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PAPIER-ZEITUNG Nr. 45 1656 R F ± Am 23. Mai starb in Stuttgart der Buchdruckerei-Utensilien händler und Vertreter der Schnellpressenfabrik Johannisberg a. Rh., Richard Scholber, welcher in früheren Jahren auch als Schriftsetzer in Stuttgart thätig war. -s- Kartonnagen -Maschinen - Industrie und Faon-Schmiede A.-g. ABerlin.2..32. [116310 SPECIALITÄT: Blechecken-Heftmaschinen (System Schubert) mit selbstthätigem Zuführen und Abschneiden der Klammern. Vlommorn aus bestem Bandstahl, nicht aus NidIIIETI Blech od ordin ander. Material. Einziges, in mehrjähr. Praxis bewährtes System in Bollen von 100 m unverzinnt, verzinnt, gefärbt. Sämmtliche Maschinen zur Kartonnagen - Fabrikation, pappen- u. Papierverarbeitung hochstein $ Weinberg, Wassserthoratr. 50 Glac- u. Cartonpapier Fabrik für Photographie, Passe-partouts, Pla- cate, Lithographie, Druckerei, Luxus papiere in Natur, Glac und Emaille; in ganzen Bogen. zur Herstellung farbiger und weisser Tie’prägung auf Cartonpapier, Pappe, Seide, Calico, Celluloid etc. ohne vor herige Grundirung, wie dies bei Metall prägungen erforderlich ist. 100 Blatt 14x23 ctm. ä 3 Mark, 46X59 ctm. ä 22 Mark zur Probe •e Vor Nachahmung auch zu eigenem Bedarf wird gewarnt 68 Cartonpapier prägepapier patent Wolter No. 69729 •♦♦♦»«♦♦♦♦♦♦»«♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦•♦♦♦♦♦♦♦♦ | Crystall - Leim I : als Ersatz für Fisehleim zum Kleben von echt ; ♦ Pergament- und Pergament - Ersatz - Papieren, verdirbt nicht — ♦ • vollständig geruchlos — hell — zu billigsten Preisen • t Reinicke & Wassner : ♦ Fabrik von Klebestoffen [110065 ♦ 2 Luckenwalde b. Berlin 3 ♦«♦♦♦«♦ 9000000000000000 400000000000000000000 [114276 appenfabrik Dippoldiswalde bei Dresden (Herm. Koni aehfI. Carl Geisler) •E. empfiehlt • Jacquardkarten — Schaftkarten Schrenzpappen — Prägt Knotenfr. Graue Cartonnagen- u. Bucl Pappen aller Formate. Metall-Ecken-Heft- u. Nietmaschinen Fransen -Schneidmaschine Maschinen für Siegeloblaten Randmuster-Schneidmaschinen Couvertmaschinen«. Stanzen Falzmaschinen für Musterbeutel Paginir- und Perforirmaschinen Oesen - Einsetzmaschinen Oesen-Einsetz-Masehine Hand-, Fuss- und Kraftbetrieb [111603 mit handhebel, )o. 4 oesen in allen Grössen liefere ich billigst Hugo Kretschmann Lindenstr. 37 Berlin SW Lindenstr. 37 Diesen Bath befolgte Wohlmuth und suchte in Gemeinschaft mit Eichin ger die volksthümlich- sten und beim Münchner Oktoberfest-Publikum be liebtesten Texte heraus, und liess diese Lieder bücher in Druck geben. Einige Wochen vor dem Feste kam Wohlmuth mit den Texten zum Buch druckerbesitzer Böck und liess das Liederbuch in einer Auflage von 6000 herstellen. Unter diesen Texten befand sich auch jener des Edelweiss- Liedes. Herr Böck kam dem Auftrag nach, daher wurde auch gegen ihn An klage erhoben. Eichinger hat sämmtliche Liedertexte dem Wohlmuth zur Verfügung gestellt. Die Staatsanwaltschaft nahm bei sämmtlichen Angeklagten eine fahrlässige Handlungsweise an; seitens der berech tigten Firma war ebenfalls Strafantrag gestellt. Die Angeklagten wurden nach Antrag des Staatsanwalts Schuldig befunden, Böck und Eichinger zu je 3 M. Geldstrafe oder 1 Tag Haft, Wohlmuth und Böck zu 20 M. Geldbusse verurtheilt. M. Bild 4 Bild 6 der Veranstaltung soll der Wittwen- und W aisenkasse für B ucli- drucket zufliessen. Am 17. Juni findet eine ähnliche Feier in Crimmitschau statt, g. schuldig gemacht zu haben, war den Angeklagten zur Last gelegt. Der Angeklagte Wohlmuth betrieb während des Oktoberfestes 1899 auf der Festwiese bei München eine Bierbude, bei ihm konzertirte die IllüSte RE! MR Erte KARLSRUHER ' PARFÜNERI - 4 TOlETTESEIFEN- Fabrik I K.WOLFFsSOHn p N b HOFLIEFERANTEN Nachdruck Wegen dieses Ver gehens hatten sich vor dem Kgl. Landgericht München I zu verant worten: der Buch ¬ druckereibesitzer Otto Böck, der Gastwirth Alois Wohlmuth und der Kapellmeister Albert Eichinger, alle drei in München. Die Verlags firma Joh. Präger & Wilhelm Meier in Bre men besitzt das Allein recht zur Vervielfälti gung des in ihrem Ver lage erschienenenTextes zum »Edelweiss-Lied« von Bichard Teichmann. Diesen Text ohne Wis sen und Genehmigung der berechtigten Firma und dadurch sich eines nachgedruckt und vervielfältigt zu haben Vergehens nach §§ 4 und 18 des Gesetzes vom 11. Juni 1870, betreffend den Schutz des Urheberrechts an Schriftwerken usw., liehen Theil hat der Bürger-Singverein übernommen, wahrend die Instrumentalvorträge vom gesammten Stadtmusikchor ausgeführt werden Die Festrede wird Herr Realgy mnasial-Oberlehrer Günde 1 halten. Der Reinertrag Kapelle des Mitange klagten Eichinger. Die ser gab dem Wohlmuth den Bath, er solle, eben so wie andere Wirthe es thun, Liederbücher her stellen und unter den Besuchern seiner Wirths- bude vertheilen, damit die Gäste die Texte der von Eichinger zum Vor trag gebrachten Musik stücke in Händen haben.