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Nr. 35 PAPIER-ZEITUNG 1271 Abtrennen von Briefmarken Wer hätte nicht schon einmal beim Abtrennen von Briefmarken eine oder gar mehrere zerrissen? Wie begegnet man diesem Uebel stande auf einfache, kostenlose und sichere Art? Die Frage lässt sich sehr einfach lösen. Man falte die Marken nach beiden Richtungen in der Perforirung unter scharfem Nieder streichen und wird überrascht sein, wie leicht sich die Marken dann abtrennen lassen. G. Heizer-Prämie Giebt es ein rationelles Verfahren, um die Heizer für möglichst geringen Kohlenverbrauch zu interessiren? Da eine unerlässliche Vor bedingung zu einem solchen Verfahren die Möglichkeit bieten würde, den Kohlenverbrauch unabhängig von den Heizern in einer absolut zuverlässigen und derart einfachen Art und Weise festzustellen, dass dadurch nicht nur der Fabrikant den Heizer sondern auch umgekehrt dieser die Berechnungen jenes kontrolliren könnte, so läuft obige Frage auf die neue Frage hinaus, ob es eine, womöglich selbstthätige Einrichtung zur Ermittlung des Kohlenverbrauchs, — etwa eine in das Zuführungsgeleise zum Kesselhaus einzuschaltende, automatisch funktionirende Waage — giebt, F. Die erhöhten Kohlenpreise drängen zur Kohlenersparniss, und erfahrungsgemäss liegt diese vornehmlich in der Hand der Heizer. Durch nachlässiges Heizen kann mehr Kohle verschwendet, als durch Wärmeschutzmassen, Ekonomiser usw. gespart werden. Das einzige bisher bewährte Mittel, den Heizer zu möglichster Kohlen-Ersparniss anzuhalten, ist die Heizer-Prämie. Diese muss für alle Heizer beider Schichten gemeinsam sein. Selbst thätige Einrichtungen zur Messung des Kohlenverbrauchs sind uns nicht bekannt, aber aus dem bisherigen Kohlenverbrauch auf 100 kg Papier während mehrerer Jahre liesse sich ein Prämiensatz aufstellen, der den Heizern umsomehr Belohnung bringen soll, je weniger Kohle auf 100 kg Papier im Lauf des Jahres oder Halbjahres verbraucht wurde. Mittheilung von Erfahrungen und Vorschlägen hierzu ist erwünscht. Red. Rücksendungspflicht Fabrikant A. schickt an Kaufmann B. unaufgefordert werthvolle Muster zur gefälligen Ansicht. Ob nun B. Bestellung macht oder nicht, wird er dringend gebeten, diese Muster innerhalb einer Woche zurückzuschicken, und A. fügt nicht nur 20 Pf. in Briefmarken bei, sondern die Proben sind schon in ein Kuvert verpackt und dieses mit der Adresse des A. versehen. Also braucht B. weiter nichts zu thun als das Kuvert anzufeuchten, zuzukleben und in den ersten Briefkasten zu schieben. Ist nun B. äusser des guten Tones, des Anstandes gesetzlich verpflichtet, diese Muster, welche garnicht bestellt waren, zurückzuschicken? Kann man B. zwingen, solche Sachen zum Briefkasten zu bringen oder zu schicken? K. Gutachten unseres rechtskundigen Mitarbeiters: Der Empfänger ist zur' Rücksendung der Proben gesetzlich verpflichtet aus folgenden Gründen: Unter Kaufleuten ist hin sichtlich der Bedeutung von Handlungen auf die im Handels verkehre geltenden Gewohnheiten Rücksicht zu nehmen (§ 346 HGB). Nun entspricht es dem Berufe eines Kaufmanns, der jährlich zahlreiche Verkaufsanerbietungen empfängt und Waaren- bestellungen macht, auf den Verkäufer gebührende Rücksicht zu nehmen und ihn nicht über sein eigenes Verhalten in Un gewissheit zu lassen. Daher hat sich im Kaufmannsstande die Gewohnheit baldiger Rücksendung fremden Gutes auf Kosten des Eigenthümers herausgebildet. Auch die Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag führen zu demselben Ergebniss. Der Eigenthümer der Muster hat sie dem B. ohne dessen Auftrag zugesandt; A. war Geschäftsführer, B. war nach der Ausdrucksweise des Gesetzes Geschäftsherr. Der § 684 BGB verpflichtet nun den das auftraglose Geschäft miss billigenden Geschäftsherrn, dem Geschäftsführer Alles, was er durch die Geschäftsführung erlangt, nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung herauszugeben. Wer durch die Leistung eines Anderen auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet (§ 812 BGB). Die Muster sind werthvoll, B. hat sie durch eine Leistung des A. auf dessen Kosten erworben und muss sie herausgeben, er würde sich sonst einer ungerechten Bereicherung schuldig machen. Der artige Verbindlichkeiten braucht der Schuldner allerdings nur von seinem Wohnorte zu erfüllen (§ 269 BGB). A. müsste also die Proben im Geschäftsräume des B. holen und entweder eine Reise unternehmen oder Jemandem beglaubigte Vollmacht ertheilen. Das wäre aber nach richtiger kaufmännischer Auf fassung eine Verkehrtheit; vielmehr entspricht das Verfahren des A., welcher dem B. die Rücksendung sehr erleichtert hat, der den Handelsverkehr beherrschenden Gewohnheit. Entnebelungs-Anlagen in Papierfabriken Einem uns gesandten Aufsatz von Josef L. Bergstein in Wien entnehmen wir Folgendes: Ein ständiges Klagethema der Papierfabriken bildet seit jeher der in den Papiermaschinensälen sich ausbreitende Nebel. Er wird be kanntlich durch die Dämpfe verursacht, welche beim Trocknen des Papiers von den Trockenzylindern aufsteigen. Zudem kondensiren sich die Dämpfe, sobald sie mit den kälteren Wänden der Decke oder mit sonstigen Gegenständen in Berührung kommen, und setzen überall feine Wassertheilchen an, die sich zu Tropfen vereinigen und von der Decke fallen. Durch den dichten Nebel sind die in diesen Räumen beschäfrigten Arbeiter in Gefahr, in ein Getriebe zu gerathen. Um solcher Gefahr zu entgehen, werden die Arbeiter in ihren Bewegungen vorsichtiger und zaghafter, daher auch in der Arbeit langsamer, was Minderleistung des Betriebes nach sich zieht. Durch die herabfallenden Wassertropfen werden die Arbeiter durchnässt und die Papierbahn durchlöchert oder beschmutzt, Maschinen theile rosten. Die bisherigen Versuche zur Entfernung der Nebel hatten keinen durchschlagenden Erfolg. Die Firma J. Mütz & Comp. in Wien I, Riemergasse 12, habe neuestens zweckmässige Entnebelungs-Anlagen erdacht, die dem nächst in einer Papierfabrik in der Nähe Wiens in Betrieb gesetzt werden sollen. Am Fusse des zur Kesselanlage gehörenden Schornsteins wird ein Exhaustor aufgestellt, welcher die heissen Rauchgase, noch bevor sie durch den Schornstein entweichen, mechanisch absaugt und durch einen unterirdischen Kanal in einen Kalorifer leitet, welcher im Arbeitsraume in einer Höhe von 2 m über dem Boden angeordnet ist. Hier geben diese Gase den grössten Theil ihrer Wärme an die durch strömende atmosfärische Luft, die von aussen eingeblasen wird, ab. Die also erwärmte Luft verbreitet sich aus geräumigen und mit zahl reichen Austritts-Oeffnungen versehenen Holzschläuchen über den Trockenzylindern, um daselbst mit den aufsteigenden Wasserdämpfen sich sofort zu vermengen und alsbald durch die in grosser Zahl in der Decke angebrachten Dunstschlote bequem zu entweichen. Die Anlage erfordere nicht nur keine Betriebskosten, sondern es werden durch sie sogar ganz beträchtliche Ersparnisse er zielt. (?? Red.) Das zu entnebelnde Fabriklokal — ein neuer fünftheiliger Shed- bau — hat eine trapezförmige Grundfläche von 457,6 qm, und bei einer Säulenhöhe von 4,85 m einen Rauminhalt von zusammen 2406 cbm. Zur Hintanhaltung der Nebelbildung in Papierfabriken erwies sich stündlich acht- bis zehnmaliger Luftwechsel uud Erwärmung der ein geblasenen Luft um 20 bis 80 0 C. am vortheilhaftesten. In dem vorliegenden Falle sind demnach stündlich 2406 X10= rund 24000 cbm Luft mechanisch in das Lokal einzublasen. Legt man der Berechnung beispielsweise eine Aussentemperatur von — 15° C und Erwärmung der Luft um 30° C zu Grunde, so kann die eingeblasene Luit, deren Sättigungsgehalt bei + 15 0 C 12,81 g Feuchtigkeit und bei - 15 0 C 1,89 g » beträgt, pro cbm 11,42 g Wasserdampf aufnehmen und daher stündlich 24000 X H,42 = 274 kg Wasserdampf abführen. Um die einzublasende Luft um 80 0 C zu erwärmen, sind nach genauer Berechnung 201075 Wärme-Einheiten erforderlich. Ungefähr dieselbe Wärmemenge wird noch zur Erwärmung der Maschinen, Decken, Wände usw. benöthigt, sodass insgesammt 400000 Wärme- Einheiten stündlich nothwendig sind. Diese Wärmemenge könnte entweder durch eine Abdampf-Heizung, eine Heizung mittels direkten Dampfes oder durch eine andere Wärme quelle geliefert werden. Hier ist der Kostenpunkt die Hauptfrage. Während alle anderen Heizungsanlagen ziemlich bedeutende Betriebskosten erfordern, hat man bei jener mittels der Rauchgase der Kesselanlage mit gar keinen Kosten zu rechnen. (? ? D. Red) Im Gegentheil, eine derartige Ein richtung bedeutet — unabhängig von ihrem eigentlichen, der Ent nebelungs-Anlage dienenden Zwecke — eine bedeutende Ersparniss für den gesammten Fabrikbetrieb, was der Zivil-Ingenieur und Dampf- kessel-Inpektor R. Schenkel in Dornbirn in einem Artikel der Zeit schrift des Vereins Deutscher Ingenieure, Band XXXXIII Nr. 41 über den Ersatz der Schornsteine durch mechanische Zugmittel an der Hand eines ebenso interessanten, als lehrreichen Beispieles ziffern mässig und unwiderleglich nachweist. (In der Zeitschrift des Vereins Deutscher Dampfkessel-Versicherungs-Vereine wurde nachgewiesen, dass die Berechnungen des Herrn R Schenkel nicht stichhaltig sind. Red) Aus denselben geht hervor, dass bei einer Kesselanlage von 160 qm Heizfläche, die stündlich pro qm Heizfläche 15 kg Dampf durch 8000 Stunden im Jahr erzeugt, der durch den mechanischen Betrieb erzielte Gewinn gegenüber dem natürlichen Zuge jährlich 500 M. beträgt. Hierbei ist der Berechnung der selbst unter den günstigsten Verhältnissen höchst seltene Fall zu Grunde gelegt, dass sich der durch den Schornstein bedingte Wärmeverlust nur auf den Werth von 10 pCt. des Kohlenverbrauchs verringert habe. (Gerade