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1512 PAPIER-ZEITUNG Nr. 41 In Deutschland patentirte Erfindungen Sämmtliche Patentschriften werden soweit sie noch vorhanden sind zum Preise von 1 M. für jede Patentschrift von dem Kaiserlichen Patentamt au Berlin NW Louisenstrasse 32/34 an Jedermann abgegeben. Man sende den Betrag an die genannte Verkaufsstelle durch Postanweisung und bezeichne auf derselben deutlich die Nummer der gewünschten Patentschrift Gefäss mit Pinselausdrückvorrichtung von Fr. Wilh. Rehse in Duisburg. DRP 109821. (Kl. 70) Man kann bei diesem Gefäss den Pinsel vollgesaugt oder je nach Bedarf mehr oder weniger ausgedrückt aus dem Gefäss heben und die ausgedrückte Flüssigkeit unmittelbar in das Gefäss abfliessen lassen. )s Deckels a ist seitlich zu der Pinsel- Einführungsmündung b eine halb runde Platte c unverrückbar ange ordnet, welche als Anlage für den Pinsel beim Ausdrücken desselben dient. Hierzu wird ein rechtwinklig gebogener Draht verwendet, der der art durch den Deckel a geführt ist, dass sein längerer Schenkel e sich unmittelbar unter der Einführungs öffnung b befindet, sobald er mittels der an dem kürzeren Schenkel e’ angebogenen Handhabe f bethätigt wird. Durch die Feder g, welche an dem Trichter d und der Hand habe f befestigt ist, wird der Schenkele nach Bethätigung in seine Anfangs stellung zurückgeführt. Die Wirkungsweise ist folgende: Nachdem der Pinsel in das Ge fäss eingeführt und theilweise wieder herausgezogen ist, wie in Bild 1 ver anschaulicht, wird der Schenkel e durch einen Druck auf die Hand habe f in die in Bild 2 stricbpunktirte Stellung gebracht, sodass sich der Pinsel zwischen der Platte c und dem Schenkel e befindet. Je nach dem stärkeren oder schwächeren Druck, mit welchem Schenkel e auf den Pinsel wirkt, wird die Flüssig keit aus demselben mehr oder minder herausgedrückt und fliesst unmittel bar in das Gefäss zurück. Nach Freigabe der Handhabe f geht der Schenkel e durch die Wir kung der Feder g in die Anfangs stellung zurück und giebt die Ein führungsöffnung frei. Soll der Pinsel unausgedrückt aus dem Gefäss ge hoben werden, so bleibt der Schenkel e in der Anfangsstellung. Patent-Anspruch: Ein Gefäss mit Pinselausdrückvorrichtung, gekennzeichnet durch eine im Innern des Gefässes angeordnete Pinselanlage platte (c) und einen durch den Gefässdeckel hindurchgeführten, rechtwinklig gebogenen Draht (e), dessen im Gefässinnern be findlicher Schenkel in der Ruhestellung ein ungehindertes Herausnehmen des vollgesaugten Pinsels gestattet und mittels einer Handhabe mit beliebigem Druck in der Richtung nach der Anlageplatte bewegt werden kann, um den Pinsel mehr oder weniger auszudrücken. Verfahren zur Herstellung farbiger Fotografien von Bertold Kuny in München. DRP 110921. Zusatz zum DRP 85817. (Kl. 57) [Vergl. Papier-Zeitung 1896 S. 1590.] Die Erfindung betrifft eine Ausführungsform des im Haupt- Patent gekennzeichneten Verfahrens. Das transparente Blatt (Gelatine, Papier oder dergl.) wird auf der Rückseite (Schicht seite) des fixirten Negativs mittels eines transparenten Kleb stoffes (Gummi arabicum, Gelatine oder dergl.) aufgeklebt und sodann mit Gummi arabicum oder anderem durchsichtigem und leicht löslichem Klebmittel überzogen. Nach Trocknen dieses Ueberzuges wird nach dem Haupt-Patent gearbeitet, d. h. die lichtempfindlichen Schichten werden von gefärbten Asfalt- oder Chromgelatinelösungen auf denselben aufgetragen und hierauf getrocknet. Alsdann wird ohne Kopirrahmen belichtet, da transparentes Blatt und Negativ ein festes Ganzes bilden. Darauf wird in gewöhnlicher Weise entwickelt und getrocknet, worauf man das transparente Blatt mit dem Bild vom Negativ An der Innenfläche Bild 1 abzieht. Um dieses Abziehen des Bildes vom Negativ zu er möglichen, wird das letztere vor dem Aufkleben des trans parenten Blattes mit Wachs, Paraffin oder dergl. eingerieben. Beim Aufkleben werden zweckmässig die Kanten der Negativplatte durch das transparente Blatt überklebt, in welchem Falle man das Bild vor dem Abziehen erst abschneiden muss. Das so erhaltene Positiv wird zweckmässig auf der Rückseite mit abgetönter weisser Farbe überstrichen und sodann in ge wöhnlicher Weise auf Karton gezogen, worauf das transparente Blatt abgenommen werden kann. Dieses Abziehen des transparenten Blattes erfolgt nach dem vollständigen Trocknen des aufgezogenen Positives und nach Durchfeuchtung des transparenten Blattes. Pat ent-Anspruch: Ausführungsform des durch Patent 85817 geschützten Ver fahrens, dadurch gekennzeichnet, dass der transparente Bild träger zum Zwecke des bequemen Auftragens der Pigment schicht, Kopirens und Entwickelns mit einem durchsichtigen Klebmittel auf das zu kopirende Negativ abziehbar geklebt wird. Papierabhebevorrichtung für die Nummerirwerke von Druck maschinen von Joseph Wetter & Co. in Brooklyn. DRP 109969. (Kl. 15) Die Vorrichtung dient zum Abheben des Papiers von den Zifferrädern, wenn diese weiter geschaltet werden. Ein an dem niederdrückbaren Gestell des Nummerirwerks drehbar gelagerter Hebel wird durch eine bei jeder Schaltung des Zifferwerkes sich absatzweise drehende Hubscheibe mittels eines zweiten, gleichfalls am Gestell gelagerten Hebels ange hoben und hält hierdurch das zu bedruckende Papier bei Schaltung der Zifferräder äusser Berührung mit den letzteren. Wegen der Einzelheiten muss auf die Patentschrift ver wiesen werden. Sehnelleopirende i i Lichtpauspapiere ; und -Leinen i sa „Meine Lichtpauspapiere bleiben zähe und werden nicht brüchig; । ebenso die davon gefertigten Copien“ m ; B. G. Positivlichtpauspapiere ohne €ntwicklungsba 1 (in purem Wasser gleichzeitig entwickelnd und auswässernd) ] Garantirte Resultate: Scharfe, vollständig tuscheschwarze (nicht graue i oder violette) Linien auf klarweissem Grunde in Lithographie gleicher Sauberkeit 1108602 ; B. Positivhchtpauspapiere (Galluseisenpapiere) j A. Negativlichtpauspapiere (Blausaure Bisenpapiere) | G. Braun-Rapid-Lichtpauspapiere ] Lieferung an Wiederverkäufer und unter Garantie für vorzüglichste i Qualität, höchste Lichtempfindlichkeit und Haltbarkeit Preislisten, Copieproben u. s. w. gratis und franco ; Richard Sehwiekert, Freiburg (Breisgau) Specialfabrik für alle Lichtpauspapiere und Utensilien u. s. w. Für Papierwaren- u. 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