften so unterzubringen, nicht zu viel Raum einnehmen und doch bequem zu und schnell zu versetzen sind, hat der Buchdruckereibesitzer Tages-Ordnung: 1. Geschäftliches. Buchgewerbesaal- und Stiftungsfest- Angelegen- E. W. Hole in Rostock einen Schriftkasten erdacht, in welchem ein Theil der Schrift liegt, und der kleinere Theil, die weniger gebrauchten Versalien und Zeichen, gestellt wird. Der Kasten ist nur 50 cm breit und 40 cm tief, also bedeutend kleiner als die sogenannten kleinen Schriftkästen. Dadurch wird Raum gespart. Steckschriftkästen würden noch geringeren Umfang haben, aber sie erfordern so zeitraubende Arbeit, dass die Raumersparniss durch den Zeitverlust beim Setzen aufgewogen wird. In dem neuen Kasten liegen alle Gemeinen, Ligaturen, Umlaute, Ziffern und die häufigeren Zeichen. Die Versalien, Accente und weniger gebräuchlichen Zeichen stehen im linken Viertel des Kastens. Diese Vereinigung des Einlege- und Einstecksystems hat vor beiden verschiedene Vorzüge. Während bei durchweg gelegten Schriften die Versalien der Grade Cicero bis Text gewöhnlich nach kurzer Zeit ein ganz zerkratztes und zerstossenes Bild zeigen, sind in dem neuen Kasten alle weniger stark gebrauchten Zeichen vor Verletzungen geschützt, da sie nicht liegen. Dagegen erfordert das Setzen kaum längere Zeit als bei einem Brodschriftenkasten, da alle häufig gebrauchten Zeichen im Kasten liegen. Entscheidendes Urtheil über diese Neuerung kann nur auf Grund von Er fahrungen gefällt werden. Fragesteller bestellte bei der Prägeanstalt die Ausführung einer Prägung, nicht aber einen Prägestempel. Zur Ausführung der Prägung musste ein neuer Stempel angefertigt werden, und die Kosten des Stempels wurden zum Preis der Arbeit ge schlagen. Soweit geht nach Obigem die Vereinbarung. Wurde über das Eigenthumsrecht am Stempel nichts bestimmt, so» ge hört der Stempel der Prägeanstalt, und wurde er nach den Entwürfen der Präge anstalt hergestellt, so kann diese damit Eigenthumsrecht an Prägestempeln Einer meiner Kunden will sich auf Briefpapier ein Monogramm aus einzeln nebeneinander stehenden Buchstaben prägen lassen, nun hat aber die Prägeanstalt nicht die von meinem Kunden gewünschte Art, sodass ein neuer Prägestempel angefertigt werden muss, welchen aber mein Kunde bezahlt. Ist nun die Prägeanstalt berechtigt, den Stempel zu behalten, oder muss sie ihn meinem Kunden ausliefern? Die Anstalt verweigert die Auslieferung. Papierhändler Die Rechtslage ist unseres Erachtens dieselbe, die wir unter »Eigenthumsrecht an Lithografien, Druckstöcken, Lichtdruck platten usw.« oft erörtert haben. Berliner Typographische Gesellschaft Zu der am Mittwoch, 6. November d. Js., abends 9 Uhr, in dem Saale C des Architektenhauses, Wilhelmstrasse 92/93, stattfindenden Sitzung werden die geehrten Mitglieder mit der Bitte um pünktliches und zahlreiches Erscheinen ergebenst Die Agenten, welche die Warschauer Verleger mit fertigen Illustrationen für die Jugendschriften zu versehen pflegen, sind bereits in Warschau eingetroffen, machen aber wegen des Zolles VVVa888000 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 fi ü O00daGG0N3 ä ö ü HHODDHHH Hllii 1 11 212121 1 J WWWNNNO0O s t u r X y z — dddHMMsss k V w LIAAA.AA M ML AAXXXZ 2 zzzz999927 1 m n 0 q 1090004 h i p • 3000 ; i i w21g 2828..0))))444+29293 g c a 7.- Gevierte e d Spat. *, * b f ff Die Warschauer Buchhändler und Verleger be- Zur Aufnahme von etwa 10 kg.Mittel Antiqua