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Nr.38 PAPIER-ZEITUNG 1387 Kaufmännische Vordrucke Schluss zu Nr. 87 Was das Format anbetrifft, so hat sich für Briefbogen und Rech nungen allgemein eine Art Quartformat von etwa 221/2 X 281/2 cm eingebürgert. Dieses Format stimmt in der Grösse mit den all gemein hergestellten Kopirbüchern und Briefsammelmappen über ein. Häufig werden auch sogen. »Mittheilungen« (Memoranden), sowie Rechnungen in halber Grösse benutzt; erstere werden gewöhnlich der Quere, letztere der Länge nach beschrieben. Für diese kleineren Formate wähle man etwas derberes Papier, da sie sonst zu leicht zerknittert werden. In manchen Kontoren werden auch Rechnungen in Folio (Aktenformat) benutzt, die aber in Kopirbuch und Registrirapparat schlecht hineinpassen und deshalb immer mehr aus der Mode kommen. Aus diesem Grunde wäre es wünschenswerth, wenn man für Quittungen, die in den meisten Fällen in dem üblichen Wechselschemaformat hergestellt werden, ein entsprechend schmäleres Format wählen würde. Für Postkarten, Paketadressen usw. sind in dieser Be ziehung bekanntlich die amtlichen Vorschriften maassgebend. Für Briefumschläge wird, da der Brief in der Regel zweimal gefaltet wird, ein Format von 121/2 X 15'/a cm verlangt, doch wird auch ein etwas grösseres, sogen. »Deck-Kuvert« für Briefe mit Einlagen viel benutzt, abgesehen von den verschiedenen Sorten Geld-Kuverts. Im Auslände, besonders in England, sind etwas kleinere Formate als bei uns eingeführt, und die Briefe werden nicht zweimal, sondern dreimal gefaltet, sodass auch ein entsprechend kleines Kuvert erforderlich wird. Da es leider noch immer zu den Eigenthümlichkeiten unseres Volkes gehört, ausländische Gebräuche urtheilslos nachzuahmen, so kann man diese kleinen Formate auch bei uns vielfach antreffen, während anderseits manche Firmen etwas Vornehmes darin ‘ suchen, dass sie ein die sonst übliche Grösse überschreitendes Format benutzen. Der Drucker wird jedoch gut daran thun, sich, soweit es an ihm liegt, von derartigen Absonderlichkeiten fernzuhalten. Farbe. Das früher übliche mattblaue Papier ist gänzlich aus der Mode gekommen und zwar mit Recht, da weisses Papier dem Auge zuträglicher ist. Für Rechnungen, zumal wenn solche die Stelle eines Mahnbriefes vertreten sollen, benutzt man mit unter rosafarbenes Papier. Liniatur. Einfach mattblaue Linien werden bevorzugt. Die karrirte Liniatur, die ja wohl Manches für sich bat, ist sehr aus der Mode gekommen. Als besonders fein gilt es, auf unliniirtes Papier, d. h. mit Hilfe eines Linienblattes zu schreiben, in welchem Falle das Papier genügend- durchsichtig sein muss. Für Kontore, in denen Schreibmaschinen benutzt werden, sind liniirte Papiere nicht verwendbar, da die Maschine ihre eigene Liniatur hat, die mit der, vorgedruckten meist schlecht über- einstimmt. Eine Randlinie, mit der man zuweilen Versuche angestellt hat, scheint sich nicht als zweckmässig erwiesen zu haben. Satz. Die wichtigste Aufgabe, welche dem Accidenzdrucker obliegt, ist die Herstellung eines korrekten, sauberen und ge schmackvollen Vordruckes. Die Lösung dieser Aufgabe, soweit sie kaufmännischen Zwecken dienen soll, erfordert nicht nur all gemeine fachmännische Kenntnisse, sondern auch Verständniss für die jeweilige Moderichtung und eine möglichst grosse Erfindungsgabe, da bei der heutzutage auf allen Gebieten des wirthschaftlichen Lebens in hohem Maasse gesteigerten Kon kurrenz häufig selbst der einfachen Drucksache ein gewisser Reklamewerth beigemessen werden soll, den sie bei origineller Ausstattung auch sehr wohl besitzen kann. Und nicht minder wird das unserer Zeit eigenthümliche, gewiss recht erfreuliche Streben, auch all den kleinen Gebrauchsgegenständen des täg lichen Lebens eine möglichst künstlerische Form zu geben, selbst in den sonst so nüchternen Handelskreisen das Verlangen nach einer recht geschmackvollen Ausstattung der Schriftstücke wecken müssen. In vielen Geschäften freilich, besonders in Grosshandlungen, will man jedes dekorative Beiwerk und selbst einen vom Her kömmlichen abweichenden Schriftsatz vermieden sehen, und die Kunst des Druckers muss dann in der übersichtlichen und sinn- gemässen Anordnung des Vordruckes ihre Hauptaufgabe erblicken. Doch so selbstverständlich auch diese Aufgabe erscheinen mag, so wird doch oft genug dagegen gesündigt. Um nur ein Beispiel zu nennen, scheint es vielen Druckern ganz unbekannt zu sein, dass in manchen Fällen die Bezeichnung des Geschäftszweiges einen Theil der Firma bildet, in anderen aber nicht, und dass dieser Unterschied auch schon aus der Art des Vordruckes er kennbar sein muss. Die Gepflogenheit, manche wichtigen Ver merke am linken Rande des Blattes anzubringen, beruht eben falls auf ungenügender Kenntniss des Kontorbetriebes, denn da die kaufmännischen Schriftstücke fast allgemein am linken Rande in eine Sammelmappe (Registrator) eingeheftet werden, so gehen derartige Vermerke vollständig verloren. Zu tadeln ist auch, dass bei illustrirten Brief- und Rechnungsköpfen die Schrift oft viel zu sehr verschnörkelt oder gleichsam in dem Bildergemenge vergraben erscheint. Einen Briefbogen mit Firmen vordruck herzu stellen ist scheinbar eine sehr leichte Arbeit, und in gewisser Beziehung mag es auch wirklich eine sein. Wer jedoch seinem Beruf mit Ernst und Eifer nachgeht, für den ist es eine Kunst, die, wie jede andere, Geschicklichkeit, Umsicht und Kenntnisse verlangt. Martin Schück E. Nister’s Farbendruck-Verfahren Einem Vortrag des Ingenieurs Josef Hammer über »Farben fotografie und Farbendruck« entnehmen wir nach dem »Bay erischen Industrie- nnd Gewerbeblatt« Folgendes: Ich will noch auf ein Farbendruck-Verfahren aufmerksam machen, welches der Firma E. Nister in Nürnberg im Jahre 1895 patentirt wurde und volle Beachtung verdient, da man mittels dieses Ver fahrens imstande ist, vorhandene Farbdruckplattensätze in solche für den Druck mit geringerer Farbenzahl vmzuwandeln. Besteht beispielsweise ein herzustellender Farbendruck aus etwa 14 Einzeltönen und demgemäss aus ebensovielen Druckplatten, so ist durch das Nister’sche Verfahren ein Mittel an die Hand gegeben, um die Zahl der Druckplatten, ähnlich dem fotografischen Dreifarben druck. auf drei Druckplatten herabzumindern. Um das Verfahren näher zu erläutern, will ich nach der Nister- sehen Patentschrift die Umwandlung eines vielfarbigen Farbendruckes in einen Dreifarbendruck näher beschreiben. Das Verfahren besteht im Wesentlichen darin, dass man jede der bisher erforderlichen Farbenplatten in ihre Grundfarben zerlegt und soviel Abdrücke von der Platte anfertigt, als Grundfarben in ihrer Farbe enthalten sind. Diese Abdrücke werden nicht farbig, sondern in einem neutralen Ton, grau oder braun gedruckt, welcher dem Tonwerth, welchen die betreffende Grundfarbe in der Mischfarbe der Platte aufweist, entspricht. Dieses Abdrucken geschieht nicht auf lauter einzelne Blätter, sondern es werden alle Drucke, welche derselben Grundfarbe entsprechen, auf einem Blatt übereinander ge druckt, sodass schliesslich nur drei in neutralem Ton ausgetührte Kombinationsblätter resultiren, nach welchen nunmehr die drei Druck platten nach irgend einem beliebigen Reproduktions-Verfahren, wie z. B. Holzschnitt oder dergl, herzustellen sind. Die so gewonnenen Druckplatten in den Grundfarben aufeinander gedruckt ergeben sodann das zu erzeugende Bild. Die Schwierigkeit bei dem Nister’schen Verfahren bestand darin, die einzelnen Farbtöne auf ihre Antheile an den drei Grundfarben zu untersuchen und die entsprechende Tönung der neutralen Farben zu wählen. Mit Hilfe von aufgestellten Skalen, welche neben der zu zerlegenden Mischfarbe ihren Helligkeitswerth an den drei Grund farben in neutralem Farbtone angiebt, hat Nister sein Verfahren überaus einfach gestaltet, sodass die oben erwähnte Schwierigkeit beseitigt ist. Es wird ohne Weiteres einleuchten, dass das Nister’sche Farben- druckverfahren nichts anderes bezweckt als die Herstellung dreier Diapositive, die durch verschiedene Strahlenfilter erzeugt werden. Was aber das Nister’sche Verfahren überaus werthvoll gestaltet, ist der Umstand, dass es ohne grosse Schwierigkeiten, d. h. ohne komplizirte Apparate ausgeführt werden kann, und dass man vor handene Vielfarbendrucke, z. B. aus 16 einzelnen Farbdruckplatten bestehende Drucke, in solche um wandeln kann, die aus nur drei Druckplatten bestehen. Die Buchdruckereifirmen C. G Röder, Spamersche Buchdruckerei, J. B. Hirschfeld und F. A. Brockhaus in Leipzig, deren Inhaber durch die Entscheidungen der Kreishauptmann-chaft a s Pflicht mitglieder der Innung Leipziger Bnchdruckereibesitzer (Zwangs- Innung) erklärt worden waren, hatten durch ihren Rechtsbeistand gegen die Entscheidungen der Kreishauptmannschaft Beschwerde beim Ministerium des Innern eingelegt, da sie der Meinung waren, es gebe gegen die in § 100 h der Gewerbeordnung ge ordnete endgiltige Entscheidung der höheren Verwaltungs behörde noch einen weiteren Beschwerdeweg. Das Ministerium des Innern hat sich hierzu in einer Verordnung dahin aus gesprochen, dass es nicht in der Lage sei, auf Grund der er hobenen Beschwerde die angefochtenen Entscheidungen der Kreishauptmannschaft Leipzig aufzuheben, da nach § 100h der Gewerbeordnung die Entscheidung der höheren Verwaltungs behörde über Streitigkeiten der hier fraglichen Art endgiltig sei. g. i