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Briefkasten Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt Zu Frage 2325 in Nr. 42. Maiskolben werden in Amerika und England zur Fabrikation von Tabakspfeifen massenhaft verwendet. A. L. 2343. Frage: Ich bestellte ein Papier genau wie Muster 1 und erhielt ein solches wie Muster 2. Ich bitte um Prüfung des selben und Aeusserung, ob mein Kunde zur Verfügungstellung berechtigt war, was die Fabrik nicht einsieht. Antwort: Der Kunde war zur Zurückweisung des Papiers 2 berechtigt, weil es bei weitem nicht so glatt ist wie das Bestell muster 1. Der Farbunterschied würde die Zurückweisung nicht rechtfertigen, und der Stoff ist in beiden Papieren gleich. 2344. Frage: In welcher Weise könnte am besten das bei dünnen (35 und 40 g) Pergament-Ersatzpapieren vorkom mende Rollen beseitigt oder vermieden werden? Feuchtes Lagern der fertig gepackten Ballen hat den Uebelstand nicht beseitigt. Sobald das Papier in den zur Verpackung bestimmten Raum gelangt, macht sich der Fehler bemerkbar und hindert auf diese Weise ein schnelles Hantiren desselben. Vermuthlich ist der Fehler auf die allzu grosse Härte des Zellstoffes zurück zuführen. Antwort: Trockenes Pergament-Ersatzpapier rollt sich auf, d. b. die Bogen liegen nicht flach, weil Zellstoff umso leichter Feuchtigkeit aus der Luft annimmt und an sie abgiebt, je mehr er durch Mahlen (Pergament-Ersatz) oder durch chemische Mittel (Echt Pergament, Vulkanfiber, Viskose-Films) in eine amorfe, schleimige Masse übergeführt wurde. Wenn Pergament-Ersatz aus der Fabrik kommt, enthält es noch einige Prozent Luftfeuchtigkeit und liegt flach. Kommt es aber in den geheizten, trockenen Arbeitsraum der Papierwaaren-Fabrik, so giebt es die letzte Spur Feuchtigkeit an die trockene Luft ab, wird runzlig und rollt sich auf. Um dem vorzubeugen, zieht man echt Pergament-Papier durch Glycerin. Vielleicht liesse sich solches Glyceriniren auch bei Pergament-Ersatz versuchen. Glycerin hat nämlich die Eigenschaft, Wasser aus der umgebenden Luft anzuziehen und festzuhalten. Vergl. den Abschnitt »Glyceriniren von Pergament-Papier« in Hofmanns Handbuch der Papierfabrikation, S. 1696—98. 2345. Frage: Beifolgend sende ich ein Muster Konzept, es soll Normal 4b sein, das Papier reagirt aber auf »Phloro glucin«. Enthält es Holzschliff oder ungebleichten Zellstoff? Antwort: Das gelblich getönte Papier ist frei von Holz schliff und enthält auch keinen unvollkommen gekochten Zell stoff. Man kann sich davon überzeugen, indem man das Papier mit Dr. Wursters rothem Reagens prüft, es verändert die Farbe des Papiers nicht. Die rothe Färbung bei Betupfen mit Phloro glucin-Lösung geht nicht auf Rechnung des Phloroglucins sondern der in der Lösung enthaltenen Salzsäure, die den zum Tönen des Papiers benutzten gelben Farbstoff in Rothviolett verwandelt. 2346. Frage: Ich habe von einer Berliner Firma Papiere bezogen, darunter einen grossen Posten Schreibheft- und Ge schäftsbücher-Papiere. Sämmtliche Schreibhefte werden mir von den Schulkindern zurückgebracht, da die Schrift auf der andern Seite durchgeht, als wenn es Löschpapier wäre. Das Papier ist mir als holzfreies Schreibpapier verkauft. Was kann ich in der Sache machen? Ich habe das Papier bezahlt. Antwort: Fragesteller kann in dieser Angelegenheit nichts machen, da er versäumt hat das Papier sofort nach Empfang darauf zu prüfen, ob es leimfest ist. Beanstandungen einer Waare wegen Fehler, die sich sofort erkennen lassen, sind nach dem Handelsgesetz nach Verlauf längerer Zeit nicht zulässig. 2347. Frage: Eine Fabrik verwendet Stärkekleister zum Kaschiren von Holzbrettchen mit holzfreiem Papier. Nach der Trocknung zeigen sich viele Runzeln (Falten). Trägt hieran das Klebemittel die Schuld? Antwort: Das Kaschiren von Brettchen mit holzfreiem Papier mittels Kleisters geschieht am besten, indem man die zu verarbeitenden Stückchen Papier so lange mit dem Klebe mittel bestrichen weichen lässt, bis sie sich nach dem Auflegen nicht mehr ziehen (ausdehnen) können. Der richtige Augen blick muss von der arbeitenden Person abgepasst werden. Falten (Runzeln) treten dann nicht auf. Uebrigens ist das Be kleben von Holz mit Papier mittels Kleisters unzweckmässig. Es empfiehlt sich hierzu die Benutzung eines glatten, mit Leim bestrichenen, ca. 50 X 80 cm grossen Brettes, auf dem die Papierstücke aufgelegt und mit Klebstoff versehen abgezogen werden. 2348. Frage: Wir erinnern uns, dass im vorigen Jahre in der Papier-Zeitung eine Diskussion über Goldpapier-Fabri kation veröffentlicht wurde, und bitten um Uebersendung der Nummern gegen Berechnung. Ein grosser Kunde von uns bezieht unsere Bronze zur Herstellung von gestrichenem Gold papier, bemängelt dabei, dass die Bronze nicht genug am Papier hafte, und wünscht von uns Angaben, wie dem Uebel stande abzuhelfen sei. In der obenerwähnten Diskussion wurde diese Sache, so viel wir uns noch erinnern, genau behandelt. Ein anderer Kunde von uns verwendet zum gleichen Zweck Blane fixe, doch ist uns unbekannt, ob dieses Mittel das Haften am Papier bewirkt, oder welchen Zweck es sonst hat. Können Sie uns vielleicht nähere Angaben machen? Antwort: In Nummern 101 von 1898, 1 und 3 von 1899 erschienen unter »Neugold-Papier« Aufsätze, die obige Frage streifen. Weitere fachmännische Angaben hierzu sind uns will kommen. Blane fixe bewirkt unseres Erachtens kein besseres Haften der Bronze, sondern dient zur Erzeugung hellerer Nüancen. Aussprache erwünscht. 2349. Frage: Vor einiger Zeit wurde mir für ein Papier- Einführhaus in Südamerika eine Stelle persönlich von dem s. Zt. in Europa weilenden Chef angetragen und die Bedin gungen bekannt gegeben. Das Engagement wurde mir von drüben bestätigt, und um sicher zu sein sandte ich den Kontrakt in 2 Formularen mit meiner Unterschrift versehen ein, von denen mir eins vollzogen zugesandt wurde. Ich erkundigte mich inzwischen über das Klima, Geschäft und Verhalten des Chefs gegen seine Angestellten usw. und erhielt so schlechte Auskunft, dass ich mich diesen Verhältnissen keinesfalls preis geben möchte. Auf welche Weise kann ich mich von den ein gegangenen Bedingungen befreien? Welche Strafe steht mir bevor, wenn die Firma Klage führen sollte? Antwort: Obgleich uns die Gesetze in der Heimath des Fragestellers (Frankreich) nicht bekannt sind, nehmen wir an, dass sie von den deutschen nicht wesentlich abweichen. Frage steller muss seine vertragsmässigen Verpflichtungen erfüllen. Er kann sich denselben nur entziehen, wenn er nachweist, dass ihm die dortigen Verhältnisse unrichtig geschildert wurden, denn ein unter falschen Vorspiegelungen oder auch unter wissentlichem Verschweigen wichtiger Umstände abgeschlossener Vertrag kann von dem Getäuschten als nichtig erklärt werden. Wahrscheinlich wird der südamerikanische Geschäftsherr auf die Dienste des Verpflichteten freiwillig verzichten, wenn dieser ihm mittheilt, dass er die nächste Gelegenheit zur Kündigung ergreifen wird. Erzwungene Dienste sind werthlos, und auch die Kosten der Hin- und Rückreise fallen für den Geschäfts herrn ins Gewicht. 2350. Frage: Ich bezog inliegende 3 Beutel von einer grösseren Dütenfabrik und zwar den mit A bezeichneten im vorigen Jahre. Ich machte eine Nachbestellung und verlangte die Beutel wie gehabt. Ich erhielt daraufhin die mit B be zeichneten Beutel. In diese Beutel wird Soda gefüllt, die an gefeuchtet wird und unter eine Presse kommt, damit sie Form erhält und hart wird. Die Soda fängt zu schwitzen an, und es entstehen Flecke auf dem Papier, die das Paket unansehn lich machen,' weshalb mir dieselben von meiner Kundschaft nicht abgenommen werden. Bei den Beuteln der 1. Lieferung ist mir dies nicht vorgekommen, obgleich die Soda dieselbe ist, ich beziehe sie direkt vom Syndikat, und auch ebenso be handelt wird. Die Beutel sehen mehr oder weniger so aus wie der mit C bezeichnete. Sind die Papiere die gleichen? Kann ich nicht die Abnahme verweigern? Es handelt sich um eine ganz beträchtliche Auflage dieser Beutel. Ferner wäre mir Ihre Mittheilung erwünscht, ob die Frage 2204 ebenfalls meine Beutel betrifft, denn es stehen sich bei dieser Frage gleichfalls 2 Konkurrenten gegenüber, die gegenseitig dasselbe behaupten. Es würde mich interessiren zu erfahren, ob sich meine beiden Lieferanten an Sie gewandt haben. Antwort: Das zu den Beuteln B genommene Papier ist etwas schlechter geleimt als A (dicke Tintenstriche schlagen etwas mehr durch), auch enthält es minderwerthigen Stoff (Prüfung mit Dr. Wursters rothem Reagens ergiebt für B 30—40, für A nur etwa lOpCt. Holzschliffgehalt). Beide Mängel, be sonders aber der zweite, bewirken, dass Beutel A gegen feuchtes Alkali widerstandsfähiger ist als Beutel B, denn Holzschliff wird durch Alkali angegriffen, Zellstoff nicht. Da bei derselben Fabrik mit der Bedingung »wie gehabt« bestellt wurde, ist Annahme-Weigerung berechtigt. Die zweite Frage beantworten wir nicht, da die Namen der Einsender als Redaktionsgeheimniss gelten. Verantwortlicher Redakteur Siegmund Ferenczi, Friedenau. Zuschriften nur an Papier-Zeitung Berlin W9 erbeten Druck von A. W. Hayn’s Erben, Berlin SW, Zimmer-Strasse 29. — Papier von Sieler & Vogel. Berlin, Leipzig und Hamburg Hierzu eine Beilage von Hermann Finckh, Metalltuchfabrik und mechanische Werkstätte, Reutlingen (Württembe