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Diebstahl an künstlerischem Eigenthum Aus Berlin Leider muss der deutsche Fabrikant häufig wehrlos zusehen, wie seine Ideen gestohlen, seine Muster möglichst ähnlich, ja mitunter in der ungenirtesten Weise ganz genau kopirt werden! In dieser Richtung besteht eine Lücke in der Gesetzgebung, denn die Ehrenpflicht, die es verbietet, etwas Unrechtes zu thun, und die im Allgemeinen im kaufmännischen Leben genügen sollte und Gott sei Dank meist genügt, besteht für diejenigen nicht, deren Ehrgefühl nicht genug ausgeprägt ist. Solchen Leuten könnte man nur durch empfindliche Geldstrafen beikommen, an welchen ihnen mehr liegt als an der Achtung ihrer Berufsgenossen. Derartige Menschen kopiren frisch darauf los, was sie als gangbar und beim Publikum beliebt erkennen, und was nicht gerade durch Patent oder als Gebrauchsmuster geschützt ist. und können es natürlich, weil sie ja nichts für die Idee und die derselben zu Grande liegenden Entwürfe von Malern, Bildhauern, Graveuren usw. zu bezahlen haben, erheblich billiger auf den Markt bringen, zumal wenn sie, wie es ja auch vielfach geschieht, schlechteres Material in der Annahme ver wenden, dass dem Verbraucher, der in der Regel Laie ist, das feinere Unterscheidungsvermögen für die bessere Ausführung fehlt, und es meistens nur darauf ankommt, dass ein Gegenstand äusserlich und oberflächlich dem nachgeahmten möglichst ähnlich erscheint. Der gerichtliche Schutz für Schönheitsmuster versagt für solche Leute auch, denn sie entblöden sich nicht, den Gegenstand mit einer geringen Abweichung auf den Markt zu bringen, sodass er nicht mehr genau das geschützte Muster zeigt, sondern nur noch ähnlich ist, und der Schutz tritt nur ein, wenn irgend ein Muster genau nach gemacht wird. Wir haben seit Jahren die Erfahrung gemacht, dass Alles, was wir auf den Markt bringen, mehr oder weniger kopirt wird, und zwar nicht nur von kleineren Firmen, sondern auch von grösseren und mit unter so genau, dass sogar die Farben und Prägungen bis auf den i-Punkt da sind, und wenn es auch schmeichelhaft für uns sein mag, dass unsere Erzeugnisse für Andere vorbildlich sind und von so Vielen der Nachahmung werth gehalten werden, so muss doch solche Handlungs weise, zumal von Häusern, die als bedeutend gelten, auf das Schärfste missbilligt werden. Das ist die Lücke in der Gesetzgebung, dass man derartigen Nach bildungen schutzlos gegenüber steht! Es müsste dahin gestrebt werden, dass jede Nachahmung eines Gegenstandes, gleichviel ob dieser nach den heutigen Gesetzen ge schützt werden kann oder nicht, sobald sie durch Sachverständige als Nachahmung, wenn auch mit geringen Abweichungen vom Modell, bezeichnet wird, mit Geldstrafe geahndet werde, und es sollte eigentlich nur darauf ankommen, dem Richter zu zeigen, dass der Nachahmer sein Werk einem anderen Erzeugniss nachgebildet hat; der Beweis darüber, wer den Gegenstand zuerst auf den Markt gebracht hat, wer also der geistige Urheber ist, wird in weitaus den meisten Fällen leicht zu führen sein. Papienoaaren-Fabrik Lösch- und Filter-Papier Zur Herstellung weichen, lockern und saugfähigen Papiers empfiehlt Frank A. Fletcher in Waterlown, N. Y., V. St. v. Amerika, laut amerikan. Patent Nr. 645081, das Einschliessen der ge- sammten Nasspartie der Papiermaschine in einen luftdicht schliessenden Kasten, in welchem die Luft verdünnt wird. Dadurch und durch Erhitzen der feuchten Papierbahn wird rasches Verdunsten des Wassers erzielt, die Faserbahn wird trocken, ohne gepresst zu werden. In dem vorstehend skizzirten Beispiel sind der Siebzylinder B sowie die anderen Theile der Nasspartie im luftdichten Kasten A untergebracht. Der Papierstoff fliesst durch Rohr a in den Stoffkasten, Rohr a‘ führt das überschüssige Wasser ab. Mittels Gautschpresse C wird die vom Siebzylinder aufgenommene Stoffbahn F auf das endlose Metalltuch £ übertragen, über die Sauger GG geführt und mittels einer Reihe von Heizkörpern II so getrocknet, dass sie die Walze D mit Hilfe des Förderfilzes K lufttrocken verlässt und mittels Walzenpaars M durch die Klappe L aus dem luftdichten Kasten A gezogen wird. Luftpumpe o verdünnt die Luft im Kasten, dadurch wird der Siedepunkt des Wassers herabgesetzt, das stürmische Ver dampfen des Wassers lockert den Faserfilz, und da keine hohen Wärmegrade — wie bei Trockenzylindern üblicher Bau art — zur Anwendung kommen, bleibt das Papier saugfähiger. Die hier vorgeschlagene Neuerung unterscheidet sich von der in Nrn. 89 von 1898 und 2 von 1899 unter »Trocknen von Papierstoff unter Luftverdünnung« beschriebenen hauptsächlich dadurch, dass hier auch der Nasstheil der Papiermaschine in luftverdünntem Raum arbeitet, dort jedoch nur der Trockner. Deutscher Zoll auf Kasern Von betheiligter Seite wurde die »Centralstelle für die Vorbereitung von Handelsverträgen« darauf aufmerksam ge macht, dass man von agrarischer Seite im »Wirbhschaftlichen Ausschuss« einen hohen Einfuhrzoll auf Kasein vorzuschlagen und mit allen Mitteln durchzudrücken beabsichtigt. Kasein ist für die chemische und Papier-Industrie Deutsch lands von hofier Bedeutung. Die Papier-Industrie hat ein Interesse daran, dass die Einfuhr ausländischen, namentlich amerikanischen Kaseins nicht unterbunden wird. Durch Er höhung des Zolles würde nicht nur der Kasein-Preis im Inland steigen, sondern der Papier - Verarbeitung, namentlich der Kunstdruckpapier-Fabrikation der Bezug bewährter Kasein- Sorten unmöglich gemacht. Die »Vereinigung für die Zollfragen des Papierfaches«, Berlin W, Linkstrasse 7, wird in diesem Sinne eine Eingabe an die Reichsregierung richten. Russischer Zoll auf oberflächlich gefärbtes Papier Gemäss einem vom Finanzminister bestätigten Beschlusse der besonderen Tarifkommission vom 13. Januar 1900 ist Papier, das auf einer oder auf beiden Seiten, jedoch nicht in der Masse, wenn auch mit weisser Farbe, gefärbt ist, nach Art. 177,6 des Zolltarifs, bezw. nach Art. 30 des Verzeichnisses III des Finländischen Zolltarifs zu verzollen. (Entscheidung vom 19. Januar 1900, Nr. 946.) Londoner Wandkalender für das nächste Jahr Eigenbericht, Nachdruck verboten Obgleich das Jahr 1901 noch in weiter Ferne liegt, ist man in den Kreisen der englischen Kalenderdrueker nicht nur emsig mit der Anfertigung neuer Muster dafür beschäftigt, sondern hat sie theilweise bereits vollendet. Nachstehend be schreibe ich diese Vorläufer des grossen Kalenderfeldzuges, der nach den Vorbereitungen zu schliessen, besonders erfolg reich zu werden verspricht. Der seit Monaten alle britischen Gemüther erfüllende Krieg mit dem Transvaal übt einen so wesentlichen Einfluss auf die Richtung der neuen Kalender motive aus. dass mindestens zwei Drittel sämmtlicher bisher fertig gestellter Neuheiten ein ausgesprochen kriegerisches oder wenigstens patriotisches Gepräge an sich tragen. Trotz dieser Gleichartigkeit des Charakters sind die neuen Schöpfungen nicht im Geringsten eintönig, die Mannigfaltigkeit der Aus stattung und die Zahl der von einander verschiedenen Vor würfe sind vielmehr besonders gross. Hie Brite — hie Bure! Dieses Thema ist unter Anderm in einer Reihe vorzüglich chromolithografirter Wandkalender im Format von 17x23 Zoll englisch behandelt, deren einer den Augenblick darstellt, in dem Oberst Baden-Powell, eine Reiter schaar im Gefolge, hoch zu Ross um Mafeking Heldenthaten vollbringt. Ein anderes Muster trägt das Doppelbildniss Sir Redvers Bullers und des Soldatenhelden Lord Roberts (im Volksmunde »Bobs« genannt), das von Lorbeerkränzen um rahmt wird. Britische und koloniale Flaggen gruppiren sich in gefälliger Anordnung um die Hauptfiguren, während der untere Theil der Kalenderfläche zum Bekleben mit den Abreiss blöcken dient. Nicht ganz ungetheilten Beifalles dürfte sich bei dem britischen Publikum ein Dessin erfreuen, das mit dem Bildnisse des mitunter so viel geschmähten Mr. Chamberlain geschmückt ist. Sicherer ist der Erfolg des Kalenders »Die Schöpfer des Kaiserreiches«. Dieser weist vier gegenwärtig in aller Munde stehende Persönlichkeiten, Roberts, Buller, Macdonald und Kitchener, inmitten landschaftlicher Szenerien von Khartum, Pretoria und Kapstadt auf. Eine bemerkenswerthe Eigenart der nächstjährigen Kalender besteht darin, dass man die Wiedergabe von Werken moderner