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1468 PAPIER-ZEITUNG Nr. 40 Schriften, darunter 9641 Evangelischen Augenblicklich ist man hier mit den Vorbereitungen zum Maschinenmarkt und Wollmarkt beschäftigt, welche in die Strassenbahnen in blauer, die Omnibus- Auf den Rändern neben dem Plan sind die 25 Omnibuslinien in den gleichen Farben im es Der Plan enthält linien in rother Farbe. 80 Strassenbahn- und Im vorigen, 85., Vereinsjahr der Sächsischen Haupt-Bibel gesellschaft versandte die Expedition 31966 Bibeln, 10166 Neue Testamente und 312 Psalmen, zusammen 42444 heilige Bundes«, des »Lutherischen Gotteskastens« und anderer Be steller in fast 1000 Exemplaren zur Unterstützung und Ver tiefung der evangelischen Bewegung in Oesterreich verschickt. Die Kassenverhältnisse gestatteten aber doch noch, 480 Bibeln, 130 Neue Testamente und 50 Psalmen ohne Entgelt und 2314 Bibeln, sowie 1442 Neue Testamente unter Ermässigung der dermaligen, ohnehin so niedrigen Verkaufspreise abzugeben. Der Erlös aus den heiligen Schriften kann die Selbstkosten für Herstellung derselben niemals decken, jede Steigerung des Ab satzes bringt darum der Kasse nicht vermehrte Einnahmen, sondern erheischt vermehrte Zuschüsse. Im letzten Vereins jahre gingen durch Zahlungen für entnommene Bibeln und Neue Testamente 66928 M. 22 Pf. ein, zur Bestreitung des ge- sammten Aufwandes bei Ausrichtung der Arbeit waren aber 96193 M. 42 Pf. erforderlich; es mussten also 29265 M. 20 Pf. durch Liebesspenden, unter Zuhilfenahme von Kapitalzinsen und Kassenvorrath aufgebracht werden. 18538 M. 18 Pf. lieferte die Ostrrkollekte, die seit dem Jahre 1829 regelmässig am ersten oder zweiten Osterfeiertage, je nachdem ein ergiebiger Ertrag zu erwarten ist, für die Zwecke der Bibelgesellschaft einge sammelt wird. g. Haus- oder Traubibeln. Neue Aufhebung des Kolportage-Verbots in Oesterreich. Minister präsident Dr. von Körber hat gegenüber einer Deputation des österreichischen Reichsverbandes der Druckergenossenschaften, die wegen Aufhebung des Kolportageverbotes im Interesse ihres Gewerbes petitionirte, die Erklärung abgegeben, dass die Re gierung sich bereits entschlossen habe, demnächst einen Gesetz entwurf betreffs Aufhebung des Kolportageverbotes im Abge ordnetenhause einzubringen. Das Gesetz werde nur für gewisse Grenzbezirke einschränkende Bestimmungen enthalten, g. zum Theil auch jetzt noch, obwohl sich bereits die Vorzeichen der nun bald beginnenden »Sauregurkenzeit« bemerkbar machen. Es ist auch erklärlich, dass der allgemeine wirthschaftliche Aufschwung, der sich bereits seit längerer Zeit in fast allen Geschäftszweigen bemerkbar macht, auch dem unsrigen zugute kam, nur fragt es sich leider, ob auch ein entsprechender Ge winn erzielt wird. Dies dürfte füglich zu verneinen sein, da sich nicht nur die Anschaffungskosten der meisten Artikel wesentlich erhöht haben, die Verkaufspreise aber unter dem Drucke des starken Wettbewerbs —Waarenhäuser inbegriffen — gleich geblieben sind, sondern auch die Geschäftsunkosten stetig wachsen, zumal in Breslau, wo am letzten Neujahrstage ein grosser Theil der Geschäftsleute in Wohnungs- und Laden- miethen gesteigert wurde. Die hiesige Kartonnagen - Fabrikation, welche an der blühenden Konfektion ein lohnendes Absatzgebiet findet, dürfte am ehesten mit den erzielten Erfolgen zufrieden sein, nicht minder der Tapetenhandel, welcher von der überaus leb haften Bauthätigkeit Nutzen zog. Grosses Interesse fand eine im hiesigen neuen Kunstgewerbemuseum veranstaltete Tapeten- Ausstellung, welche dem Publikum die modern stilisirten Muster in grosser Reichhaltigkeit vorführte. Der Buchhandel klagt über die Unlust des Publikums, Bücher zu kaufen; auch die sich mehrende Zahl der öffent lichen Bibliotheken und Lesehallen — so löblich diese Ein richtung auch sonst vielleicht sein möge — bringt dem Buch handel grossen Schaden. Die Besitzerin einer Buchhandlung auf der Neuen Taschenstrasse wurde zu 60 M. Geldstrafe ver- urtheilt, weil sie Probehefte einer neuen Ausgabe des »Deca- merone« mit zugehörigen, recht »intimen« Abbildungen in ihrem Schaufenster ausgelegt hatte. Dieses Urtheil ist nun mehr auch von der Berufungsinstanz unter Hinweis auf § 184 des Str.-G.-B. bestätigt worden. Aus dem Zeitungsfache ist wenig Neues zu melden. Hin und wieder tauchen neue Erscheinungen auf, die aber meist nur für einen engeren Leserkreis bestimmt sind. Mitte Januar erschien eine neue Halbmonatsschrift, betitelt »Die Glocke, Schlesische Revue für Kunst und Leben«. Letztere Bezeichnung sollte offenbar an die Münchener »Jugend« erinnern, mit welcher sich »Die Glocke« jedoch weder nach Inhalt noch nach Ausstattung messen konnte. Die Zeitschrift kam auch meines Wissens über die ersten drei Nummern nicht hinaus. Zwei kürzlich geführte Pressprozesse endeten mit Frei sprechung. Die sozialdemokratische »Volkswacht« sollte sich gegen den Groben Unfugs-Paragrafen vergangen haben, weil sie einem Streikbericht den Vermerk »Zuzug ist fernzu halten« beifügte. Das freisprechende Urtheil stützte sich darauf, dass der Vermerk nur an einer unauffälligen Stelle gestanden habe, und dass das Publikum an solche Aufforderungen schon so gewöhnt sei, dass eine Beunruhigung kaum mehr eintreten könne. Der andere Fall betraf den Theater-Kritiker der Bres lauer Zeitung, der bei Besprechung der künstlerischen Leistungen einer Schauspielerin die Wendung gebrauchte: »Wenn ge schmiert von Schmiere kommt, so spielte Frl. X wie geschmiert«. Die Beleidigungsklage der Dame wurde jedoch vom Gericht abgewiesen, da die Grenzen der erlaubten Kritik nicht über-' schritten seien. Im Verein der Kolportage-Buchhändler für Breslau und Umgegend wurde der Antrag gestellt, eine schwarze Liste der unlauteren Elemente dieses Standes anzulegen. Der Plan, dessen Durchführung ebenso 'sehr im Interesse der Kolporteure als in dem der Buchhändler und des Publikums liegen würde, fand grossen Beifall, doch dürften sich seiner Verwirklichung noch Schwierigkeiten in den Weg stellen. Der Breslauer Gewerbe-Verein macht bekannt, dass er drei tüchtigen, minder bemittelten Gewerbetreibenden durch Ver leihung eines Stipendiums von je 300 M. Gelegenheit zum Be such der Pariser Weltausstellung geben wolle. Zu dem Gutenberg-Jubiläum war auch für Breslau die Veranstaltung einer grösseren Festlichkeit angeregt. Diese Anregung scheint leider nur wenig Widerhall zu finden, und so wird das Publikum ausserhalb der Fachvereine wohl wenig von jenem bedeutungsvollen Tage spüren. Regel einen erhöhten Fremdenzufluss aus der Prolinz und demzufolge eine Belebung der Geschäfte vor Eintritt der stillen Jahreszeit zur Folge haben. Die Breslauer Handelskammer gab in einer Streitsache be züglich der Zahlungsbedingungen in unserem Fach folgendes Gutachten ab: Nach hiesigem Handelsbrauch ist bei Entnahme grösserer Posten von Drucksachen im kaufmännischen Verkehr mit lithografischen Anstalten die Bewilligung eines dreimonat lichen Zahlungszieles üblich. Dieser Handelsbrauch besteht auch dann, wenn die gesammte bestellte Waarenmenge nicht sofort geliefert werden soll, sondern Lieferung nach Bedarf innerhalb eines bestimmten Zeitraumes — zum Beispiel Jahres frist — vereinbart worden ist, vorausgesetzt jedoch, dass die Gesammtmenge von vornherein bestimmt ist und auf einmal hergestellt werden kann. In einer grösseren schlesischen Druckerei wurde ein be deutender Vorrath gefälschter russischer Staatsbanderollen be schlagnahmt, wie solche zur Verzollung von Zigarren- und Zigarettenkistchen benutzt werden. Der Vorfall, welcher gegen wärtig die Gerichte beschäftigt, erregt in Fachkreisen grosses Aufsehen. Berichte unserer Korrespondenten Breslau, 12. Mai 1900 Buchdruckereien und Papierhandlungen waren hier Laufe des letzten Winters leidlich gut beschäftigt und sind Büchertisch Durch Berlin, Strassenbahn- und Omnibusplan mit voll ständigem Verzeichniss sämmtlicher Strassenbahn- und Omnibus- Linien und Strassenverzeichniss. Verlag der Liebelschen Buch handlung, Berlin W. Preis 20 Pf. Testamente wurden auf Rechnung des Ein schwedischer Buchgewerbe-Verein ist in Stockholm be gründet worden. Derselbe entspricht in der Hauptsache dem dänischen Buchgewerbe-Verein. Als Vorsteher des neugebildeten Vereins wurde Freiherr C. C. Bonde, als zweiter Vorsteher der Verlagsbuchhändler Dr. C. J. Fahlcrantz gewählt. Auszeichnung. Dem Verlagsbuchhändler Richard Lincke, Inhaber der Firma E. Piersons Verlag in Dresden, ist der Verdienst-Orden für Kunst und Wissenschaft vom anhaitischen Hausorden Albrechts des Bären verliehen worden, g. u namentlich angegeben, wobei die Gleichheit der Zahlen auf dem Plan der 1 und im Verzeichniss das Auffinden auf letzterem erleichtert.