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Nr. 45 PAPIER-ZEITUNG 1651 aus dem Schreiben vom 8. v. Mts, dass die Firma schon mit einem früheren Werkmeister, der vor kurzer Zeit von uns entlassen ist, in Verbindung gestanden hat. N. & F. Wir drucken die zwei Briefe ohne Namen ab, da wir hoffen, dass diese Veröffentlichung genügen wird, die Firma von der Fortsetzung solcher Bestechungsversuche abzuhalten. * * * 8. Mai 1900 Herrn Werkmeister Sch. in G. Durch Herrn F. H. (früherer Werkmeister von N. & F.) haben wir Ihre werthe Adresse erfahren und gehen wohl nicht fehl, wenn wir annehmen, dass Sie auf Veranlassung Ihres Herrn Vorgängers unseren Leimersatz bei Ihrer Firma N. & F. einführen wollen. Ihre Firma bestellte deshalb erst 5 kg und später 25 kg per Bahn. Wir bitten Sie um freundlichen Bescheid, ob Ihnen die Versuche gelungen sind, oder ob sich irgend welche Schwierigkeiten eingestellt haben, wir würden Ihnen dann mit Rath zur Seite stehen. Selbstredend vergüten wir Ihnen von allen Bestellungen Ihrer Firma 1 M. 50 Pf. für je 100 kg, und würden uns freuen, wenn wir Ihnen recht viel einsenden könnten. Wir erwarten Ihren gefl. Bescheid und fügen Marke zur Antwort bei. K. & Co. * * * B .,26. Mai 1900 Herren N. & F. in G. Mitte April sandten wir Ihnen 25 kg unseres Leimersatzes zu einem grösseren Versuch und bitten um freundlichen Bescheid, was für Ergebnisse Sie damit erzielt haben, und ob wir auf Ihre werthen Nachbestellungen rechnen dürfen. Marke beifügend, zeichnen K. & Co. Angemessene Reisespesen Ich möchte ein unparteiisches ürtheil darüber haben, welche Spesen ein Geschäftsreisender äusser den Fahrkosten täglich bei be scheideneren Ansprüchen hat. Der Reisende soll in guten Hotels wohnen, ordentlich auftreten und sehr schnell reisen, er muss manch mal mehrere Städte, nur Grossstädte, an einem Tage nehmen, soweit die Entfernungen dies gestatten. Musterkoffer hat der Reisende, den ich im Auge habe nicht, sodass Kosten dafür wegfallen. Ich habe jetzt eine Tour durch Süddeutschland in 14 Tagen ge macht, trat am Sonntag die Reise in Hamburg an und kehrte Sonn abend zurück, gebrauchte äusser Billet 148 M. 3 Pf., also mehr als 10 M. im Tag. Ich meine, dass dies nicht zuviel ist, und dass man kaum mit weniger durchkommt. A. Wir sind der Ansicht, dass der Fragesteller nicht zuviel ausgegeben hat. Das Hotelleben ist theuer, und auch während der Eisenbahnfahrt muss man für Speisen und Getränke mehr ausgeben als zu Hause. Folgende Aufstellung dürfte das Mindeste sein, was ein bescheidener Reisender für seine Person durchschnittlich im Tag zahlen muss: Frühstück — M. 75 Pf. Gabelfrühstück 1 „ „ Mittagessen (meist vorgeschriebene Table d’höte) 2 » 50 „ Kaffee — „50„ Abendbrot 1 » 50 „ Zimmer 2 „ — » Trinkgelder 1 „ 50 „ Zigarren (zum Aubieten an die Kunden usw.) 1 „ — » 10 M. 75 Pf. Geschäftliche Ausgaben (Droschke, Pferdebahn, Post- und Telegrafen-Spesen, Bewirthung von Geschäftsfreunden usw.) sind in dieser Summe nicht inbegriffen. Aussprache erbeten. Rollgeld Vom Rhein Ich leseJin Ihrer Zeitung vom 17. Mai, Briefkasten Nr. 2310: Es ist nicht handelsüblich, dem an anderem Ort wohnhaften Käufer das Rollgeld zur Versandstation zu berechnen. Ich habe bisher stets die Erfahrung gemacht, dass das Rollgeld von dem Spediteur, auf dem Frachtbriefe nachgenommen wird wenn nicht Franko-Lieferung ausbedungen ist, also vom Käufer bezahlt wird. Ich habe dies auch stets bei allen Berliner Lieferanten gefunden. Ein Zirkular der Berliner Spediteure vom 1. Oktober 1898 sagt auch u. A. über eine Erhöhung des Rollgeldes: »da die geringe Be lastung, die wir Ihnen — den Empfängern der Güter — zu- muthen, weit hinter den Schädigungen zurückbleibt« usw. Es wäre mir lieb zu erfahren, ob Ihre oben angegebene Ansicht den Thatsachen entspricht, vielleicht halten Sie nochmals eine Umfrage. K. Unsere Ansicht, dass Rollgeld zur Aufgabe-Station nicht berechnet wird, bezog sich lediglich auf Fälle, wo die Waare vom Verkäufer ohne Vermittlung eines Spediteurs zur Bahn station befördert wird, wie es bei den meisten Papierfabriken üblich ist. Vermittelt ein Spediteur die Versendung, so kann er unseres Erachtens Rollgeld berechnen. Rippung durch Oberfilz? Zu Nr. 48 TepUtg, Böhmen, 31. Mai 1900 Die Frage wegen der Längsrippung eines einseitig glatten Zellstoff- papieres, welche Herr Kurtz in Nr. 48 der Papier-Zeitung beantwortete, wurde auch mir vor kurzer Zeit vorgelegt, allerdings in anderer Fassung. Ich wurde gefragt, ob sich eine solche Längsrippung mittels Egoutteurs herstellen liesse. Diese Frage glaubte ich mit ja be antworten zu können. Es handelte sich um ein einseitig glattes Zellstoffpapier von etwa 40 g/qm Gewicht, das mit 80 pCt Holzschliff zusatz gearbeitet werden sollte. Das Papier war mit Längsrippen von 3 cm Entfernung versehen, welche auf der glatten Seite mehr Hochglanz zeigten. Die wolkige Durchsicht des Papiers allein lässt die Behauptung nicht zu, dass die Längsrippung keinesfalls mit Egoutteur hergestellt ist, denn es handelt sich um ein Papier, das langfaserig sein muss, soll es den Charakter der einseitig glatten Zellstoffpapiere nicht ein- büssen, und solches Papier kann auch bei der Arbeit mit Egoutteur keinen gleichmässigen Schluss aufweisen. Mehr Anhaltspunkte bieten die weiteren Merkmale, die Herr Kurtz anführt, und die ihn zu der richtigen Annahme führen, dass das Papier mit Markirfilz hergestellt sein könnte, aber es liegt in den Ausführungen des Herrn Kurtz ein Widerspruch! Wie soll das Papier auf einer Selbstabnahme-Maschine erzeugt werden — und nur über eine solche verfügt die Fabrik —, wie soll die Rippung mit markirendem Oberfilz erzeugt werden, wenn dieser nicht durch die Gautsche gehen darf? Wie soll da die Selbstabnahme von der Gautsche bewerkstelligt, wie die Rippung durch den Oberfilz hergestellt werden, wenn derselbe durch die Gautsche eben gehen muss? Deshalb glaube ich, dass mein Rath, die Längsrippung mit gut gebautem Egoutteur herzustellen, angebracht war. Dass die Herrn Kurtz vorgelegte Längsrippung mittels Markir- filzes hergestellt ist, halte auch ich für wahrscheinlich, nicht aber auf einer Selbstabnahme-Maschine, sondern entweder auf einer Zylinder-Maschine mit Trockenzylinder für einseitige Glätte, oder auf einer Langsieb-Maschine mit zwei oder drei Pressen und Trocken zylinder wie oben. Auch die Papierstärke von 40 g/qm spricht dafür, dass das Papier keiner Selbstabnahme bedarf, und Erfahrung lehrt, dass solche Papiere auf Selbstabnahme-Maschinen nicht gut erzeugt werden können. Was über 80 g/qm schwer ist, geht nicht glatt von statten. Deshalb scheint es mir, als ob mit der Antwort des Herrn Kurtz der Fabrik auf ihre Frage, ob die Rippung durch den Oberfilz einer Selbstabnahme-Maschine hervorgerufen sei, nicht gedient wäre. Maurice Fischer Papierfabriksdirektor in Pension Lieferung von Druckpapier Schiedspruch Anbei überreiche ich Ihnen die Original-Korrespondenz, die ich mit der Firma W. gepflogen, über Abschluss und Lieferung von Druck papier mit genügender Leimung zur Bilderbogen-Herstellung. Sie würden mich zu Dank verpflichten, wenn Sie mir mittheilten, wer von uns Ihrer Ansicht nach im Recht ist; ich habe vorgeschlagen, uns Ihrem Schiedspruch zu unterwerfen. Da die Papierpreise jetzt fortwährend steigen, so würden Sie ein Werk des Friedens thun, wenn Sie recht bald antworteten. K. Die Firma W., Papier-Grosshandlung, versprach bei Erhalt der Bestellung am 6. Februar, die bestellten 10 000 kg Druck papier so gut geleimt zu liefern, dass das Papier beim Be drucken mit satten Farben (Bilderbogen) nicht durchschlägt. Zugleich bat sie um baldigste Aufgabe der Formate, um das Papier bei der Fabrik bald bestellen zu können. Fragesteller versprach am 16. Februar, die Formate »in diesen Tagen« aufzugeben. Am 17. Februar wiederholte W. die Bitte um baldigste Mittheilung der Liefertermine. Fragesteller gab jedoch Formate und Liefertermin für die erste Ladung von 5000 kg erst am 30. April auf. Inzwischen hat sich jedoch der Druckpapiermarkt völlig verändert, nicht nur sind die Preise bedeutend gestiegen, sondern die Fabriken wurden inzwischen mit Aufträgen derart besetzt, dass sie neue Be stellungen nicht oder nur zu sehr hohen Preisen annahmen. Die von W. vorgelegten Muster, nach denen sie auf Grund der Bestellung vom 6. Februar liefern wollte, wurden vom Frage steller nicht angenommen, da sie nicht ganz geleimt waren. Neue Muster wurden vorgelegt, aber aus demselben Grunde verworfen. Die Grosshandlung will jetzt nur gegen einen Zuschlag von 1 M. 25 Pf. die 100 kg ganz geleimtes Druck papier liefern. Fragesteller will sich nicht verpflichten, mehr als den vereinbarten Preis zu zahlen, verspricht aber nach Erhalt und Ausfall des Papiers eine Vergütung nach seinem Belieben zu zahlen. Darauf lässt sich W. nicht ein und ver weigert die Lieferung. Vom Standpunkt des strengen Rechts hat Fragesteller